BLKÖ:Herbert Freiherr von Rathkeal, Peter Philipp

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Herbert, Thomas von
Band: 8 (1862), ab Seite: 352. (Quelle)
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Herbert Freiherr von Rathkeal, Peter Philipp (Diplomat, geb. zu Constantinopel 1735, gest. ebenda 23. Februar 1802). Herbert entstammt einer irländischen Familie, welche sich im Gefolge Jacob’s II. befand, als dieser nach St. Germain en Laye flüchtete. Herbert’s Vater brachte nun einige Jahre auf Reisen zu, kam nach Constantinopel, wo er sich niederließ und mit der Tochter des berühmten Griechen Scanderbeg vermälte. Als er starb, hinterließ er fünf Kinder, und zwar drei Söhne und zwei Töchter, für welche sich mehrere Mitglieder des diplomatischen Corps in Pera verwendeten, die zwei ältesten Söhne der Kaiserin Maria Theresia empfahlen, welche ihnen auch eine Pension auswarf und dem P. Franz aus der Gesellschaft Jesu, der den Grafen Uhlefeld nach Constantinopel begleitet hatte, zur Erziehung übergab. Thomas Herbert [s. d. Vorigen] widmete sich dem Studium der orientalischen Sprachen. Der [353] obige Peter beendete unter P. Franz’ Leitung seine Studien, aber nicht, wie die österreichische National-Encyklopädie angibt, in der orientalischen Akademie, und trat 1750 in den Jesuitenorden; kam nach beendetem zweijährigen Noviziat nach Leoben und später nach Wien zur weitern Ausbildung. 1756 als Professor nach Triest gesendet, kehrte er schon 1757 nach Wien zurück als Correpetitor und Präfect in der orientalischen Akademie. Mittlerweile hatte er auch das theologische Studium beendet. Da er aber wenig Beruf zur Theologie in sich fühlte, vertraute er sich dem P. Meak, einem geistvollen Priester seines Ordens, der ihm in seinem Vorhaben, den Orden zu verlassen, behilflich war. 1760 trat H. aus demselben und über Empfehlung der Gräfin Stürgl, gebornen Cobenzl, in die Dienste des Grafen Johann Karl Cobenzl [Bd. II, S. 389] als dessen Bibliothekar. Als Fürst Kaunitz für eine in der niederländischen Kanzlei in Wien leer gewordene Stelle von dem Generalgouverneur in Brüssel ein geeignetes Individium, das in Finanz- und Rechnungsgegenständen unterrichtet war, verlangte, wurde Herbert gewählt und als Official-Calculator bei der niederländischen Rechnungskammer angestellt. Dort gewann er bald das besondere Vertrauen des Hofrathes Freiherrn von Lederer und des Staatsreferendarius Friedrich Freiherrn Binder von Krieglstein [Bd. I, S. 399], wurde 1767 zum Auditeur, 1775 zum conseiller à la chambre des comptes und 1777 zum wirklichen Hofrathe bei der geheimen Hof- und Staatskanzlei ernannt. Als im Jahre 1779 Ludwig Graf Cobenzl wegen Erkrankung verhindert war, zu den Verhandlungen des Teschner Congresses als bevollmächtigter Minister abzugehen, schickte die Kaiserin an dessen Stelle seinen Vetter, den Grafen Philipp dahin, der sich von dem Fürsten Kaunitz den Hofrath Herbert erbat, den er noch von Brüssel her kannte und in dessen Kenntnisse er großes Vertrauen setzte. Nach dem Teschner Frieden trat Herbert aus dem Departement der inneren Angelegenheiten in jenes der äußeren über, und als ihm die Kaiserin die Wahl ließ, entweder als Kammerpräsident nach Brüssel oder als Internuntius nach Constantinopel zu gehen, entschied er sich für das Letztere und ging 1780 an seinen Posten ab. Bis zu seinem Tode, also über 20 Jahre, bekleidete H. diese wichtige und schwierige Stelle in bedrängnißreicher Zeit. Es ist nicht die Aufgabe dieses