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Artikel „Karl Eugen, reg. Herzog von Würtemberg“ von Paul Friedrich von Stälin in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 376–393, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Karl_Eugen&oldid=- (Version vom 14. Oktober 2024, 06:34 Uhr UTC)
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Karl Eugen, reg. Herzog von Würtemberg, geb. den 11. Febr. 1728 im fürstlich Thurn und Taxis’schen Familienpalast zu Brüssel, † den 24. Octbr. 1793 auf seinem Schloß Hohenheim. Sohn des Herzogs Karl Alexander von Würtemberg (s. d.), erhielt er bis in sein achtes Jahr seine Erziehung unter Aufsicht seiner mütterlichen Großmutter, der Fürstin Louise von Thurn und Taxis, geb. Prinzessin von Lobkowitz, wurde jedoch, nachdem sein Vater zur Regierung des Herzogthums gelangt, auf wiederholte Bitte des ständischen Ausschusses mit seinen zwei jüngeren Brüdern, Ludwig Eugen und Friedrich Eugen, 1736 nach Stuttgart verbracht. Kurz darauf, am 12. März 1737 starb sein Vater plötzlich, worauf der österreichische Hof die Verdienste desselben um ihn im J. 1739 durch Verleihung des goldenen Vließes und 1743 eines Dragonerregiments an den jungen Prinzen ehrte. Da derselbe zur Zeit jenes Todesfalls erst 9 Jahre alt war, trat eine vormundschaftliche Regierung ein, an deren Spitze zunächst Herzog Karl Rudolf von Würtemberg-Neuenstadt (s. d.), später, als dieser wegen Abnahme seiner leiblichen und geistigen Kräfte im August 1738 sich zum Rücktritt entschloß, Herzog Karl Friedrich von Würtemberg-Oels stand. Zwar gab es Zwistigkeiten mit der Herzogin-Wittwe, der schönen und geistreichen, aber herrschsüchtigen und leichtlebigen Maria Augusta von Thurn und Taxis, und ihrer, d. h. der katholischen Partei, welche auch in Wien Unterstützung fand, doch kam [377] besonders durch die Vermittelung des kursächsischen Gesandten am 5. Novbr. 1737 ein Vergleich zu Stande. Ihm gemäß sollte Karl Rudolf die Regierung des Landes allein führen und nur bei wichtigeren Angelegenheiten, wenn sie nicht das Kriegs- und Religionswesen beträfen, der Herzogin-Wittwe eine Mitwirkung zustehen, letztere jedoch den Titel einer Obervormünderin behalten und die Erziehung der fürstlichen Kinder, die Wahl ihrer Lehrer, der nöthigen Geistlichen und die freie Religionsübung für sich und die Ihrigen überlassen bekommen. Sodann wurde gegen die hauptsächlichsten Werkzeuge der vorigen Regierung Untersuchung eingeleitet. Süß wurde am 13. Decbr. 1737 wegen Amtserschleichung, Betrugs, Hochverraths und des Majestätsverbrechens im engeren Sinne zum Tode verurtheilt, wobei freilich der allgemeine Haß, den der Jude auf sich geladen hatte, die vom richterlichen Standpunkt aus etwas zweifelhafte Frage, ob nach der peinlichen Gerichtsordnung und der an sie sich anlehnenden Praxis auf Grund der erbrachten Beweise jene Strafe beantragt werden könne, zu seinen Ungunsten entschied, und er den 4. Febr. 1738 an einem eisernen Galgen in einem besonderes verfertigten eisernen Käfig aufgehängt. Seine Spießgesellen kamen besser davon. Remchingen entfloh mit Bruch seines Ehrenwortes. Im Uebrigen wurde von den beiden Obervormündern, welchen tüchtige Räthe zur Seite standen, die Regierung des Landes zu dessen Zufriedenheit geführt; nur nahm die schon länger her ausgebildete Familienaristokratie während dieser Zeit an Macht sehr zu.

Die Erziehung des jungen „Landprinzen“ wurde, wenigstens was den Unterricht betrifft, nicht vernachlässigt, doch ist das Werkchen „Livre contenant un exacte recit de touttes les vertus et vices, en 4 tomes, composé par Charle Eugene duc de Würtemberg, à Stouttgardt le 21. Septbre. 1740“ nur eine Wiedergabe der ihm vorgetragenen Sittenlehre. Da die würtembergische Regierung befürchtete, die katholischen Mächte Oesterreich und Frankreich könnten sich in die Erziehung des Prinzen mischen wollen und ihre Mutter sie zuletzt noch an einen katholischen Hof schicken, so war Herzog Karl Friedrich, um solchem zuvorzukommen, darauf bedacht, sie zur Vollendung ihrer Erziehung und völliger Ausbildung am Hofe König Friedrichs II. von Preußen, der jetzt im zweiten Jahre seiner Regierung stand, unterzubringen. Letzterer ergriff die willkommene Gelegenheit, auch in Südwestdeutschland seinen Einfluß geltend zu machen und erklärte sich mit Freude zu ihrer Aufnahme bereit, worauf sie im December 1741 nach Berlin geschickt und daselbst speciell unter die Leitung der Staatsminister Grafen von Gotter und Baron von Marschall gestellt wurden. Zwar nahm der große König das lebhafteste Interesse an dem Wohlbefinden und Gedeihen der Prinzen, allein eine Partei, welche sich der Herrschaft über K. E. zu bemächtigen strebte und wol auch seinen Aufenthalt an dem evangelischen Hofe nicht gern sah, die Herzogin-Wittwe an der Spitze, intriguirte gegen die Fortsetzung dieses Aufenthalts und wußte ihn dem jungen Landprinzen so zu verleiden, daß er Berlin zu verlassen wünschte. Da erwirkte König Friedrich, um sich seiner doch zu versichern, durch kräftige Empfehlung des nicht ganz 16jährigen Fürsten, der das übliche Alter noch nicht erreicht hatte, am 7. Jan. 1744 die Volljährigkeitserklärung desselben bei Kaiser Karl VII. Er hatte dem Kaiser erklärt, der Prinz besitze solche Einsichten, Gaben und Eigenschaften, die ihn in den Stand setzen, allein zu herrschen und sein Volk glücklich zumachen, ja einen noch größeren Staat zu regieren als denjenigen, welchen die Vorsehung seiner Sorgfalt anvertraut. In einer glänzenden Versammlung überreichte er ihm die kaiserliche Urkunde am 5. Febr., sprach kräftige und warme Worte über die hohe Bestimmung, der er nun entgegen gehe, und übersandte ihm am folgenden Tage noch schriftlich eine Zusammenstellung der weisesten Vorschriften für einen Regenten („Miroir des princes ou instruction [378] du roi pour le jeune duc Charles-Eugène de Wurtenberg“ in: Oeuvres de Frédéric le Grand, IX. Berlin 1848 pag. 1–7).

Ueber Baireuth, wo sich der Herzog gemäß früher angebahnten Beziehungen mit der evangelischen Prinzessin Elisabeth Friederike Sophie, der einzigen Tochter des Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Baireuth und der Lieblingsschwester Friedrichs des Großen Friederike Wilhelmine verlobte (die 9. Heirathsverbindung zwischen Brandenburg und Würtemberg), kam derselbe in das Land zurück und erließ am 23. März d. J. ein Rescript, in welchem er den Regierungsantritt verkündigte und die Privilegien des Landes feierlich bestätigte. Die ersten zehn Jahre dieser selbständigen Regierung waren glückliche Zeiten für das Land, das sich im Innern und nach Außen meist der Ruhe und des Friedens, guter Rechtspflege und Polizei, untadelhaft verwalteter rationeller Staatsökonomie und Verbesserung seiner Finanzen durch Abzahlung älterer Schulden zu erfreuen hatte, wie denn Spittler († 1810) von der Zeit nach dem Tode Karl Alexanders bis zum Ausbruche des siebenjährigen Krieges sagt, es finden sich vielleicht in der ganzen würtembergischen Geschichte keine 20 so glücklichen Jahre, als die von 1737–1757 gewesen seien. Diese Erfolge waren übrigens nur der Tüchtigkeit und Rechtschaffenheit der Männer zu verdanken, welche an der Spitze der Staatsverwaltung standen, so vor allem des Kammerpräsidenten Friedrich August von Hardenberg, sowie der Geheimen Räthe, namentlich Bilfinger, Zech und Georgii, denen seit 1751 der große Staatsrechtskenner Johann Jakob Moser als landschaftlicher Consulent zur Seite stand. K. E. selbst zog Vergnügungen und Zerstreuungen aller Art, Lustpartien, Reisen u. dgl. den ernsten Regierungsgeschäften vor, auch nachdem er sich am 26. Septbr. 1748 unter großen Festlichkeiten zu Baireuth mit seiner Braut vermählt hatte. Im December 1743 Generalfeldmarschall-Lieutenant des schwäbischen Kreises geworden, stieg er gegen Ende des nächsten Jahres zu dessen Generalfeldmarschallswürde empor. In Stuttgart, welches er als bleibenden Sitz beizubehalten versprach, errichtete er mit bedeutenden Kosten das großartige neue Schloß, dessen Grundstein am 3. Septbr. 1746 feierlich gelegt und an welchem während seiner ganzen Regierung unter der Oberleitung von Leger, Leop. Retti, de la Guepière, ja noch während der Regierung König Friedrichs gebaut wurde. Im J. 1753 unternahm er mit seiner Gemahlin und in Hardenbergs Gesellschaft eine Reise durch Italien, die ihn bis Neapel führte. Trotz vielfacher wiederholter Bemühungen des römischen Hofes ließ er sich nicht herbei, dem Papste den Fuß zu küssen, da dies eine in Deutschland, selbst gegenüber dem Kaiser, ungebräuchliche Ehrenbezeugung und kein wesentliches Stück der Religion sei. Ganz ohne unliebsame Vorfälle und Verwickelungen ging es übrigens auch jetzt schon nicht ab, des Herzogs Liebe für Pracht und Bauten, sowie für das Militär, das er ganz nach preußischem System einrichtete, stellte an die Landschaft erhöhte Ansprüche; einige Akte von öffentlicher Ausübung des katholischen Gottesdienstes, durch welche den alsbald vom Herzog bestätigten Religionsreversalien seines Vaters zuwider gehandelt wurde, z. B. ein feierlicher Umzug im Schloßhof zu Ludwigsburg am Frohnleichnamsfest 1749, brachten eine solche Erregung hervor, daß der Herzog versprechen mußte, derartiges solle in Zukunft nicht mehr stattfinden; im J. 1752 wurde ein Subsidienvertrag mit Frankreich abgeschlossen, ein Mittel, zu dem überhaupt manche der kleineren deutschen Fürsten jener Zeit griffen, und machte sich der Herzog verbindlich, auf 6 Jahre 6000 Mann Infanterie bereit zu halten, um solche auf Requisition des Königs von Frankreich jeden Augenblick marschiren lassen zu können, wogegen Frankreich die Aufstellungskosten, den Unterhalt und Sold für diese Truppen sowohl zu Kriegs- als Friedenszeiten übernahm; endlich kam es mit der Herzogin-Wittwe, freilich durch [379] deren eigene Schuld zu solchen Zerwürfnissen, daß ihr Sohn sie schließlich nach Göppingen in eine Art Gefangenschaft brachte, in der sie im Jahre 1756 verstarb.

