sich befinden; die Kreisfinanzkammer, welche ebenfalls in Reutlingen ihren Sitz hatte, ist mit den übrigen Kreisfinanzkammern seit dem 1. Mai 1850 in der Oberfinanzkammer zu Stuttgart vereinigt.
Die Bezirksbehörden, welche sämmtlich ihren Sitz in der Oberamtsstadt haben, sind folgende:
a) Das Oberamtsgericht mit dem Gerichtsnotariat Sulz und dem Amtsnotariat Rosenfeld. Das Gerichtsnotariat besteht für die Gemeinden: Sulz, Aistaig, Bettenhausen, Busenweiler, Dornhan, Dürrenmettstetten, Fürnsaal, Holzhausen, Hopfau-Neunthausen, Leinstetten, Marschalkenzimmern, Mühlheim am Bach, Renfrizhausen, Sterneck, Wälde und Weiden. Für die übrigen Gemeinden besteht das Amtsnotariat Rosenfeld.
b) Das Oberamt mit der Oberamtspflege, dem Oberamtsarzte, dem Oberamtswundarzte und dem Oberamtsgeometer.
In Beziehung auf Straßen und Wasserbau ist der Bezirk der Inspektion Oberndorf und für den Hochbau der Inspektion Rottweil zugetheilt.
c) Das Kameralamt[1] für den ganzen Oberamtsbezirk. Hinsichtlich der Verwaltung der Wirthschaftsabgaben ist der Bezirk dem Umgeldskommissariat Oberndorf zugetheilt. Für die K. Saline in Sulz besteht in der Oberamtsstadt ein Salinen-Amt.
d) In forstlicher Beziehung gehört der ganze Bezirk zu dem Forstamt Sulz und in die Reviere Sulz, Leidringen (Sitz in Rosenfeld) und Sterneck (Sitz in Unter-Brändi). a) In das Revier Sulz gehören die Gemeindemarkungen Sulz, Aistaig, Bergfelden, Boll, Busenweiler, Dornhan, Holzhausen, Marschalkenzimmern, Mühlheim, Renfrizhausen (theilweise), Sigmarswangen und Weiden. b) Dem Revier Leidringen sind folgende Gemeindemarkungen zugetheilt: Leidringen, Bickelsberg, Binsdorf, Brittheim, Isingen, Rosenfeld, Rothenzimmern, Trichtingen, Vöhringen, Wittershausen und die zur Gemeinde Renfrizhausen gehörigen Parcellen Bernstein und Kirchberg. c) In das Revier Sterneck gehören die Gemeindemarkungen: Sterneck, Bettenhausen, Dürrenmettstetten, Fürnsaal, Hopfau-Neunthausen, Leinstetten und Wälde.
Der Oberamtsbezirk umfaßt 29 politische Gemeinden (Schultheißenämter), wovon der Bevölkerung nach 6 der II. Klasse und 23 der III. Klasse angehören. In jeder Gemeinde ist ein Schultheiß als
- ↑ Das Kameralamt wurde im Jahr 1843 von Rosenfeld nach Sulz verlegt.
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 075. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/075&oldid=- (Version vom 1.8.2018)