Werkes, eingehend die staatsmännische Wirksamkeit Herbert’s zu schildern; aber einen gedrängten Umriß derselben lassen wir folgen. Herbert’s Wirksamkeit wird durch den Türkenkrieg in zwei Hälften geschieden; in die eine von seiner Ernennung 1780 bis zum Ausbruche des Krieges 1788; in die andere von seiner Ernennung zum Bevollmächtigten nach Sistow, 1791 bis zu seinem Tode 1802. In die erste Hälfte fallen neben anderen Vorfällen seiner ministeriellen Thätigkeit folgende wichtigere Begebenheiten: Die Verhandlungen der wider die Barbaresken zu leistenden Garantien der k. k. Schiffahrt, die zwar schon nach dem Passarowitzer Frieden durch besondere Tractate mit den Raubstaaten Algier, Tunis und Tripolis festgesetzt worden, aber nicht den entsprechenden Erfolg hatten, so daß die Pforte, welche die Oberherrschaft über die genannten Staaten besaß, die verlangte Sicherheit gewährleisten sollte; ferner Begünstigungen des Handels Oesterreichs im Orient, welche mit dem Sened [354] vom Jahre 1784 eingeräumt wurden, zu welchen sich 1786 noch der die österreichischen Schafhirten in der Moldau betreffende großherrliche Ferman gesellte, worin die Freiheiten, Begünstigungen und Abgaben derselben genau festgesetzt wurden und dessen Inhalt, später dem Sistower Frieden (im Artikel 4) einverleibt, noch heut als vertragsmäßige Richtschnur gilt; endlich die Verhandlungen über Abtretung eines Districtes an der Unna, die aber durch mancherlei Zwischenfälle gestört, zu keinem Resultate führten, obgleich die Pforte die kaiserlichen Ansprüche nicht als ungiltig, sondern nur als schwer zu beweisen erklärte. Im Jahre 1787 unternahm Herbert die Reise nach Cherson, um der berühmten Zusammenkunft Joseph’s H. mit Katharina beizuwohnen. Bald nach seiner Rückkehr nach Constantinopel, fand der Bruch der Pforte mit Rußland Statt und der russische Gesandte wurde von den Türken in die sieben Thürme geworfen, in welchen er zwei Jahre gefangen schmachtete. Als am 9. Februar 1788 auch Oesterreichs Kriegserklärung gegen die Pforte erfolgte, war auch Herbert nahe daran, das Loos des russischen Gesandten zu theilen; aber seine Energie, wie seine Kenntniß der Geschichte des osmanischen Reiches retteten ihn, da er der türkischen Regierung nachwies, daß noch nie ein kaiserlicher Minister in die sieben Thürme geworfen worden und daß der kaiserliche Resident Simon Reniger im Jahre 1663 noch nach dem wirklichen Ausbruche des Krieges dennoch frei und unverletzt nach Wien zurückgekehrt sei. Herbert verließ unangefochten Constantinopel, segelte nach Livorno, wo er am Hofe Leopold’s eine freundliche Aufnahme fand. Herbert war nämlich in Constantinopel nicht nur kaiserlicher, sondern auch toscanischer Minister gewesen. Im folgenden Jahre begab er sich nach Wien, machte im Winter d. J. einen Ausflug nach Deutschland, wurde aber nach seiner Rückkehr mit dem Grafen Thugut als bevollmächtigter Minister zu den Friedensunterhandlungen mit den Türken ernannt. In den Friedensunterhandlungen von Sistow concentrirt sich vornehmlich Herbert’s diplomatische Thätigkeit. Die Conferenzen wurden am 30. December 1790 eröffnet und erst am 4. August 1791 fand unter dem Donner der Kanonen die öffentliche Unterzeichnung des Friedens Statt. Außer drei osmanischen Ministern unterhandelten Lucchesini als preußischer, Robert Keith als englischer und Freiherr von Häften als holländischer Bevollmächtigter. Preußen hatte der Pforte in der kurz zuvor mit ihr abgeschlossenen Allianz mehrere Vortheile