BLKÖ:Kleimayrn, Johann Franz Thaddäus

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 12 (1864), ab Seite: 40. (Quelle)
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Kleimayrn, Johann Franz Thaddäus (Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. zu Zell im salzburgischen Zillerthale 25. September 1733, gest. 5. März 1805). Bruder des Johann Damascenus [s. d. Vorigen] und des Johann Peter Vital [s. d. Folg.]. Die Studien begann und beendete K. 1740–1753 in Salzburg, wo an der dortigen Hochschule mehrere tüchtige Männer, wie Innocenz Deixelberger, Roman Zusner, Gregor Zallwein, die genannten sämmtlich Benedictiner, und Herz zu Herzfeld [Bd. VIII, S. 406) die philosophischen und staatsrechtlichen Wissenschaften vortrugen. Nach abgelegten strengen Prüfungen bereitete sich K. für den Eintritt in Staatsdienste vor und ging zu diesem Zwecke nach Wetzlar zum kais. Reichskammergerichte und nach Göttingen, wo er die Vorträge eines Joh. St. Pütter, Georg Ludw. Böhmer, Gottfr. Achenwall u. m. A. besuchte. Nach seiner Rückkehr trat er im December 1755 beim Salzburger Hofrathe ein, wurde am 5. April 1756 Rath und Archivar, im folgenden Jahre wirklicher Hofrath, 1758 Hofbibliothekar, im September 1767 Hofraths-Prodirector, 1772 Hofrathsdirector und nach Ant. Freih. v. Kürsinger’s Tode (1796) zugleich auch Hofkanzler. Als im Jahre 1803 Salzburg ein Fürstenthum zu sein aufhörte und der Erzherzog Ferdinand die Regierung übernahm, ernannte ihn dieser zum Präsidenten der am 24. August g. J. errichteten obersten Justizstelle und berief ihn auch bei Einführung eines Staatsrathes im Jahre 1804 in denselben. Nur kurze Zeit stand K. diesem letzten Amte vor, denn schon im folgenden Jahre starb er, 72 Jahre alt, nach kurzer Krankheit. In diesen Aemtern hatte K. eine rastlose Thätigkeit und einen von Erfolgen gekrönten Eifer entwickelt. An die seit einem vollen Jahrhunderte in verworrenem Zustande befindlichen erzbischöflichen Archive hat K. der Erste die ordnende Hand gelegt; in den Streitigkeiten mit Bayern, theils staats-, theils privatrechtlicher Natur, hat K.’s Sachkenntniß vermittelnde Vergleiche zustande gebracht; in den Grenzstreitigkeiten mit Kärnthen, wie bei den durch den Regierungswechsel und durch die Friedensschlüsse veränderten Territorial-Angelegenheiten und in vielen andern Fällen waren K.’s Ansichten, Rathschläge und vermittelnde Anträge entscheidend. In der Civil- und Criminal-Rechtspflege Salzburgs wurden durch K. das gerichtliche Depositenwesen regulirt, die Advocatenordnungen der Jahre 1678 und 1730 in wesentlichen Puncten verbessert, das Hoheitsrecht auf alle Waldungen geregelt; in der politischen Verwaltung der Wirkungskreis der Rechts- und politischen Behörden scharf begrenzt, ein gleiches Maß und Gewicht, 1757 und 1774, im ganzen Hochstifte eingeführt, und überhaupt viele die öffentliche Sicherheit, die Wohlfahrt des Landes und seiner Bewohner in verschiedenen Gebieten des staatlichen und bürgerlichen Lebens fördernde Anordnungen erlassen. Frühzeitig hatte K. das publicistische Gebiet betreten und die bayerischen Anmaßungen Salzburgischer Hoheitsrechte zurückgewiesen. Bei dem Ordnen der erzbischöflichen Archive [41] machte er sich mit