Allein erst seit dem Jahre 1755 zeigten sich bedenkliche Zeichen eines Umschwungs im Verhalten des Herzogs, der nunmehr im Alter von 27 Jahren seiner Herrschergewalt vollständig bewußt geworden war. Am 4. April d. J. erschien er plötzlich im Geheimen Rath und machte Hardenberg die heftigsten persönlichen Vorwürfe, daß er seine Befehle oft nicht befolge und in den wichtigsten Dingen nach bloßer Privatwillkühr handle, woran sich am 24. Juni die Entlassung dieses verdienten, wenngleich etwas stolzen und wenig geschmeidigen Staatsmannes anschloß. Im Herbst 1756 trennte sich die schöne aber hochmüthige und kalte Herzogin von ihrem Gemahle nach achtjähriger Ehe, welche beim völligen Mangel von Uebereinstimmung unter den Ehegatten, wol nicht allein durch des Herzogs Schuld, nicht glücklich gewesen war. Sie zog sich zunächst nach Baireuth zu ihrer Familie zurück, lebte jedoch später bis an ihren Tod (1780) zu Neustadt an der Aisch und wurde trotz der Schritte, welche ihr Oheim König Friedrich in dieser Hinsicht that, nie mehr mit ihrem Gemahl vereinigt. Jetzt war der letzte Damm gebrochen, welcher der Leidenschaft des heißblütigen Herzogs noch etwas Einhalt gethan hatte, es erfolgt nunmehr ein „wahrhaft galoppartiges Leben“, Willkührherrschaft, Verschwendung, Ausschweifungen der wildesten Sinnlichkeit nahmen mit unglaublicher Raschheit und in schrecklichem Grade überhand, zumal da bei K. E. um diese Zeit und bald nachher zwei Personen starken Einfluß erhielten, welche, so sehr sie sich vielfach entgegen arbeiteten, doch darin in einem wahren Wetteifer zusammentrafen, daß daß Wohl des Landes und der Unterthanen für sie nicht der mindesten Beachtung werth war, wenn es sich um die Befriedigung ihrer ehrgeizigen oder habsüchtigen Wünsche handelte. Es waren dies Phil. Friedr. Rieger und Graf Samuel Friedrich von Montmartin. Der erstere, von Haus aus Jurist, Auditeur in preußischen Diensten, wurde, nach Würtemberg zurückgekehrt, im J. 1755 Hauptmann und Regimentsquartiermeister, im J. 1757 Major und Geheimer Kriegsrath, im J. 1760 Oberst, besaß jedoch außerhalb seines eigentlichen Wirkungskreises einen vielumfassenden tiefeingreifenden Einfluß auf die Staatsgeschäfte, insbesondere soweit dieselben mit dem Kriegswesen zusammenhingen. Er war ein Mann von empfehlendem Aeußeren, angenehmen, heiteren Umgangsformen, dabei von Geist und Talent, reichen Kenntnissen, rastloser, beharrlicher Arbeitskraft, Geschick zu allem, was er unternahm, im Geldpunkt uneigennützig und unbestechlich, allein erfüllt von ungemessenem Ehrgeiz, jeder menschlichen Empfindung unzugänglich, ein kalter Verächter jeden Rechts und jeder Rechtsform, ein jähzorniger strenger Pedant, trotz seines sonstigen Stolzes dem Herzog gegenüber ein unterwürfiger Schmeichler und zu jeder Gewaltthat, welche dieser wünschte, bereit. Montmartin dagegen war früher in Diensten von Karls Schwiegervater gestanden, dann wurde er sachsen-gothaischer Geheimrath und Gesandter in Regensburg, vom österreichischen Hofe wegen Verraths an den Interessen der evangelischen Sache in den Grafenstand erhoben und im J. 1758 dem Herzog empfohlen, worauf er von diesem in sein neugebildetes Staats- und Cabinetsministerium berufen, später zum Premierminister und Geheimrathspräsidenten ernannt wurde. Ohne höhere Begabung und tiefere Kenntnisse, allein erfahren in mancherlei Staatskunstgriffen, in Ränken und Schleichwegen, sehr beredt, ein vollendeter Hofmann, wußte er des Herzogs geheimste Wünsche auszukundschaften und ihnen entgegenzukommen, schreckte vor keiner Ehrlosigkeit und Schlechtigkeit zurück, wenn es galt, sich durch Erfüllung solcher Wünsche beim Herzog immer [380] mehr einzunisten und so zugleich die Mittel zur Befriedigung seiner schnöden Habsucht und maßlosen Prachtliebe sich zu verschaffen.

Zunächst trat Rieger’s Thätigkeit in Verwendung, als im Jahr 1756 der siebenjährige Krieg ausbrach, der Kaiser die Reichsexecutionsarmee gegen Friedrich den Großen aufbieten ließ, das mit ihm verbündete Frankreich vom Herzog die laut des Subsidienvertrages schuldige Mannschaft gestellt verlangte, und der Herzog zwischen diesen beiden Mächten in der Mitte und der Verdienste seines einstigen Mentors uneingedenk in wiederholten Feldzügen gegen Preußen kriegerische Lorbeeren zu erlangen strebte. Freilich waren die französischen Subsidiengelder für Lustbarkeiten verbraucht, ohne daß die verabredete Truppenzahl vorhanden gewesen wäre, und die nach der Verfassung erforderliche Einwilligung der Stände zu einer Aushebung war bei der Abneigung des ganzen Landes gegen diesen Krieg seines katholischen Herzogs gegen den Hort des deutschen Protestantismus nicht in Aussicht zu nehmen. Deshalb erhielt Rieger unumschränkte Vollmacht zur Herbeischaffung der nöthigen Mannschaft und brachte diese auch in der That mit Anwendung der größten Gewaltthätigkeiten sehr rasch zusammen. Man nahm einfach alle tauglichen jungen Leute über 18 Jahren, ohne Unterschied wo man sie fand, riß sie Nachts aus den Betten, umstellte Sonntags die Kirchen mit Soldaten etc. Zwar brach, als der Herzog bereits ins Hauptquartier der österreichischen Armee abgereist war, am 20. Juni 1757 ein offener Aufstand unter diesen, wie über den Zweck des Krieges überhaupt, so noch insbesondere durch die Art und Weise ihrer Zusammenpressung und ihre schlechte Behandlung erbitterten Truppen aus, allein das Anerbieten allgemeiner Verzeihung für die Entronnenen, wenn sie bis zu einer gewissen Zeit zurückkehren, sowie die Drohung mit strengen Strafen für den Fall beharrlichen Wegbleibens brachte wieder viele derselben zurück und durch neue Gewaltmaßregeln machte Rieger das Heer bald wieder vollzählig, so daß der Aufbruch im August erfolgen konnte. Doch gab es noch zweimal, bei Geislingen und bei Linz, Meutereien, die durch Erschießung der Rädelsführer gedämpft werden mußten. Bei der Belagerung von Schweidnitz befehligte der Herzog unter dem Obercommando des österreichischen Feldzeugmeisters Grafen von Nadasty die Würtemberger und Baiern, kehrte jedoch nach der Capitulation der Festung vom 12. Novbr. nach Würtemberg zurück. Seine Truppen betheiligten sich noch an der für Oesterreich siegreichen Schlacht von Breslau am 22. Novbr, sowie sehr wenig zu ihrem Ruhme, an der von Leuthen am 5. Dec. Der Herzog selbst bewarb sich nunmehr unter Fürsprache der französischen Regierung um den Oberbefehl über das Reichsheer, wollte jedoch zur Belohnung für diese Leistung eine Vergrößerung seines Gebiets etwa durch Reichsstädte wie Ulm und Nürnberg oder Erhebung zum Kurfürsten. Obgleich er seinen Zweck nicht erreichte, erhob er sich doch im folgenden Jahre wieder mit zwar neuorganisirter, jedoch nicht vollzähliger Mannschaft, die der bestochene französische Commissär als solche gelten ließ, und in Verbindung mit der französischen Armee, da die Oesterreicher auf seine ketzerischen und meuterischen Truppen nicht gut zu sprechen waren. Er rückte ins Hessische und Hannoverische vor, kehrte übrigens selbst in den ersten Tagen Octobers wieder heim, worauf seine Leute noch am 10. d. M. am Gefechte von Lutternberg Theil nahmen. Er erneuerte den ablaufenden Subsidienvertrag mit Frankreich und stellte ihm gemäß nunmehr 12 000 Mann als ein abgesondertes Corps unter seinem persönlichen Oberbefehl auf ein Jahr ins Feld, da er es seiner Würde und Größe nicht entsprechend hielt, unter einem französischen Marschall zu stehen. Zur Erhöhung des kriegerischen Feuers stiftete er am 11. Febr. d. J. den Militär-Karls-Orden (späteren Militärverdienstorden), und durch verstärkte Anwendung der alten Mittel von Gewaltthätigkeiten, Erpressungen [381] und Grausamkeiten bei der Aushebung brachte Rieger die erforderliche Zahl zusammen. Der Herzog bezog im October ein Lager bei Fulda, allein als er eben mit einem Ball beschäftigt war, überfiel ihn der Erbprinz Karl von Braunschweig; nach mehrstündigem Gefechte, in dem sich die Würtembergischen Truppen wacker hielten, wurden sie über die Fulda zurückgeworfen, ein beträchtlicher Theil gefangen, der Herzog, den dies Schicksal beinahe getroffen hätte, entkam mit Mühe und erntete zu seiner Niederlage noch reichen Spott. Mit dem französischen Oberbefehlshaber, Marschall Broglie, bekam er Streit und stellte deshalb nach einer Convention vom 23. Juli 1760 dem Kaiser 11 000 Mann zur Verfügung, wofür er eine baare Geldzahlung von 50 000 fl. und sonstige Vortheile, so Unterstützung bei den außerordentlichen Maßregeln zur Bestreitung seines Aufwandes aus den Mitteln des Landes, zugesichert erhielt. Er operirte mit seinen Truppen wieder als mit einem selbstständigen Corps, machte aber in Wirklichkeit einen Freibeuterzug, der ihn bis Wittenberg und Dessau führte, ohne daß er an bedeutenderen Aktionen in lebhafter Weise betheiligt worden wäre. Nunmehr wollte aber weder Frankreich noch Oesterreich seine weitere Dienstleistung und auch England und Spanien bot er vergeblich Truppen an, so daß die Würtemberger von jetzt an für mehrere Jahrzehnte an keinem Feldzuge mehr Theil nahmen. Als Feldherr hatte der Herzog freilich keine Proben von Talent an den Tag gelegt, und die französischen Generale sprachen ebensosehr von seiner übertriebenen Einbildung als von seiner sehr mittelmäßigen militärischen Fähigkeit, Die Kosten der Unterhaltung der Truppen während des Krieges wurden zu 8 188 836 fl. geschätzt, wogegen der Herzog, wenigstens nach den französischen Rechnungsbüchern von 1752–1762 für sich und seine Leute im Ganzen 7 517 475 Lires an Subsidien, Sold u. dgl. bezog.

