ADB:Wilhelm Ludwig (Graf zu Nassau-Saarbrücken)

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Artikel „Wilhelm Ludwig, Graf von Nassau-Saarbrücken“ von Richard Kolb in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 131–133, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_Ludwig_(Graf_zu_Nassau-Saarbr%C3%BCcken)&oldid=- (Version vom 8. Dezember 2024, 09:01 Uhr UTC)
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Wilhelm Ludwig, Graf von Nassau-Saarbrücken. Als ältester Sohn des Grafen Ludwig II., welcher seit 1605 den gesammten Walramischen Besitz vereinigt hatte, wurde Graf Wilhelm Ludwig am 18. December 1590 zu Ottweiler geboren und war seit dem 25. November 1615 mit Anna Amalie, der Tochter des Grafen Georg Friedrich von Baden-Durlach, vermählt. Nach dem am 8. November 1626 in Saarbrücken erfolgten Ableben seines Vaters führte W. Ludwig mit seinen drei Brüdern, von denen die beiden jüngsten unter seiner Vormundschaft standen, einstweilen die Regierung gemeinschaftlich, wenn schon eine Theilung beabsichtigt war. Nach sorgfältiger Vorbereitung erfolgte dieselbe am 26. Januar 1629 zu Ottweiler, wobei Graf W. Ludwig die Grafschaft Saarbrücken, das Amt Ottweiler, die Vogtei Herbitzheim und die Gemeinschaft Wellingen, sein Bruder Johannes die Herrschaften Idstein und Wiesbaden nebst Sonnenberg, den Wehener Grund und das Amt Burgschwalbach erhielt, der Rest des Gesammtbesitzes, die Landportionen der beiden jüngeren Brüder darstellend, verblieb ungetheilt einstweilen noch unter W. Ludwig’s Verwaltung. Durch das Restitutionsedict (2. März 1629) war der Besitzstand der Brüder vielfach bedroht, da die Kurfürsten von Mainz und Trier Ansprüche auf die seit dem Passauer Vertrag von den Vorfahren jener eingezogenen Kirchengüter etc. erhoben. Am 7. Juli 1629 hatte überdies das Reichskammergericht in dem langjährigen Rechtsstreit zwischen Lothringen und Nassau entschieden, daß Stadt und Burg Saarwerden, Bockenheim und Wieberstweiler als Metzer Lehen an Lothringen herausgegeben werden, der Rest der Grafschaft bei Nassau verbleiben sollte. Der Herzog von Lothringen aber nahm sofort Besitz von der ganzen Grafschaft Saarwerden, ja sogar von der Vogtei Herbitzheim, und trotzte allen kaiserlichen Erlassen zu Gunsten der rechtmäßigen Besitzer. Graf W. Ludwig hatte sich in diesen Nöthen auf den Fürstentag nach Regensburg begeben und erlangte auch die kaiserliche Belehnung am 23. Juli 1631, trotzdem er sich geweigert hatte, der Liga beizutreten oder Truppen für dieselbe zu stellen.

Nach dem Erscheinen des Schwedenkönigs Gustav Adolf am Rhein zu Schluß [132] des Jahres 1631 stellten sich ihm die Walramischen Brüder zur Verfügung und erklärten hiermit ihrem kaiserlichen Herrn den Krieg. W. Ludwig trat als Oberstlieutenant in das Reiterregiment des Rheingrafen Otto Ludwig und schloß, gleich seinen Brüdern, mit dem Könige ein Bündniß, wonach dieser als Schutzherr anerkannt und demselben Mannschaften und Geldbeiträge zur Kriegsführung gestellt werden mußten. Inzwischen waren am 24. November 1632 der jüngste Bruder Graf Otto gestorben, am 11. December Graf Ernst Casimir mündig geworden und benutzten die Brüder die durch die günstige Kriegslage geschaffene Muße, um das 1629 getroffene Theilungsgeschäft weiter und endgültig durchzuführen. Ernst Casimir wählte die Aemter Weilburg, Gleiberg und Mehrenberg, die Landportion des verstorbenen jüngsten Bruders, Kirchheim und Stauf, das Amt Usingen und das Stockheimer Gericht theilten die Brüder unter sich.

