Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 21 (1870), ab Seite: 146. (Quelle)
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5. Karl Graf Paar (gest. 1661), ein Sohn Johann Christoph’s und der Katharina von Herbersdorf. Graf Karl war Kämmerer der Kaiser Ferdinand III. und Leopold I., ferner oberster Reichshof- und der kaiserlichen Erbkönigreiche und Landes-General-Erbpostmeister. [147] Im Jahre 1641 wurde er in Streitigkeiten mit dem Hause Taxis verwickelt, indem P. als Obersthof-Postmeister in Regensburg und anderen Städten, wo gerade die kaiserliche Hofstatt gehalten wurde, die Besorgung der gesammten Correspondenz des kaiserlichen Gefolges, der Minister und fremden Gesandten in Anspruch nahm; Taxis dagegen als Reichs-General-Postmeister dieß als einen Eingriff in seine Rechte betrachtete. Das churfürstliche Collegium sprach sich nun in einem Gutachten ddo. 12. Juni 1641 zu Gunsten des Taxis’schen Privilegiums und besonders deßhalb aus, weil das Paar’sche Privilegium vom 4. September 1624 nur aus der österreichischen, nicht aus der Reichskanzlei hervorgegangen sei. Graf Paar wurde nun im Jahre 1656 von dieser Klage entbunden und bat darauf um Ertheilung eines Lehenbriefes aus der Reichskanzlei, der ihm auch unterm 9. November 1656 ausgefertigt wurde und in welchem er zur Beseitigung aller ferneren Verdrießlichkeiten als kaiserlicher Obersthof-Postmeister erklärt und ihm alle von Taxis bestrittenen Rechte bestätigt wurden Der Sieg des gräflich Paar’schen Hauses schien damit entschieden. Aber nach dem Ableben des Kaisers Ferdinand III. wendete sich Taxis neuerdings an das churfürstliche Collegium, welches, bei seiner alten Ansicht verharrend, in Kaiser Leopold’s I. Wahlcapitulation, dem Taxis’schen Postrechte zum Besten, den Artikel 353 einrückte. Da dadurch der Streit zwischen den Häusern Paar und Taxis kein Ende nahm, suchte Kaiser Leopold ihn durch einen Vergleich zu schlichten. Dieser, datirt vom 12. Februar 1661, bestimmte, daß die Einsammlung und Spedirung der Briefe des Kaisers und der zu seinem Hofstaate gehörigen Personen während der persönlichen Anwesenheit des Kaisers auf Reichs- und Wahltagen durch Paar, die Bestellung der übrigen Briefe, ingleichen die Fertigung der Correspondenzen, Post- und Stundenzettel durch Taxis besorgt werden sollen. Das Porto der von beiden Theilen zu besorgenden Briefe sollte zwischen ihnen getheilt, die Post zu Passau, als zum Reiche gehörig, von Paar an Taxis abgetreten werden. Graf Karl aber starb, ehe er diesen Vergleich unterzeichnet hatte. Der Graf war mit Franziska Polyxena von Schwanberg vermält. Diese war eine Tochter Johann Wilhelm’s von Schwanberg, des letzten seines alten und mächtigen Geschlechtes, und der Johanna Trczka von Lipa, der Schwester des zu Eger im Jahre 1634 ermordeten Adam Erdman Trczka. In ihrem Namen machte nun die Graf Paar’sche Familie Anspruch nicht nur an die confiscirten Güter des Hauses Schwanberg, sondern auch an das in Folge alter Erbverbrüderungen und des von Peter Wok von Rosenberg am Freitag nach St. Georgen 1610 errichteten Testaments an das von Schwanberg verfallene Eigenthum des großen Rosenberg’schen Hauses. Ueber diese Rechtsansprüche gibt folgende Schrift Aufschlüsse: „Kurzer Extract und facti species derjenigen von der hoch- und wohlg. Frauen Franziska Bolexina, verwittibten Gräfin von Paar, geborenen Freyin von Schwaneberg, auf die gesammte Rosenberg’sche Fideicomiß-Güter[WS 1] formirenden Prätension u. s. w. Verfasset von Felix Rod v. Prosecze und gedruckt zu Wien im Jahre 1697, Fol.“ Von seinen Kindern waren die beiden Söhne Karl Joseph [s. d. Nr. 7] und Joseph Ignaz Ritter des goldenen Vließes. Joseph Ignaz war des Kaisers Joseph I. Oberstküchenmeister, nachmals Oberstjägermeister, und der Kaiserin Wilhelmine Amalie Obersthofmeister. Im Jahre 1731 erhielt er das goldene Vließ und im Jahre 1735 starb er, weltberühmt als Reiter ohne Gleichen. –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Fideicomiß-Güther.