Noch ehe der siebenjährige Krieg im Hubertusburger Frieden vom 15. Febr. 1763 sein Ende gefunden hatte, war es dem schlaueren Montmartin gelungen, seinen Nebenbuhler Rieger zu stürzen. Er hatte schon bei den letzten kriegerischen Unternehmungen eine noch größere Fähigkeit in Herbeischaffung des nöthigen Geldes an den Tag gelegt, als Rieger, und als der preußische General von Kleist im Spätjahr 1762 einen Einfall in Franken machte, gelang es Montmartin, dem Herzog durch Mittheilung einer, allem nach unterschobenen Correspondenz Riegers den Verdacht beizubringen, letzterer stehe mit Preußen in landesverrätherischer Verbindung. In heftigstem Zorn riß der Herzog am 28. Nov. d. J. dem nichts ahnenden auf dem Paradeplatz vor allem Volk den Militärorden ab, Montmartin nahm ihm den Degen, zerbrach ihn und warf die Stücke vor seine Füße, worauf zwei Adjutanten seine weitere Plünderung besorgten, und der Herzog ihn noch mit dem Stock auf die Brust stieß. Volle vier Jahre lang ließ ihn derselbe auf der Festung Hohentwiel in einem jämmerlichen Gefängniß fast ohne Tageslicht, über 16 Monate ohne den Anblick eines menschlichen Antlitzes schmachten, bis er im J. 1767 durch Verwendung der Stände frei wurde. Im J. 1775 kam er wieder persönlich mit dem Herzog zusammen, trat ihm auch wieder näher, wurde 1776 Commandant von Hohenasperg, zuletzt noch Generalmajor. Er war Schiller’s Pathe und wurde von ihm nach seinem Tode am 15. Mai 1782 durch die „Todtenfeier am Grabe Rieger’s“ in einer nicht verdienten Weise verherrlicht, auch später im „Spiel des Schicksals“ freilich in sehr freier dichterischer Behandlung biographirt.

Weder die nothgedrungene Enthaltung von kriegerischen Unternehmungen, noch die Entfernung des militärischen Günstlings ließen im Herzog die Lust zum Soldatenwesen alsbald erlöschen. An Stelle der ernsten Kämpfe traten jetzt Kriegsspiele, große Scheingefechte vor dem Herzog mit prächtigen Lustlagern; [382] selbst bei Opern und Schauspielen wurden ganze Schlachten vorgestellt, bei denen 400–500 Mann zu Fuße und ganze Geschwader Reiterei mit beschuhten Pferden erschienen. So betrug die Zahl der Truppen noch im Jahr 1762 14 010 Mann, dabei 735 Offiziere, und zwar 18 Generale, 6 General- und 7 Flügeladjutanten, 22 Obersten etc. bei einer Bevölkerung von noch nicht 600 000 Menschen, und verschlang diese Kriegsspielerei immer noch sehr beträchtliche Summen, zumal da eine unverhältnißmäßig große Anzahl von Offizieren angestellt war, die freilich oft lange vergeblich auf ihre Bezahlung warten mußten. Noch nach dem genannten Zeitpunkt wurden 1 621 868 fl. jährlich für das Militär verlangt. Während des Processes mit der Landschaft erfolgten übrigens allmählich Reductionen der Truppenzahl, auch nahm Karls Neigung für daß Militär immer mehr ab; mochten gleich stets von Zeit zu Zeit neue Truppentheile zum Vorschein kommen, so verschwanden sie doch immer bald wieder und gegen das Ende von Karls Regierung (im J. 1789) betrug das württembergische Militär nur noch 3700–3800 Mann, wozu weiter allerdings noch das Kapregiment (s. u.) gerechnet werden muß.

