ADB:Zedlitz, Karl Abraham Freiherr von

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Artikel „Zedlitz, Karl Abraham Freiherr von“ von Conrad Rethwisch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 744–748, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zedlitz,_Karl_Abraham_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 15:24 Uhr UTC)
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Zedlitz: Karl Abraham Freiherr von Z., Staatsminister Friedrich’s des Großen, als Chef des geistlichen Departements in lutherischen Kirchen- und Schulsachen des Königs hervorragendster Mitarbeiter bei den Reformen im Unterrichtswesen.

Z. wurde am 4. Januar 1731 zu Schwarzwaldau bei Landeshut geboren. Er erhielt seine Schulbildung auf der Ritterakademie zu Brandenburg a. H. und auf dem Carolinum zu Braunschweig, das als eine Art akademisches Gymnasium vom Abt Jerusalem begründet, unter dessen Leitung damals in seiner höchsten Blüthe stand. Dem Abt und unter den Lehrern der Anstalt vornehmlich Zachariae, dem Verfasser des Renommisten, verdankte Z., wie er zeitlebens voll Dankbarkeit bekannte, das Wichtigste, was er an Bildungskeimen in der Zeit des Heranreifens zum Jüngling in sich aufgenommen hatte. Das Leben der Anstalt athmete den Geist des Zeitalters der Aufklärung, so wie er sich zu seiner reinsten und [745] anziehendsten Art herausgebildet hatte. Seine Universitätsstudien, die hauptsächlich die Rechts- und Staatswissenschaften und Philosophie umfaßten, machte Z. in Halle. Hier war es, wo der König ihn kennen lernte, um ihm fortan seine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Michaelis 1755 Referendar beim Kammergericht in Berlin, stieg er in rascher Folge zum Oberamtsregierungsrath in Breslau und zum Präsidenten der Oberamtsregierung in Brieg auf und wurde Ende 1770 zum Wirklichen Geheimen Etats- und Justizminister ernannt. Bei einer neuen Vertheilung der Geschäfte erhielt er kurz darauf neben dem Criminaldepartement als Nachfolger des Freiherrn v. Münchhausen die Leitung der Kirchen- und Unterrichtsangelegenheiten für den größten Theil ihres Umfangs.

Der Geschichte gehört Z. an durch seine Thätigkeit als Unterrichtsminister. Seine Wirksamkeit im Bereich der Justiz tritt dahinter zurück. Beachtung verdient aber doch die Standhaftigkeit, mit der er dem König seine Unterschrift unter die Strafbefehle gegen die am Müller-Arnoldschen Proceß betheiligten Kammerrichter verweigerte.

Seine Grundanschauungen über das Erziehungswesen hat Z. in der bei seiner Einführung in die Akademie der Wissenschaften am 7. November 1776 gehaltenen Ansprache entwickelt. Das Ziel der Erziehung ist, die Menschen besser und in ihren besonderen Obliegenheiten geschickter zu machen. Das Wichtigste hierbei, die Charakterbildung, muß auf der Grundlage des Sittengesetzes Christi ruhen. Ohne Religion gibt es keine Vaterlandsliebe, ohne diese keine tüchtigen Staatsbürger. Es ist aber die Aufgabe, die Jugend so zu erziehen, daß jeder an seiner Stelle dem Staat als der allgemeinen Veranstaltung zur Beförderung des Gemeinwohls möglichst nützliche Dienste leisten kann.

Gemäß der Gliederung des Volkes in untere, mittlere und obere Schichten unterscheidet Z. Bauer-, Bürger- und gelehrte Schulen. Als grundlegende Ordnung für die Volksschule fand Z. das Generallandschulreglement von 1763 vor, das vom Consistorialrath Hecker, dem Begründer der ersten Realschule in Berlin, ausgearbeitet worden war. Schullehrerseminare gab es beim Waisenhaus zu Stettin, am Kloster Bergen bei Magdeburg und bei der Berliner Realschule. Das Stettiner erfuhr nach dem Eingehen des Waisenhauses durch Z. 1783 eine Umgestaltung und erhielt eine erweiterte Bestimmung für Pommern, die Neumark und Westpreußen. Der Mangel an Geldmitteln hinderte den Minister, seine Fürsorge für die Vorbildung der Schullehrer nach Wunsch zu bethätigen. Als Muster für die Verbesserung der Dorfschulen dienten Z. die Schulen des Brandenburger Domherrn Friedrich Eberhard von Rochow aus Rekahn. Die Absicht ging hier dahin, religiös gesinnte, denkende Menschen, ausgerüstet mit den zu ihrem Lebensberuf nöthigen Kenntnissen und Fertigkeiten aus den Bauernkindern zu machen. Aus dem vom König gewährten „Gnadenschulfonds“ wurden auf den königlichen Aemtern die Schulen unterhalten und neue eingerichtet, was auch beim Adel mehrfach Nachahmung fand. Als Lehrer mußten auf Friedrich’s Befehl, außer in Westpreußen, großentheils Invaliden genommen werden, die freilich keinen Ersatz für berufsmäßig ausgebildete Volksschullehrer bieten konnten, aber immerhin sehr viel mehr Gutes gestiftet haben, als wenn die liebe Dorfjugend ohne alle Schulzucht hätte aufwachsen müssen.

