ADB:Werner (Diözesanheiliger von Trier)

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Artikel „Werner, Diöcesanheiliger des Bisthums Trier“ von Gottfried Kentenich in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 55 (1910), S. 45–46, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Werner_(Di%C3%B6zesanheiliger_von_Trier)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 12:12 Uhr UTC)
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Werner, Diöcesanheiliger des Bisthums Trier, stammt aus dem Dorfe Womrath, das auf dem Hundsrück zwischen Kirchberg und Kastellaun liegt. Wegen mißlicher Familienverhältnisse wanderte der Knabe nach Oberwesel, trat hier in die Dienste eines Juden und wurde in den Ostertagen des Jahres 1287 in der Absicht, die geweihte Hostie von ihm zu bekommen, von den Juden gemartert, als der Versuch mißlang, geschlachtet, seines Blutes beraubt und in der Nacht rheinaufwärts geführt, bei einbrechendem Morgen aber geländet und zwischen Dornen und Sträuchern zwischen Bacharach und Rheindiebach versteckt. Aufgefunden wirkte der Leichnam Wunder. Man setzte ihn daher in der Capelle des h. Cunibert bei Bacharach bei. Eine in dem Hause des Juden bedienstete Christenmagd holte während des Martyriums des Knaben den Schultheißen herbei, aber dieser ließ die Juden, von ihnen bestochen, gewähren.

So berichtet die Legende in einer heute in Brüssel befindlichen Handschrift, welche die Bollandisten „vetustus“ nennen und A. Poncelet (briefliche Mittheilung) in ihrem hier in Betracht kommenden Theil in das 14. Jahrhundert setzt. – Im J. 1426 ließ der Trierer Erzbischof Otto von Ziegenhain zum Zwecke der Kanonisation des Getödteten durch den Bacharacher Pastor Winand von Steeg in feierlicher Gerichtsverhandlung aufnehmen, was man in der Mordgegend von dem h. Werner wußte. Die Zeugenaussagen des nach einer in der Trierer Stadtbibliothek befindlichen Handschrift von den Bollandisten gedruckten Prozesses erzählen übereinstimmend oder nur mit geringen Abweichungen, daß der gute Wernher im J. 1287 von den Juden heimlich getödtet worden sei, zwei Zeugen fügen hinzu, um sein Blut zu erhalten.

[46] Die zuverlässigste Quelle, ein zeitgenössischer spätestens zu Anfang des 14. Jahrhunderts verfaßter Bericht, ist in den Gesta des Trierer Erzbischofs Boemund I., welche der Trierer Schöffenmeister Ordulf Scholer schrieb, enthalten. Dieser Bericht gibt ebensowenig wie andere zeitgenössische Annalisten das Tag- und Monatsdatum, sodann lediglich das Jahr 1287, bezeichnet aber auch die Juden als Mörder und enthält bereits die Anschuldigung der als Augenzeuge auftretenden Magd.

Also ein regelrechter Ritualmord! Ich bin nicht geneigt, daran zu glauben. Gegen Ausgang des 13. Jahrhunderts muß der Glaube an Ritualmorde der Juden in Deutschland weit verbreitet gewesen sein. Unter dem 1. Juni 1275 bestätigte Rudolf von Habsburg die von Innocenz IV. erlassene und von Gregor X. wiederholte Bulle, durch welche die Juden gegen den Vorwurf, daß sie am Osterfeste Blut gebrauchen, in Schutz genommen werden. Nichtsdestoweniger kamen unter seiner Regierung Blutanklagen und Judengemetzel öfter vor. In vielen Fällen haben auch Stadtgemeinden, indem sie den Pöbel gegen die Juden unter Mißbrauch des erwähnten Aberglaubens aufhetzten, sich der lästigen Verschuldung bei den Juden entledigen wollen.

In dieser Beziehung ist die Nichtbeachtung bezw. Nichtberücksichtigung einer den Thatort Oberwesel betreffenden Urkunde geradezu verwunderlich. Sie ist datirt auf den 18. März 1338 (Correspondenzblatt der Westdeutschen Zeitschrift 1886, S. 231 ff.). Laut der Urkunde verträgt sich die Stadt Oberwesel mit Erzbischof Balduin wegen geschehener Judenunruhen, bei denen Juden zu Tode geschlagen worden sind. Die Stadt verspricht, nach Bestem dahin zu streben, „daz alle die scholt, die man schuldig ist oder wirdet unsers vorg. herrn Juden zu Wesel, bezahlt werde“.

In einiger Entfernung von Oberwesel wird ein Jüngling, der bei einem dortigen Juden in Diensten gestanden hat, ermordet aufgefunden. Wahrscheinlich ist er das Opfer eines Raubmordes. Verschuldete Elemente der Oberweseler Gemeinde sind rasch bei der Hand, die Juden zu bezichtigen und die Massensuggestion thut ihren Dienst bei einer hysterischen oder rachsüchtigen Magd. Das ist, wie mir scheint, der der Wernerlegende zu Grunde liegende historische Kern, und diese Auslegung wird durch den Bericht zeitgenössischer Quellen gestützt, welche Kaiser Rudolf und den Erzbischof von Mainz für die Unschuld der Juden im Oberweseler Falle eintreten lassen. Daß Rudolf sich diese Hülfeleistung von den Juden gut bezahlen ließ, fällt für den Kundigen nicht ins Gewicht.

Ueber Bacharach auf einer Felsklippe, deren Schroffheit Felstürze veranlaßt haben, ragen die malerischen Trümmer der Wernerkapelle, von der eine erste Weihe aus dem Jahre 1293 bekannt ist, eines der reizendsten Architekturbilder der Rheinufer. „Scharf wie Bronzeguß sind die Details gearbeitet in den anmuthigsten Formen der Hochgothik; die Reste der Pfeiler, der Rippenansätze, vor allem die herrlichen Maßwerkfenster gehören zum Edelsten, was überhaupt derart geschaffen.“

Acta Sanctorum Aprilis. T. II, p. 699 – Monumenta Germaniae Scriptores XXIV, p. 470. – Stramberg, Rheinischer Antiquarius. Abth. II, Bd. 7, S. 689 ff. – A. J. Weidenbach, Bacharach, Stahleck und die Wernerskirche, 2. Auflage. Bonn 1854. – (A. J. Ließ,) Leben und Thaten der Heiligen, deren Andenken besonders im Bisthum Trier gefeiert wird. Trier 1837, S. 112 ff. – Westdeutsche Zeitschrift, Korrespondenzblatt 1886, S. 231 ff. – H. Graetz, Volksthümliche Geschichte der Juden, Bd. II, Leipzig (1906), S. 514. – Dohme, Geschichte der deutschen Baukunst, Berlin o. J.