ADB:Werkmeister, Benedict Maria Leonhard von

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Artikel „Werkmeister, Benedict Maria Leonhard von“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 11–13, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Werkmeister,_Benedict_Maria_Leonhard_von&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 12:56 Uhr UTC)
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Werkmeister: Benedict Maria Leonhard v. W., katholischer Theolog, geboren zu Füssen im Allgäu am 12. October 1745, † zu Stuttgart am 16. Juli 1823. Die Eltern ließen ihn wegen seiner Begabung nach Zurücklegung der Volksschule im Geburtsorte zu Schongau studiren. Im J. 1757 fand er infolge der Verwendung eines Verwandten Aufnahme in der Benedictiner Reichsabtei Neresheim, wo er nach Vollendung der philosophischen Studien im Herbst 1764 in das Noviziat eintrat und am 5. October 1765 das Ordensgelübde ablegte; er erhielt den Klosternamen Benedict Maria. Die theologischen und kirchenrechtlichen Studien machte er zuerst durch zwei Jahre im Ordenshause, in den zwei folgenden in dem Ordensstudium zu Benedictbeuern, worauf er 1769 zum Priester geweiht wurde. Er wurde dann Novizenmeister trotz seiner Jugend. Wie wenig der Ordensstand schon damals seinen Neigungen und Anschauungen entsprach, geht aus seinen eigenen Worten hervor, daß es das einfachste gewesen wäre, seinen Novizen zu sagen: „Gehe fort, der Mönchsstand taugt nicht“, aber nicht das klügste und schicklichste in jener Lage; denn „die jungen Leute würden an dieser Erklärung nur Anstoß genommen, und einen andern Novizenmeister erhalten haben. Ich wäre dann lebenslänglich unter besondere Aufsicht gestellt und von allem weiteren wohlthätigen Einfluß auf meine Umgebung entfernt worden. Ich hätte nichts anderes gewonnen, als daß ich mich für den Staat und die Kirche unbrauchbar gemacht hätte. Es war daher mein Entschluß, in diesem mir anvertrauten Wirkungskreise so viel Licht zu verbreiten, als die Klugheit und die Umstände gestatteten“. Er stand mit dieser Theorie der Heiligung des Mittels durch den Zweck auf demselben Standpunkte, den Franz Berg, welchem wir diese Mittheilung verdanken, selbst einnahm. Er vertrat hierauf zwei Ordensbrüder im Lehramte der Philosophie, wurde von 1772–1774 Lehrer der Philosophie am Lyceum in Freising, von 1774–1777 [12] Bibliothekar, Archivar und Secretär des Fürstabts in Neresheim, von 1778 bis 1780 wieder Lehrer der Philosophie in Freising. Aufs neue ins Ordenshaus zurückgerufen leitete er hier bis 1784 die höheren und niederen Studien als Director, war zugleich Lehrer des Kirchenrechts und Bibliothekar. Sein Leben nahm eine neue Wendung durch den im Mai 1784 angenommenen Ruf des Herzogs Karl Eugen von Württemberg zum Hofprediger in Stuttgart. Bald nach dessen Tode (24. October 1793) verabschiedet zog er sich nach Neresheim zurück, obwol er sich schon im J. 1790 hatte säcularisiren lassen. Als Hofprediger im J. 1795 zurückgerufen nahm er im folgenden Jahre auf Präsentation des Frhrn. v. Palm die Pfarrei Steinbach (OA. Eßlingen) an. Im J. 1807, nachdem die Concordatsverhandlungen sich zerschlagen hatten, ernannte der König Friedrich ihn unter Beibehaltung der Pfarrei zum katholischen geistlichen Rathe. In dieser Stellung hat er namentlich den Hauptantheil an der Abfassung der Schulordnung vom 10. September 1808 gehabt, wofür er mit dem den Personaladel herbeiführenden Civilverdienstorden belohnt wurde, 1818 mit dem neugestifteten Orden der württemb. Krone. Am 10. October 1816 erfolgte seine Ernennung zum Mitgliede der Oberstudiendirection, am 10. December 1817 zum Oberkirchenrath. – W. begann seine schriftstellerische Thätigkeit schon 1773 und setzte sie fort bis 1816. Alle seine Schriften, von denen die meisten anonym erschienen, obwol seine Urheberschaft bald bekannt wurde, dienen dem Zwecke, in der Kirche eine Reform herbeizuführen auf dem Gebiete der Liturgie, der Lehre und der Verfassung. Er vereinigt in sich die verschiedenen Richtungen, in denen die Aufklärung der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts in der Litteratur wie in der Gesetzgebung seit Josef II. und auch seitens vieler Bischöfe sich geltend machte. Die Gesinnungsgenossen standen überall mit einander in Verbindung. W. war befreundet mit dem radicalen Felix Anton Blau, dem er einen warmen Nachruf in der Jahresschrift widmete, worin er ihn als „Muster aller katholischen Theologen“ pries „an Freimüthigkeit, Wahrheitsliebe und ruhiger Prüfung verjährter Meinungen“, mit dem Mainzer Professor Anton Josef Dorsch, stand Wessenberg nahe und auch in Verbindung mit Protestanten, unter anderen mit Gottlieb Jakob Planck. Der Standpunkt, welchen er einnahm, war dem in der römisch-katholischen Kirche schnurgerade widerstrebend. Dies zeigt sich am schärfsten in der Schrift „Thomas Freikirch, oder freimüthige Untersuchungen über die Unfehlbarkeit der katholischen Kirche. Von einem kath. Gottesgelehrten“ (Frankf. u. Leipz. [in Wirklichkeit Göttingen] 1791), welche die Unfehlbarkeit der Kirche verwirft. Schon früher hatte er auf diesem Standpunkte stehend in seinen „Beiträgen zur Verbesserung der kath. Liturgie“ (Ulm 1789), die geistliche Gewalt als eine rechtliche geleugnet. In anderen Schriften und Aufsätzen fordert er eine gänzlich moderne Erziehung des Clerus, vertritt die Zulässigkeit der vollen Säcularisirung der Priester, die Lösbarkeit der Ehe nach den Grundsätzen, wie sie bei den Protestanten gelten, deren vom Bande geschiedene Ehen er auch nach katholischen Grundsätzen für gelöst hält, tritt ein für die Aufhebung des Cölibats u. s. w. Niemals war seitens seiner vorgesetzten geistlichen Behörden wegen dieser Ansichten gegen ihn vorgegangen worden. Dies und sein tadelloser Wandel – ihn muß auch Longner, der ihn am schärfsten beurtheilt, anerkennen; er hilft sich mit den Worten: „Das Leben ist oft besser als die Theorie“ –, seine niemals gegen die geistliche Moral verstoßenden Grundsätze machen es erklärlich, daß man ihm in Württemberg eine maßgebende Stellung auf dem kirchlich-politischen Gebiete gab, der dem Staate principiell das Recht zusprach, selbständig die kirchlichen Disciplinarvorschriften zu ändern und festzustellen. Von großem Einflusse wurde sein „Entwurf einer neuen Verfassung der deutschen katholischen Kirche im deutschen Staatenbunde. Gedruckt im deutschen [13] Vaterlande“ (1816). Dieser räth ab von einer Regelung der katholischen Kirchenverhältnisse durch ein förmliches Concordat mit dem Papste, befürwortet lediglich eine Anerkennung der wesentlichen Rechte des Papstes, wie sie die gallikanisch-josephinische Theorie annahm, verlangt Festsetzung der einzelnen Punkte der Kirchenverfassung durch Staatsgesetz, welches dem Papste zur Annahme vorzulegen sei. Es wurde dieser Entwurf an die Mitglieder der in Frankfurt zur Regelung der katholischen Kirchensachen tagenden Conferenz (1818) vertheilt; er hat wesentlich mitgewirkt auf die „Allgemeinen Grundsätze, nach welchen in deutschen Staaten ein Concordat abzuschließen wäre“, die von W. und Jaumann, Rath des Generalvicariates, ausgearbeitet seitens der württembergischen Regierung vor Eröffnung jener Conferenz den zur Verhandlung aufgeforderten Regierungen zugestellt wurden. Da die landesherrliche Verordnung vom 30. Januar 1830, welche in den Staaten der Oberrheinischen Kirchenprovinz die gesetzliche Grundlage für die Verhältnisse von Staat und Kirche bis in die fünfziger bezw. sechziger Jahre blieb, im ganzen auf dem von W., Wessenberg und Koch vertretenen Standpunkte steht, so ist sein Einfluß ersichtlich sehr bedeutend gewesen. Ebenso hat er einen solchen auf weite Kreise des Clerus geübt, nicht bloß durch seine Schriften, sondern auch durch die von ihm gegründete Zeitschrift „Jahresschrift für Theologie und Kirchenrecht der Katholiken“ (Ulm 1806 bis 1815, 4 Bde.). Wenn auch die Strömung innerhalb der römischen Kirche eine gänzlich andere in Deutschland geworden ist und W. zu denjenigen gehört, auf die sich die Lauge des Hasses und Hohnes in den Schriften der neuesten römisch-katholischen Schriftsteller in reichem Maße ergießt, so bleibt ihm ein Andenken gesichert als einem Manne, welcher im Leben die Grundsätze des Christenthums bethätigte und aus Ueberzeugung und Liebe zum Vaterlande ein Ziel verfolgte, dessen Erreichung nicht gelang, ja mit den vorgeschlagenen Mitteln nicht gelingen konnte.

Gradmann S. 789 (Schriften bis 1789). – Felder II, 500. – Nekrolog (1823) I, 578. – Longner, Beitr. z. Gesch. d. oberrhein. Kirchenprovinz, S. 288 ff. – Brück, Die rationalistischen Bestrebungen im kathol. Deutschl., S. 21 f. – Mejer, Zur Gesch. d. röm.-deutschen Frage I, 255. 262; II, 1. S. 43 f.; II, 2. S. 129. 145. 169. 172. 185. 222. – Vieles bei Schwab, Franz Berg, an verschiedenen Orten. – Meine Gesch. III, 277.