Jeder Stadt gedachte Z. eine oder mehrere Bürgerschulen zu geben und kleinere Lateinschulen in solche zu verwandeln. Ueber die Volksschule sollte sich die Bürgerschule erheben durch Aufnahme der Geschichte und Erdkunde, der Meßkunst, des Zeichnens und der Naturkunde, sowie durch höhere Pflege des Deutschen und Einführung in das gewerbliche Leben. Eine Bürgerschule nach diesen Grundsätzen, die auch Mädchen den Zutritt gewährte, eröffnete er vor dem Königsthor in Berlin und führte ihr auch den eigenen Sohn zu.

[746] Z. hielt es für ausreichend, wenn in jedem Bezirk einer Kriegs- und Domänenkammer, von dem Mehrbedarf der Großstädte und den Ritterakademien abgesehen, je eine höhere Schule, ein Gymnasium, vorhanden wäre. Beim höheren Unterricht komme es auf drei Dinge an: 1. auf die allgemeine Entwickelung des Verstandes und aller ihm untergeordneten Vermögen des Geistes; 2. auf Einflößung rechtschaffener praktischer Grundsätze der Sittlichkeit; 3. auf die Fundamentalbegriffe und Beobachtungen, worauf jeder besondere Theil der Wissenschaften und der Litteratur sich gründet. Die Schüler sollen befähigt werden, sich im Umkreis des höheren Geisteslebens der Zeit heimisch zu fühlen, sie sollen weder auf gelehrte Berufe eingeschult noch lediglich nach den Bedürfnissen des praktischen Lebens unterrichtet werden. Den alten Sprachen maß Z. hohen Werth für die Allgemeinbildung bei. Lateinisch sah er wie der König für jeden höher Gebildeten als unentbehrlich an. Griechisch, das er als Minister noch gelernt, begünstigte er eifrig auf den Gymnasien und drang im Gegensatz zu der Bevorzugung des Neuen Testamentes auf die Lectüre der Classiker. Fertigkeit im Französischen galt als selbstverständlich, daneben sollten andere neuere Sprachen je nach Bedarf getrieben werden. Eingehende Aufmerksamkeit wandte er der Beschäftigung mit deutscher Sprache und Litteratur zu, ebenso der philosophischen Propädeutik. Den Religionsunterricht entlastete er von scholastischem Beiwerk und suchte ihn innerlich zu vertiefen. In der Geschichte war ihm das Verständniß der Begebenheiten und Zustände die Hauptsache, in der Erdkunde die Kenntniß von der gegenwärtigen Verfassung der menschlichen Gesellschaft. Naturkunde führte er überall ein und war darauf bedacht, den Unterricht in der Physik, im Rechnen und der Feldmessung zu heben, während die reine Mathematik in engeren Grenzen vom König und seinem Minister gehalten wurde. Für Kunstübung und körperliche Fertigkeiten konnte nach Maßgabe der verfügbaren Mittel und Lehrkräfte auf den Gymnasien nur sehr wenig geschehen, weit besser war es hingegen auf den Ritterakademien hiermit bestellt.

Erregung des Ehrgeizes und Furcht vor Strafe gehörten nicht zu den Hebeln im Schulleben, die Z. liebte, um so mehr Werth legte er auf die Stärkung des Ehrgefühls. Seit der Zeit seiner Verwaltung wurde die Anrede mit „Sie“ auf der Oberstufe der höheren Schulen allgemein. War er zur Milde geneigt beim Hervortreten jugendlichen Uebermuths, so verlangte er ein Einschreiten mit unnachsichtlicher Strenge, wo eine gemeine Gesinnung sich offenbarte. Die Strafen sind der Regel nach Ehren- und Freiheitsstrafen, in schlimmeren Fällen erfolgt Entlassung. Einen festen Rückhalt bei seinem Vorgehen gewann Z. durch eine Cabinetsordre vom 5. September 1779. Sie beruht auf einer Unterredung mit dem Könige, von welcher der anwesende Cabinetsrath eine Aufzeichnung zu machen hatte, und erstreckt sich auf alle Hauptpunkte zur Verbesserung der Lehrverfassung an höheren und niederen Schulen.

