Die deutschen Pseudodoktoren
Vorgänge privater Natur vor einem anderen Publikum zur Sprache zu bringen, als das sie unmittelbar angehen, empfiehlt sich im allgemeinen nicht. Aber es können Ausnahmen vorkommen; und eine solche scheint mir derjenige Fall zu sein, den ich hier zu erörtern mich veranlaßt finde. Ich lasse dabei selbstverständlich alles zur Seite, was nicht unbedingt zur Sache gehört.
Zu den Persönlichkeiten, bei deren Schicksalen der alte Glaube an den bösen Stern sich unvermeidlich aufdrängt, gehörte, wie dies auch seinen ferneren Freunden nur zu bekannt ist, der verstorbene Professor Philipp Jaffé. Eine reine feste klare Natur, mit bescheidenen Ansprüchen an das Leben, vor allem dem Anspruch verständig zu schaffen und nützlich zu wirken, schien ihm nach hartem Ringen noch in der Vollkraft der Jugend alles zugefallen zu sein, was er begehren durfte: eine seiner Eigenartigkeit entsprechende und in seinem Kreise höchst eingreifende Forscher- und Lehrertätigkeit, hohe und allgemeine Achtung fern und nah vor dem Menschen wie vor dem Gelehrten, treue Freunde und gute Arbeitsgenossen, freie und sichere Fahrt nach dem selbstgewählten Ziel mit dem Ausblick auf immer reicheren und volleren Erfolg. Mit tapferem Mute hatte er die schweren Kämpfe bestanden, in denen er sich seine Lebensstellung gewann; als er äußerlich geborgen war, erfolgte die Katastrophe des 22. März 1870. Es ist nicht nötig hier die traurige Frage zu erörtern, was am meisten ihr Eintreten herbeigeführt hat, ob sein eigenes Naturell oder die tückischen Verhältnisse seiner Stellung oder die Nichtswürdigkeit [403] einzelner in sein Leben eingreifender Persönlichkeiten. Hier soll von einem Schicksal die Rede sein, das ihm noch nach dem Grabe widerfahren ist; geringfügig, wenn es mit jener Katastrophe zusammen genannt wird, aber doch auch erinnernd an seinen bösen Stern.
Im Jahre 1873 wurde auf eine Abhandlung „Abriß der römischen und christlichen Zeitrechnung“ einem jungen Manne von der Universität Rostock die philosophische Doktorwürde erteilt und bald darauf diese Abhandlung auch durch den Buchhandel in gewöhnlicher Weise verbreitet. Aber kaum war sie erschienen, als Dr. Steindorff in dem Göttinger Gelehrten Anzeiger und H. Grotefend in Sybels Historischer Zeitschrift beide dieselbe öffentlich bezeichneten als ein literarisches Plagiat schlimmster Art, begangen an den Vorlesungen gleichen Inhalts, welche Jaffé verschiedene Male, zuletzt im Jahre 1868 an der Berliner Universität gehalten hatte. Da das vollständig ausgeführte Heft, nach dem Jaffé gelesen hatte, durch seine letztwillige Verfügung mit seinem anderen literarischen Nachlaß in das Eigentum seines Verlegers übergegangen war, so beantragte dieser am 16. Oktober 1873 bei dem K. Stadtgericht in Berlin die Bestrafung des Verfassers wegen Nachdrucks. Der literarische Sachverständigenverein sprach sich in dem ihm abverlangten Gutachten dahin aus, daß die ersten 40 Seiten der im ganzen 63 Seiten füllenden Abhandlung, mit Ausnahme eines unbedeutenden drei Seiten umfassenden Abschnitts, nichts weiter seien als ein getreues Excerpt aus dem Jafféschen Kollegienheft, mithin ein Nachdruck der von Jaffé gehaltenen Vorlesungen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens hat das K. Stadtgericht in Berlin am 7. Juni 1875 den Angeklagten wegen Nachdrucks zu einer Geldstrafe verurteilt und die Einziehung der inkriminierten Schrift in allen vorfindlichen Exemplaren angeordnet. Dies Urteil hat die Rechtskraft beschritten und ist im Buchhändlerbörsenblatt (1875, 29. December) vollständig abgedruckt.
