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das sog. Drittheil eingezogen, doch kamen da und dort auch sogenannte 4theilige Äcker vor.

Gemischte Gerichts- und grundherrliche Gefälle kamen gleichfalls in vielen Orten des Bezirks vor; sie standen fast überall der K. Staatsfinanzverwaltung zu. Dahin gehörten besonders die Steuern und Beeden, sowie die Öhmdzinse, Concessionsgelder, Gebäudezinse und Kellereisteuern etc.

Alle diese Gefälle wurden gleich den eigentlichen Zins- und Lehengefällen und den aus der Leibeigenschaft herrührenden Abgaben, sowie den Frohnen, insoweit sie nicht schon durch die Gesetze vom 27., 28. und 29. Okt. 1836 beseitigt, d. h. theils erlassen, theils abgelöst worden waren, vollends durch die Grundentlastungsgesetze vom Jahre 1848 und 1849 gegen eine durch den Staat vermittelte Entschädigung der Privatberechtigten aufgehoben, beziehungsweise der Staatsfinanzverwaltung und den unter öffentlicher Aufsicht stehenden Körperschaften, sowie den Kirchenpfründen gegenüber abgelöst.


D. Die Zehnten.

Was die Zehnten anbelangt, so gehörte der Fruchtzehnten in der Regel ganz oder zum größten Theile dem Staat, der kleine Zehnten, sowie der Heu- und Blutzehnten dagegen den Stiftungspflegen und Ortspfarreien; von letzteren waren überdieß mehrere Zehnten gegen Äquivalente an den Staat zum Zweck der Vereinigung mit dem großen Zehnten übergegangen, bevor die Zehntablösung überhaupt eintrat. Vor der letzteren bestanden in dem Bezirk folgende Zehntverhältnisse: Es bezogen den Zehnten

  in

Sulz, der Staat; Baron von Münchingen und die Stadtpfarrei,

Aistaig, die geistliche Verwaltung Rosenfeld und die Stadtpfarrei Oberndorf.

Bergfelden, der Staat,

Bettenhausen, der Staat und die Pfarrei Leinstetten.

Bickelsberg, der Staat zu 3/4 und der Heilige St. Peter in Leidringen zu 1/4.

Boll, der Staat.

Brittheim, der Staat,

Busenweiler, der Staat,

Dornhan, der Staat und die Pfarreien Leinstetten und Fürnsaal.

Dürrenmettstetten, der Staat und den kleinen Zehnten bezog der Staat und die Pfarreien Hopfau, Leinfelden und Fürnsaal.

Fürnsaal, der Heilige und die Pfarrei, je zur Hälfte.

Holzhausen, der Staat 1/3, geistliche Verwaltung Rosenfeld 1/3,

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 073. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/073&oldid=- (Version vom 1.8.2018)