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Artikel „Wilhelm Ernst, Herzog von Sachsen-Weimar“ von Gustav Lämmerhirt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 195–201, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_Ernst&oldid=- (Version vom 7. Dezember 2024, 02:36 Uhr UTC)
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Wilhelm Ernst, Herzog von Sachsen-Weimar, ist geboren zu Weimar am 19. October 1662 (seit der auf dem weimarischen Landtage im November 1699 verkündeten, mit dem 18. Februar 1700 in Kraft getretenen Einführung des neuen Kalenders feierte er selbst seinen Geburtstag am 30. October) als ältester Sohn des Herzogs Johann Ernst und der Christiane Elisabeth von Schleswig-Holstein, starb am 26. August 1728 nach einer Regierung von 45 Jahren, die noch heute nicht vergessen ist. Tiefe Religiosität charakterisirte schon den achtjährigen Knaben: es ist überliefert, daß er am 16. Februar 1670 nach Anleitung des Hofpredigers Konrad von der Lage in der von seinem Großvater Herzog Wilhelm IV. gegründeten „Wilhelmsburg“ eine Predigt gehalten habe, die nachher unter dem Titel „Der Durchlauchtigste Prediger“ gedruckt worden ist. Später offenbarten sich an ihm außerdem kräftig durchgreifende Energie, manchmal freilich bis zum unliebenswürdigen Starrsinn gesteigert, und hervorragende Begabung besonders für die Aufgaben der Landesverwaltung, weniger für die große Politik – alles Eigenschaften, wie sie zumal in einer Zeit mühsamer Kleinarbeit zur Heilung der Schäden des großen Kriegs unschätzbar waren. Von seiner Jugend und Erziehung wissen wir nicht viel. Die damals gebräuchliche fürstliche Bildung genoß er zusammen mit seinem um zwei Jahre jüngeren Bruder Johann Ernst. Außer Religionslehre und Geschichte waren besonders Latein und Französisch Unterrichtsgegenstände. Auch Leibesübungen (Tanzen, Reiten, Fechten) wurden nicht vernachlässigt. Im J. 1676 siedelten beide Brüder nach Jena über, wo aber der Unterricht nicht etwa in die Hände von Universitätsprofessoren überging – dazu wären ja auch die Schüler noch zu jung gewesen – sondern in derselben Weise fortgeführt wurde, wie zu Hause. Als Lehrer werden genannt ein Gottfried Hahn, ein Anton Reinhard u. a., als Hofmeister 1676 Bernhard von Pflug, Hofmarschall des Herzogs Bernhard von Jena, Oheims der Prinzen und von 1677 an Johann Friedrich von Wolfersdorf, der die beiden auch 1679 auf eine kurze Auslandsreise begleitete. Als der Vater starb (15. Mai 1683) konnte W. E., trotzdem er nach den Hausgesetzen noch nicht mündig war, doch in seinem und seines Bruders Namen die Regierung antreten, denn der kranke Herzog hatte, wol im Vorgefühl seines Todes und im [196] Hinblick auf die ernste Richtung seines Aeltesten schon in seinem Testament vom 26. November 1682 seine beiden Söhne für volljährig erklärt. Der am 19. März 1629 zwischen den fürstlichen Brüdern Wilhelm, Albrecht, Ernst und Bernhard geschlossene Hauptvertrag des Inhalts, daß im weimarischen Hause stets der älteste Bruder oder Vetter das Directorium der Landesregierung führen, die jüngeren aber Mitregenten sein sollten, bestand jetzt noch zu Recht und hat unserm Herzog zeitlebens viele Schwierigkeiten verursacht. Daß dem Aeltesten die Erledigung der Reichs- und Kreissachen, damit die Vertretung des Landes nach außen, allein zufiel, war ja ausgesprochen, ebenso daß die Jüngeren Antheil an den Einkünften hatten, aber was die inneren Verhältnisse betraf, so waren hier die Rechte des Directors und der Mitregenten nur unklar abgegrenzt. In diesem Punkte aber war der Herzog gegen Mitregierung am empfindlichsten, weil ihn seine Anlage hier auf durchaus selbständiges Handeln, ja auf eine umfangreiche persönliche Abwickelung der