Ich gehe auf die näheren Umstände des Falles und die persönlichen Beziehungen, die zwischen dem Plagiierten und dem [404] Plagiator bestanden und die Schuld des letzteren noch weiter steigern, nicht ein. Der hiermit begangene widerwärtige Leichenraub bedarf einer weiteren Brandmarkung nicht, während andrerseits aus diesen Vorgängen doch auch das hervorgeht, daß die treuen Freunde, die Jaffé in seinem Leben zur Seite gestanden, die treuen Schüler, die zu seinen Füßen gesessen haben, auch nach seinem Tode der mit seiner gewissenhaften Arbeit getriebenen Ungebühr zu wehren nicht unterlassen haben. Auf das Subjekt kommt es bei diesem Handel überall nicht an. Aber objektiv knüpft sich eine Frage an denselben und ferner ein Wunsch.
Das erkennende Gericht hat dem Plagiator den Doktorgrad der Philosophie, welchen die philosophische Fakultät der Universität Rostock auf jenes Plagiat hin erteilt hat, nicht aberkannt und nicht aberkennen können. Es liegt bekanntlich nicht in der Kompetenz der Gerichtsbehörden akademische Grade im Strafweg zu entziehen. Aber die Frage ist wohl berechtigt, ob der Doktortitel, wenn er nicht etwa bloß entehrt und beschmutzt, sondern durch rechtskräftiges Erkenntnis als betrüglich erschlichen konstatiert ist, weitergeführt werden kann und darf. Andere Leistungen als die eingesandte Abhandlung sind dem Verfasser von der Universität nicht abverlangt worden; die Versicherung diese selbst verfaßt zu haben, ohne die keine Kreierung stattfinden kann, ist gerichtlich als wahrheitswidrig konstatiert. Überdies würden, falls es der beteiligten Fakultät oder einer anderen Behörde wünschenswert erscheinen sollte sich selbst von dem Tatbestand zu überzeugen, die Beweismittel ohne Schwierigkeit zu beschaffen sein. Gleichartige Präcedentien sind mir nicht bekannt; aber die Ehrenhaftigkeit und der gesunde Menschenverstand werden wohl auch ohne Präcedentien genügen, eine jede Korporation, die in eine solche Lage gekommen ist oder kommen sollte, zu dem Beschlusse zu bestimmen die betreffende Promotion zu annullieren und diese Annullierung öffentlich bekannt zu machen. Daß die Behörden, die mit der betreffenden Persönlichkeit in Berührung kommen, wenn sie von dem Vorgang Kenntnis erhalten haben, im Falle sind den Doktortitel [405] desselben als nicht erteilt zu betrachten, scheint ebenso selbstverständlich.
Aber an dem speciellen Fall ist am Ende wenig gelegen. Freilich wird derjenige Doktor, der diesen seinen doch nicht so gar bescheidenen Titel wenn nicht mit Recht, so doch von Rechts wegen führt, wenn er solche Kollegen neben sich findet, die Frage nicht unterdrücken können, ob er nicht dieses gelehrten Anhängsels entledigt sich als einfacher „Herr“ dem Gentleman näher fühlen würde. Indes dergleichen Überlegungen gehören eher vor das forum conscientiae als vor das der Preußischen Jahrbücher. Sollte aber in diesem einzelnen Vorgang nicht zugleich ein allgemeiner Mißstand in besonders schroffer und schlagender Weise zu Tage kommen und nicht insofern derselbe einer ernstlichen Erwägung auch in weiteren Kreisen wert sein?