Wie im Kriegswesen, so herrschte beim Hofstaat, bei Lustbarkeiten und Hoffesten gleiches Uebermaß. Karl Eugens Hof war einer der prächtigsten in Europa, seinen Glanz vermehrte ein zahlreicher ausländischer Adel, unter dem sich gegen zwanzig Fürsten und Reichsgrafen befanden. Hoher und Niederer Hofstaat war in größter Anzahl vertreten; wie jenes in Pracht wetteiferte, so wurde auch dieses, zum Theil durch Größe und Schönheit ausgezeichnete Leute, vom Herzog überreich und kostbar gekleidet. Gegen 800 der schönsten und vorzüglichsten Pferde zum Theil mit schweren Kosten aus fernen Landen erworben, standen im herzoglichen Marstall. Für Schauspiel, Oper, Concert, Ballet wurden eine große Reihe namhafter Kräfte aus Italien und Frankreich gewonnen, wobei in manchen Jahren nur für Besoldungen des Personals der großen Oper 150 000 fl. aufgewendet worden sein sollen. Leiter der Musik mit 3000 fl. Gehalt war etwa fünfzehn Jahre lang der berühmte, reichbegabte Nicolo Jomelli, in früherer Zeit Capellmeister an der Peterskirche zu Rom, von Paris kam 10 Jahre über gegen eine Belohnung von mehr als 12000 fl. alljährlich 6 Monate lang der französische „Tanzgott“ Vestris etc. Besonders feierlich wurde stets der herzogliche Geburtstag begangen, es folgte 10–14 Tage lang Fest auf Fest und strömten Fremde in Menge herbei. Aber auch sonst fehlte es während des ganzen Jahres nicht an kleineren Lustbarkeiten aller Art: Bällen, Concerten, Redouten, Schlittenfahrten, Illuminationen, brillanten Feuerwerken, landschaftlichen Festivitäten, namentlich aber Jagden. Insbesondere für die letzteren wurden mitten im Winter auf hohen Bergflächen große Seeen gegraben und mit Wassern aus den Thälern gefüllt, die prächtigsten Gebäude freilich nur aus leichtem Holz, aber mit allen Reizen der Malerei und Bildhauerkunst wie durch einen Zauberstab ins Dasein gerufen. Solche Feste leitete der Herzog in der Regel selbst bis ins kleinste Detail mit vollendeter Meisterschaft, welcher der Erfolg nicht fehlte. Durch den Bibliothekar Uriot ließ er sie in französischer Sprache beschreiben, wichtiger aber war, daß er, um für sie im eigenen Lande Kräfte zu gewinnen, am 25. Juni 1761 eine Akademie der schönen Künste gründete, zu deren Vorsteher der treffliche Maler Guibal ernannt wurde. Eben diese Künste dienten dem Herzog weiter noch zu prächtigen Bauten, vor allem der Solitude: in den Jahren 1763–1767 erhob sich, durch die Arbeit von Tausenden den Winter wie den Sommer über gefördert, auf rauher Waldeinsamkeit mit weiter herrlicher Aussicht zwischen Stuttgart und Leonberg ein prächtiges Schloß in italienischem Stil, das vermehrt durch ein Theater, Casernen, Marställe und große Gärten zu einem Sitz des rauschendsten Hofes gemacht wurde; doch geschah alles in solcher [383] Eile, daß noch während der Ausführung des Plans mehrere Gebäude schon wieder zu verfallen begannen. Ferner zu Ludwigsburg, das der Herzog im J. 1764 aus Aerger über Stuttgart für einige Zeit zu seinem Wohnsitz wählte, vergrößerte und verschönerte; für das Lustschloß Grafeneck etc. Auch auf Reisen suchte K. E. seine Lust an Vergnügungen und Festlichkeiten zu befriedigen, so namentlich etwa ein halbes Dutzend Mal durch Besuch des Carnevals zu Venedig, damals der „Metropole der raffinirtesten Freiheit des Sinnengenusses“. Namentlich bei seinem dortigen Aufenthalt im Winter 1766 auf den Sommer 1767, als ihm von Montmartin zum Zweck von Ersparungen eine Reise vorgeschlagen worden war, trat er mit besonderer Pracht auf: drei Paläste waren für ihn auf 8 Monate gemiethet und dreimal in der Woche hielt er große Tafel, aus Erkenntlichkeit für diesen einträglichen Besuch wurde er von der Stadt unter ihre Nobili aufgenommen, hatte jedoch seinerseits bei seinem Abgange noch 60 000 fl. Schulden, darunter allein 1000 fl. bei Gärtnern für Blumensträuße, welche nach damaliger Sitte den Tafel geladenen Damen auf die Teller gelegt wurden, und mußte auf der Rückreise in Brescia seinen Hausschmuck für 15000 Zechinen verpfänden. Um das Maß des Genußlebens voll zu machen, begnügte er sich nicht mit seinen zahlreichen, besonders italienischen Buhldirnen, sondern opferte selbst Töchter aus guten Häusern des Landes seinen Lüsten und und brachte so über viele Familien schweres Unheil, wobei er noch für den Fall, daß sich die Angehörigen wiedersetzen sollten, offen und laut mit seiner fürstlichen Rache drohte. Ueberhaupt aber gab der Hof durch seine üppige Verschwendung dem ganzen Lande ein böses Beispiel, und insbesondere die Hauptstadt Stuttgart wurde der Schauplatz ungemessener Pracht und Liederlichkeit, aber auch der Zerrüttung vielfachen Wohlstandes mit allen schlimmen Folgen des materiellen und sittlichen Verfalls. Endlich war K. E. bei jeder Gelegenheit auf Erhöhung seiner Stellung oder Vergrößerung seines Besitzes bedacht: die Kurwürde war sein immer und immer wieder angestrebtes Ziel, welches denn auch wirklich zehn Jahre nach seinem Tode von seinem dritten Nachfolger, dem späteren König Friedrich I. erreicht wurde, und auch sonst trug er sich in dieser Hinsicht mit manchen rasch zerronnenen und nicht zur Ausführung gekommenen Projekten, allein immerhin hat er einige nennenswerthe Landeserwerbungen gemacht, so besonders die Herrschaft Bönnigheim, das Amt Ochsenberg, einen beträchtlichen Theil der Grafschaft Limpurg, die Herrschaft Justingen.

Daß bei der geschilderten Verschwendung des Herzogs die ordentlichen Einkünfte desselben auch nicht im Mindesten im Stande waren, den Aufwand zu decken, und daß das ganze Land und Volk, insbesondere durch die Frohnen für die Jagden und Bauten das Landvolk schwer gedrückt wurde, ist selbstverständlich. Betrugen doch die Einkünfte aus dem zu Ende der Regierung Karl Eugens nicht ganz 200 □ Meilen und ungefähr 670 000 Einwohner zählenden Lande, in welchem ein mäßiger Wohlstand immerhin nur bei trefflicher Verwaltung und angestrengter Arbeit erzielt werden konnte, nach einer, freilich wol viel zu geringen Schätzung 3 Millionen, in die sich die fürstliche Kammer, der Kirchenrath und die Landschaft zu theilen hatten, und das persönliche Einkommen des Herzogs selbst, wenigstens nach einer Angabe Friedrichs d. Gr., 700 000 fl.; dagegen wurde berechnet, daß derselbe in den Jahren 1758 bis 1765 außer den verfassungsmäßig ausgeschriebenen Steuern im Betrag von mehr als 3 Millionen, der Einnahme aus dem Diensthandel, den Frohnen, Quartierlasten u. dgl., Nebenunkosten der Aemter und Gemeinden, welche zusammen auf mehrere Millionen berechnet werden konnten, an einseitig ausgeschriebenen Steuern, erzwungenen Verwilligungen und Vorschüssen, mit Gewalt oder sonst gegen ein offenbares Gesetz Weggenommenem 6 856 409 fl. bezog. Ein Hauptbestreben [384] des Herzogs und seines in dieser Hinsicht besonders findigen Ministers Montmartin war daher die Eröffnung weiterer Einnahmequellen. In der ersten Zeit seines wilderen Lebens hatten noch die französischen Subsidiengelder etwas ausgeholfen, allein diese versiegten nach einigen Jahren, und so stellte sich als zunächst liegendes, auch schon früher öfters benutztes Mittel eine Erhöhung der Landessteuern dar, wobei freilich die Verfassung Würtembergs insofern Schwierigkeiten bot, als die Stände das Recht der Steuerverwilligung und des eigenen Steuereinzugs hatten, ein Punkt, auf den wir später noch zurückkommen werden. Ein drittes, äußerst einträgliches Mittel, sich Geld zu verschaffen, war das Gewerbe des Diensthandels, welches namentlich Lorenz Wittleder mit schamloser Frechheit zu betreiben verstand. Ein geborener Thüringer, war er dem Herzog als Stiftsverwalter zu Göppingen durch allerlei Finanzvorschläge bekannt geworden, wurde dann Verwalter des Kirchenkastens und Expeditionsrath, Vicedirector, schließlich im J. 1762 Director des Kirchenraths. Er hatte zu Ludwigsburg eine förmliche Bude errichtet, wo man sich nach Belieben ein Amt auswählen konnte, sei es ein hohes oder ein niederes, ein Herrschafts- oder ein Gemeindeamt. Nur die Kaufsumme, nicht der Käufer kam in Betracht, einen Theil der Kaufsumme bezog Wittleder selbst und um den Handel ergiebiger zu machen, schuf er neue Dienste. Nach den unter Wittleder’s Papieren vorgefundenen Quittungen hat der Herzog durch seine Vermittelung 758 065 fl. bezogen, wozu von 1767–1769 durch den Hofrath, späteren Rentkammerdirector Dertinger noch 138 604 fl. und durch den Obersten von Wolfskeel in den Jahren 1779–1791 von verschiedenen Militärs ungefähr 77000 fl. kamen. Mit dieser Erwerbsquelle nicht zufrieden, raubte Wittleder dem Kirchengut unter dem Namen eines Anlehens 400 000 fl. und lieferte dem Herzog aus der Casse dieses Gutes in kurzer Zeit 547 066 fl. Dazu kamen noch die Errichtung einer Staatscasse, zu welcher alle im Häuser- und Gütergenuß stehenden Beamten der Kammer und des Kirchenguts Anlehen geben mußten (1758), ein Befehl, alle im Lande ausstehenden Steuerreste und die Fruchtvorräthe der Gemeinden einzutreiben und an die Kriegskasse zu schicken, auch das Vermögen der bisher am wenigsten beschwerten Unterthanen aufzuzeichnen (1760), Handel und Gewerbe zerrüttende Monopole, die Ueberlassung des Tabackhandels an einen Franzosen, der Münze an einen Juden, der durch ähnliche Finanzkünste wie sein Vorgänger Süß sich rasch großen Reichthum erwarb, des Salzhandels gleichfalls an einen Juden, die Wiedereinführung des Lotto, zur Theilnahme an welchem nicht nur vermögliche Bürger, sondern auch Gemeinden, Zünfte und fromme Stiftungen gezwungen wurden, während die Landschaft dem Versuche, ihr Loose aufzudringen, widerstand, ihren Sitzungssaal jedoch zur Ziehung hergeben mußte etc.

So brach ein jammervoller Zustand über das ganze Land herein, zumal da auch der Beamtenstand durch den Diensthandel und die Gewaltmaßregeln von oben durch und durch verdorben ward, seine Glieder meist willige Vollstrecker der fürstlichen Gewaltbefehle und pflichtvergessene Uebertreter der Landesgesetze waren, während die wenigen tüchtigen Männer eingeschüchtert und vielfach verfolgt wurden. Die Verfassung wurde im Grundsatz angegriffen, in der Form und in der Sache unzählige Male verletzt, ungescheut der Wille ausgesprochen, sie ganz umzustürzen; der Einzelne, in seinen persönlichen und Eigenthumsrechten in unerhörter Weise gekränkt, fand keinen Schutz.

