« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Sulz Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.
Fast in allen Orten des Bezirks war der Staat bis auf die neueste Zeit, wo die Ablösung durchgeführt wurde, ganz oder wenigstens größtentheils Grundherr und bezog als solcher die grundherrlichen| Gefälle. Privaten, welche Gefälle bezogen, finden sich urkundengemäß nur bei Hopfau und Neunthausen. Die Hofdomänenkammer hatte im Bezirk nirgends grundherrliche Gefälle zu beziehen.

Kameralgüter sind in dem Bezirk drei vorhanden, nämlich Kirchberg, Bernstein (s. u.) und Weiherhof (s. o.).

Das Gesetz vom 18. Juni 1849, betreffend die Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf sämmtliche Theile des Staatsgebiets kam sowohl hinsichtlich dieser Kameralgüter als auch bezüglich der Staatswaldungen den betreffenden Gemeinden sehr zu Statten.


B. Vormaliges Leibeigenschafts- und Lehenwesen.

Das Verhältniß der sog. Lokalleibeigenschaft, vermöge dessen ein Jeder, der sich in den Orten, wo sie bestand, häuslich niederließ, leibeigen wurde, kam fast in sämmtlichen zum Amte Rosenfeld gehörigen Orten: Sulz, Bergfelden, Bickelsberg, Binsdorf, Brettheim, Holzhausen, Isingen, Leidringen, Mühlheim, Renfrizhausen, Rosenfeld, Rothenzimmern, Sigmarswangen, Trichtingen, Vöhringen und Wittershausen vor, und es werden deßhalb auch fast in allen Lagerbüchern der betreffenden Gemeinden auf dieses Verhältniß bezügliche Abgaben, wie Leibhennen, Leibsteuern, erwähnt[1]. Die Personalleibeigenschaft aber kam in allen Orten vor; von jeder eingesessenen Person, die „dem Herzogthum Württemberg mit Leibeigenschaft verwandt oder zugethan“ war, wurde hier im Todesfalle von 100 Pfd. Heller 1 fl. zu Hauptrecht gegeben und von den meisten „leibeigenen Frauenspersonen gnädigster Herrschaft“ das beste Oberkleid, wie es an hochzeitlichen Tagen zu Kirchen und Straßen getragen“ als Hauptrecht erhoben. Doch gab es auch Orte, z. B. Rosenfeld, Bickelsberg und Renfrizhausen, wo nur von den Männern ein Hauptrecht (als „Rauchgeld“ 1 fl. von 100 Pfd. Heller) erhoben wurde, die Weiber dagegen frei ausgingen.

Bei den Leibeigenen in den zu dem vormaligen Kloster Alpirsbach gehörigen Orten Bettenhausen, Busenweiler, Dornhan, Dürrenmettstetten,| Fürnsaal, Hopfau, Leinstetten, Marschalkenzimmern, Sterneck und Wälde war das Verhältniß so ziemlich das gleiche wie bei allen Klosterleibeigenen; es fand daher auch auf sie im Allgemeinen das Sprichwort Anwendung „unterm Krummstab ist gut wohnen“. Die Abgaben und Dienste, die von ihnen gefordert wurden, waren im Allgemeinen auch dieselben, wie sie andere Klöster von ihren Leibeigenen forderten. Eine eigenthümliche Beschränkung des Eigenthumsrechts war indessen das sog. Hagestolzenrecht, dessen die Lagerbücher des Klosters Alpirsbach erwähnen und Kraft dessen der Leibherr alle in einem gewissen Alter unverehlicht Sterbende beerbte. Gleichfalls als ein Ausfluß leibeigenschaftlicher Verhältnisse sind ferner die schon durch das II. Edikt vom 18. November 1817 unentgeltlich aufgehobenen Personalfrohnen anzusehen, die in den meisten Lagerbüchern der zum Amt Rosenfeld, sowie zum Kloster Alpirsbach gehörigen Orte erwähnt sind.

Fall- und Schupflehen trafen die Ablösungsgesetze von den Jahren 1817–19 im Oberamtsbezirk Sulz nicht mehr vor. Dagegen waren fast über den ganzen Bezirk Erblehen verbreitet; am häufigsten kamen dieselben in den Orten Trichtingen, Rothenzimmern, Leidringen, Bickelsberg u. s. w. vor. Die Erblehenabgaben bestanden meistens in Geldzinsen, Küchengefällen (sog. Küchengülten, als Eiern, Gänsen, Hühnern etc.) und Früchten (besonders Dinkel, Roggen und Haber).