Der Minister zog es wie bei den Bürgerschulen, so auch bei den Gymnasien und Ritterakademien vor, statt einen allgemein verbindlichen Lehrplan aufzustellen, zunächst einige Anstalten seinen Absichten gemäß umzugestalten, um sie als Muster auf die übrigen einwirken zu lassen, wobei er jedoch weit davon entfernt blieb, eine schablonenmäßige Gleichheit anzustreben. Unter den Ritterakademien war es die zu Liegnitz, unter den Gymnasien das Joachimsthalsche in Berlin, an denen die Veränderungen am frühesten und vollständigsten zur Durchführung gelangten, nachdem sie in Liegnitz schon vor, am Joachimsthal sogleich nach der angeführten Cabinetsordre ihren Anfang genommen hatten. An der Berliner Anstalt besaß der Minister in dem von ihm berufenen Rector Meierotto eine mit ihm eng zusammenwirkende Kraft ersten Ranges, die ihrerseits wieder durch mehrere ausgezeichnete Lehrer unterstützt wurde, so insbesondere durch Rouyer für [747] Mathematik, Physik und deutsche Stilübungen und durch J. J. Engel für die philosophische Propädeutik. In der Provinz leitete Z. die Neueinrichtungen mit glücklichem Erfolg bei den Francke’schen Stiftungen in Halle, am Kloster Bergen bei Magdeburg und am Elisabethanum in Breslau, mit geringerem am Marienstifts-Gymnasium in Stettin und am Collegium Fridericianum zu Königsberg i. Pr.

Bei einer Anzahl anderer Gymnasium vollzog sich eine Fortentwicklung in gleicher Richtung, nur unabhängiger von der persönlichen Einwirkung des Ministers, so bei dem vereinigten Berlinisch-Köllnischen Gymnasium unter Büsching, dem Friedrich-Werderschen unter Gedike, dem Pädagogium in Züllichau unter Steinbart, dem Halberstädter Stephaneum unter Struensee u. a. m.

Die wichtigste Aufgabe zur Sicherung der Fortschritte im Schulwesen blieb die Fürsorge für die Heranbildung geeigneter Lehrkräfte. Was hierfür geschah, hängt zuvörderst mit den allgemeinen Bestrebungen der Regierung zur Hebung der Universitäten zusammen.

Auch in seiner Eigenschaft als Obercurator der Universitäten wandte Z. seine Hauptthätigkeit zunächst einer unter ihnen, der Universität Halle, zu, ohne jedoch die anderen zu vernachlässigen. Bei dem herrschenden politischen System konnte es nicht anders sein, als daß die Regierung ihren Willen in sehr weitgehender Weise den Universitäten gegenüber zur Geltung brachte. Nicht nur, daß sie die Berufungen ganz in ihre Hand nahm, sie vervollständigte auch das Vorlesungsverzeichniß, bestimmte die zu benutzenden Lehrbücher, machte Vorschriften über die Art und Weise des Vortrags, verlangte Einsendung von Arbeiten der Studenten zur Prüfung ihres Fleißes und ihrer Fortschritte u. s. w. Als Richtziel stellte Z. es hin, „daß ein junger Mensch auf der Akademie Gelegenheit zum Unterricht in allen hauptsächlich nützlichen Kenntnissen finde“, und daß „die Köpfe der Studirenden nicht mit nahrungslosen Subtilitäten verdüstert“ würden. Mit Nachdruck bekämpfte er alles Rohe und Sittenlose im Verhalten der studirenden Jugend, doch hat hierin erst die ernst läuternde Zeit der Freiheitskriege durchgreifend Wandel geschafft.

Für den Lehrerstand ist unter den vielen Berufungen tüchtiger Männer, die von Z. ausgingen, keine wichtiger geworden, als die Friedrich August Wolf’s, des bisherigen Rectors zu Osterode a. H., nach Halle. Ist es doch Wolf gewesen, der durch die Begründung der Alterthumswissenschaft, durch seine Collegien und durch sein philologisches Seminar den Philologen als Gymnasiallehrer selbstständig neben den Theologen stellte. Das philologische Seminar trat mit dem Sommerhalbjahr 1788 ins Leben, nachdem eingehende Verhandlungen über seine Einrichtung zwischen Z. und Wolf stattgefunden hatten. Es ist das Muster für die im Laufe der Zeit auf allen anderen deutschen Universitäten entstandenen philologischen Seminare geworden.

