ADB:Konrad II. von Falkenstein

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Artikel „Konrad II. von Falkenstein“ von Bernhard Endrulat in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 627–629, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Konrad_II._von_Falkenstein&oldid=- (Version vom 15. Oktober 2024, 19:12 Uhr UTC)
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Konrad (Kuno) II., Erzbischof und Kurfürst von Trier 1362–88, aus dem Hause der von Falkenstein, ein durch geistige und körperliche Vorzüge hervorragender Mann, hatte sich als Domherr von Mainz durch seine Verwaltung des Erzstifts unter dem Erzbischof Heinrich von Virnenburg in den 9 Jahren von 1346–55 ausgezeichnet. Im J. 1360 berief den 40jährigen thatkräftigen Mann der altersschwache Erzbischof Boemund von Trier zu sich, ernannte ihn zunächst zum Domherrn von Trier und nahm ihn unter dem 4. April des genannten Jahres zu seinem Coadjutor und Nachfolger an. Der Neuernannte wandte sich sofort mit größter Energie gegen die Feinde des Erzbisthums, insbesondere gegen den Grafen Philipp von Isenburg, den er mit 36 anderen Edeln gefangen nahm und dessen Burg Gretenstein, die Philipp zu beständiger Bedrohung des Erzstiftes auf des letzteren Grund und Boden errichtet hatte, er schleifen ließ. Bei den politischen Verhandlungen, bei denen Boemund sich seines Coadjutors bediente, z. B. bei der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen der Stadt Nürnberg und dem Burggrafen Friedrich, legte K. Klugheit und Gewandtheit an den Tag, so daß Boemund mehr und mehr davon überzeugt wurde, er habe in ihm den rechten Mann gefunden. In Folge dessen verzichtete Boemund dann im J. 1362 mit Genehmigung des Papstes Innocenz VI. zu Gunsten Konrads auf die erzbischöfliche Würde. Obschon Erzbischof K. gleich nach seinem Regierungsantritte den Vertrag anerkannt hatte, den Erzbischof Balduin mit der Stadt Trier geschlossen, sah er sich doch bald darauf in Streitigkeiten mit der letzteren verwickelt. Er ergriff energische Maßregeln zur Behauptung der von der Stadt bestrittenen erzbischöflichen Rechte, willigte jedoch schließlich darein, daß beiderseits der kaiserliche [628] Schiedsspruch angerufen werde. Dieser erging im December 1364 und fiel im wesentlichen zu Gunsten des Erzbischofs aus. Auch mit Andernach gerieth Erzbischof K. in Streit. Er eroberte die Stadt, hielt persönlich Gericht in ihr und verurtheilte die Urheber der Bewegung zum Tode, die Stadt aber zur Zahlung einer Buße von 6000 Gulden. Am 22. April 1365 wurde die Sühne seitens der Stadt vollzogen. Das folgende Jahr brachte dem Erzbischof K. einen außerordentlichen Zuwachs an Ansehen und Macht. Der bejahrte und kränkliche Erzbischof von Köln, Engelbert, Graf von der Mark, nahm ihn nämlich mit Zustimmung des Domcapitels und des Papstes unter dem 23. Decbr. 1366 zum Coadjutor an, übertrug ihm die Verwaltung des Erzstiftes und zog sich nach Brühl zurück, wo er am 26. August 1368 starb. Zwei Tage darauf wählte das Kölner Domcapitel den Trierer Erzbischof zum „Vormunde, Procurator und General-Administrator“ des Erzbisthums Köln und später zum Erzbischofe. Diese letztere Wahl freilich erhielt nicht die Bestätigung seitens des Papstes Urban V., der zur Bedingung derselben den Verzicht Konrads auf das Erzbisthum Trier machte, zu welchem dieser sich nicht verstehen