Nach Gustav Adolf’s Tode verbanden sich die drei Grafen auf der Zusammenkunft der protestantischen Stände zu Heilbronn mit dem schwedischen Reichskanzler Oxenstierna und am 5. September 1633 unterzeichnete ihr Abgesandter Graf Johannes von N.-Idstein auch das Bündniß mit Frankreich gegen den Kaiser. W. Ludwig stand unterdessen mit dem Rheingrafen am Oberrhein im Felde und drang 1633 im August vom Elsaß aus in die noch immer von den Lothringern besetzte Grafschaft Saarwerden ein, welche von den Schweden zwar erobert, aber dem Grafen nicht herausgegeben wurde. Im März 1634 wohnte Graf W. Ludwig der Versammlung in Frankfurt bei, wo Oxenstierna die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg zum Beitritt zu dem Heilbronner Bündniß zu gewinnen suchte, und besiegelte und unterschrieb am 7. Juni das Bündniß mit Frankreich. Auch ein Vergleich der nassauischen Brüder mit den Herren von Geroldseck bezüglich ihrer Besitzrechte auf Lahr fand damals in Frankfurt statt. Der Sieg des jungen Königs Ferdinand bei Nördlingen am 6. September 1634 bereitete den Frankfurter Verhandlungen ein jähes Ende, die Furcht vor den sich dem Mittelrhein nähernden kaiserlichen Heeresabtheilungen, vielleicht auch das böse Gewissen veranlaßte die Grafen, ihre Archive, welche wol manches belastende Schriftstück enthielten, zunächst nach Frankfurt in Sicherheit zu bringen, sie selbst begaben sich nach Kirchheim, die rechtsrheinischen Lande preisgebend. Graf W. Ludwig trat nach dem Ableben des Rheingrafen unter Befehl des Herzogs Bernhard von Weimar und überfiel bei einem Zuge desselben nach der Wetterau am 24. December 1634 eine Abtheilung des kaiserlichen Generals Graf von Mansfeld in Michelstadt und brachte ihr empfindliche Verluste bei. Der Bundesversammlung der protestantischen Stände und ihrer Alliirten hatte Graf W. 1635 in Frankfurt beigewohnt und hier auch endlich die Rückgabe Saarwerdens seitens der schwedischen Verbündeten durchgesetzt. Indessen hatten eine Reihe von Reichsständen, darunter Kurbrandenburg und Kursachsen, am 30. Mai 1635 den Frieden zu Prag geschlossen und waren die nassauischen Grafen ausdrücklich ausgeschlossen worden. Dieselben begaben sich zunächst nach dem einstweilen noch von Bernhard von Weimar geschützten Saarbrücken, allein als dieser, nach einem Vorstoß auf Frankfurt im August 1635, geschlagen und verfolgt sich nach Metz zurückziehen mußte, folgten ihm die Grafen W. Ludwig und Ernst Casimir dorthin, während ihr Bruder Johannes Straßburg zum Exil wählte.

Im November erschien in den Walramischen Landen der kaiserliche Commissar Bertram von Sturm und erklärte die drei Brüder ihrer Grafschaften und alles Besitzes verlustig, der Herzog von Lothringen erhielt für seine dem Kaiser geleisteten Dienste die Grafschaften Saarbrücken, Saarwerden, die Vogtei Herbitzheim und die Festung Homburg an der Blies, also so ziemlich den ganzen Besitz des Grafen W. Ludwig. Ein Versuch, durch ein von dem Kurfürsten von [133] Sachsen vermitteltes Bittgesuch die kaiserliche Verzeihung zu erhalten, scheiterte 1636, im nächsten Jahre theilte man den Grafen auf erneutes Ansuchen zwar die Gründe der kaiserlichen Ungnade mit, doch erst 1639 wurden den Grafen W. Ludwig und Ernst Casimir Geleitsbriefe ertheilt, um persönlich ihre Sache in Wien vertreten zu können.

Graf W. Ludwig sollte das Ende des großen Krieges nicht mehr erleben, am 22. August 1640 starb er im Exil zu Metz, seiner Witwe und den unmündigen Söhnen die Ansprüche auf den verlorenen Besitz überlassend. Auch in Werken des Friedens war Graf W. Ludwig thätig gewesen, als Senior des nassauischen Hauses setzte er das Werk seines Vaters, eine auf Urkunden begründete Genealogie des nassauischen Grafengeschlechts, sowie eine Landesgeschichte zu schaffen fort; da das Archiv nach Metz gerettet worden war, vollendete dort der Registrator Andreae seine Genealogienbücher und auch der Maler Henrich Dors von Weilnau war im Auftrage des Grafen thätig.

Schliephake-Menzel, Geschichte von Nassau, S. 464–512 f. – Köllner, Gesch. der Grafschaft Nassau-Saarbrücken. – Keller, Drangsale des Nassauischen Volkes.