Allerdings gab es ein Institut, welches an sich berufen gewesen wäre, dem landesverderblichen Treiben des Herzogs und seiner Räthe sich zu widersetzen: die Landschaft. Die Stände selbst waren jedoch, namentlich seit dem Tode Karl Alexanders, zu einem bloßen Schattenbilde geworden und der engere Ausschuß, das Grundübel der altwürtembergischen Verfassung, hatte so ziemlich alle Gewalt [385] an sich gerissen. Er selbst, eine egoistisch verknöcherte Corporation, sorgte hauptsächlich für sich und seine Angehörigen und kümmerte sich sonst wenig um das Wohl des Landes. Zwar hatte er schon von des Herzogs Vorhaben, sich am Krieg gegen Preußen zu betheiligen, abgemahnt und auch später wiederholte Vorstellungen erhoben, angesonnene Geldzahlungen – es wurde vom Herzog stets nur die Art und Weise des Herschießens des Geldes, nie die Verwilligung zum Gegenstande der Verhandlung gemacht – verweigert, allein der Herzog behandelte ihn ganz von oben herab, schrieb die Steuern ohne seine Mitwirkung selbst aus und befahl ihm im J. 1758 seine Sitzungen zu schließen, worauf er nach einem Protest gegen des Herzogs Verfahren auseinander ging. Den Landschaftseinnehmern wurde befohlen, einen Kassensturz vorzunehmen, ihn dem Grafen Montmartin unverzüglich zuzustellen, die eingegangenen Gelder aber in die Kriegskasse abzuliefern; als dieselben sich weigerten, wurden sie um Geld gestraft, das Landhaus mit Soldaten umstellt, durch drei fürstliche Abgeordnete die Kasse gestürzt und das vorräthige Geld weggenommen (1759). Der Landschaftsconsulent, der berühmte Staatsrechtsschriftsteller Johann Jakob Moser, ein durchaus rechtlicher Mann, dem die Hauptschuld an dem widerspenstigen Benehmen der Stände beigemessen wurde und der auch durch manche Anerbietungen, persönliche Bearbeitung Seitens Montmartins und des Herzogs selbst, sich nicht zum Eingehen auf deren Wünsche bewegen ließ, wurde am 12. Juli 1759 gefangen nach dem Hohentwiel geführt, seine Schriftlichkeiten mit Beschlag belegt und er in den Zeitungen verunglimpft. Fünf Jahre mußte er unverhört im Kerker schmachten, bis die Verwendungen der Landstände und des Königs von Preußen ihn daraus erlösten.

Ein im J. 1763 ersonnener und zum Theil auch in Wirksamkeit gesetzter neuer Militärplan, demgemäß der jährliche Beitrag der Stände auf 1 621 868 fl. erhöht wurde, eine viel größere Summe, als in den frühereren Verträgen zwischen Fürst und Landschaft festgesetzt worden war, sowie ein Plan zur Einführung einer neuen allgemeinen Vermögens- und Schutzsteuer brachten schließlich die Sache zur Entscheidung. Zwar schickte der Herzog die Landstände, welche statt den geforderten ersten Geldbeitrag zu bewilligen, die Beschwerden des Landes zusammenstellten, im November des Jahres wieder heim und bei dem zweiten Plane wandte er sich mit Umgehung der Landschaft unmittelbar an die Oberamtleute, allein vor allem der Tübinger Oberamtmann Huber hatte den Freimuth, sich gegen das Project zu erheben, der Stadt Tübingen, welche durch ihn geleitet auf ihrem Widerstand beharrte, auch als der Herzog ihren Abgeordneten gegenüber beim Worte Vaterland in die Rede ausbrach: was Vaterland! ich bin das Vaterland!, schloß sich eine Reihe anderer Städte und Aemter an; das Unternehmen mußte aufgegeben werden und selbst die Einziehung nach dem älteren System stieß jetzt auf Schwierigkeit. Der Herzog freilich ging mit strengen Executionsmaßregeln vor und schickte Huber nebst einigen anderen Tübingern auf die Festung Hohenasperg. Allein nunmehr reichte der ständische Ausschuß, dessen Vorstellungen beim kaiserlichen Hofe sowie bei den Königen von England, Preußen und Dänemark, den Garanten der von Herzog Karl Alexander ausgestellten Reversalien, ohne die entsprechende Wirkung gewesen, am 30. Juli 1764 durch die allgemeine Stimmung im Lande genöthigt, gegen des Herzogs verfassungswidriges Benehmen gerichtliche Klage beim Reichshofrath ein, wobei er die Lasten, die dem Lande durch die militärischen Einrichtungen des Herzogs und dessen großen Aufwand verursacht wurden, besonders betonte. Auch die Garantiemächte, welche der Herzog und Montmartin unklugerweise durch rücksichtsloses Benehmen gegen ihre Gesandten reizten, unterstützten die Landschaft am kaiserlichen Hofe nachdrücklich. So kam es, daß man von Wien aus gegen den [386] Herzog etwas energischer vorging und den Proceß in Verhandlung setzte. Zwar löste K. den Landtag, welchen er dem Reichshofrath gehorchend am 29. Octbr. d. J. eröffnete, am 18. Decbr. 1765, ohne daß viel erreicht worden wäre, wieder auf, allein ein Beschluß dieses Hofraths vom 15. Mai 1765, der nach Inhalt und Form für den Herzog nicht günstig war und eine Vergleichsdeputation ins Leben rief, sowie verschiedene Versuche, die er durch Gesandte in Wien vergeblich machte, um dort größeres Entgegenkommen zu finden, zwangen ihn schließlich, geschmeidiger zu werden. Zuerst erhielt Montmartin im Mai 1766, allerdings in den gnädigsten Ausdrücken, die erbetene Entlassung, freilich nicht vollständig, indem er noch immer Karl Eugens Rathgeber blieb, während dessen Reise nach Venedig in demselben Jahre zum Regenten des Landes bestellt wurde, bis er im J. 1773 besonders auf Betreiben Herzog Friedrich Eugens, dessen Gemahlin er empfindlich beleidigt hatte, definitiv entlassen wurde. Ihm folgte noch im Decbr. 1766 Wittleder, bei dessen Schlechtigkeit K. E. selbst wenig Umstände machte: als derselbe von Wittleder zu jener Reise Geld wollte und dieser Schwierigkeiten erhob, drohte ihm der Herzog, dem Ansinnen der Landschaft nach einer genauen Untersuchung gegen ihn Gehör geben zu wollen, worauf Wittleder in alles willigte und sich schleunigst von dannen machte. In Verbindung mit der Entfernung der beiden schlimmen Rathgeber war der Herzog selbst zum Einlenken und zu Reductionen geneigter und eröffnete am 2. Juni 1766 wieder einen Landtag, dem bald nachher die Sitzungen der vermittelnd auftretenden Vergleichsdeputation folgten. Noch dauerte es einige Jahre, bis alle Punkte ihre Erledigung gefunden hatten, und öfters verfiel der Herzog, der eben doch nur unter dem Druck der Umstände nachgab, in sein altes Wesen zurück. Endlich aber kamen in der 43. Sitzung die Verhandlungen zum Abschluß, der Herzog bestätigte und unterschrieb den Vergleich am 27. Febr., die wieder einberufene allgemeine Landesversammlung am 2. März 1770. Es ist dies der berühmte sog. Erbvergleich, welcher die Vereinbarung über alle, die bisherige Staatsverwaltung angehende Beschwerden in 6 Classen: Landesverfassung, Kirchenverfassung, Militärwesen, Kammergut, Forstwesen, vermischte Gegenstände enthält. Neue Rechte brachte derselbe der Landschaft und ihrem Ausschuß nur wenige, auch gelangte er nie ganz zur Wirksamkeit, allein die älteren Rechte der Landschaft wurden feierlich bestätigt, die eingeschlichenen Mißbräuche aufgehoben, die Grundsätze der unumschränkten Herrschergewalt: die Theorie, daß die früheren Landesverträge für die jetzige Zeit veraltet seien, öffentlich verworfen, nur die Forderung eines reichs- und landesverfassungsmäßigen Gehorsams dem Herzoge gestattet. Letzterer entsagte namentlich allen einseitigen Steuerausschreibungen, ließ dem Kirchenkasten für seine Eingriffe in denselben als Forderung an die Schuldkasse 547 066 fl. sowie den Verkaufpreis der veräußerten Güterstücke gutschreiben, erhielt als jährlichen Geldbeitrag fürs Militär zunächst solange die Kammerschulden vorhanden, 460 000 fl., nach deren gänzlicher Tilgung nur noch 415 000 fl., zur Erleichterung eines geordneten Zustandes des Kammergutes, dessen Schulden zu 4 Millionen angenommen wurden, für das J. 1770 einen Zuschuß von 40 000 fl., sowie ein Geschenk von 60 000 fl., einen jährlichen Beitrag zur Schuldenabzahlung von 90 000 fl., während die Kammer selbst jährlich 190 000 fl. hiefür zu leisten hatte und zur Leitung und ordnungsmäßigen Ausführung des Ganzen eine gemeinschaftliche Deputation niedergesetzt wurde. Die Brüder des Herzogs willigten in den Vergleich, der Kaiser genehmigte ihn am 24. Decbr. d. J., die früher genannten drei Garantiemächte erklärten, daß sie und ihre Nachfolger die Garantie für die Aufrechterhaltung desselben übernehmen würden, und ließen auf Bitten der Landschaft ihre Gesandten auf einige Zeit im Lande. Auch kostete die Vollziehung des Vergleichs bei dem mit wohlklingenden [387] Versprechungen wie nichtigen Ausflüchten sehr freigebigen, mit der Erfüllung sehr kargen, immer nur Geld und wieder Geld verlangenden Herzog das Land noch beträchtliche Summen und zog sich noch lange hinaus. Am 11. Decbr. 1771 wandten sich die Stände wieder an den Kaiser mit der Bitte einen neuen geschärften Befehl zur Erledigung der noch übrigen Beschwerden zu erlassen, worauf der Herzog etwas größere Willfährigkeit bekundete, allein nochmals, am 26. Januar 1773, eine erneuerte Bedrohung mit einer Klage beim Kaiser herausforderte. Am 29. Mai 1775 verlegte er den Sitz des Hofes wieder nach Stuttgart, was letztere Stadt durch einmalige Zahlung einer größeren Summe und Versprechen einer jährlichen Geldleistung herausschlug. Der Ausschuß aber, welcher gleich nach dem Erbvergleich Anträge auf Untersuchung der Gebrechen der Landschaft glücklich niedergeschlagen hatte, kam jetzt, nicht zum Wohl des Landes, in den vollen Besitz der ständischen Gewalt und wußte sich durch allerlei Geldbewilligungen an den Herzog in derselben zu befestigen, ja er dehnte sogar seine Macht gegenüber von früher bedeutend aus, so daß er bei der Ratification eines mit dem Kurfürsten von der Pfalz geschlossenen Tractats im J. 1781 als Mitpaciscent auftritt, eine bei des Herzogs absolutistischem Sinn auffallende Erscheinung.