Geschäfte hinwies. Noch 1683 machte sich also das Bedürfniß festerer Bestimmungen geltend. Am 4. September wurde zwischen beiden Brüdern ein Vertrag auf drei Jahre abgeschlossen, der sich aber nicht bewährt zu haben scheint, denn schon der 13. November 1685 brachte einen neuen Sonderungsreceß. Der Gegensatz schärfte sich: am 14. Februar 1687 erschien ein Patent des regierenden Herzogs, worin er sich gegen die Eingriffe Johann Ernst’s in die Rechtsprechung derjenigen Aemter verwahrt, deren Einkünfte dem Jüngeren überwiesen worden waren, 1688 wandte sich Johann Ernst an den Kaiser mit dem Ersuchen eine Landestheilung zu veranlassen, 1702 wurde dies abgeschlagen, 1694 bekam endlich W. E. durch Vertrag vom 16. August die Gerichtsbarkeit in allen Aemtern allein, nur im Amte Weimar blieb die Gemeinschaft bestehen. Nach einem letzten Versuche seiner Mitregentenwürde Nachdruck zu geben (1702), zog sich der weiche Johann Ernst, gedrückt von der überwiegenden Bedeutung des Bruders, ganz von aller Thätigkeit zurück. Das Verhältniß der beiden während der letzten Jahre des Jüngeren (der 1707 starb) war ein unerfreulich kaltes. Kaum irgend welcher Verkehr wurde unterhalten, noch im Winter 1706 auf 1707, da der Bruder auf den Tod krank lag, hat W. E. sich nie um ihn bekümmert. In dem neunzehnjährigen Neffen Ernst August (geboren 1688) mußte der regierende Herzog nicht nur den zukünftigen Mitregenten, sondern auch seinen Regierungsnachfolger sehen, da er selbst aus einer früh geschiedenen Ehe mit Charlotte Marie, Tochter des Herzogs Bernhard von S.-Jena, keine Kinder besaß. Es gelang ihm, die Vormundschaft über den Neffen gegen Gotha und Anhalt-Zerbst, die von der Schwägerin, Herzogin Charlotte Dorothee aus dem Hause Hessen-Homburg, unterstützt wurden zu behaupten. Als dann im April 1709 der junge Ernst August, mündig geworden, als Regent an die Seite des Herzogs trat, da zeigte er sich in starrer Behauptung seiner Rechte dem Oheim so ähnlich, daß Scharfblickende leicht neue Nöthe für W. E. voraussagen konnten. Wirklich bricht ein Conflict schon Anfangs 1710 aus. Die Beschwerden, die der Mitregent zunächst den Räthen des Oheims, dem Kanzler v. Rappold und dem Geheimrath v. Marschall gen. Greif, gegenüber geltend macht, werden, so untergeordneter Natur sie auch sind, von vornherein mit dem größten Feuereifer verfochten. Die Irrungen führen zu einem öffentlichen Protest Ernst August’s gegen das Vorgehen des Herzogs (dieser hatte kurzer Hand des Neffen Räthe arretirt), zu unliebsamer Hineinziehung der Landstände in die Privathändel des Fürsten und machten am Ende sogar gothaische Vermittelung nöthig (4. November 1710). Noch weitere Kreise ziehen die 1718 entstandenen Reibungen wegen streitiger Verwaltung der Aemter, deren Einkünfte dem Jüngeren zugetheilt waren (ähnlich wie 1687). Der Regierungspräsident v. Hofmann und der Superintendent [197] Dr. Joh. Philipp Treuner spielten dabei unliebsame Rollen. Immer dasselbe Schauspiel. Oeffentliche Proteste auf beiden Seiten, beiderseitige Appellation an den Kaiser und an Kursachsen. Schließlich trat eine Mediationsconferenz der Minister von Kursachsen, Eisenach, Meiningen und Saalfeld in Weimar zusammen (3.–30. Juni 1723), welche Ernst August dazu brachte den Landesprincipat des Oheims anzuerkennen und sich fortan Mäßigung aufzuerlegen. Diese fortdauernden ungesunden Zustände waren begründet in dem Wesen der „Directorialverfassung“, wenn ich einmal den fürstbrüderlichen Vertrag von 1629 so nennen darf. Ihn zu beseitigen lag nach allem mehr im Interesse Ernst August’s, der Familie hatte und hier überließ der Oheim dem Neffen gerne den Vortritt. Die Primogeniturordnung vom 29. August 1724 war das Resultat von Ernst August’s Bemühungen.

