ADB:Friedrich V. (Burggraf von Nürnberg)

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Artikel „Friedrich V., Burggraf von Nürnberg“ von Theodor Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 573–575, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_V._(Burggraf_von_N%C3%BCrnberg)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 18:06 Uhr UTC)
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Friedrich V., Burggraf von Nürnberg, geb. ca. 1332, † 21. Jan. 1398 auf der Plassenburg. Einziger Sohn des Burggrafen Johann II., theilte er nach dessen Tode (7. Oct. 1357) die Herrschaft mit seinem Oheim Albrecht, trat jedoch schon nach vier Jahren am 4. April 1361 durch den Tod Albrechts, dessen einziger männlicher Erbe schon vor ihm (11. Aug. 1359) gestorben war, in den Besitz des ganzen Erbes. Da dem 1350 mit einer Enkelin des deutschen Kaisers Ludwig, Elisabeth von Meißen, vermählten Burggrafen während einer langen Reihe von Jahren nur Töchter geboren wurden, so ward in ihm bald der Wunsch rege, wie einst unter gleichen Verhältnissen sein Ahnherr Friedrich III., das Erbfolgerecht in weiblicher Linie zu erwerben. Der deutsche König Karl IV. kam diesem Verlangen entgegen in der eigennützigen Absicht, dadurch das Land seiner Familie zuzuwenden. Da ihm während seines Aufenthaltes in Nürnberg am 26. Febr. 1361 sein ältester Sohn Wenzel geboren wurde, so verlobte er das Kind wenige Tage nach der Taufe mit der damals noch einzigen, einige Jahre älteren Tochter des Burggrafen, Elisabeth, wobei dem Verlobten die Nachfolge in der Burggrafschaft zugesagt wurde. In dieser Aussicht stattete er sie mit Gütern und Freiheiten freigebig aus, bestellte Friedrich zum Reichshauptmann in Franken, übertrug ihm die Reichsvogtei im Elsaß, welche später mit der in Schwaben vertauscht wurde und befreite ihn am 30. Nov. 1362 in Betreff seiner österreichischen Güter von jeder Lehnsabhängigkeit von den Herzogen von Oesterreich. Vor allem erkannte er ihn am 17. März 1363 als Reichsfürsten an und ertheilte ihm neben anderen daran geknüpften Vorrechten das Recht der ausschließlichen Gerichtsbarkeit in seinem Lande. Aber schon nach drei Jahren änderten sich die Neigungen des Königs. Als nämlich 1365 dem bis dahin kinderlosen Könige Ludwig dem Großen von Ungarn eine Tochter, Katharina, geboren wurde, fand es Karl vortheilhafter, durch Gewinnung dieser Erbin für seinen Sohn sich Aussicht auf den ungarischen Thron zu eröffnen. Er einigte sich daher mit dem Burggrafen dahin, gemeinschaftlich bei dem Papste die Aufhebung der Verlobung nachzusuchen, wofür er jenem die freie Verfügung über seine Reichslehen wie über seine Allodien zugestand. Als nun aber F., nachdem der Dispens des Papstes erfolgt war, seine Tochter an den Pfalzgrafen Ruprecht, den nachmaligen König, vermählte, dagegen die in Ungarn für den Prinzen [574] Wenzel gewonnene Braut, noch ehe sie das erste Jahr erreicht hatte, starb, so ließ König Karl sein Mißvergnügen über die getäuschten Hoffnungen den Burggrafen eine Zeit lang durch unfreundliches Benehmen empfinden. Da traf sichs nun, daß, als jener im Februar 1368 sich in Nürnberg befand, er von Prag die Meldung erhielt, daß ihm ein zweiter Sohn, Sigismund, geboren sei. Voll Freude weniger über die Geburt des Sohnes, als über die Hoffnung, ein neues gutes Heirathsgeschäft zu machen, unterhandelte er sofort mit dem Burggrafen und gewann denselben für den Plan einer Doppelheirath, welchem gemäß der ebengeborene Prinz Sigismund mit der zweiten Tochter Friedrichs, Katharina, verlobt, zugleich aber dem in den nächsten fünf Jahren dem Burggrafen geborenen Sohne die während derselben Jahre dem Könige geborene Tochter zu Theil werden sollte; sterbe eines der zur Verlobung bestimmten Kinder, so solle es durch andere Geschwister ersetzt, der Bruch des Vertrages aber mit 100000 Gulden gestraft werden. Mit diesen Verlobungsurkunden begibt sich Karl nach Prag, um den neugeborenen Sohn zu begrüßen und dessen Schutzpatron, dem hl. Sigismund, in reichen Geschenken seinen Dank abzustatten. Und wiederum macht ihm das Geschick einen argen Querstrich. Zwischen den J. 1368–72 werden dem Burggrafen zwei Söhne geboren, welche den Töchtern alle Erbschaftsaussichten entreißen, während dem Könige Ludwig von Ungarn eine Tochter, Maria geboren wird. Alsbald verlangt Karl die Aufhebung des Vertrages; da aber vom Papste ein zweiter Dispens nicht zu erwarten ist, die Burggräfin Elisabeth aber die Sache ihrer Tochter vertritt, so bleibt der Streit hierüber bis zum Tode der Burggräfin am 