Die Verhandlungen über den Erbvergleich führen in die zweite Periode Herzog Karl Eugens über. In den beständigen, bis zum Uebermaß erschöpften Genüssen war das Feuer seiner Jugend verzehrt, seine Kraft durch die Jahre geschwächt, seine Willkühr durch den letzten Kampf gebrochen. So schränkte er sich in seinen Bedürfnissen mehr ein und zog sich selbst in eine Art von Privatleben zurück, das gegen sein früheres Auftreten sehr abstach. An seinem 50. Geburtstage, 11. Febr. 1778, erließ er jenes berühmte Ausschreiben zur Verlesung von den Kanzeln, worin er als reuiger Sünder auftretend, seine Jugendvergehungen beichtete, die Zukunft aber einzig dem Wohle der Unterthanen gewidmet erklärte, so daß jeder derselben jetzt getrost leben dürfe, da er in seinem Landesherrn einen sorgenden treuen Vater verehren könne. Vollkommen hat er allerdings die hier gegebenen Versprechungen nicht erfüllt und in manche seiner Jugendfehler ist er auch später wieder verfallen, allein er gewann doch durch diese That die Liebe seines Volkes, das ihm seine früheren Schulden verzieh und ihm für die Zukunft Nachsicht schenkte. Auch muß anerkannt werden, daß er sich in dieser späteren Zeit noch manches Verdienst um sein Land erwarb.

In die zweite Hälfte der Regierung des Herzogs fällt vor Allem diejenige Schöpfung desselben, durch die er sich in der Geschichte des deutschen Geisteslebens für alle Zeit einen ehrenvollen Namen erworben hat, der Karlsschule, welche freilich selbst wieder ihren Ruhm zu einem beträchtlichen Theile ihrem größten Zögling, Schiller, verdankt. Sie begann im J. 1770 als Erziehungshaus für 14 Söhne armer Eltern aus den niederen Ständen, hauptsächlich Soldatensöhne, unter dem Namen „Militärisches Waisenhaus“ auf der Solitude, im folgenden Jahre wurde sie zu einer „militärischen Pflanzschule“ erhoben, die sich bereits auch Kindern höherer und gebildeter Stände öffnete, und im J. 1773 als „Militärakademie“ nochmals erweitert, 1775 nach Stuttgart in eine eigene hierzu eingerichtete vormalige Caserne hinter dem neuen Schloß versetzt, wo sie dann immer ansehnlicher wurde. Im J. 1781 erfolgte ihre Erhebung zur Hochschule durch Kaiser Joseph II., der sie im J. 1777 selbst besucht hatte. Der Unterricht im ersten Jahre des Bestehens der Schule auf die Künste, besonders Gartenkunst, Tonkunst, Skulptur, beschränkt, dehnte sich allmählich auf alle Fächer einer Hochschule aus: Rechtswissenschaft, Arzneikunde und Philosophie mit Mathematik, Alterthumskunde, todten und lebenden Sprachen, aber auch Staatswirthschaft in eigenartiger umfassender Ausdehnung und Kriegswissenschaft, sowie die bildenden Künste, [388] Tonkunst, Schauspiel und Leibesübungen aller Art wurden gelehrt, nur die wissenschaftliche Behandlung der Theologie fand keine Vertretung, war vielmehr im Zusammenhang mit den eigenthümlichen Verhältnissen des Landes der Tübinger Universität ausschließlich vorbehalten. Die Anstalt zählte in den letzten Zeiten ihrer Blüthe 82 meist treffliche Lehrer, eine eigene Buchdruckerei mit 18 Arbeitern, eine Apotheke, und es wirkten an ihr überhaupt 144 Personen. Zöglinge gingen aus ihr im Ganzen 1496 hervor, von denen beinahe die Hälfte eigentliche Würtemberger waren und denen sich 715 Stadtstudirende anschlossen. Ein enges Band hatte die Lehrer und Schüler umschlungen, der Zusammenfluß der vielen fremden Zöglinge mußte fördernd auf die Entwickelung und die allgemeine Bildung fürs Leben und für die bürgerliche Gesellschaft wirken, einen weiteren lebendigeren Gesichtskreis schaffen, wie auch die Verbindung und das innige Zusammenwirken von Wissenschaft und Kunst vor Einseitigkeit und Pedantismus bewahrte. Durch seine Aufsicht, seine beinahe täglichen Besuche, seine häufige Anwesenheit beim Mittag- und Abendessen der Schüler, sowie den Vorträgen der Lehrer, durch Belohnung und Bestrafung, sowie die ganze militärische Zucht brachte der Herzog, der die aus eigenem Antriebe gegründete Anstalt auch fortwährend allein unterhielt, soweit nicht allmählich durch Bezahlung von Pensionsgeldern ein Beitrag geschaffen wurde, eine bewunderungswürdige Ordnung in das Ganze. Doch waren es bei genauerer Prüfung mehr die Vortrefflichkeit des Unterrichts und der großartige Zug und Schwung des Lehrsystems, bei welchem auf der entscheidenden Stufe des vorbereitenden Unterrichtes in höchst eigenartiger Weise nicht eine klassische Sprache oder irgend ein anderes Fach, sondern geradezu die Philosophie zur centralen Einheit der wissenschaftlichen Arbeit gemacht wurde, als die, bedenkliche Schwächen verrathenden Prinzipien über die Erziehung und Charakterbildung, welche der Anstalt zu ihrem großen Erfolge verholfen haben. Erhielten in ihr doch viele Talente ihre Ausbildung, treffliche Künstler, wie Koch, Scheffauer, Schick, Wächter, Dannecker, Hetsch, Thouret, Zumsteeg, Gelehrte, wie Cuvier und Kielmeyer, vorzügliche Geschäftsmänner und Krieger, so daß wir 17 Minister und 33 Generale unter den Karlsschülern aufgeführt finden, und Würtemberg speciell hat eine ganze Generation hindurch seine höheren Beamten und damit diejenige Classe, welche aus die allgemeine Gesinnung vielfach tonangebend wirkte, aus ihr bezogen. Die Stände waren dem Institut freilich nicht günstig gestimmt und erhoben schon nach den ersten Jahren Beschwerden gegen dasselbe, sie fanden es zu kostspielig für das Kammergut, nachtheilig für die Universität, welche allerdings immer mehr abnahm, die Aufnahme katholischer Zöglinge, die in ihrer Glaubenslehre unterrichtet wurden und am herzoglichen Hofgottesdienste Theil nahmen, die Bevorzugung der aus der Anstalt hervorgegangenen Schüler, selbst Ausländer, bei Verleihung von Diensten war ihnen ein Dorn im Auges. Die Erhebung zur Hochschule wirkte nicht günstig, es gab schon über die Einrichtung derselben Mißhelligkeiten, sodann kam es zu Unordnungen, da die Zöglinge jetzt auch die gewöhnlichen Freiheiten der Studierenden genießen wollten, und es entstanden Streitigkeiten zwischen den Vorstehern und den Lehrern. Schließlich fanden selbst die Grundsätze der französischen Staatsumwälzung Eingang und wühlten die ganze Anstalt auf. So nahm des Herzogs Vorliebe für das Institut mehr und mehr ab und zur Zeit seines Todes war es der Auflösung nahe, die denn auch Herzog Ludwig Eugen kurz nach seinem Regierungsantritt, nachdem die Schule 14 Jahre bestanden hatte, verfügte.

Auch sonst ließ sich der Herzog die Bildung des Volkes, Pflege von Kunst und Wissenschaft angelegen sein. Der Universität verlieh er im J. 1772 ein neues Gesetzbuch, bewies ihr durch häufige Besuche, die Vermehrung ihres Titels (Eberhardo-Carolina), feierliche Begehung ihres Jubiläums (1777), Uebernahme [389] der Rectoratswürde, Stiftung mancher Institute, sein Wohlwollen. Im Jahr 1765 gründete er eine öffentliche Bibliothek zu Ludwigsburg, seit 1777 zu Stuttgart, für deren Emporblühen er mit aufopfernder Sorgfalt bemüht war, indem er seine Gesandten und Geschäftsträger überall Nachrichten von verkäuflichen Büchern und Bibliotheken sammeln ließ und insbesondere eine in Europa in ihrer Art einzige Sammlung von Bibeln in allen Sprachen zusammenbrachte. – Nach der Reducirung der großartigeren Opern und Ballete schuf er im J. 1770 ein sog. Nationalinstitut, bei dem vorzugsweise Landeskinder thätig waren und – dieselben Personen – italienische, französische und deutsche Opern, französische und deutsche Schauspiele aufführten. Das Schauspiel wurde überhaupt jetzt erst bleibend eingerichtet und namentlich unter der Direction Schubarts (1787 ff.) das deutsche besser ausgebildet. Die verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung fanden eine mehr oder weniger eingehende Förderung der Regierung. Landwirthschaft, Gewerbe und Manufactur, zu deren Hebung schon im J. 1756 eine Commerciendeputation errichtet worden war, der Handel, besonders durch die Erleichterung des Verkehrs mittelst tüchtiger Straßen in hervorragender Weise, wiesen überhaupt in Verbindung damit, daß während dieser ganzen Regierung das Land selbst nie Schauplatz eines Krieges wurde, der früheren Zeit gegenüber vielfache Fortschritte auf. Vor allem die Porzellan- und Fayencefabrik zu Ludwigsburg, welche der Herzog im J. 1758 von Privaten auf seine Kosten übernahm und mit tüchtigen Arbeitern, Malern, Modelleurs aus dem Auslande, insbesondere aus der französischen Fabrik zu Sevres, betrieb, wetteiferte durch ihre ausgezeichneten Leistungen mit den besten Fabrikaten dieser Art, selbst den französischen, bis sie im laufenden Jahrhundert, besonders weil der Bezug der nöthigen Erde zu kostspielig war, aufgehoben wurde. Eine weltliche Wittwen- und Waisenkasse wurde 1756 organisirt, eine Wechselordnung 1759, eine allgemeine Brandversicherungs-Ordnung 1773 erlassen, ein Militärwaisenhaus 1779 zu Ludwigsburg gegründet. Um die Rechtspflege, welcher sich der Herzog zum Theil persönlich eingreifend, sehr annahm, erwarb er sich Verdienste durch eine Reihe von Verordnungen, die namentlich die Proceßsucht möglichst zu verhindern und die Beschleunigung des Rechtsganges zu befördern bezweckten. Die Gemeindeordnung wurde im J. 1758 erneuert.