Trotzdem die Regierung unseres Herzogs in eine Zeit von kriegerischem Charakter fiel, so hatte das Land doch nur einmal, im Winter 1706 auf 1707 vorübergehend wirkliche Gefahr von Feinden zu bestehen, damals als Karl XII. von Schweden Kursachsen besetzt hielt. Eine schwedische Sauvegarde, durch Hofmarschall v. Rheinbaben erbeten und Lebensmittellieferungen, schützten damals das Fürstenthum so gut es ging. Seiner reichsfürstlichen Stellung ist W. E. auch im übrigen nie etwas schuldig geblieben. Er stand stets in gutem Einvernehmen mit dem Kaiser – eine bei den Ernestinern verhältnißmäßig neue Erscheinung. Am 29. Juni/9. Juli 1686 war er (vertreten durch den Rath Veit Ludwig Göckel) Theilnehmer an der Augsburger Allianz Leopold’s, geschlossen mit Spanien, Burgund, Schweden, Baiern, dem fränkischen und bairischen Kreise zur Abwehr französischer Uebergriffe, ebenso konnte man mit Recht im Februar 1689, nach Ludwig’s XIV. Einfall in die Rheinlande, Hülfe von ihm erwarten, denn er war in der Lage mit der That seinen Verpflichtungen nachzukommen. Schon im Reichsabschiede zu Regensburg 1654 waren die Reichsfürsten grundsätzlich ermächtigt worden, von ihren Landsassen und Unterthanen die Geldmittel zur Erhaltung der vorhandenen Festungen und ihrer Besetzung mit den nöthigen Garnisonen zu fordern. Diese Bestimmung hatte man auch im Weimarischen zum Anlaß genommen, dauernd Truppen auf Landeskosten zu erhalten und damit ein stehendes Heer zu begründen. Neben dem zur Landesvertheidigung bestimmten Bürgermilitär hatte schon Wilhelm Ernst’s Vater im J. 1677 geworbene Truppen in kaiserlichem Sold an den Rhein gegen die Franzosen geschickt, der Sohn folgte seinem Beispiel, indem er 1687 zwei Compagnien Fußvolk nach Ungarn gegen die Türken sandte. Die militärischen Verträge zwischen Ernestinern und Albertinern (3. Mai 1688, 7. Januar 1692) sowie zwischen den Ernestinern unter sich (17. Mai 1695, 13. März 1696) erhöhten die Wehrkraft. In den Jahren 1688 und 1689 finden wir sächsische Truppen in den Franzosenkriegen am Rhein, 1702 und 1706 in Italien unter Prinz Eugen (Theilnahme von 3000 Mann an der Schlacht bei Turin 7. Sept. 1706). Noch eine dritte Truppengattung hielt der Herzog: es waren die im J. 1702 begründeten Garden, zunächst für den Dienst in Weimar selbst bestimmt. Ein Zeichen wohlerworbenen kaiserlichen Vertrauens war es wol auch, wenn W. E. 1707 zum Mitglied der Reichsdeputation für Visitation des Reichskammergerichts bestimmt wurde. In seinem Namen hielt sich dann Hof- und Regierungsrath Johann Gottlieb Alberti bis 1711 in Wetzlar auf. Weniger Glück hatte der Herzog, wo es galt alte Anwartschaften seines Hauses zu wahren. Abgesehen von dem Mißerfolg des gegen die neue hannöver’sche Kur arbeitenden „Fürstenvereins“, zu dem die Ernestiner gehörten (Februar 1693), ist hier in erster Linie die lauenburgische Erbfolgesache von Bedeutung. Wilhelm Ernst’s Ansprüche auf das durch den Tod des letzten Herzogs Julius Franz im September [198] 1689 erledigte Herzogthum, beruhten auf der Eventualbelehnung beider Wettiner Linien mit Lauenburg, vollzogen durch Kaiser Maximilian am 28. Juli 1507, welche Kaiser Leopold zweimal bestätigt