zugesichert, welche das Vertrauen der türkischen Minister zu Lucchesini hinlenkten, dem auch Keith und Häften die Hände boten. So stand Herbert allein gegenüber den übrigen sechs unterhandelnden Ministern. Keinen Schritt wich Herbert von den ursprünglichen Bedingungen, in deren Begründung ihn seine umfassenden Kenntnisse der früheren Tractate und seine diplomatische Gewandtheit wesentlich unterstützten. Die Vortheile, welche Herbert im Sistower Frieden dem kaiserlichen Hofe erwirkt hatte, sind: 1) die Einverleibung aller den Handel mit Oesterreich betreffenden Acten in den Tractat, wodurch für die Zukunft jede Verletzung der Handelsfreiheiten als Verletzung des Friedens erschien; 2) die Auslieferung der Gefangenen ohne Lösegeld; dieses beispiellose Zugeständniß, welches weder der Karlowitzer, noch der Passarowitzer Friede [355] enthalten, bot bei seiner Ausführung nicht geringe Schwierigkeiten; 3) die Anerkennung der türkischen Unterthanen, die sich in die kaiserlichen Staaten geflüchtet hatten, als kaiserliche; 4) die Anwendung des Handlungsseneds auf alle türkischen Provinzen ohne Ausnahme; 5) den Schutz der katholischen Religion ohne Unterschied der Nationen; 6) die Zurückstellung von Orsowa; 7) die Abtretung des Districtes an der Unna. Seine diplomatische Stellung benützte H. insbesondere auch dazu, seine Untergebenen für den Gesandtschaftsdienst im Orient, der von jenem in anderen Ländern stark unterschieden ist, auszubilden. Der in der orientalischen Akademie zu Wien begonnene Sprachunterricht mußte erst in Constantinopel beendet werden. Die zum Dolmetschdienst ausgewählten Zöglinge gab er zu Armeniern in die Kost, untersagte ihnen jede andere Tracht, als die orientalische und förderte durch Einsamkeit und unmittelbare Berührung mit Orientalen ihre praktischen Kenntnisse im Verkehr mit denselben. Auch ließ er sich namentlich die Besetzung der levantischen Consulate angelegen sein, bestätigte[WS 1] nach dem Sistower Frieden die alten und ernannte neue; seit Herbert’s Zeit besorgen kaiserliche Consuln die Geschäfte des österreichischen Handels und der Schiffahrt in Syrien und Egypten. So wie die erste Hälfte seiner diplomatischen Thätigkeit in Constantinopel ruhig vorübergegangen war, so bewegt war die zweite, in welche der Ausbruch der französischen Revolution, die Theilung Polens, der in den Niederlanden, in Deutschland und Italien auflodernde Krieg fielen, und welche Ereignisse nicht ohne politischen Einfluß auf die Türkei bleiben konnten. Aber Herbert entwickelte die rastloseste Thätigkeit und behauptete auf die Minister der coalisirten Mächte einen so mächtigen Einfluß, daß man ihn im Rathe derselben füglich die Seele nennen konnte. Als nach dem Friedensschlusse von Campo Formio der Handlungs- und Barbareskensened nunmehr auch auf die neuerworbenen venetianischen Staaten ausgedehnt werden sollte, hatte H. schwierige und verdrießliche Verhandlungen zu bestehen, denn die Barbaresken, fuhren fort, alle ehemals venetianischen, jetzt unter kaiserlicher Flagge segelnden Schiffe wegzunehmen. Drei Jahre dauerten die Verhandlungen, weil die Pforte ihre Verbindlichkeit auch auf die nach dem Sistower Traktat erworbenen Provinzen auszudehnen hartnäckig verweigerte; aber endlich gelang es H. für den bisher zugefügten Schaden ein Pauschquantum als Vergütung und noch mehr, für die Zukunft die Sicherstellung aller kaiserlichen Schiffe ohne Ausnahme von der Pforte gewährleistet zu erhalten. Dieß war das letzte namhafte