BLKÖ:Stöger, Michael Franz

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Stöger, Emilie
Band: 39 (1879), ab Seite: 112. (Quelle)
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Stöger, Michael Franz (Professor der Politik an der Lemberger Hochschule, geb. in Wien 22. September 1796, gest. zu Lemberg 18. Jänner 1834). Die Eltern wendeten auf Erziehung und Ausbildung ihres einzigen Sohnes alle Sorgfalt an. Als er acht Jahre alt war, schickten sie ihn in die k. k. Normal-Hauptschule bei St. Anna in Wien, in welcher er bis 1809 verblieb. Im letztgenannten Jahre bezog er das Gymnasium zu den Schotten, wo er mit Auszeichnung lernte. 1810 begann er die philosophischen Studien an der Wiener Hochschule. Nachdem er die zur Ausübung des Privatunterrichtes vorgeschriebenen Prüfungen mit bestem Erfolge abgelegt, wirkte er als Erzieher in mehreren achtbaren Wiener Familien, nicht ohne zugleich seine Studien fortzusetzen. 1818 widmete er sich der Jurisprudenz, aus welcher er 1824, wie ein Jahr zuvor aus der Philosophie, die Doctorwürde erwarb. Kaum zwei Jahre hatte er als praktischer Rechtsgelehrter gewirkt, als er unverhofft den Antrag erhielt, das Lehramt der Philosophie an der Wiener Hochschule zu suppliren. Da entschied er sich denn für den akademischen Lehrberuf. Am 11. März 1827 erfolgte seine Ernennung zum Professor der Statistik an der Hochschule in Lemberg. Als solcher [113] supplirte er schon im nächsten Jahre die Lehrkanzel für Politik, welche er im Jahre 1830 bleibend übernahm, während er die Vorträge aus der Statistik bis zur Ernennung seines Nachfolgers noch fortsetzte. In seinem Lehramte entwickelte er eine energische Thätigkeit, theils in lehrender, theils in schriftstellerischer Richtung; aber auch außerhalb seines eigentlichen Wirkungskreises war er nach verschiedenen Seiten hin rührig, so als Mitglied der Provinzial-Commission zur Beförderung der Industrie und des Handels, des Ossolinski’schen Institutes und des Sparcasse-Curatoriums. Eben beschäftigt, im Auftrage der Regierung ein Handbuch der politischen Gesetzkunde, für deren fast unübersehbares Feld ein entsprechender neuerer Leitfaden fehlte, zu bearbeiten, wurde er im schönsten Mannesalter von erst 38 Jahren vom Tode ereilt. Der größte Theil seiner Arbeiten ist in periodischen Fachschriften, und zwar in Wagner’s „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“, im Mühlfeld-Hohler’schen, später Ridler’schen „Archiv für Geschichte“, in der „Steiermärkischen Zeitschrift“ und in der Lemberger deutschen Zeitschrift „Mnemosyne“ enthalten. Im Buchhandel kam von ihm nur das folgende Werk heraus: „Darstellung der gesetzlichen Verfassung der galizischen Judenschaft“, zwei Bände (Lemberg, Przemysl, Stanislawov und Tarnow 1833, Kuhn und Millikowski, 8°.) nebst Graßl’s „Das besondere Eherecht der Juden“ die Hauptquelle zur Kenntniß der israelitischen Verhältnisse in Galizien. In Wagner’s „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ erschien: „Die jüdische Bevölkerung in Galizien und ihre Evidenzhaltung, nach österreichischen Gesetzen“ [1829, Bd. I, S. 363]. – „Erörterung der Frage, ob bei der öffentlichen Ausstellung eines wegen Verbrechen oder schwerer Polizeiübertretungen Verurtheilten auf der ihm anzuhängenden Tafel sein Name ausgedrückt sein dürfe?“ [1831, Bd. I, S. 174]; – „Strafrechtsfall zur Erläuterung des §. 168 des I. Theiles und der §§. 213 und 269 des II. Theiles des Strafgesetzbuches“ [1832, Bd. II, S. 82]; – „Einige Worte zur Erläuterung des §. 15 des II. Theiles des österreichischen Strafgesetzbuches“ [1833, Bd. I, S. 136]; – „Ueber das neue Auswanderungspatent in seiner derogirenden Kraft“ [1833, Bd. II, S. 66]; – „Ueber den Begriff der Gutsunterthänigkeit nach österreichischen Gesetzen“ [1834, Bd. II, S. 123] – und „Strafrechtsfall zur Erläuterung des §. 269 des II. Theiles des Strafgesetzbuches“ [1834, Bd. II, S. 306]; – in dem von G. Megerle von Mühlfeld und Em. Th. Hohler herausgegebenen „Neuen Archiv für Geschichte, Staatenkunde u. s. w.