Bei den Erblehengütern wurden schon in Folge der Leheneignungsedikte v. J. 1817 das Obereigenthum unentgeldlich aufgehoben und die Laudemien in einem äußerst milden Maßstabe abgelöst.

Auch nicht leibeigenschaftliche Frohnen wurden früher in den meisten Orten, besonders in Bickelsberg und Leidringen etc. geleistet, jedoch nach Maßgabe des Gesetzes vom Jahre 1836 allenthalben abgelöst.


C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Neben den Erblehengütern kamen auch Zinsgüter fast in allen Gemeinden des Bezirks vor. Sie waren mit Hellerzinsen, Küchengefällen, Gülten und namentlich auch hohen Landachten belastet. Ihre Ablösung hatten schon die Edikte vom Jahre 1817 sehr erleichtert und die Gesetzgebung vom Jahre 1848 und 1849 beseitigte dieselben vollends ganz.

Auch Theilgebühren kamen nicht selten vor; so wurde z. B. fast in allen zum Kloster Alpirsbach gehörigen Orten von dem Pflichtigen| das sog. Drittheil eingezogen, doch kamen da und dort auch sogenannte 4theilige Äcker vor.

Gemischte Gerichts- und grundherrliche Gefälle kamen gleichfalls in vielen Orten des Bezirks vor; sie standen fast überall der K. Staatsfinanzverwaltung zu. Dahin gehörten besonders die Steuern und Beeden, sowie die Öhmdzinse, Concessionsgelder, Gebäudezinse und Kellereisteuern etc.

Alle diese Gefälle wurden gleich den eigentlichen Zins- und Lehengefällen und den aus der Leibeigenschaft herrührenden Abgaben, sowie den Frohnen, insoweit sie nicht schon durch die Gesetze vom 27., 28. und 29. Okt. 1836 beseitigt, d. h. theils erlassen, theils abgelöst worden waren, vollends durch die Grundentlastungsgesetze vom Jahre 1848 und 1849 gegen eine durch den Staat vermittelte Entschädigung der Privatberechtigten aufgehoben, beziehungsweise der Staatsfinanzverwaltung und den unter öffentlicher Aufsicht stehenden Körperschaften, sowie den Kirchenpfründen gegenüber abgelöst.


D. Die Zehnten.

Was die Zehnten anbelangt, so gehörte der Fruchtzehnten in der Regel ganz oder zum größten Theile dem Staat, der kleine Zehnten, sowie der Heu- und Blutzehnten dagegen den Stiftungspflegen und Ortspfarreien; von letzteren waren überdieß mehrere Zehnten gegen Äquivalente an den Staat zum Zweck der Vereinigung mit dem großen Zehnten übergegangen, bevor die Zehntablösung überhaupt eintrat. Vor der letzteren bestanden in dem Bezirk folgende Zehntverhältnisse: Es bezogen den Zehnten

  in

Sulz, der Staat; Baron von Münchingen und die Stadtpfarrei,

Aistaig, die geistliche Verwaltung Rosenfeld und die Stadtpfarrei Oberndorf.

Bergfelden, der Staat,

Bettenhausen, der Staat und die Pfarrei Leinstetten.

Bickelsberg, der Staat zu 3/4 und der Heilige St. Peter in Leidringen zu 1/4.

Boll, der Staat.

Brittheim, der Staat,

Busenweiler, der Staat,

Dornhan, der Staat und die Pfarreien Leinstetten und Fürnsaal.

Dürrenmettstetten, der Staat und den kleinen Zehnten bezog der Staat und die Pfarreien Hopfau, Leinfelden und Fürnsaal.

Fürnsaal, der Heilige und die Pfarrei, je zur Hälfte.

Holzhausen, der Staat 1/3, geistliche Verwaltung Rosenfeld 1/3,

| und Baron von Münchingen 1/3; den kleinen Zehnten, und zwar den Flachs- und Hanfzehnten die geistliche Verwaltung Rosenfeld zu 1/2, Baron von Münchingen zu 1/2, den Kartoffel- und Krautzehnten, sowie den Heuzehnten mit Ausnahme eines kleinen dem Helfer zu Sulz gebührenden Antheils Baron v. Münchingen zu 1/3, der Widdumhof Mauer zu 1/3 und die Freudenberger Hofbauern zu 1/3.