hatte. Diese Ansprüche blieben aber theoretisch gegenüber der thatsächlichen Besetzung des Landes durch Georg Wilhelm von Braunschweig-Celle, dessen Schwiegersohn und Erbe, Kurfürst Georg I. von Hannover, dann 1716 die kaiserliche Belehnung über das Fürstenthum erhielt. Auch waren besser vertheidigte, wenn auch zum Theil schlechter begründete Ansprüche Kursachsens, Anhalts, Mecklenburgs etc. vorhanden. Aehnlich erging es dem Herzog als er in den Jahren 1697–1705 sein Anrecht an der Erbvogtei über Quedlinburg in Gemeinschaft mit allen Ernestinern und dem erbverbrüderten Hause Hessen gegen Kursachsen und Brandenburg zu vertheidigen suchte. König-Kurfürst Friedrich August nämlich hatte Ende 1697, da er in Geldverlegenheit war, gegen Erlegung von 300 000 Thalern die bisher im Hause Sachsen gewesene Erbvogtei über die Abtei Quedlinburg neben anderem an Kurfürst Friedrich von Brandenburg verschrieben, mit der Begründung, daß diese Abtei, zu dem im westfälischen Frieden an Brandenburg gefallenen Fürstenthum Halberstadt gehörend, so wie so Friedrich zuständig sei. Dagegen war zu bemerken: Die Abtei lag zwar im Halberstadter Sprengel, hatte aber als exempt, nicht unter Gerichtsbarkeit des Bischofs gestanden. Bei der Wahl der Aebtissin ferner hatten beide Linien des sächsischen Hauses das Vorschlagsrecht, wie denn auch seit ungefähr 200 Jahren Ernestinerinnen und Albertinerinnen mit Gliedern des hessischen Hauses in diesem Amte abwechselten; die jetzige Aebtissin war Anna Dorothea, Wilhelm Ernst’s Schwester. Endlich pflegte die Aebtissin selbst das Amt des Erbvogts als Lehen zu vergeben. Aber obgleich W. E. nicht müde wurde, dergleichen, auch beim Kaiser, geltend zu machen, so fielen doch seine Ansprüche zu Boden. Auch von der Reichsvogtei und dem Schulzenamt zu Nordhausen, welche durch denselben Vertrag an Brandenburg gekommen waren, konnte der Herzog nichts retten. Charakteristisch ist sein Verfahren gegen Schwarzburg-Arnstadt. Die aus der thüringischen Landgrafenzeit stammende Oberlehnsherrlichkeit des Wettinerhauses über diese Grafschaft, noch in der Lehnsbestätigung vom 29. Mai 1684 ausgesprochen, drohte illusorisch zu werden, als Graf Anton Günther II., 1697 in den Fürstenstand erhoben, trotz allen Protestes den Fürstentitel im J. 1709 öffentlich annahm und in Arnstadt eine Landesregierung einrichtete. Im J. 1711, nach dem Tode des Kaisers Joseph I., verweigert darauf der neue Fürst die Annahme der von Weimar aus gewohnheitsmäßig an ihn geschickten Vicariatspatente. Schon 1705 waren einmal 100 weimarische Reiter in Arnstadt erschienen, um den in Zahlung der fälligen Zinstermine säumigen Stadtrath zum Rechten zu bringen, die jetzige Weigerung des Schwarzburgers faßte W. E. als Aufkündigung des Lehensverhältnisses. Mit Bewilligung des Reichsvicars, Kurfürsten August des Starken, der selbst sich das Oberlehnsrecht an Arnstadt mit 200 000 Thalern hatte abkaufen lassen, machte er 1800 Mann unter Oberst von Romrod mobil, überfiel damit am 10. Juli 1711 die Residenz des widerspänstigen Fürsten, ließ den Kanzler Johann Georg Zange arretiren und hob die Regierung auf. Den Austrag der Sache, welche dann auf den Rechtsweg geleitet wurde, erlebten beide Gegner nicht. Am 18. Juni 1731 einigten sich Ernst August von Weimar und Günther von Sondershausen (Nachfolger Anton Günther’s) in der Weise, daß S.-Weimar die Fürstenwürde des Hauses Schwarzburg und dessen Landeshoheit in Arnstadt anerkannte, aber immer noch gewisse Rechte der Oberhoheit sich vorbehielt, deren letzte Reste gar erst 1811 gegen Abtretung der Vogtei Haßleben aufgegeben wurden.

