ADB:Werner von Falkenstein
Kuno ernannt, am 3. April desselben Jahres von Papst Urban VI. zum Erzbischof von Trier providirt. Das anfänglich widerstrebende Domcapitel willigte ein. Im September 1388 erhielt W. die Priester- und Bischofsweihe. Seine Regierung ist für das Erzstift Trier wenig glücklich gewesen. Die Gesta Trevirorum nennen W. einen Fürsten „minoris industriae“. Beim Antritt seiner Regierung fand er einen gefüllten Schatz, er selber hinterließ das Erzstift seinem Nachfolger in Verarmung. Neben einer Reihe von Fehden mit Frankfurt, Oberwesel (kostspielige Belagerung), dem Grafen von Solms, dem Wildgrafen u. s. w. sollen nach dem Zeugniß des Trithemius alchymistische Neigungen zu dieser Verarmung beigetragen haben. Dieser Thatsache gegenüber kann ihm die Betheiligung an den zahlreichen rheinischen Münzverträgen und Landfriedensbündnissen, welche durch seinen großen Vorgänger Balduin inaugurirt wurden und für die rheinischen Lande sehr segensreich gewesen sind, kaum hoch angerechnet werden. Verdienstlich war dagegen eine Verordnung zu Gunsten der Testirfreiheit der erzstiftischen Geistlichkeit. Vorher galt im Gebiete des Erzstiftes kein Testament eines Geistlichen, man war vielmehr der Ansicht, daß der Geistliche durch die Weihe Mann der Kirche geworden sei und dieser sein Erbe zukommen müsse. Starb daher ein Geistlicher, so fielen die Beamten des Bischofs über seinen Nachlaß her, es gab Mord und Todtschlag. Eine Bulle Bonifaz’ IX. rügte diesen Mißbrauch im Trierschen sehr. Ein Versuch, die in Mißwirthschaft gerathene mit umfangreichem Güterbesitz ausgestattete Abtei Prüm dem Erzstift einzuverleiben, der gewiß ebenso sehr um der Besitzthümer der Abtei willen, wie der gefährdeten geistlichen Zucht wegen unternommen wurde und den Finanzen aufhelfen sollte, scheiterte. Die Schöffengerichtsordnung, welche mit dem Namen Werner’s verknüpft ist, bedeutete keinen Fort- sondern Rückschritt, insofern sie als ihr hauptsächliches Ziel ausdrücklich die Festhaltung und Aufzeichnung des bestehenden Rechts gegenüber dem eindringenden römischen bezeichnet. Auf dem Gebiete der Reichspolitik erscheint W. an allen großen Ereignissen seiner Zeit betheiligt, an der Absetzung Wenzel’s, der Wahl Sigismund’s, dem Konstanzer Concil, aber weniger als Führer denn als Gefolgsmann bald des Pfalzgrafen, bald des Kurfürsten von Köln. Gegenüber den Gestalten seiner thatkräftigen Vorgänger, einem Balduin und Kuno, ja selbst im Vergleich mit Friedrich von Köln ist W. eine kraftlose und mattherzige Erscheinung. Die Gesta Trevirorum berichten, daß er von einer wunderbaren Ruhe gewesen sei. Daß diese vermuthlich in einer schweren, langsam fortschreitenden Krankheit ihren Grund hatte, darauf deuten Bericht und Bitte des Domcapitels aus dem Jahre 1399, dem Erzbischof einen Coadjutor zur Seite zu stellen, da er geisteskrank sei. W. erholte sich damals wieder und starb erst am 4. October 1418 auf Burg Burenberg bei Wellmich. Er wurde in der Klosterkirche zu Coblenz beigesetzt.
Werner von Falkenstein, Erzbischof und Kurfürst von Trier, war ein Sohn Philipp’s VI. von Falkenstein, Herrn zu Münzenberg (von Falkenstein Reichsministerialen am Donnersberg, Erzdiöcese Mainz). Er war Archidiakon, seit 16. Juni 1384 Prospst von St. Florin zu Coblenz, auch Propst von St. Paulin bei Trier. Am 6. Januar 1388 wurde er zum Coadjutor des Trierer Erzbischofs- Löhnert, Personal- und Amtsdaten der Trierer Erzbischöfe. Greifswald 1908. – A. Görz, Regesten der Erzbischöfe zu Trier. Trier 1861. – Deutsche Reichstagsacten unter König Wenzel. München 1867 ff. – Gesta Trevirorum edd. Wyttenbach-Müller. Trier 1836–39. – Brower und Masen, Antiquitates et annales Treverenses I–II. Leodii 1670 [48] (II, p. 255 ff.). – J. Leonardy, Geschichte des Trierer Landes und Volkes. Trier 1870. – Stramberg, Rheinischer Antiquarius II 4, 156 ff.