Im Gebiete der Kirche hatte es zwar, wie wir bereits gesehen, namentlich in früherer Zeit bei der exclusiv evangelischen Richtung des Landes und vor Allem der Geistlichkeit nicht an manchen Klagen gefehlt. Allein auch unter dem katholischen Herzog als obersten Bischof des Landes erschienen manche zum Theil treffliche Verordnungen für die evangelische Kirche, so das durch den milden Geist weiser Duldsamkeit ausgezeichnete Edikt über Pietismus und Separatismus, das während seiner Minderjährigkeit 1743 erlassen unter ihm öfters erneuert wurde, die eingehenden Vorschriften über die Visitation von 1744, eine Verordnung, betreffend die Reinheit der Lehre von 1780. Das Kirchengut erholte sich allmählich von den ihm während der stürmischen Regierungszeit zugefügten Unbilden unter verständiger und thätiger Leitung und die Gründung des Besoldungs- und Verbesserungsfonds für Geistliche stammt noch aus dem letzten Jahre seiner Regierung. Hinsichtlich seiner eigenen Hofcapelle aber war K. E., kein bigotter Verehrer seines Glaubens, in seiner späteren Zeit vielfach im Sinne einer Reform in liberaler und nationaler Richtung thätig. Wie er die aufgeklärtesten Geistlichen an seinem Hofe sammelte, deren Predigten durch Redekunst, Geschmack und Zierlichkeit ausgezeichnet, auch von Evangelischen häufig besucht wurden, so ließ er eine Sammlung von deutschen aus mehreren evangelischen Gefangbüchern geschöpften Liedern anlegen, zu denen die Melodien aus dem würtembergischen Gesangbuch genommen wurden, anstatt der lateinischen Vesper und des Rosenkranzes [390] deutsche Lieder singen, mehrere Meßgebete und die Communion deutsch durch den Priester vorbeten etc.

Als in den letzten Jahren des Herzogs die französische Revolution nicht blos die linksrheinischen Besitzungen Würtembergs beeinträchtigte, sondern auch ihre Wellen bis nach Schwaben hereinwarf, erreichte der Herzog, statt durch Anwendung von Gewalt das Uebel zu vergrößern, vorzugsweise durch gütige Mittel seine Beschwichtigung. Er sprach mit den Unruhigen, hörte ihre Klagen an, stellte sie soviel als möglich ab; die Lasten der Einquartierung österreichischer und anderer deutscher Heerschaaren erleichterte er durch gütiges Benehmen gegen Anführer und Gemeine, den französischen General Custine hielt er im J. 1792 durch Geschenke von den Grenzen des Landes fern. Bei einem Besuche in Paris im J. 1791 soll er selbst, um unbelästigt zu sein, die dreifarbige Kokarde getragen, sie jedoch bei der Rückfahrt hinter Straßburg alsbald in den Rhein geschleudert haben.

An des Herzogs Sinnesänderung hatte vielen Antheil seine zweite Gemahlin Franziska. Als Tochter des wenig begüterten kinderreichen Freiherrn Ludwig Wilhelm von Bernardin am 10. Januar 1748 geboren, hatte sie wegen Dürftigkeit ihrer Familie dem reichen aber häßlichen, bösartigen und rohen Freiherrn Friedrich von Leutrum, Kammerherrn des ansbach-baireuth’schen Hofes ihre Hand reichen müssen. Allein der Herzog, der sie schon seit einiger Zeit kannte und Gefallen an ihr fand, lud sie Ende des Jahres 1771 mit ihrem Gemahl zu sich ein und von nun an blieb sie, während letzterer den Hof wieder verließ, als Geliebte des Herzogs bei demselben. Den 16. Januar 1772 wurde ihre Ehe mit Leutrum durch das Consistorium gelöst und den 21. Januar 1774 wurde sie durch Kaiser Joseph II. zur Reichsgräfin von Hohenheim erhoben. Als Karl Eugens rechtmäßige Gattin am 6. April 1780 verstarb und so seine Hand frei wurde, versprach ihm die Landschaft ein jährliches Geschenk von 50 000 fl., wenn er auf die sonstigen Heirathspläne, mit denen ihn die auswärtige katholische Politik bestürmte, nicht eingehe, allein seinem Wunsche, sich mit Franziska ehelich zu verbinden, stand noch lange der Widerspruch der katholischen Kirche gegen die Vermählung mit einer geschiedenen Protestantin entgegen und erst nach vielen Bemühungen erreichte der Herzog unter Beihülfe seiner Hofgeistlichen ohne Zweifel im Januar 1785 die Vermählung, die er am 2. Febr. 1786 bekannt machte. Im J. 1791 erkannte auch der Papst die Nichtigkeit der ersten Ehe Franziska’s und somit die Gültigkeit ihrer Verbindung mit dem Herzog an. Nicht sowohl durch körperliche Reize, als durch ihren gebildeten Verstand, ihre angenehmen Sitten und die Kunst, sich in alle seine Launen zu schmiegen und ihm im Gewande der liebenswürdigsten Weiblichkeit zu erscheinen erlangte sie, und zwar doch vorzugsweise zum Wohle des Landes, eine unumschränkte Gewalt über den Herzog, dessen Leidenschaft sie zügelte. Sie handelte im Bunde mit dem Geheimen Rathe Albrecht Jakob Bühler, der wie sie den Charakter des Herzogs aufs Beste ergründet hatte und für seine Familie sehr gut zu sorgen verstand. Noch liegen viele Briefe Karl Eugens an Franziska vor, in denen sich seine innige Liebe zu ihr und seine treue sorgfältige Bemühung für ihr Wohlergehen ansprechend kund giebt.

Auf einem ihm im Jahre 1768 als Lehen heimgefallenen Hofe begann der Herzog bald die Gründung Hohenheims zuerst zu landwirthschaftlichen Unternehmungen, allein die Anlage erweiterte sich allmählich zu einem stattlichen Schloß mit einem großen englischen Garten, in welchem weitläufige Pflanzungen und Anlagen entstanden, die Denkmäler aller Gegenden und Zeitalter mit Geschmack und Kunst zu einem Ganzen vereinigt wurden. Auf diesem auserwählten Lustsitze brachte der Herzog den größten Theil der 18 letzten Jahre seines Lebens zu, entfernt vom Gepränge des Hofs und Getriebe der Hauptstadt, vielfach [391] mit der Aufsicht über seine Bauten sowie mit landwirthschaftlichen Studien beschäftigt. An Stelle der alten Prunkfeste und der fremden Künstler traten ländliche Vergnügungen und seit Erbauung des neuen Schauspielhauses in Stuttgart einfachere deutsche Stücke. Nur noch einmal, im J. 1782, bei der Anwesenheit des Großfürsten Paul von Rußland und seiner Gemahlin, der Tochter des Herzogs Friedrich Eugen, wurden die prachtvollen Feste der alten Zeit in einer Weise erneuert, daß in Kurzem 345 000 fl. verbraucht waren.

Ganz konnte überhaupt der Herzog den alten Menschen nicht ablegen. Er reichte eben mit seinen Einkünften immer noch nicht, häufte neue Schulden, verschlimmerte durch diese, Verpfändungen und Veräußerungen, den Zustand des Kammergutes wesentlich, so daß auch seine Brüder sich einmischten, ein Vorgehen, das zu dem sog. fürstbrüderlichen Vergleich zwischen dem Herzog und ihnen vom 11. Febr. 1780 führte. Durch denselben sollte die Verwaltung des Kammerguts besser regulirt werden, allein er wurde, wie alles, was der Herzog zusagte, nicht genügend gehalten. Noch kam es zu außerordentlichen Geldforderungen, Eingriffen in die Verfassung, Auflegung ungesetzlicher Lasten, Gewaltakten, wie – wahrscheinlich aus Rache wegen einer persönlichen Beleidigung – der hinterlistigen Gefangennahme und zehnjährigen Einkerkerung des Dichters Schubart im J. 1777; der Diensthandel dauerte, trotzdem daß der Herzog das gänzliche Aufhören desselben durch „sein bündigstes heiligstes Fürstenwort“ versprach und die Stände lange Zeit für die Aufhebung dieses Uebels demselben jährlich 20 000 fl. bezahlten, während der ganzen Regierung des Herzogs unter mancherlei Gestalten noch fort, das Jagd-, Forst- und Militärwesen gab noch vielfach zu Klagen und Beschwerden Anlaß, namentlich da das Streben für die Gardelegion große wohlgewachsene Leute zu bekommen, mehrmals zu gewaltsamen Werbungen führte. Auch kam es im J. 1786 zu einem Subsidienvertrag mit der holländisch-ostindischen Compagnie, kraft dessen derselben gegen 65 000 fl. jährlicher Subsidiengelder ein Infanterieregiment und eine Artilleriecompagnie überlassen wurden; doch wird auf das entschiedenste und in glaubhafter Weise versichert, die Mannschaft habe nur aus Freiwilligen und Geworbenen bestanden, auch sei vor dem Abmarsch nochmals den Einzelnen die Möglichkeit des Rücktritts betont, jedoch nur von wenigen, die alsbald wieder ersetzt gewesen, benützt worden.