Beim Regierungsantritt unseres Herzogs bestanden in der Weimarischen [199] Linie außer dem Fürstenthum Weimar noch die Fürstenthümer Eisenach-Marksuhl und Jena unter dem unmündigen Herzog Johann Wilhelm, für den W. E., am 19. September 1686 Senior des Hauses geworden, nach Auseinandersetzung mit Eisenach seit 1. Mai 1688 die Vormundschaft führte. Durch den Tod dieses unmündigen Prinzen (4. Nov. 1690) und die am 12. Juli 1691 vollzogene Theilung der Jenaischen Landesportion zwischen Weimar und Eisenach erweiterte sich das dem Herzog unmittelbar unterstellte Gebiet. Auch die Verpfändung des kursächsischen Schulamts Pforte, welche W. E. der Geldbedürftigkeit seines albertinischen Vetters zu danken hatte, brachte, wenn nicht Gebietserweiterung so doch Vermehrung der Einkünfte. Durch Wiederkaufscontract vom 17. Octbr. 1712 erhielt der Herzog gegen die einmal zu zahlende Summe von 100 000 Thalern einen jährlichen Reinertrag von 22 182 Gulden aus dem Schulamt und einen Theil der Geleits- und Zollerträge von Kösen zunächst auf zwölf Jahre. Daß er nicht bis zum Ende der Frist auf diesem für ihn so günstigen Vertrag bestand, sondern schon 1722 einen Schuldentilgungsvertrag vorlegte und in Kraft treten ließ, zeugt für seine Uneigennützigkeit. Der natürliche Wohlstand des Gebietes mochte sich seit den Jahren des großen Kriegs doch wieder gehoben haben. Im J. 1680 war das gemeinschaftliche Bergwerk zu Ilmenau, das seit 1624 geruht hatte, wieder in Betrieb gesetzt worden. Der gute Erfolg dieses Unternehmens (von 1691 bis 1702 wurden an Silber und Kupfer 245 000 Thaler gewonnen) scheint den Herzog veranlaßt zu haben auch für seine eigne Rechnung allein einen Versuch mit Bergbau zu machen, wenigstens ließ er 1693 bei Magdala in der Nähe von Weimar ein neues Bergwerk mit drei Zechen errichten, über dessen Anbau und Ertrag aber nichts weiter bekannt ist. Getreideausfuhrverbote aus den Jahren 1699 bis 1714 zeigen allerdings, daß im Fürstenthum noch kein Ueberfluß herrschte. Die Steuerkraft war auch noch nicht auf der früheren Höhe, hatte sich aber immerhin so gestärkt, daß auf dem Landtag zu Weimar Herbst 1688 der Ritterschaft die bis dahin freiwillig von ihren Lehnsgütern gezahlte außerordentliche Steuer erlassen werden konnte. Mit indirecten Steuern (Consumtions-Accis-Ordnungen von 1695, 1711, 12, 16, 19) hatte man freilich kein Glück. Erst in den letzten fünfzehn Jahren seiner Regierung griff W. E. den von seinem Großvater Herzog Wilhelm IV. in den vierziger Jahren des verflossenen Jahrhunderts angeregten Gedanken einer Reform der Grundsteuer wieder auf, wahrscheinlich veranlaßt durch eine Denkschrift des Kammersecretärs Schnorr von 1712. Bedingung war dabei eine Neuvermessung sämmtlicher Ländereien, damit dann eine