Die konferierende Behörde trifft bei diesem Vorgang ein individueller Vorwurf nicht. Trotz der argen Fehler, die die Unwissenheit des Plagiators hineingetragen hat und von denen die früher erwähnten Recensionen reichliche Proben geben, war von Jaffés Arbeit doch manches Brauchbare übrig geblieben; und daß dieselbe nicht dem lebenden Schüler, sondern dem verstorbenen Lehrer gehörte, konnte der Fakultät natürlich nur durch zufällige Kombination bekannt sein, welche nicht eingetreten ist. Gegen den einzelnen Promotionsakt also soll kein Tadel gerichtet werden; um so härter aber trifft und um so schwerer verurteilt er dasjenige System, aus dem solche Vorgänge hervorgehen und hervorgehen müssen. Ich meine die sogenannte Promotion in absentia, die Erteilung des Doktorgrades an jeden, der eine von dem Einsender für die seinige erklärte und sachlich genügende wissenschaftliche Arbeit der Fakultät überschickt und die Gebühren bezahlt. Denn daran wird kein der Verhältnisse Kundiger zweifeln, daß, wo nach der alten besseren Ordnung verfahren und persönliches Erscheinen des Bewerbers vor der Fakultät und mündliche Prüfung verlangt wird, gewiß auch manche Persönlichkeit zugelassen wird, die besser zurückgewiesen worden wäre, und dem [406] menschlichen Irren und Fehlen ein weiter Spielraum bleibt, aber solche arge Unredlichkeit und entehrende Schändlichkeit sich von selber ausschließt. Auch unter den denkbar nachteiligsten Voraussetzungen wird doch die Fakultät, der der Kandidat gegenübertritt, nicht umhin können gänzlich ungeeignete Persönlichkeiten zurückzuweisen. Andererseits aber und vor allem wird, wer also seiner eigenen Unfähigkeit sich bewußt ist, es gar nicht wagen sich solcher Frage zu stellen und ein Falsum persönlich zu vertreten. Jeder erfahrene akademische Lehrer wird es bestätigen, daß bei persönlicher Stellung zum Examen der eigentlich infame Mißbrauch der akademischen Graduierung nicht eintritt. Wo diese aber nicht gefordert wird, sind allerdings begreiflicherweise Fälle selten, wie der hier zur Sprache gebrachte und der vor einigen Jahren bei einer anderen nach demselben System promovierenden Fakultät vorgekommene, daß die von zwei Bewerbern mit der Versicherung sie selbständig verfaßt zu haben eingereichten Abhandlungen wörtlich gleich lauteten. Aber es ist notorisch, daß in zahlreichen Fällen der gleiche Betrug ungestraft geübt wird. Es bestehen gewerbmäßige Anstalten, welche dergleichen Abhandlungen den Benötigten beschaffen; wie denn in dem zuletzt genannten Fall das Mißgeschick dadurch herbeigeführt wurde, daß die beiden Doktoranden sich an dasselbe Geschäft gewandt und verschiedene Universitäten namhaft gemacht, dann aber der eine von ihnen ohne Wissen des Lieferanten der Abhandlung die Universität gewechselt hatte. Man wird ferner einräumen müssen, daß bei aller Verachtung, die solche Erschleichung verdient, doch die Anstalten, die also promovieren, an derselben mitschuldig, ja in gewissem Sinne mehr schuldig sind als die einzelnen Pseudodoktoren. Man erwäge doch, wie nahe jene Einrichtung denselben die Versuchung legt, wie leicht sich der einzelne, zumal der wenig Gebildete und der Ausländer, überredet mit einer solchen falschen Versicherung eine am Ende gleichgültige und keinem schädliche Handlung zu begehen. Ist der Spielhalter schlimmer oder der Spieler? der Verführer oder der Verführte? und diese Verführer sind die [407] höchstgestellten Lehrer der deutschen Jugend, die Vertreter unserer Universitäten, auf die Deutschland – darf man sagen stolz sein kann?