Ergebniß der rastlosen Thätigkeit Herbert’s. Indem er noch taxfrei zum geheimen Rath ernannt worden, entriß ihn bald darauf – im Alter von 68 Jahren – der Tod dem Staate, dem er als einer der geistvollsten Staatsmänner mit seltenem Erfolge in schwerer Zeit gedient hatte. Früher schon – im Jahre 1779 – war er zugleich mit seinem dritten Bruder Johann, der als Major in der kais. Armee diente, in den Freiherrnstand erhoben worden. Im genannten Jahre vermälte er sich auch mit Fräulein von Collenbach, aus welcher Ehe ihm die Tochter Constanze geboren wurde. Diese vermälte sich 1798 mit Sir Spencer Smith, bevollmächtigten Minister Englands bei der Pforte und Bruder des berühmten Sir Sidney Smith, der die französische Flotte zu Toulon [356] in Brand gesteckt hatte (18. December 1793). Herbert war klein von Statur, von feinen und angenehmen Gesichtszügen und in einer Weise Herr derselben, daß er in der peinlichsten Verlegenheit nichts davon merken ließ. Gründlich wissenschaftlich, besonders auch sprachlich gebildet, besaß er eine außerordentliche classische Belesenheit, und in Wort und Schrift, bei mündlichen Verhandlungen, wie in Depeschen, bei der Unterhaltung, wie im Geschäfte wendete er die Kernsprüche der Alten und stets treffend an. Er war in nichts halb; was er unternahm, mußte zu Ende geführt werden. Mit glühendem Hasse gegen den vandalischen Zerstörungsgeist, dieses erstgeborne Kind der französischen Revolution, erfüllt, drückte er allen seinen Anordnungen dieses Siegel seiner politischen Ansicht auf. Es wohl fühlend, wie leicht es sei, sich vom Strudel revolutionärer Meinungen hinreißen zu lassen, galt ihm die Nichttheilnahme an den verführerischen Bewegungen jener Tage als beste Empfehlung kaltbesonnener Urtheilskraft und prädominirenden Verstandes. Strenge in der Etikette, war er in diesem Puncte der treue Schüler, ja Nachahmer seines Gebieters, des Fürsten Kaunitz. Als ihn einst ein reisender Engländer von Rang im Caputrock besuchte, äußerte H. ungehalten, daß man in seine Gesellschaft so nicht komme. Der Engländer hörte gelassen den zürnenden Staatsmann an, entfernte sich und kehrte in einer Weile ohne Rock, bloß in Weste und Hemdärmeln zurück und hatte an dem ungehaltenen Minister einen besiegten Lacher gewonnen. Er arbeitete von 10 Uhr Morgens bis 4 Uhr Nachmittags, die übrige Zeit widmete er seiner Erholung, zu welcher classische Lectüre und das Spiel gehörte, welch’ letzteres ihm so unentbehrlich geworden war, daß es selbst an den dringendsten Geschäftstagen nie unterblieb. Er schrieb nur in französischer Sprache, im Deutschen hatte er es nie auch nur zur erträglichen Verständlichkeit gebracht. Was er aber schrieb, war musterhaft, ganz seinem Grundsatze gemäß: Geschäftsaufsätze sollen in der Regel so sprachrichtig und klar geschrieben werden, daß sie alle Augenblicke ohne Besorgniß gerechten Tadels dem Drucke übergeben werden können. Eine auch in der Gegenwart nicht genug zu beherzigende Maßregel. In der großen Anzahl seiner Memoires, Berichte, Noten und Staatsschriften seines zwanzigjährigen Gesandtendienstes finden sich wahre Muster zu ernsten Studien in einem der wichtigsten Zweige des Staatsdienstes. Von seinen Untergebenen geliebt, ja verehrt, starb H., von Türken und Christen tief betrauert. Seine Leiche wurde in Pera in der Kirche des h. Franziscus beigesetzt, wo sein Grabstein eine von seinem Liebling, dem Hofsecretär Brenner, verfaßte Inschrift weist, welche in den Quellen unten verzeichnet ist.