21. April 1375 ungeschlichtet, bis der Burggraf ihn dadurch beseitigt, daß seine Tochter die Klostergelübde ablegt, sein ältester Sohn Johann aber eine Tochter Karls, Margaretha, heirathet. Nach Karls IV. Tode findet der vorsichtige und friedliebende Burggraf vielfache Gelegenheit, wohlthätig in die Zeitereignisse einzugreifen. Theils als Reichsvogt in Oberschwaben (bis 1374), theils als einer der mächtigsten Fürsten in Franken, unterzieht er sich der schwierigen Aufgabe inmitten der Anarchie, welche König Wenzels Schlaffheit veranlaßt hat, gesetzliche Ordnung aufrecht zu erhalten und den zwischen den einzelnen Fürsten ausgebrochenen Fehden Einhalt zu thun. Er hat in dieser Zeit für das Zustandekommen zeitweiliger Verbindungen einzelner Stände zur Abwehr des Friedensbruches wenigstens in einzelnen Gebieten aufs Nachdrücklichste mitgewirkt; die Landfriedensverträge zu Nürnberg (11. März 1383) und zu Heidelberg (26. Juli 1384) sind vornehmlich durch ihn zum Abschluß gebracht worden. Freilich konnten sie nicht verhindern, daß die oberdeutschen Städte, durch die Siege der schweizerischen Bürgerheere bei Sempach und Näfels mit übermüthiger Kampflust gegen den Adel und die Fürsten erfüllt, 1388 den schwäbischen Städtekrieg entzündeten, der den Burggrafen um so härter traf, da die Nürnberger, alte Streitigkeiten erneuernd, durch Verwüstung seines Gebietes ihm empfindlichen Schaden zufügten. Da jedoch der Muth der Bündner durch die noch in demselben Jahre erlittenen mehrfachen Niederlagen stark gebrochen wurde, so gelang es dem Burggrafen bei solcher Stimmung, den Streit mit Nürnberg am 24. März 1389 in so versöhnlicher Weise beizulegen, daß er an der Stadt fortan einen Bundesgenossen gewann. Nachdem der Reichstag zu Eger am 2. Mai 1389 wenigstens auf 6 Jahre einen allgemeinen Landfrieden hergestellt hatte, beeiferte sich F., in Verbindung mit anderen Landesfürsten, die trotzdem durch die Fehden zahlreicher kleiner Schloßbesitzer gefährdete öffentliche Sicherheit theils durch Bekämpfung und Bestrafung der Friedebrecher, theils durch Bestellung von Gerichten, welche der streitenden Partei ohne Verzug zu Rechte verhalfen, nachhaltig zu schützen. Das gewann ihm solche Achtung, daß z. B. die Reichsstadt Rotenburg an der Tauber ihn auf Lebenszeit zu ihrem Schirmherrn [575] ernannte. – Trotz der unglücklichen Zeiten, in denen er lebte, gelang es diesem Fürsten gleich seinen Vorfahren im 14. Jahrhunderte, durch Wirthschaftlichkeit Mittel zum Ankauf von Grund und Boden zu erübrigen. Es zeigen sich unter ihm die ersten Spuren einer planmäßigen Finanzeinrichtung, welcher gemäß die Gewerbetreibenden in geregelten Zöllen und Geleitgeldern, die Landwirthschaft in einer „Viehbede“, die übrigen Einsassen in einer „Bierziese“ zur Deckung der öffentlichen Bedürfnisse herangezogen wurden. Auch Anleihen und Verpfändungen wurden nicht verschmäht, um damit Mittel zu vortheilhaften Erwerbungen zu gewinnen. Zu solchen Mitteln wurde vornehmlich in den letzten Regierungsjahren Friedrichs V. geschritten, wo der Wohlstand des Landes und die Einkünfte des Fürsten durch die herrschende Anarchie starke Einbuße erlitten. Manchen Gewinn brachte auch schon die Verwerthung des ihm verliehenen Münzrechts, während er die unredlichen Mittel, durch welche die damaligen Fürsten sich zu bereichern suchten, z. B. die von König Wenzel förmlich autorisirte Beraubung der Juden verschmähte. Schon seit 1370 mit der Sorge für sein Dahinscheiden beschäftigt, suchte er bei der Jugend und der großen Zahl seiner Kinder, zweier Söhne und sechs Töchter, einer Zersplitterung seines Besitzthums möglichst vorzubeugen. In den in Bezug hierauf zu verschiedenen Zeiten getroffenen Bestimmungen wurde als Grundsatz festgehalten, daß die Burggrafschaft nie mehr als in zwei Theile, in das Oberland auf dem Gebirge (Baireuth) und in das Unterland zu Franken (Ansbach) gesondert werden solle. Noch bei seinem Leben hatte er eine solche Theilung unter seinen beiden Söhnen Johann und Friedrich vollzogen; sich selbst behielt er die Herrschaft Plassenburg und die Verleihung der geistlichen und weltlichen Lehen vor. Das Kloster Heilsbronn, in welchem er wie seine Gemahlin ihren frommen Sinn nach der Weise jener Zeit vielfach bethätigten, bewahrt noch seine lebensgroße Statur, die auf seinem Sarkophage ruht und ein Wandgemälde, welches ihn von seiner ganzen Familie umgeben, darstellt.

Riedel, Geschichte des preußischen Königshauses Thl. I. Droysen, Geschichte der preußischen Politik I. Stillfried, Stammtafel des Gesammthauses Hohenzollern.