Die Entschuldigung, daß der größere Teil dieser Pseudodiplome nach England und Amerika geht, ist nichts als eine neue Anklage. Wenn das echte Gold deutscher Wissenschaft dazu dient falsche Goldstücke mit deutschem Stempel in das Ausland zu vertreiben, so bleibt dem ehrenhaften deutschen Gelehrten nur der Wunsch, daß seine Kinder ein ehrlicheres Handwerk ergreifen mögen. Das Geschäft wird ja darum nicht untergehen. In Amerika bestehen einheimische Doktorenfabriken in so ausreichender Zahl, daß sie den inländischen Konsum völlig zu befriedigen im stande sind. Wenn der deutsche Doktor dort ungefähr so in Kurs steht wie die amerikanische Nähmaschine in Deutschland, so ist der deutsche Gelehrtenstand gewiß sehr dankbar für die Ehre, die ihm hiermit erwiesen wird und die die weitaus größte Zahl der deutschen Universitäten durch redliches Verwalten ihres Amtes behaupten darf verdient zu haben. Aber diese rechtschaffene Tätigkeit soll nicht länger das Wirtschaftskapital für ein Fälschungsgeschäft liefern.
Schreiende Mißstände in unserem deutschen Vaterlande haben wir lange Zeit nicht geduldig, aber schweigend ertragen; die Hoffnungslosigkeit macht nicht beredt und der deutsche Bundestag hatte allerdings Ursache weder an das große noch an das kleine Unkraut zu rühren. Aber heute haben wir ein gutes Recht auch für diese Schandwirtschaft Abhülfe zu fordern, oder vielmehr wir haben die Pflicht dies zu tun. Ist diese Unsitte doch auch, wie so vieles andere, was die deutsche Ehre beschmutzt, eine Folge der Kleinstaaterei, und hat auch hier, wie in so vielen anderen Dingen, der preußische Staat sich dadurch zu seiner heutigen Stellung legitimiert, daß er in seinem Bereich dieses Unwesen nicht geduldet hat. Wenn unter den altpreußischen Universitäten keine sich an dieser gelehrten Falsifikation beteiligt, so liegt dies nicht daran, daß die preußischen Gelehrten besser sind als ihre [408] außerpreußischen Kollegen, sondern daran, daß unsere alten ehrenhaften Beamten solchem Betrug steuerten, wo sie es konnten. Sie wußten es wohl, daß die Regierung, die dergleichen duldet, weit schwerere Mitschuld trägt als der einzelne Universitätslehrer, der, wenn er das Sündengeld einsteckt, zwar nicht mit Recht, aber doch mit einem gewissen Schein sich vorredet, daß er ja für die Einrichtung nicht könne. Es gehört nicht zu den erbaulichen Erlebnissen, daß in den bestimmenden Kreisen dieselbe strenge Moral nicht mehr maßgebend gewesen ist, als die jüngste Vergangenheit die Zahl der preußischen Universitäten vermehrte, daß man sich darauf beschränkt hat das Unkraut zu beschneiden statt es auszureuten und daß wir jetzt nicht mehr sagen dürfen, was noch vor wenigen Jahren wahr war, daß es preußische doctores in absentia nicht gibt. Das tiefe Wort, daß die Rechtschaffenheit der Grundstein der Macht ist, hat sich an Preußen bewährt. Aber die Rechtschaffenheit ist eben ein Grundstein, nicht ein Gerüst, das man hinter sich abbricht. Wir vertrauen darauf, daß dieselbe geistige und sittliche Kraft, die unser Haus gebaut hat, es uns auch erhalte; wir brauchen sie für die Erhaltung wenigstens ebensosehr wie für den Bau. Wir vertrauen ferner darauf, daß Preußen nicht bloß sich selber reinige von dem Schmutz, den es also übernommen hat, sondern auch das neue Deutsche Reich denjenigen kleineren Regierungen, die nicht im stande sind sich selber an den Zopf zu