(Hormayr’s) Archiv für Geographie, Historie, Staats- und Kriegskunst (Wien, Strauß, 4°.) II. Jahrg. (1811), Nr. 28 und 23, S. 121–130: „Biographische Züge. Herbert“. – Pahl (Joh. Gottfr.), Nationalchronik der Deutschen (Gmünd 1801 u. f., 8°.) Jahrg. 1802, S. 151. – Baur (Samuel), Allgemeines historisch-biographisch-literarisches Handwörterbuch aller merkwürdigen Personen, die in dem ersten Jahrzehend des neunzehnten Jahrhunderts gestorben sind (Ulm 1816, Stettiner, gr. 8°.) Bd. I, S. 595. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. II, S. 557. – Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser (Gotha, Perthes, 32°.) Jahrg. 1853, S. 202: „Geschichtliche Uebersicht“; – Jahrg. 1855, S. 259: „Beschreibung des Wappens“; – Jahrg. 1862, S. 291: „Heutiger Stand der Familie“. – Biographie universelle [357] (Paris, 8°.) Tome XX, p. 239, Artikel von Bernhard. – Biographie nouvelle des Contemporains (Paris, 8°.) Tom IX, p. 145.. – Ersch und Gruber, Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste, II. Section, 6. Theil, S. 132. – Dictionnaire biographique et historique des hommes marquans de la fin du dix-huitième siècle (Londres 1800, 8°.) Tome IIde, p. 190. – Vehse (Eduard Dr.), Geschichte des österreichischen Hofes und Adels und der österreichischen Diplomatie (Hamburg 1852, Hoffmann und Campe, 8°.) Theil IX, S. 42. – Grabdenkmal. Dasselbe enthält folgende Inschrift: Petri. Phil. L. B. Ab. Herbert. Ratkeal., M. S. Rom. Caes. Aug. A. Consiliis. Intimis. Ac. Lustr. Fere. V. Ad. Port. Ottomann. Internuntius. Olim. In. Congressu. Pacis. Teschini. Operam. Suam. Egregie. Adhibuit. Postea. Ipse. Legatus. Sistovii. Bellum. Cum. Turcis. Haud. Secundo. Omine. Mire. Composuit. Fraenata. Pirat. Arrogant. Pont. Eux. Navibus. Austr. Aperuit. Mercaturam. Fovit. Promovit. Morum. Castigator. Aequus. Providus. Comis. Ingenio. Acumine. Candore. Animi. Religione. Doctrina. Amore. Patriae. Virtutibus. Eximius. Optimi. Patris. Famil. Exemplar. Inopinate. Eheu. LXVIII. Vitae. Anno. Hum. Generi. Ereptum. Lugent. Conj. Proles. Patria. Boni. Omnes. Aeternum. Ploraturi. Fuisse. Mortalem. Obiit. VIII. Kalend. Mart. A. a. Chr. Nat. cIɔ. DCCCII.. – Wappen. In einem von Blau und Roth senkrecht getheilten Schilde drei (2 und 1) silberne Löwen. Den Schild bedeckt die Freiherrnkrone, auf welcher ein gekrönter Turnierhelm sich erhebt. Auf dem Helme erhebt sich ein goldgrüner zweibeiniger Drache mit ausgebreiteten Flügeln und einmal abwärts geschlungenem Schwänze, dessen Stachel sich nach oben windet. Schildhalter. Rechts ein vorwärts sehender natürlicher Leopard, links ein natürlicher Löwe. Devise: Un je servirai. – Stand der Familie. Das gegenwärtige Haupt der Familie ist Eduard Freiherr von Herbert-Rathkeal (geb. 20. Februar 1828), k. k. Kämmerer und Major im Großherzog Leopold II. von Toscana Infanterie-Regimente Nr. 71, ein Sohn des (am 15. März 1785 gebornen, 15. Juni 1847 verstorbenen) Feldmarschall-Lieutenants Heinrich Constantin Freiherrn von H.-R. aus dessen Ehe mit Amalie gebornen Freiin Degrazia von Podgozdam (geb. 5. Juli 1798), Sternkreuz-Ordensdame. Freiherr Eduard besitzt noch zwei Geschwister, Baronesse Clementine (geb. 11. April 1826), Stiftsdame im Theresianischen adeligen Damenstifte am Hradschin zu Prag, Ehrenstiftsdame des kön. bayerischen St. Annen-Ordens und Sternkreuz-Ordensdame, und Freiherr Gabriel (geb. 21. December 1832), Attaché bei der k. k. Internuntiatur zu Constantinopel.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: bestättigte.