Nachdem wiederholte Krankheitsanfälle die Gesundheit des Herzogs seit mehreren Jahren erschüttert hatten, warf sich die Gicht auf die edleren Theile und am 24. Octbr. 1793 verschied er zu Hohenheim. Seine Ruhestätte ward ihm in der Familiengruft zu Ludwigsburg. Seine erste Gemahlin hatte ihm eine Tochter geschenkt, welche jedoch bereits nach einem Jahre wieder starb, die Ehe mit der zweiten († 1811) blieb kinderlos. Volle 56 Jahre, länger als irgend einer seiner Vorgänger, selbständig jedoch nicht ganz 50 Jahre, hatte er in Würtemberg geherrscht.

K. E. besaß einen kräftigen wohlgebildeten Körper, der durch starke Leibesübungen und Bewegungen noch mehr gestählt, freilich auch durch wilde Sinnenlust wieder geschwächt wurde, eine offene, edle Gesichtsbildung, bis in sein hohes Alter eine frische blühende Farbe, in Haltung und Mienen etwas Majestätisches. Seine geistige Anlage war bedeutend, die Schärfe seiner Sinne fast unzerstörbar, seine Fassungskraft rasch, sein Urtheil richtig, sein Gedächtniß ungewöhnlich stark; es eignete ihm eine lebhafte Einbildungskraft, feuriger Wille, vermöge dessen er jeden Gedanken, den er recht ergriffen, mit dem größten Eifer ausführte, freilich aber auch unbeständig in seinen Neigungen, ebenso leicht wieder fallen ließ. Seine Kenntnisse waren, wenn auch nicht besonders gründlich, doch mannigfaltig; namentlich in späteren Jahren zeigte er sich häufig als guten und eindringlichen Redner. Das Bildungsmittel der Reisen, mochten sie auch in der Jugend mehr [392] dem Vergnügen gewidmet sein, hat er aufs Reichlichste, wie wohl, abgesehen von Kaiser Joseph II., kein anderer zeitgenössischer Fürst sich zu Nutze gemacht. Wenige Provinzen Deutschlands gab es, die er, wenn nicht mehrmals, so doch einmal besucht hätte, dreimal war er sodann in Paris und London. Auf seinen späteren Reisen nahm er meistens Gelehrte mit und verkehrte auch vorzugsweise mit solchen, sowie in den der Kunst und Wissenschaft gewidmeten Anstalten der fremden Länder. Auch stand er mit Männern wie Voltaire, Basedow, Heyne, Niemeyer, Kotzebue, in Briefwechsel und wurde Ehrenmitglied einiger auswärtiger gelehrter Gesellschaften, zu Göttingen und Zürich. Seine Hauptleidenschaft war Begierde nach Genuß und Ehre. Ihr zulieb hat er in der ersten Hälfte seiner Regierung sein Herzogthum durch maßlose Verschwendung, Gewalt und Willkür an den Rand des Verderbens gebracht. Als der Sturm der Leidenschaft sich gelegt und die bösen Rathgeber abgetreten, strebte er allerdings nach besserer Ehre und geistigerem Genuß, allein auch jetzt noch war sein Trachten doch immer durch Eitelkeit geleitet, mehr auf äußeren Glanz und Effekt, als auf inneren Gehalt gerichtet und hinter den hohen Begriffen, welche er so häufig von der Würde und den Pflichten des Regenten zum Besten gab, und den klangreichen Phrasen, mit denen er die Tugend verherrlichte, blieben die Thaten meist sehr zurück. Uebrigens war er in der späteren Zeit seiner Regierung in Ausübung seines Herrscherberufes sehr thätig, arbeitete jeden Tag mehrere Stunden mit großem Eifer, öffnete selbst die meisten Briefe und Schreiben, las sie und entwarf die Antworten darauf. Auch hatte er eine genaue und umfassende Einsicht in die Regierungsgeschäfte, überwachte die Thätigkeit sowohl der Regierungscollegien als der einzelnen Landbeamten aufs sorgfältigste, so daß er insbesondere durch die verschiedenartigsten Berichte, die er forderte, von Allem, was im Lande vorging, aufs genaueste unterrichtet wurde. Wie er vor Gewittern eine ängstliche Scheu hatte und deshalb im J. 1782 zu Hohenheim die ersten Blitzableiter in seinem Herzogthum anbringen ließ, so hatte er für Brandfälle stets mehrere Gespanne angeschirrter Pferde bereit stehen, erhielt von jedem brandähnlichen Schein am Himmel sogleich Meldung und begab sich dann sofort an Ort und Stelle, wo er die größte Thätigkeit entwickelte und durch zweckmäßige Anstalten oft noch größeres Unglück verhütete, so daß es unter dem gemeinen Volke ein allgemeiner Glaube war, er könne das Feuer bannen, und daß schon, wenn er nur kam, die Unglücklichen neue Hoffnung schöpften. Diese rastlose Thätigkeit, das Interesse, das er für die einzelne Person an den Tag legte oder doch zu legen schien, seine erstaunliche Wiedererkennungsgabe, seine herablassende Freundlichkeit, wobei ihn freilich Unmuth nicht selten zu Härte gegen Hohe und Niedere veranlaßte, sein lebhafter, vertraulicher Verkehr mit dem Volke waren es, welche ihm namentlich in seiner späteren Zeit viele Herzen gewannen und den „Karl Herzog“, wie er im Volksmund hieß, zu einem populären Herrscher machten. Insbesondere seine Diener hingen mit ganzer Seele an ihm, ebenso auch meist die Karlsschüler, welche 34 Jahre nach seinem Tode in dankbarer Erinnerung seinen 100jährigen Geburtstag festlich begingen. In der Inschrift, die er in Hohenheim auf das „Grab des Einsiedlers“ setzen ließ: „Freund! | Ich genoß die Welt, Genoß sie in ihrer ganzen Fülle, | Ihre Reize rissen mich dahin, | Blindlings folgte ich dem Strome. | Gott welcher Anblick, | Als mir die Augen aufgingen, Tage, Jahre flossen dahin, | Und des Guten ward nicht gedacht. | Heuchelei, Falschheit | Vergötterten die niedrigsten Handlungen | Und der Schleier, der die Wahrheit bedeckte, War ein dicker Nebel, Den die stärksten Strahlen der wohlthätigen | Sonne nicht unterdrücken konnten. | Was blieb mir übrig? | Ach! Freund, | Dieser Stein bedecke mein Grab | Und damit alles Vergangene. | Herr! | Wache Du vor meine Zukunft.“ | erkannte man allgemein die innersten Bewegungen seines eigenen [393] Herzens. Er ist immerhin einer der merkwürdigsten Fürsten des 18. Jahrhunderts, und Schiller, der aus Stuttgart entflohene Karlsschüler, welcher jedenfalls nicht blos von Dankesgefühl für den Herzog durchdrungen sein konnte, hat wenigstens nach der Aufzeichnung seines wahrheitsliebenden Freundes von Hoven, mochte er auch nicht immer gleichmäßig über den Herzog urtheilen, im Blick auf die fürstliche Gruft gesagt: „Da ruht er also, dieser rastlos thätige Mann! Er hatte große Fehler als Regent, größere als Mensch, aber die ersteren wurden von seinen großen Eigenschaften weit überwogen und das Andenken an die letzteren muß mit dem Todten begraben werden.“

Aus der umfangreichen Litteratur vgl. besonders: Ehren-Gedächtniß des weiland … Carl Eugens, reg. Herzogs zu Wirtemberg etc., Stuttgart (1794); Ludwig Timoth. Freiherr v. Spittler, Geschichte des wirtembergischen Geheimen-Raths-Collegiums, in dessen: Sämmtliche Werke, 3. (1837), 420 ff.; R. Mohl, Theilnahme Friedrichs des Großen an den Streitigkeiten zwischen Herz. Karl von Württemberg und den Ständen des Landes, Tübingen 1834; K. Fr. Dizinger, Beiträge zur Geschichte Würtembergs und seines Regentenhauses zur Zeit der Regierung Herzogs Karl Alexander und während der Minderjährigkeit seines Erstgeborenen, Heft 1. 2. Tübingen/Rottenburg 1834; K. Pfaff, Geschichte des Fürstenhauses und Landes Wirtemberg, Th. III. Abth. 2. Stuttg. 1839 (Die Darstellung der Geschichte Herz. Karls, vielfach noch auf Mittheilungen von Zeitgenossen beruhend, ist der beste Theil des ganzen Werkes); L. J. v. Stadlinger, Geschichte des Württembergischen Kriegswesens, Stuttgart 1856, S. 398 ff.; H. Wagner, Geschichte der Hohen Carls-Schule. 3 Bde., Würzb. 1856–58; J. Klaiber, Der Unterricht in der ehemaligen Hohen Karlsschule in Stuttgart (Programm des Stuttgarter Realgymnasiums von 1873); E. Vely, Herzog Karl von Württemberg und Fransziska von Hohenheim, 2. Aufl., Stuttg. 1876; Arn. Schäfer, Geschichte des siebenjährigen Krieges, Bd. I. II. Abth. 1. 2. Berlin 1867/74.