wichtigen Urkunden bekannt und veranlaßte bei verschiedenen Gelegenheiten deren Herausgabe. So ist K. – und nicht, wie es in der „Deductions-Bibliothek“ (Bd. 4, S. 1988) heißt, Freiherr von Mölck – der Verfasser der unter nachstehendem Titel herausgegebenen Hallein’schen Satz-Compromißschriften: „Kurzgefasst- doch gründlich- und aktenmässige Geschichts-Erzählung von der ursprünglichen Beschaffenheit des altbefreiten Halleinischen Salzwesens im hohen Erzstift Salzburg: dann der mit dem durchlauchtigsten Hause Bayern hierüber errichteten Verträge“, 6 Bände (Salzburg 1761, J. J. Mayer, Fol.); wenn auch der advocatorische Theil: Klage, Antwort, Replik, Duplik, Triplik und Quadruplik für uns keinen Werth besitzen, die zuerst veröffentlichten 131 salzburgischen und 212 bayerischen Urkunden sind für die Geschichtsforscher und als Beitrag zur alten Rechtsgeschichte Salzburgs wichtig; – ferner gab er heraus: „Unparteiische Abhandlung von dem Staate des hohen Erzstiftes Salzburg und dessen Grundverfassung zur rechtlich und geschichtmässigen Prüfung des sogenannten juris regii der Herzoge in Bayern“ (Salzburg 1770, neue Aufl. mit verändertem Titel 1786); K. widerlegte darin die von Joh. Peter v. Ludwig, Georg v. Lori und Adam Bergmann aufgestellten Hoheitstheorien, welche für Salzburg ebenso wie für seine geistlichen Mitstände des bayerischen Kreises verderblich waren; – K.’s Hauptwerk ist aber: „Nachrichten vom Zustande der Gegenden und Stadt Juvavia vor, während und nach Beherrschung der Römer, bis zur Ankunft des h. Rupert und von deren Verwandlung in das heutige Salzburg. Nebst einem diplomat. Anhange von verschiedenen schriftlichen Denkmalen und Urkunden aus dem VI., VII., VIII., IX. und X. Jahrhundert, zur Beleuchtung der vorstehenden Nachrichten“ (Salzburg 1784, Fol.); dieses Werk ist sozusagen das Fundamentalbuch der salzburgischen Staats- und Kirchengeschichte, und der Anhang enthält 116 meist unedirte Urkunden, welche mit dem 10. Jahrhunderte schließen. Eine von K. beabsichtigte Fortsetzung der Herausgabe alter salzburgischer Urkunden kam leider nicht zu Stande. Koch-Sternfeld hat (1802) ein historisches und Adam Jos. Emmert (1805) ein Universal-Repertorium zu Kleimayern’s „Juvavia“ erscheinen lassen; Zauner aber den verdächtigenden Ausspruch Th. Conr. Hartleben’s in dessen Biographie des Hofkanzlers Franz Ant. Freih. von Kürsinger, „daß diesem an Kleimayrn’s Juvavia der größte Antheil gebühre“, entschieden zurückgewiesen. K.’s übrige im Drucke erschienenen Schriften sind: „Beurkundete Beiträge zur Geschichte und Prüfung des Vorzugs der Erzbischöfe von Salzburg vor dem Churfürsten zu Pfalz als Herzog von Bayern“ (gedr. im h. R. Reiche 1788), dieß ist eine Erwiderung auf die 1785 von einem Bayer Namens Gindte in Wien herausgegebene Dissertation über den persönlichen Vorzug des Herzogs von Bayern als Churfürsten von der Pfalz vor dem Erzbischofe von Salzburg auf den bayerischen Kreistagen; – die folgende Schrift aber: „Prüfung einer unlängst dem unparteiischen Publikum zur Einsicht vorgelegten Denkschrift unter dem Titel: Beweis, dass der Vorrang in bayerischen Kreissachen den Churfürsten und Herzogen in Bayern vor den Erzbischöfen von Salzburg gebühre“. Mit 22 