Hopfau, Neunthausen, der Staat und die Pfarrei Hopfau; den kl. Z. bezog letztere allein.

Isingen, der Staat, der Heilige in Rosenfeld und Isingen, sowie Alt Johs Frommers Erben und Tobias Kippens Erben in Isingen.

Leidringen, der Staat zu 3/4 und der Heilige St. Peter im Ort zu 1/4.

Leinstetten, der Staat und die Ortspfarrei.

Marschalkenzimmern, der Staat.

Mühlheim am Bach: der Staat (früher das Frauenkloster Kirchberg); den kl. Zehnten die Pfarrei, den Novalzehnten der Staat, den Heuzehnten der Staat auf circa 134 Morgen.

Renfrizhausen, der Staat 1/4 und die Herrschaft Wöhrstein in Preußen 3/4.

Rosenfeld, der Staat und der Heilige zu Rosenfeld und zu Isingen; Alt Johs Frommers Erben und Tobias Kippens Erben in Isingen.

Rothenzimmern, der Staat.

Sigmarswangen, der Staat, die geistliche Verwaltung Rosenfeld und das Augustinerkloster zu Oberndorf, d. kl. Zehnten bez. die Pfarrei Aistaig und seit 1835 der Staat.

Trichtingen, der Staat.

Vöhringen, der Staat und Junker von Münchingen zu Ditzingen.

Wälde, der Staat.

Weiden, der Staat (vormals die Schloßverwaltung Marschalkenzimmern.

Wittershausen, der Staat; den kleinen Z. bezog die Pfarrei.


E. Bannrechte.

Bannrechte wurden zur Ablösung in Gemäßheit des Gesetzes vom 8. Juni 1849 keine angemeldet.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a) Weltliche.
Der Oberamtsbezirk ist dem Schwarzwaldkreis zugetheilt, für welchen der Gerichtshof in Tübingen und die Kreisregierung in Reutlingen| sich befinden; die Kreisfinanzkammer, welche ebenfalls in Reutlingen ihren Sitz hatte, ist mit den übrigen Kreisfinanzkammern seit dem 1. Mai 1850 in der Oberfinanzkammer zu Stuttgart vereinigt.

Die Bezirksbehörden, welche sämmtlich ihren Sitz in der Oberamtsstadt haben, sind folgende:

a) Das Oberamtsgericht mit dem Gerichtsnotariat Sulz und dem Amtsnotariat Rosenfeld. Das Gerichtsnotariat besteht für die Gemeinden: Sulz, Aistaig, Bettenhausen, Busenweiler, Dornhan, Dürrenmettstetten, Fürnsaal, Holzhausen, Hopfau-Neunthausen, Leinstetten, Marschalkenzimmern, Mühlheim am Bach, Renfrizhausen, Sterneck, Wälde und Weiden. Für die übrigen Gemeinden besteht das Amtsnotariat Rosenfeld.

b) Das Oberamt mit der Oberamtspflege, dem Oberamtsarzte, dem Oberamtswundarzte und dem Oberamtsgeometer.

In Beziehung auf Straßen und Wasserbau ist der Bezirk der Inspektion Oberndorf und für den Hochbau der Inspektion Rottweil zugetheilt.

c) Das Kameralamt[2] für den ganzen Oberamtsbezirk. Hinsichtlich der Verwaltung der Wirthschaftsabgaben ist der Bezirk dem Umgeldskommissariat Oberndorf zugetheilt. Für die K. Saline in Sulz besteht in der Oberamtsstadt ein Salinen-Amt.

d) In forstlicher Beziehung gehört der ganze Bezirk zu dem Forstamt Sulz und in die Reviere Sulz, Leidringen (Sitz in Rosenfeld) und Sterneck (Sitz in Unter-Brändi). a) In das Revier Sulz gehören die Gemeindemarkungen Sulz, Aistaig, Bergfelden, Boll, Busenweiler, Dornhan, Holzhausen, Marschalkenzimmern, Mühlheim, Renfrizhausen (theilweise), Sigmarswangen und Weiden. b) Dem Revier Leidringen sind folgende Gemeindemarkungen zugetheilt: Leidringen, Bickelsberg, Binsdorf, Brittheim, Isingen, Rosenfeld, Rothenzimmern, Trichtingen, Vöhringen, Wittershausen und die zur Gemeinde Renfrizhausen gehörigen Parcellen Bernstein und Kirchberg. c) In das Revier Sterneck gehören die Gemeindemarkungen: Sterneck, Bettenhausen, Dürrenmettstetten, Fürnsaal, Hopfau-Neunthausen, Leinstetten und Wälde.