fassen, um aus diesem Sumpfe sich herauszuziehen, die nötige freundliche Hülfe erweise. Sollte nicht jetzt auch für diesen Mißbrauch wenigstens die elfte Stunde geschlagen haben? es nicht jetzt an der Zeit sein die Falschmünzerei akademischer Grade den Spielhöllen nachzusenden? So wie es ist, kann es nicht bleiben. Ungern werden die akademischen Lehrer auf das Recht verzichten tüchtigen Schülern öffentlich und feierlich den Meisterspruch zu erteilen. Die Laufbahn manches ausgezeichneten Mannes hat damit begonnen, daß sein Examen pro gradu die Aufmerksamkeit einer Anzahl namhafter Männer auf ihn lenkte; und während bei den Staatsprüfungen notwendiger Weise vielfach Rücksichten andrer [409] Art eingreifen und es sich gar nicht empfiehlt dieselben ausschließlich in die Hände der akademischen Lehrer zu legen, ist es immer noch ein Schmuck und selbst ein Recht der Universitäten ohne alle Rücksicht auf Nationalität und Lebensberuf rein vom wissenschaftlichen Standpunkt aus ihre Schüler vor aller Welt frei und im allgemeinen zum Lehramt fähig zu sprechen. Man spricht wohl von der Zwecklosigkeit der akademischen Graduierung; als ob nicht eben dies ihr bestes Vorrecht wäre! Die Wissenschaft hat ja auch keinen Zweck, wenigstens nicht was die praktischen Leute so nennen. Für die lernenden Kreise, und vielleicht nicht minder für die lehrenden, wirkt die Promotion in richtiger Anwendung, wie die Orden im bürgerlichen Leben wirken würden, wenn es möglich wäre das dabei vorschwebende Ideal praktisch zu realisieren, wie die militärischen Dekorationen in der Soldatenwelt in der Tat wirken können. Es wäre in hohem Grade, und nicht bloß für die Universitäten zu bedauern, wenn die Promotionen aufgehoben und auch mit diesem Stück einer stolzen und großen Vergangenheit gebrochen werden müßte. Aber sowohl die Universitätskreise wie das große Publikum sollten sich der Überzeugung nicht verschließen, daß entweder jenem Mißbrauch akademischer Grade gesteuert oder der Doktor den Weg des Magisters gehen muß. Hoffen wir, daß jenes geschieht und dieses abgewandt wird. Wenn von den im ganzen nicht zahlreichen Universitäten, die den Mißbrauch der Promotion ohne mündliches Examen bei sich tolerieren, der einzigen preußischen, welche dieselbe gestattet und den drei oder vier anderen, nur eine die Initiative nähme und die Abschaffung dieses Mißstandes bei der betreffenden Regierung beantragte, so würde ohne Zweifel die ganze Einrichtung fallen. Es möchte dies wie der würdigste, so auch der leichteste Weg sein zum Ziel zu gelangen, wenn also die deutschen Universitäten die Initiative nähmen und damit die deutschen Regierungen sowie die öffentliche Meinung baldigst der Mühe überhöben darüber Erwägungen anzustellen, wie trotz der Universitäten geholfen werden könnte, wenn es durch sie nicht geht.
- ↑ *) Preußische Jahrbücher XXXVII. Band, 1876 S. 17–22. – ’Die Promotionsreform‘ behandelt Mommsen in eingehender Ausführung in demselben Band S. 335–352.
Anmerkungen (Wikisource)
Das angesprochene Plagiat an Philipp Jaffé ist:
Wilhelm Dabis: Abriss der römischen und christlichen Zeitrechnung. Berlin 1873 Google-USA*
Rezension von Ernst Steindorff: Google-USA*
Rezension von Hermann Grotefend: Google-USA*
Zum Kontext und der Debatte über Mommsens Aufsatz: Max Oberbreyer: Die Reform der Doctorpromotion. 3. Auflage Eisenach 1878 Internet Archive = Google-USA*