Zur Ergänzung dieser akademischen Uebungen in wissenschaftlicher Arbeit, zur Uebung angehender junger Schulmänner in der praktischen Lehrthätigkeit war das auf Zedlitz’ Betrieb von Gedike am Friedrich-Werder begründete Seminar für gelehrte Schulen bestimmt. Die ihm angehörigen „Schulamtskandidaten“ – nebenbei bemerkt, eine von Z. zuerst angewandte Bezeichnung – der Regel nach zehn an der Zahl, hatten dem Unterricht beizuwohnen, nach geschehener Anleitung selbst Lehrstunden zu ertheilen, für die „pädagogische Societät“ Ausarbeitungen über schulmäßige Aufgaben zu liefern und Erweise ihrer wissenschaftlichen Fortbildung zur Verhandlung in der „philologischen Societät“ beizubringen. Das Seminar ging mit Gedike’s Versetzung an das Graue Kloster ebenfalls an diese Anstalt über. Es besteht noch heute als pädagogisches Seminar in Berlin fort, hat an vielen Orten Nachfolge gefunden und ist auch als der Stamm der jetzt weitverzweigten Gymnasialseminare anzusehen. Die für die [748] gesammte preußische Unterrichtsverfassung wichtigste Maßnahme, die auf Z. zurückgeht, ist die Errichtung des „Oberschulcollegiums“ 1787. Es hatte ihn hierbei die doppelte Absicht geleitet, dem Staat eine einheitliche oberste Behörde zur Ausübung seiner Aufsichtsgewalt über das Unterrichtswesen in dessen ganzem Umfang zu geben, und zugleich der Unterrichtsverwaltung dadurch eine größere Stetigkeit zu sichern, daß die Entschließungen der wechselnden Minister an die Beschlüsse einer ständigen Körperschaft gebunden wurden. Das Oberschulcollegium stand als Immediatbehörde unmittelbar unter dem König, alle Lehr- und Erziehungsanstalten in der Monarchie, von der Dorfschule bis zur Universität hinauf wurden ihm unterstellt, ausgenommen blieben nur die militärischen Bildungsanstalten sowie die der französischen Colonie und die jüdischen. An dieser ursprünglichen Umgrenzung des Geschäftskreises wurden jedoch in der Folge einige Einschränkungen vorgenommen. An Stelle bindender Mehrheitsbeschlüsse, wie es anfangs die Geschäftsordnung vorschrieb, trat nachmals unter Wöllner die alleinige Entscheidung des Ministers. Die Befugnisse des Oberschulcollegiums erstreckten sich auf die Oberleitung in allen fachlichen Angelegenheiten des Unterrichtswesens, sowie auf die Prüfung, Anstellung und Dienstführung des Lehrers. Schon nach Beschluß aus der ersten Sitzung forderte die neue Behörde statistische Nachweisungen über die ganze äußere und innere Schulverfassung von allen Lehranstalten ein.

Die Errichtung der oben gedachten beiden Seminare gehörte zu den ersten Gegenständen organisatorischer Art, die das Oberschulcollegium beschäftigten. Die letzte von ihm noch unter Zedlitz’ Amtsführung in Angriff genommene Maßnahme war die Einführung des „Abiturientenexamens“. Das hierüber erlassene Edict vom 23. December 1788 trägt indessen bereits die Unterschrift Wöllner’s.

Am 3. Juli 1788 war Z. von der Leitung des lutherisch-geistlichen Departements zurückgetreten, am 3. Decbr. 1789 schied er aus dem Staatsdienst. Seine letzten Jahre verlebte er auf seinen Besitzungen in Schlesien; ein wiederholter Schlaganfall setzte am 18. März 1793 auf seinem Gute Kapsdorf bei Schweidnitz seinem Leben ein Ziel.

Z. gehört zu den Mitarbeitern Friedrich’s des Großen, die sich dem Geist des Königs am nächsten wahlverwandt zeigten, nur daß er als jüngerer Zeitgenosse den mit dem letzten Viertel des Jahrhunderts beginnenden Umwandlungen im deutschen Geistesleben empfänglicher gegenüberstand, als sein alternder Herr und Meister. Niemand hätte befähigter als er sich erweisen können, Unterrichtsminister Friedrich’s des Großen zu sein, niemand wäre aber auch ungeeigneter gewesen, es unter Friedrich Wilhelm II. auf die Dauer zu bleiben. Wöllner’s Verwaltung hat in vielen Stücken wieder abgetragen, was Z. aufgeführt, bei allen späteren Fortschritten im preußischen Unterrichtswesen sind jedoch die fridericianischen Reformen der Unterbau geblieben.

A. Trendelenburg, Friedrich der Große und sein Staatsminister Freiherr von Zedlitz. Berlin 1859. – C. Rethwisch, Der Staatsminister Freiherr von Zedlitz und Preußens höheres Schulwesen im Zeitalter Friedrich’s des Großen. Berlin 1881.