Der Oberamtsbezirk umfaßt 29 politische Gemeinden (Schultheißenämter), wovon der Bevölkerung nach 6 der II. Klasse und 23 der III. Klasse angehören. In jeder Gemeinde ist ein Schultheiß als| Ortsvorsteher aufgestellt; auch hat jede Gemeinde für ihre Vermögens-Verwaltung einen besondern Rechner, Gemeindepfleger.
b) Kirchliche.

Der Oberamtsbezirk zerfällt in 19 Pfarreien (17 evangelische und 2 katholische) mit 18 Geistlichen, unter denen ein ständiger Verweser in Sigmarswangen. Die evangelischen Pfarreien stehen unter dem Decanat Sulz, welches der Generalsuperintendenz Reutlingen zugetheilt ist. Von den 2 kathol. Pfarreien stehen Leinstetten mit dem Filial Bettenhausen unter dem kathol. Decanat Horb, Binsdorf unter dem zu Schömberg. Die in evangel. Gemeinden wohnenden Katholiken sind den katholischen Pfarreien Binsdorf und Leinstetten im diesseitigen Bezirk, Bochingen, Harthausen und Hochmössingen im Oberamtsbezirk Oberndorf, Wiesenstetten im Oberamtsbezirk Horb und Böhringen im Oberamtsbezirk Rottweil zugetheilt.


B. Anstalten.
a) Schulanstalten.

Lateinische Schulen bestehen in Sulz mit 1 Lehrer in 2 Klassen und 20 Schülern und in Rosenfeld mit 1 Lehrer in 2 Klassen und 17 Schülern.

Eine Realschule ist in Sulz mit 1 Lehrer, 21 Schülern in 2 Klassen.

Volksschulen befinden sich im Bezirk 29 evangelische mit 32 Schulmeistern, einem ständigen Schulamtsverweser, 3 Unterlehrern, 5 Lehrgehilfen und 3 katholische mit 4 Schulmeistern.

Die Zahl der Schüler betrug am 1. Nov. 1862: a) evangelische 2396, b) katholische 265.

Gewerbliche Fortbildungsschulen befinden sich in

Sulz 2 Abtheilungen mit 44 Schülern,
Rosenfeld 2 36
Dornhan 1 30
Binsdorf 1 30

Winterabendschulen, in welchen auch landwirthschaftlicher Unterricht ertheilt wird, sind eingeführt in 15 Gemeinden.

Industrieschulen, in welchen Nähen und Stricken gelehrt wird, bestehen in der Mehrzahl der Gemeinden, meist aber nur Winters.

Kleinkinderschulen haben noch keinen Eingang im Bezirk gefunden.

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b) Wohlthätigkeitsanstalten.

Von diesen sind zu nennen:

1) Der Bezirkswohlthätigkeitsverein, der ein kleines Vermögen hat und an dessen Spitze ein Ausschuß von 7 Mitgliedern steht.

2) Ein Verein zur Fürsorge für verwahrloste Kinder, von der Diöcesansynode gegründet, dessen Geschäfte ein Ausschuß von 7 Mitgliedern besorgt.

3) Ein Missionsverein mit einer jährlichen Einnahme von etwa 1200 fl.

4) Ein Hülfsverein für entlassene Strafgefangene mit einem Ausschuß von 3 Mitgliedern.

5) Zwei Frauenvereine in Sulz zur Bekleidung armer Kinder und Verköstigung armer Kranken.

6) Armenhäuser befinden sich in den meisten Gemeinden.


c) Landwirthschaftliche Anstalten.