classenweise Besteuerung des Bodens nach dem Werthe eintreten könne. Höhepunkt der vorbereitenden Thätigkeit ist die „Verordnung und Instruction wonach die General Steuer und Zins Revision des Fürstenthums Weimar anno 1726 und folgende Jahre vorgenommen worden“ (gedruckt Weimar 1789). Sie erschien ohne Namen und rührt wahrscheinlich von dem Landrentmeister Jenichen († 1729) her. Die Beendigung des Geschäfts hat der Herzog nicht erlebt. Verschiedene Mittel standen dem Fürsten auch zu Gebote, um indirect, durch Hebung des Verkehrs, Handels und Gewerbfleißes auf den Wohlstand seiner Unterthanen einzuwirken. Eine ganze Reihe neuer Jahrmarktsprivilegien (für Sulza, Buttstädt, Tannroda, Remda, Berka, Rastenberg, Apolda) rühren von ihm her. Vielleicht das Beispiel der Brandenburger, dem wir gleich wieder begegnen werden, bewog W. E. eine eigne fahrende Post anzulegen. Vom 30. Juli 1687 datirt der Erblehnsbrief für den lic. jur. Johann Matthias Bieler zu Jena als ernestinischer Gesammtpostmeister. Dieser trat damit in Wettbewerb nicht nur mit der kaiserlichen Post Taxisschen Privilegs, sondern auch mit kursächsischen Linien und hatte auch im wesentlichen die Aufgabe, die Lücke, welche deren [200] Curse im Lande ließen, auszufüllen. Seine Hauptstrecke war eine Fahrpost von Jena nach Eisenach. Er suchte aber auch Verbindungen außer Landes mit Frankfurt a. M., Leipzig, Halle, Nürnberg herzustellen, die sich nicht lebensfähig erwiesen, da sie kein Geld einbrachten und ihren Urheber in fortwährende Competenzstreitigkeiten verwickelten. Auch seine Druckerei in Jena und die darin erscheinende Zeitung brachten ihm Reibereien mit der jetzt noch blühenden Familie Neuenhan. (Die Neuenhans besitzen ein Druckerprivileg aus dem Jahre 1674.) Ein Jahr nach Bieler’s Tode ungefähr († 1711) ward sein Postlehen wegen Erbstreitigkeiten unter seinen Nachkommen zurückgezogen, die von ihm angelegte Hauptlinie aber blieb bestehen. – Förderung seiner Absichten erhielt der Herzog auch von einer Seite, woher er sie kaum hätte erwarten können, von Frankreich nämlich. Die Aufhebung des Edicts von Nantes bedeutete zwar nicht die Veranlassung, wol aber den Höhepunkt einer Bewegung, welche die französischen Calvinisten, darunter viele der fleißigsten und tüchtigsten gewerblichen Kräfte, außer Landes, auch nach Deutschland führte. Der große Kurfürst von Brandenburg verstand es nun die größte Menge der Auswanderer an sich zu ziehen, allein er blieb nicht der einzige. Unter den kleineren Fürsten, welche aus der Lage der Dinge Gewinn zu ziehen suchten, findet sich auch W. E. Diese Franzosen brachten Gewerbszweige herüber, die bei uns bis dahin unbekannt waren. Schon der Leipziger Kaufmann Dorn, welcher im J. 1690 in des Herzogs Auftrage zur Orientirung nach Berlin reiste, gab Anregung zur Einführung der Strumpfwirkerei im Weimarischen. Seitdem scheint der Gedanke an Einrichtung einer förmlichen französischen Colonie dem Herzog nicht fremd gewesen zu sein. 1699 kündigte sich auch der Widerstand seiner lutherischen Geistlichkeit gegen die Aufnahme der Calvinisten an. Trotzdem gedieh der Plan 1715. Steuerfreiheit auf 15 Jahre, eigene Gerichtsbarkeit, Freiheit in