Beil. (Regensburg 1792, Fol.), ist eine Antwort, auf eine von Bayern veranlaßte anonyme, diesen Gegenstand betreffende Schrift, als deren Verfasser der Hofrath von Eckartshausen bezeichnet wird. Ob aber die Schrift: „Die kurze Geschichte und actenmäßige Anzeige, was [42] dem hohen Erzstifte Salzburg auf erfolgten Todfall Kurfürst Maximilian III. in Bayern bei dieser Verlassenschaft für Ansprüche und Forderungen entstehen“ (Salzburg 1779, 4°.).aus Kleimayrn’s Feder geflossen, oder wie Hübner, Koch-Sternfeld und Gärtner meinen: den Hofkanzler Kürsinger zum Verfasser habe, ist nicht festzustellen. Kleimayrn’s Biograph J. F.(elner) plaidirt mit Gründen für Kleimayrn. Alle genannten Schriften – deren stylistische Verstöße auf Rechnung der Zeit gelegt werden müssen – sind durch ihre Gründlichkeit und namentlich durch ihren historischen Apparat werthvoll und wichtig. In Handschrift hinterließ K. folgende Arbeiten: „Relatio politica über die bereits im Jahre 1764 anbefohlenen und von den meisten Pfleg- und Landgerichten, dann Hofmärkten berichtlich eingesandten Beschreibungen der Real- und Personal-Gerechtsamen“; – „Unfürgreifliche Gedanken von den hochfürstlichen Freien“ und „Quellen des Volksmangels im Erzstifte und deren Abhilfsmittel betreffend“. Die Nachricht, daß K. auch eine Geschichte der salzburgischen Landschaft und des Domcapitels, welche Hormayr’s „Archiv“ (1810, S. 420) meldet, in Handschrift hinterlassen habe, ist widerlegt worden. K. war zweimal, zuerst mit Josepha Spitzer (gest. 17. Mai 1789), zum andern Male mit Katharina von Schallhammer (gest. 7. Jänner 1824) verheirathet, aus welchen zwei Ehen drei Söhne und fünf Töchter entstammten. Von den Söhnen pflanzte Hieronymus, Präsident des n. ö. Mercantil- und Wechselgerichtes, das Geschlecht fort. Von den Töchtern war Josepha (gest. 2. Juni 1842) an Michael Vierthaler, Waisenhaus-Director in Wien (gest. 3. October 1827), und Maria Anna (gest. 17. Mai 1846) an Anton Ritter von Schwarzhuber, Vice-Präsidenten der k. k. Hofkammer im Münz- und Bergwesen, vermält.

Das Leben des geheimen Kabinets- und Staatsrathes, Präsidenten der obersten Justizstelle und Landstandes im Churfürstenthume Salzburg Johann Franz Thadd. v. Kleimayrn, Verfassers der Nachrichten von Juvavia, beschrieben von J(ohann) F(elner) (Wien 1848, Leop. Grund, gr. 8°., mit Stammtafel in Fol.). – Deductions Bibliothek von Teutschland nebst dazu gehörigen Nachrichten (Nürnberg, M. J. Bauer u. V. Bischoff, 8°.) Bd. IV, S. 2180. – Weidlich (Christoph), Biographische Nachrichten von den jetztlebenden Rechtsgelehrten in Deutschland (Halle, Hemmerdei, 8°.) Theil III, S. 176, und im Anhange des IV. Theils: „Fortgesetzte Nachträge, Zusätze und Verbesserungen zu dem ersten, zweiten und dritten Theile u. s. w.“, S. 148. – Grabdenkmal. In der Familiengruft Nr. XXV des Friedhofes zu St. Peter in Salzburg ist auf Kleimayrn’s, im gothischen Geschmacke ausgeführten Denkmale folgende von seinem Schwiegersohne Michael Vierthaler verfaßte Inschrift zu lesen: J. Thaddaeo de Kleimayrn | nato 25. Sept. 1733, mortuo 5. Martii 1805 | Hieronymi Archiepiscopi | Ferdinandi Electoris | Consiliario intimo | Viro justissimo | Patri optimo | Uxor filii que mocrentes p. p.