Nachdem schon früher für die Oberamtsbezirke Sulz und Oberndorf ein gemeinschaftlicher landwirthschaftlicher Verein bestanden hatte, wurde für den diesseitigen Bezirk im Jahr 1844 ein eigener Verein gegründet, der bei seiner Gründung 215 Mitglieder zählte und gegenwärtig aus 180 Mitgliedern besteht. Seine Bestrebungen erstrecken sich auf alle Theile der Landwirthschaft, hauptsächlich aber auf Beförderung der landwirthschaftlichen Thierzucht. Zu diesem Behufe werden bei dem alljährlich stattfindenden landwirthschaftlichen Particularfeste Preise an die Besitzer von ausgezeichnetem Rindvieh, schönen Pferden und tüchtigen Schweinen vertheilt. Zur Hebung der Pferdezucht trägt namentlich auch die mit 3 edlen Hengsten besetzte Beschälstation Sulz bei. Zur Hebung der Rindviehzucht (meist Neckarschlag, in den höher gelegenen Orten Alpschlag) hat der Verein seit seinem Bestehen durch Ankauf männlicher und weiblicher Simmenthaler Zuchtthiere und Wiederverkauf derselben an die Bezirksbewohner wesentlich beigetragen. Auch werden zur Beförderung der Bienenzucht Preise an rationelle Bienenzüchter vertheilt. Auf die Verbesserung des Feldbaus wird durch Empfehlung neuer, zweckmäßiger Kulturpflanzen durch Verbreitung landwirthschaftlicher Schriften und Geräthe, durch Ertheilung von Prämien etc. hinzuwirken gesucht. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Obstbau geschenkt durch Anlage von Baumschulen und größerer Obstbaumpflanzungen, namentlich aber durch Unterstützung junger Männer, welche mit Beiträgen aus der Vereins- und Amtskorporationskasse den Obstbau in Hohenheim mit Erfolg erlernten.

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d) Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Posten und Boten.

Ein Postamt besteht in Sulz und Rosenfeld und eine Postexpedition in Dornhan. Zwischen Sulz und Dornhan ist täglich direkte Postverbindung mit Fortsetzung nach Alpirsbach, nach Rosenfeld aber muß der Weg über Oberndorf genommen werden, von wo aus mit der Post nach Balingen, Rosenfeld erreicht wird.

Die Gemeinden Dornhan und die in der Nähe befindlichen Gemeinden vermitteln ihren amtlichen Verkehr durch die dortige Postanstalt, in welcher Beziehung vor einigen Jahren ein Vertrag mit der K. Postverwaltung abgeschlossen wurde. Im übrigen Theil des Bezirks wird der amtliche Verkehr durch Amtsboten besorgt, welche dreimal wöchentlich in die Oberamtsstadt kommen, und von den einzelnen Gemeinden aufgestellt und belohnt sind.

Eine Telegraphen-Verbindung besteht in Sulz, mit Anschlüssen gegen Horb und Oberndorf.


2. Straßen.

Der Bezirk wird von 2 Staatsstraßen durchzogen, von der Neckarthalstraße gegen Horb und Oberndorf, und von der Straße von Balingen her über Rosenfeld, Bickelsberg, Brittheim, Boll nach Oberndorf.

Die übrigen Verkehrsstraßen sind Vicinalstraßen, welche von den Gemeinden, über deren Markungen sie gehen, unterhalten werden. Die Gemeinden, welche die Straße von Sulz nach Dornhan und von da weiter gegen Alpirsbach zu unterhalten haben, bekommen einen Staatsbeitrag.

Für den Bezirk ist ein Oberamtswegmeister aufgestellt.

Wasserstraßen sind: der Neckar, die Glatt und der Heimbach, jedoch nur für Langholzflößerei.


e) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche.

Es sind dermalen 3 Ärzte im Bezirk, 2 in Sulz und 1 in Rosenfeld, welche zugleich Wundärzte und Geburtshelfer sind.

Weiter sind noch 4 Wundärzte II. und 1 Wundarzt III. Abtheilung im Bezirk.

Apotheken bestehen in Sulz, Rosenfeld und Dornhan, die letztere ist eine Filial-Apotheke von Sulz.

| Außer dem Oberamtsthierarzt, der in Sulz wohnt, sind noch 2 weitere Thierärzte im Bezirk.

Geburtshelfer sind im Bezirk 6 und in allen Gemeinden sind Hebammen aufgestellt, sowie auch Leichenschauer.

Eine Kleemeisterei besteht in Sulz.


2. Sicherheitspolizeiliche Anstalten.

Das Oberamtsgericht und Oberamt haben je besondere Gefängnisse, worin sich auch die Wohnungen der betreffenden Amtsdiener als Gefangenwärter befinden. Das oberamtsgerichtliche Gefängniß hat 8, das des Oberamts 10 Locale, wovon 2 als Transportstations-Gefängnisse eingerichtet sind. In allen Gemeinden des Bezirks befinden sich heizbare Arrestlocale mit den erforderlichen Requisiten.

