ADB:Ludwig zu Nassau-Saarbrücken
Adolf von Nassau gegründeten Frauenklosters ein Landhospital, welches 200 Personen zu fassen mochte. Unter dieser weisen Hand hob sich der allgemeine Landeswohlstand sichtlich – wie traurig, daß L. noch den Hereinbruch des Rückschlages sehen sollte, den Anfang des großen Krieges, der dann alle diese Segnungen vernichten sollte. L. starb am 8. November 1627 zu Saarbrücken und hinterließ vier Söhne, Wilhelm Ludwig, Johann, Ernst Casimir und Otto, worauf von neuem Theilung der Lande eintrat.
Ludwig II. von Nassau-Weilburg, ältester Sohn des Grafen Albrecht von Nassau-Saarbrücken zu Ottweiler, geb. am 9. August 1565 zu Weilburg, von wo aus er mit dem Vater, als diesem und dessen Bruder Philipp die Saarbrückener Lande des Hauses Nassau durch Erlöschen der dortigen Linie zufielen, 1575 nach Ottweiler übersiedelte. Entsprechend dem Zeitgebrauch ging er nach empfangener Jugendausbildung auf Reisen in die französische Schweiz, Südfrankreich und nach Paris, auch an deutsche Fürstenhöfe. Er lernte dabei zu Cassel seine spätere Gemahlin Anna Maria von Hessen-Cassel kennen, die er 1589 heimführte. 1593 beim Tode seines Vaters theilte L. mit seinen Brüdern Wilhelm und Johann Casimir, wobei er die linksrheinischen Lande Homburg, Ottweiler, Kirchheim und Lahr erhielt, während die jüngeren Brüder die weilburgischen Lande wählten. Aber schon 1597 starb Wilhelm, Johann Casimir 1602, worauf L. sich im vollen väterlichen Besitze sah. Gleichfalls im J. 1602 starb ferner sein Oheim Philipp IV., dem in der Brudertheilung von 1561 Neuweilnau, Cleeberg, Stauf und Sonnenberg, später Nassau, Kirberg, Reichelsheim u. A. m. zugefallen, ohne männliche Erben zu hinterlassen; seine Territorien fielen also auch an L., der ferner auch, als im J. 1605 die Linie Nassau-Idstein mit Johann Ludwig ausstarb, deren Länderbesitz zu seinen Händen nahm und nunmehr der einzige Repräsentant des walramischen Stammes vom Hause Nassau war. L. war schon als Mensch hochachtbar, tief-religiös in Gesinnung und Thaten, rein und musterhaft in seinem Privat- und Familienleben. Er erfaßte aber auch die Aufgaben eines Landesfürsten ernst und mit Nachdruck, erließ eine Anzahl Verordnungen, in dem Bestreben, zu bessern und zu regeneriren, sorgte für Schulen und zwar in gleichem Maße für höhere (Gründung des Gymnasiums zu Saarbrücken), wie für niedere und hielt auf strenge Befolgung der von seinen Voreltern erlassenen und von ihm erweiterten Kirchenordnung, zog vertriebene französische Reformirte in seine Lande, bemühte sich um die Schiffbarmachung der Saar und eröffnete eine rührsame Bauthätigkeit allerorten, in Saarbrücken wie in Idstein und Kirchheim, an Schlössern wie an Kirchen und Pfarr- und Schulhäusern. 1607 errichtete er zu Clarenthal bei Wiesbaden an Stelle des unter König- J. G. Hagelgans, Nass. Geschlechtstafel des Walram. Stammes, 1753. Fr. Köllner, Geschichte d. Nass.-Saarbr. Landes, 1841. C. D. Vogel, Beschreibung des Herzogth. Nassau, 1843.