Ausübung ihrer Religion, Bauplätze zu gesonderter Ansiedlung, Miethszuschuß, das waren die Vergünstigungen, welche verheißen werden mußten, um überhaupt Leute zu bekommen. Aber die Sonderrechte machten von vornherein die Zukunft des Projects zweifelhaft. Sie erzeugten Voreingenommenheit bei den weimarischen eingesessenen Gewerbtreibenden, denen schon der Gedanke Franzosen herzubekommen unsympathisch sein mochte. Auch die geschäftliche Concurrenz begann man zu fürchten, obwol Grundsatz war, daß nur solche Gewerbe, die noch nicht vertreten waren (hauptsächlich Feingerberei, Hutmacherei, Wollkämmerei), zugelassen werden sollten. Dazu minderte sich der Widerstand der Geistlichkeit keineswegs und bereitete dem freigesinnten Herzoge schweren Aerger. Ein Fehler lag auch darin, daß der Staat die Betriebseinrichtung der Ansiedlung finanziell allein in die Hand nahm, anstatt sich wie anderswo, z. B. in Hildburghausen geschah, auch auf Collecten aus dem Reiche zu stützen. Er stellte den Genfer Jacob Coste, zwar einen erfahrenen Mann aber keine Finanzkraft, was er auch hätte sein sollen, am 30. März 1716 als Director der Colonie an und versprach die Ankömmlinge in der ersten Zeit mit Geld zu unterstützen, ein Versprechen, dessen Erfüllung bald schwierig wurde, da in der Hauptsache nur ärmliche Leute einwanderten. Die Sache kam nicht in Schwung und hat keinerlei dauernde Wirkung gehabt, will man nicht die 1718 begonnene Erweiterung der Stadt Weimar als solche ansehen. In demselben Jahre wurde Coste wieder entlassen und trat in den preußischen Dienst, auch die spärlichen Anzügler verloren sich allmählich.

Der Herzog unterscheidet sich in seinem Wesen eigenthümlich von den meisten seiner fürstlichen Zeitgenossen: man möchte ihn, nicht in allen Zügen, doch am liebsten mit Friedrich Wilhelm I. von Preußen vergleichen. Auf seiner „Wilhelmsburg“ oder dem 1706 erbauten Lustschloß Ettersburg nichts von Prunk, [201] lärmendem Hofleben, Jagden. In gewöhnlicher Zeit war Sommers um neun, Winters noch früher alles still. Wirthschaften, Schlittenfahrten, Komödien gehörten zu den Seltenheiten. Beschäftigung mit alten Schriften, Büchern, Münzen machte dem Herzog Freude, wie er denn für Sammlung und Ordnung dieser Dinge viel gethan hat. Aus den Jahren 1693 und 1697 stammt die Errichtung des Kirchenarchivs und des Brunnenarchivs, durch deren Zusammenlegung später (1737) das Weimarische Staatsarchiv entstand, aus den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts datirt die Gründung der Bibliothek und des Münzcabinets zu Weimar. Auch Verkehr mit Künstlern wie Johann Sebastian Bach (1703 und 1708–17 Kammermusikus und Schloßorganist), vielleicht auch mit Johann Gottfried Walther (dem Verfasser des Musikalischen Lexikons, seit 1707 Stadtorganist) und dem Baumeister Richter mochte er pflegen, ja sogar ein Musikstück der „sechzehn in Heidukenhabit gekleideten wohlabgerichteten Musikanten“, welche „zuweilen sein Gehöre belustigten“, auch ein Blumenstrauß aus dem Schloßzwinger waren ihm lieb. Selten nur reiste er: dann pflegte er wol Lehrer und Geistliche auf dem Lande zu besuchen, um ihre Amtsthätigkeit aus eigener Anschauung kennen zu lernen.