Die Funktionen des Polizeidieners sind mit Ausnahme der Städte Sulz, Dornhan und der Dorfgemeinde Vöhringen, wo besondere Officianten hiezu aufgestellt sind, mit denen des Amtsdieners verbunden.

Neben dem Stations-Commandanten befinden sich im Bezirk 5 Landjäger, wovon 3 in Nebenstationen, Binsdorf, Dornhan, Leidringen.


3. Bau- und feuerpolizeiliche Anstalten.

In einem Theil der Gemeinden finden sich Ortsbauplane mit eingezeichneten Straßenlinien.

Der Kaminfeger in Sulz besorgt den ganzen Oberamtsbezirk.

In Sulz und Rosenfeld sind freiwillige Feuerwehren organisirt und zählt die erstere ungefähr 60, die letztere ungefähr 30 Männer.

Die meisten Gemeinden haben brauchbare Feuerspritzen, zum Theil neuerer Construktion; einige kleinere Gemeinden sind nur mit Tragspritzen versehen. Sonstige Löschgeräthschaften, Hacken, Leitern etc. sind überall vorhanden.

Brandfälle gehören im Bezirk zu den Seltenheiten. Seit den 1830er Jahren kam kein Brand von größerer Ausdehnung mehr vor.

10 Mobiliar-Feuerversicherungs-Gesellschaften sind im Bezirk durch 17 Bezirks-Agenten vertreten.

Versicherungen werden in neuerer Zeit häufiger abgeschlossen.


4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.
Bezirkspfecht- und Eichanstalten befinden sich in Sulz, Rosenfeld und Dornhan. Die periodischen Visitationen der Maaße und| Gewichte der Wirthe, Kaufleute etc. sind den Gemeindebehörden übertragen, wie auch Brod- und Fleischschauer in den einzelnen Gemeinden bestellt sind. Die Brod- und Fleischtaxe ist nur in Rosenfeld aufgehoben.


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.

Der Vermögensstand der Oberamtskorporation beträgt nach der Rechnung pr. 1859–60 an

Kapitalien und Activen 475 fl. – kr.
Ausständen incl. des Rechnungs-Remanets 2523 fl. 3 kr.
zus. 2998 fl. 3 kr.
Die Passiva belaufen sich auf 12.591 fl. 19 kr.
Unzulänglichkeit 9593 fl. 16 kr.
Nach eben dieser Rechnung belaufen sich die
     Einnahmen auf 57.039 fl. 53 kr.
     Ausgaben auf 55.906 fl. 26 kr.
     der Amtsschaden auf 3855 fl. 23 kr.
     die Amtsvergleichungskosten auf 644 fl. 37 kr.

Über den Gemeindehaushalt gibt die angehängte Tabelle Nr. III Aufschluß.


4. Kataster und Steuern.

Gegenstände des Oberamtskatasters sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1857–58

Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem Rein-Ertrag von 228.519 fl. 21 kr.
Gebäude, in dem zu diesem Behufe eingeschätzten Werth von 1.713.410 fl. – kr.
Gewerbe, eingeschätzt zu einer Steuersumme von 2455 fl. 50 kr.

Die auf die Bezirksorte umgelegten Steuern für den Staat betrugen in eben diesem Jahre von

Grundeigenthum 27.323 fl.
Gefällen 3 fl.
Gebäuden 4561 fl.
Gewerben 2633 fl.
zus. 34.520 fl.

Die Steuer von Kapital-, Dienst- und Berufs-Einkommen betrug pr. 1859 bis 1860

für den Staat 3173 fl. 43 kr.
für Gemeinden und Amtskörperschaft 717 fl. 12 kr.

  1. Wo sie vorkam und die Luft leibeigen machte, hatte „sowohl die leibeigene oder aber auch die freie Person, so keinem Herrn mit Leibeigenschaft verwandt war“, Hauptrecht zu entrichten, bestehend theils im besten Vieh oder im besten Gewehr und Waffen für den Hünervogt vom Mann“, theils „im besten Kleid und in Schleyher und Stürz für den Hünervogt“, oder auch wohl gar „im besten Kleid, wie sie ungeuarlich zu den 4 hochzeitlichen Festen zu Kirchen gegangen“ vom Weibe. Mannssteuern und Leibhennen waren auch hier übrigens nicht allgemein.
  2. Das Kameralamt wurde im Jahr 1843 von Rosenfeld nach Sulz verlegt.
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