BLKÖ:Paar, Johann Christoph Graf

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 21 (1870), ab Seite: 146. (Quelle)
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3. Johann Christoph Graf (gest. 1636), der jüngste Sohn Johann Baptist’s aus dessen Ehe mit Afra Sidonia von Haym, erkaufte am 24. October 1622 von Johann Jacob von Magni das Obersthof-Postmeisteramt und erhielt im Jahre 1623 die Bestätigung aller Privilegien, sowie am 4. September 1624 aus der österreichischen Kanzlei für sich und seine männliche Nachkommenschaft die Belehnung mit dem obersten Hof-Postmeisteramte in Ungarn, Oesterreich und Böhmen und dessen incorporirten Provinzen (Schlesien ausgenommen). Im Jahre 1629 erhielt er auch noch das innerösterreichische Obersthof- und Erbland-Postmeisteramt, welches schon seit sechzig Jahren bei der Familie gewesen. Der ihm im Jahre 1630 von Kaiser Ferdinand II. verliehene Gnadenbrief verfügt, daß über die im Jahre 1624 ertheilte Belehnung allzeit der älteste die Belehnung nehmen und sich oberster Erbpostmeister nennen solle, während die jüngeren Söhne sich mit dem Titel eines Erbpostmeisters begnügen müssen. Im Jahre 1636 geleitete er den Kaiser zu dem Churfürstentage nach Regensburg und verlangte daselbst kraft des Hof-Postamtes die Einsammlung und Austheilung aller sowohl an die kaiserlichen Minister und das kaiserliche Gefolge, als auch fremden Gesandten gehörigen Briefe und die davon entfallenden Emolumente. Taxis, darin einen Eingriff in das Reichs-General-Postmeisteramt erblickend, wollte dieß nicht gestatten. Paar und Taxis recurrirten an den Reichshofrath, und auf ein von demselben erstattetes Gutachten erließ der Kaiser dahin ein Decret, „daß die Fertigung der Correspondenz und Austheilung der Briefe, so zu der kaiserlichen Hofstatt anlangen, wie auch an die Personen, so dem kaiserlichen Hofe nachfolgen, dem alten Herkommen nach, wie auch des General-Postmeisters eigenem, deswegen gegebenen Revers gemäß, dem kaiserlichen Hof-Postamt zustehen und verbleiben, und Taxis, der allhier (zu Regensburg) angesetzte Postmeister sich hinführo mit Annehmung und Austheilung derselben Briefe weiters, als was die hiesigen Bürger und Kaufleute betrifft, nicht anmaßen, auch bei jedesmal vorkommenden Posten und Estafetten die Felleisen und Paquets, wie sich gebühret, zur kaiserlichen Reichskanzlei dem Reichs-Hofpostamte versperrt und uneröffnet, damit sie daselbst eröffnet werden, sammt deren gebräuchlichen Correspondenzen unverzüglich überliefern und zustellen solle.“ Der ihm verliehenen Grafenwürde bediente sich Johann Christoph nicht. Ueber seine Nachkommenschaft mit Katharina von Herbersdorf vergleiche die Stammtafel. –