Das Bild unseres Fürsten würde überhaupt unvollständig sein, wollten wir nicht noch einen flüchtigen Blick auf diese innerlichste Seite seines Charakters werfen, sein persönliches Interesse für Kirche und Schule. Ein Mann, der selbst seine tiefe Frömmigkeit durch tägliche Religionsübung bethätigte, mußte Gefallen finden an dem Umgang mit Geistlichen. Daß diese ihm allerdings, wie wir gesehen, nicht immer zu Willen waren, mochte ihn vorübergehend aufbringen, störte ihn aber nicht in seinen Plänen. In Wiedereinführung der Confirmation der Kinder, einer Einrichtung, die seit mehr als 100 Jahren im Weimarischen außer Gebrauch gekommen war (1699) und in Hervorhebung der Wichtigkeit des Katechismusunterrichtes neben einer dem entsprechenden Vermehrung der Pfarrstellen gipfelten des Herzogs Absichten, und er wußte ihnen in einer Generalsynode (1710) und Kirchenvisitation (1715) Geltung zu verschaffen. Die Früchte seiner stets geübten Sparsamkeit verwendete er beim Neubau der weimarischen St. Jakobskirche, bei der Gründung eines Waisenhauses (1712) und eines Seminars für Pfarr- und Schulamtscandidaten (1726). Unter dem Oberconsistorium standen auch die Schulen und in deren Zahl ist es wieder die weimarische Stadt- und Landschule, die dem Herzog, wie schon seinem Großvater Wilhelm IV., am nächsten steht. Ihre Schüler verehren ihn noch heute als den, der die alte Schule zum Gymnasium erhob (1712), ihr ein neues Haus baute und einen Mann wie Johann Matthias Geßner berief. Sie feiern alljährlich seit dem 30. October 1717 den „großen Wilhelmstag“ durch Kirchgang und Actus: den Geburtstag eines Herren, der einer der besten im Lande gewesen ist.

Schulreden von Jeßner und J. M. Heinze („Kl. Schriften“). – Müller, Annalen. 1700. – Johann David Köhler, Münzbelustigung II (1730), S. 18–24. – Wette, Nachrichten v. Weimar. 1737-39. – Ders., Lebensbeschreibungen der Herzöge von Sachsen. 1770. – Heyne, Gesch. des Weim. Militärs. 1869. – Beaulieu–Marconnay, Ernst August. 1872. – Ders., Zur Geschichte von Schulpforte (Arch. f. d. sächs. Gesch. XI. 1873). – Spitta, Johann Seb. Bach I. 1873. – Kronfeld, Landeskunde des Großherzogth. S.-W.-E. I. 1876. – Bergfeld, in der Weim. Ztg. 1884. – Einert, Gesammtpostmeister Bieler (Thür. Zeitschr. N. F. IX). – Burkhardt, Das Weimarische Grundbuch (Jahrbb. f. Nationalök. 3. Folge, Bd. X. 1895). – Ders., Die französ. Colonie für Gewerbe u. Industrie in Weimar 1716 ff. (Steinhausen’s Zeitschr. f. Culturgesch., im Druck). – Archivalien.