“: „Die jüdische Realschule in Brody“ [1829, Bd. I, S. 297]; – „Ueber die Holz-Production und Consumtion in Galizien“ [ebd., S. 257]; – „Bemerkungen über Galiziens Salzsiedereien“ [ebd., S. 473]; – „Andeutungen über die Forstgesetze für Galizien“ [ebd., Bd. II, S. 661]; – „Notizen über die Lemberger Judenschaft“ [1830, Bd. II, S. 341]; – „Notizen über die Bukowinaer Judenschaft“ [ebd., S. 381]; – in Ridler’s und Veith’sOesterreichischem Archiv für Geschichte, Erdbeschreibung, Staatenkunde, Kunst und Literatur“: „Galiziens Flüsse“ [1831, Bd. I, S. 221]; – „Ackeransiedlungen der Juden in Galizien“ [ebd., S. 263], – „Bemerkungen über die Getränke in Galizien“ [ebd., S. 538]; – „Nationalverschiedenheiten [114] in Galizien“ [ebd., Nr. 69]; – „Notizen über das Rechtsstudium an der Lemberger Universität“ [ebd., Nr. 135]. – „Verhältnißzahlen der Ehen in Galizien“ [1832, Bd. II, S. 305]; – „Allgemeine Bemerkungen über Lembergs Sterbelisten (Cholera 1831)“ [ebd., Nr. 43]; – „Statistische Notizen über die Rechtshörer zu Lemberg“ [ebd. S. 584 und 1833, Bd. III, S. 536]; – „Pferdeprämien in Galizien“ [ebd. S. 337]; – „Ueber Galiziens Straßen“ [ebd., S. 437], – „Beschreibung der Karpathenstraße in Galizien“ [ebd., S. 577]; – „Uebersicht des ersten Regulirungsplanes für das Kirchenwesen der nicht unirten Griechen in der Bukowina“ [ebd, S. 85]; – „Bevölkerungs-Verhältnisse Galiziens bis incl. 1830“ [1833, Bd. III, S. 243]; – „Uebersichten Galiziens aus staatswirthschaftlichen Gesichtspuncten“ [ebd., S. 348]; – „Obstprämien in Galizien“ [ebenda, S. 534]; – „Beschreibung der Delatyner Straße“ [ebd., S. 1]; – „Summarische Uebersicht der Krankenanstalten Galiziens“ [ebd., S. 376]; – „Pferdeprämien in Galizien“ [ebd., S. 185]; – in der neuen Folge der „Steiermärkischen Zeitschrift“: „Ueber das sogenannte „zur Hälfte Säen“ in Galizien“ [1834, Band I, 1. Heft. S. 79]. Ueberdies soll Stöger auch für das mit der „Deutschen Lemberger Zeitung“ verbundene Unterhaltungsblatt „Mnemosyne“, eine wahre Fundgrube zur Kenntniß des vormärzlichen Galiziens, gearbeitet haben, welches selbst in Galizien heut schon sehr seltene Blatt ich leider nicht einsehen konnte. Wenn es in einer Quelle überdies heißt, daß er auch für die „Rozmaitosci“, d. i. Miscellen, das Beiblatt der amtlichen „Gazeta Lwowska“, d. i. Lemberger Zeitung, mitgearbeitet habe, so dürfte diese Mittheilung dahin richtig zu stellen sein, daß einige seiner Artikel aus der „Mnemosyne“ in den „Rozmaitosci“ übersetzt erschienen seien. Stöger war ein gründlicher Fachmann; in der Wahl seiner Stoffe schlug er den hierbei sichersten und wirksamsten Weg, den praktischen, ein. Was er schrieb, war genau aus den Quellen geschöpft, und nicht seine Schuld ist es, wenn seine reichhaltigen Materialien zu einer Gesammtstatistik Galiziens keine weitere Verwerthung gefunden haben. Er hat als Deutscher für Galizien weit ersprießlicher gewirkt, als die Eingeborenen selbst, von denen damals für das Land so gut wie nichts geleistet wurde. Als er starb, war sein Verlust für die Wissenschaft ein empfindlicher, für Galizien aber, dessen Verhältnisse er nach allen Seiten zu ergründen und in klaren Uebersichten zum Nutzen des Landes darzustellen verstand, ein geradezu unersetzlicher, denn nach seinem Ableben blieb das von ihm mit solchem Erfolge bebaute Gebiet unbearbeitet und verwahrlost. – Im Jahre 1796 erschien von einem Michael Stöger in Wien bei Kaulfuß ein „Praktischer Unterricht in der Rechenkunst und die darauf anwendbaren Aufgaben“, mit Kupfern, in Folio.

Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit. Herausgegeben von Dr. Aug. Vinc. Wagner (Wien, 8°.) 1834, Notizenblatt, S. 63: „Nekrolog Stöger’s“ Von Haimberger. – Mnemosyne (Lemberger deutsches Unterhaltungsblatt) 1834, Nr. 30: „Nekrolog“. Von Dr. Nowotny. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien, 8°.) Bd. V, S. 209.