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Gewichte der Wirthe, Kaufleute etc. sind den Gemeindebehörden übertragen, wie auch Brod- und Fleischschauer in den einzelnen Gemeinden bestellt sind. Die Brod- und Fleischtaxe ist nur in Rosenfeld aufgehoben.


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.

Der Vermögensstand der Oberamtskorporation beträgt nach der Rechnung pr. 1859–60 an

Kapitalien und Activen 475 fl. – kr.
Ausständen incl. des Rechnungs-Remanets 2523 fl. 3 kr.
zus. 2998 fl. 3 kr.
Die Passiva belaufen sich auf 12.591 fl. 19 kr.
Unzulänglichkeit 9593 fl. 16 kr.
Nach eben dieser Rechnung belaufen sich die
     Einnahmen auf 57.039 fl. 53 kr.
     Ausgaben auf 55.906 fl. 26 kr.
     der Amtsschaden auf 3855 fl. 23 kr.
     die Amtsvergleichungskosten auf 644 fl. 37 kr.

Über den Gemeindehaushalt gibt die angehängte Tabelle Nr. III Aufschluß.


4. Kataster und Steuern.

Gegenstände des Oberamtskatasters sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr 1857–58

Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem Rein-Ertrag von 228.519 fl. 21 kr.
Gebäude, in dem zu diesem Behufe eingeschätzten Werth von 1.713.410 fl. – kr.
Gewerbe, eingeschätzt zu einer Steuersumme von 2455 fl. 50 kr.

Die auf die Bezirksorte umgelegten Steuern für den Staat betrugen in eben diesem Jahre von

Grundeigenthum 27.323 fl.
Gefällen 3 fl.
Gebäuden 4561 fl.
Gewerben 2633 fl.
zus. 34.520 fl.

Die Steuer von Kapital-, Dienst- und Berufs-Einkommen betrug pr. 1859 bis 1860

für den Staat 3173 fl. 43 kr.
für Gemeinden und Amtskörperschaft 717 fl. 12 kr.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 080. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/080&oldid=- (Version vom 1.8.2018)