BLKÖ:Zallwein, Gregor
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 59 (1890), ab Seite: 117. (Quelle) | |||
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Zauner’s „Chronik“ am 6., nach Baader [118] am 9. August 1766). Er trat, 21 Jahre alt, in das Benedictinerkloster Wessobrunn, in welchem er die theologischen Studien beendete, worauf er an der Salzburger Hochschule die Rechte hörte. 1739 in das Kloster zurückgekehrt, wurde er daselbst Novizenmeister, 1744 Prior. Bald danach aber von dem Gurker Fürstbischof Joseph Maria Grafen Thun in das von demselben zu Straßburg in Kärnthen neu errichtete Priesterseminar als Professor der Theologie, Kirchengeschichte und des geistlichen Rechtes berufen, kam er, nach vierjährigem Wirken in dieser Stelle, 1749 als Professor des Kirchenrechtes an die Salzburger Hochschule und ward zugleich erzbischöflicher geistlicher Rath. Mit ihm begann im Vortrag des Kirchenrechtes, das bis dahin bloß nach dem Corpus juris canonici gelehrt worden war, eine neue Aera; er beleuchtete die Urquellen des geistlichen Rechtes mit der Fackel der Geschichte, versuchte die Grenzlinien zwischen päpstlicher, bischöflicher und landesfürstlicher Gewalt zu zeichnen und verbreitete sich in seinen Vorträgen über das gesammte sowohl öffentliche als Privatkirchenrecht, wobei er auch die Schriften der Protestanten nicht unbenützt ließ. Auch machte er seine Zuhörer mit dem allgemeinen deutschen und besonderen salzburgischen Kirchenstaatsrechte, welches man bis dahin ziemlich vernachlässigt hatte, bekannt. Im April 1759 ward er zum Rector magnificus der Universität gewählt und vom Erzbischof zum wirklichen geheimen Rathe ernannt. Er blieb im Rectorate bis zu seinem Tode, den er zunächst herbeiführte durch Ueberanstrengung mit geistigen Arbeiten, zu denen er die Nächte zu Hilfe nahm. Außer einigen Gedächtniß- und Festreden auf den Abt Godefridus zu St. Peter in Salzburg, auf den Abt Gregor des Klosters Tegernsee und auf die Bestätigung der Wahl des Lavanter Bischofs Johann Bapt. Grafen Thurn gab er heraus: „Fontes originarii juris canonici adjuncta historia ejusdem juris per priora quatuor Ecclesiae saecula“ (Salisb. 1752, neue Ausgabe 1755, 4°.); – „Jus ecclesiasticum particulare Germania ab aera Christi usque ad nostra tempora“, Dissertatio I. et II. (ib. 1757, 4°.); – „Principia juris ecclesiastici universalis et particularis Germaniae IV tomis comprehensa“ (Aug. Vind. 1763; Edition 2da priore multum emendatior per Damascenum Kleinmeyr curata ib. 1781). Zallwein war auch ein Wohlthäter armer Studirender, und solche, deren Talente eine Zukunft versprachen, unterstützte er reichlich. Das Kirchenrecht Zallwein’s kam nach dessen Hinscheiden auf den Index, und er selbst hatte noch vor seinem Tode alle Abschriften von dem Commentar über die fünf Bücher der Decretalen in die Hände zu bekommen gesucht, um sie zu verbrennen, sich aber doch in den letzten Augenblicken seines Lebens darüber beruhigt.
Zallwein, Gregor (Canonist, geb. zu Oberviechtach am 20. October 1712, gest. zu Salzburg nach- Gutrath (Rupert), Trauerrede auf den Hintritt des P. Gregor Zallwein (Salzburg 1766, Fol.). – Baader (Clem. A.), Lexikon verstorbener bayrischer Schriftsteller des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts (Augsburg und Leipzig 1824, Jenisch und Stage, 8°.) II. Bandes 2. Theil, Seite 342 [mit reicher Quellenangabe]. – Die zweite von Damascen. Kleinmeyr besorgte Ausgabe der „Principia juris ecclesiastici...“ (Aug. Vind. 1781) tom. I, p. XXVII, enthält Zallwein’s Biographie.– Chronik von Salzburg. Von Dr. Judas Thaddäus Zauner, fortgesetzt von Corbinian Gärtner (Salzburg 1826 u. f., Mayr, 8°.) 5. Bandes l. Theil (II. Bandes 1. Theil) Seite 237.