wollte. So fuhr K. in der Verwaltung der Kölner Diöcese, welche später direct unter den römischen Stuhl gestellt wurde, erst als „Commendatar“, dann als „Generalvicar des apostolischen Stuhls“ und endlich als „Administrator“ fort. Uebrigens machte die außerordentliche Fehdelust der kurkölnischen Ritterschaft dem Administrator sein Amt nicht leicht. Während er einen Theil derselben auf gütlichem Wege zur Unterwerfung und zur Anerkennung des Landfriedens brachte, mußte er gegen einen anderen die Gewalt der Waffen anwenden. Er lieferte ihm eine Schlacht bei Lechenich, in der er siegte und 60 Ritter gefangen nahm. Auch die Stadt Köln stellte sich feindlich gegen den Erzbischof, so daß er sich genöthigt sah, sie mit dem Banne zu belegen. Um sich von der immer drückender werdenden Last der Verwaltung des kölnischen Erzstifts zu befreien, empfahl K. dem Domcapitel seinen Schwestersohn Friedrich von Saarwerden als Erzbischof. Derselbe wurde gewählt und empfing im November 1370 auch die päpstliche Bestätigung. Kaum hatte die Herrschaft Konrads über das Erzbisthum Köln aufgehört, als ihm diejenige über das dritte rheinische Erzbisthum zufallen zu wollen schien. Erzbischof Gerlach von Mainz nämlich war am 12. Febr. 1371 gestorben und K. wurde zu seinem Nachfolger ausersehen. Dieser lehnte jedoch die ihm zugedachte Auszeichnung ab und an seiner Stelle wurde Johann, ein angeblicher Sohn des Herzoges Wenzel von Luxemburg, gewählt. Erzbischof K. bemühte sich im ferneren Laufe seiner Regierung, seine Diöcese des Segens der verschiedenen Landfriedensaufrichtungen, durch welche die Machthaber jener Zeit das Unheil des Fehde- und Raubritterwesens zu beschränken sich bemühten, theilhaftig werden zu lassen. So befand er sich unter den Errichtern jenes vierjährigen Landfriedens vom Februar 1368, der, von Bingen ausgehend, einen großen Theil des Rhein-, Mosel- und Maingebietes vor Gewaltthätigkeit aller Art sicher stellen sollte. Zu seinem Bedauern gerieth der Erzbischof selbst noch einmal und zwar im J. 1377 in heftigen Streit mit der Stadt Trier wegen der Moselzölle. Herzog Johann von Lothringen und Bischof Theodorich von Metz brachten im Juni des genannten Jahres auf Konrads Wunsch eine Sühne zu Stande, die indessen dem letzteren so ungünstig erschien, daß er seitdem längere Zeit eine unüberwindliche Abneigung gegen Trier hegte und diese Stadt mied. Als K. im höheren Alter die Abnahme seiner Kräfte fühlte, sorgte er für einen tüchtigen Nachfolger auf dem erzbischöflichen Stuhle. Seine Wahl fiel auf Werner von Falkenstein, seinen Großneffen, der Archidiakonus und Propst zweier Stifter war. Auf Konrads Ansuchen ernannte der Papst diesen unter dem 6. Januar 1388 zum [629] Nachfolger Konrads und versprach ihm das Pallium; das Domcapitel, anfangs verstimmt über die Nichtbeachtung seines Wahlrechts, willigte am 3. April ebenfalls in die Ernennung und so dankte K. im Mai 1388 nach einer 26jährigen kraftvollen und vielfach erfolgreichen Regierung ab. Nur die Verwaltung des Staatsschatzes, den er während seiner Regierung um 100 000 Goldgulden vermehrt haben soll, behielt er sich noch vor. Schon wenige Tage später jedoch, am Mai, starb er auf der von ihm ausgebauten Burg Welmich unterhalb St. Goar.

Gesta Trevirorum ed. Wyttenbach. – Goertz, Regesten etc. – Leonardy, Geschichte des Trierischen Landes und Volkes.