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Artikel „Weigel, Valentin“ von Georg Müller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 472–476, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Weigel,_Valentin&oldid=- (Version vom 12. Oktober 2024, 10:25 Uhr UTC)
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Weigel: Valentin W. (Weichel), sächsischer evangelischer Pfarrer und bekannter mystischer Philosoph, wurde 1533 in Naundorf, einer Vorstadt von Großenhain, weshalb er sich Haynensis nennt, im Meißner Kreise des damaligen Herzogthums, jetzigen Königreichs Sachsen, als Sohn armer Eltern geboren. Der einflußreiche Rath Georg v. Kommerstadt, der in der Nähe die Rittergüter Adelsdorf und Kalkreuth besaß, nahm sich des Knaben an und vermittelte auf der nach Einführung der Reformation unter seinem Einflusse gegründeten Fürstenschule zu Meißen für den Knaben eine Freistelle, die dieser von 1549 bis 1554 innehatte. Dankbar gedenkt er später des durch seine Thätigkeit als Schulmann, Gelehrter und Schriftsteller gleich angesehenen Rectors Georg Fabricius, wie des Conrectors Hiob Magdeburg, des Verfassers verschiedener Schriften aus dem humanistischen und kirchlichen Gebiete, der, 1569 wegen des Verdachtes des Flacianismus abgesetzt, nach einem längeren Wanderleben in Freiberg starb. Mit vier Landsleuten bezog W. im Sommersemester 1554 die Universität Leipzig, um Theologie zu studiren; zunächst aber hatte er sich nach der Studienordnung philosophischen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Studien zu widmen. Er wurde unter die Zahl der kurfürstlichen Stipendiaten aufgenommen, die nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern noch in besonderen Uebungen unter Leitung von Professoren und in häufigen Prüfungen eine gediegenere Ausbildung genossen. Um Michaelis 1558 erwarb er sich die Würde eines Baccalaureus, im folgenden Wintersemester die eines Magisters, betheiligte sich auch mehrfach an Disputationen. Im Frühling 1559 wurde er von der bairischen Nation zum Curator des Paulinums gewählt. Er hatte als solcher die Hausordnung, sowie das Leben und die Arbeiten der Studenten zu überwachen. Bereits 31 Jahre alt, entschloß er sich nach der Universität Wittenberg überzusiedeln. Am 1. November 1564 – nicht 1563, wie bisher angenommen wurde – ward er immatriculirt. Ueber seine Absichten, Thätigkeit und Stellung haben wir keine genauen Angaben. Doch scheint er sich mit dem Unterrichte von Studenten befaßt zu haben. Es ergibt sich dies aus drei Hochzeitsgedichten, die ihm von drei Schülern zu seiner Verheirathung im J. 1565 gewidmet wurden. Als Braut wird darin Katharina Poch, „honesti viri Georgij Pochii Filia“, genannt, wonach die in den bisherigen Lebensbeschreibungen angegebenen Namensformen und Vermuthungen über die Herkunft der Braut zu ändern sind. Wie damals gern größere Pfarreien und Superintendenturen mit jungen Universitätslehrern besetzt wurden, so erhielt W. 1567 die Berufung in das Pfarramt zu Zschopau im Erzgebirge, das er bis zu seinem Tode verwaltet hat. Als bei der Neuordnung der kirchlichen Verwaltung die Localvisitationen eingerichtet, und für umfangreichere Sprengel den Superintendenten Adjuncte zur Unterstützung beigegeben wurden, erscheint W. bei der ersten Localvisitation als Adjunct für acht Dörfer der Ephorie Chemnitz. Aus seinem Berichte können wir uns ein Bild von seiner Visitationsthätigkeit machen. Er verzeichnet genau die Bekenntnisse der einzelnen Pfarrer, verlangt aber auch theologische Durch- und Weiterbildung. Von einem berichtet er u. a.: „Bleibt bei den Definitionibus theologicis, wie er sie aus dem Examen in seiner Jugend gelernet“. Er prüft die Kirchengebete auf ihre Zulässigkeit und erwähnt ein solches, das etwas Bedenken erregt. Er berichtet über einen Geistlichen, daß er kranke Leute mit der Absolution und Kinder mit der Taufe versäume; bei anderen hebt er tadelnd hervor, daß sie auch das examen domesticum nicht genügend halten. Andererseits erwähnt er unpraktische Verhältnisse in der Vertheilung der Parochieen und Filiale und trägt die Wünsche der Gemeinden den Oberbehörden vor. Namentlich war Klage zu führen über einen Pfarrer, der durch Zechen und Spielen bis in die Nacht hinein, sowie durch Bierschenken auf einem brauberechtigten Grundstücke [473] Aergerniß erregte, gleichzeitig aber auf die Hofprediger zu Dresden, als seine Schwäger und Patrone pochte. Ob diese wirklich den Beschuldigten trotz der Rüge, die er auf Anordnung des Synodus von dem Superintendenten erhielt, in Schutz genommen und dem Adjuncten durch Beseitigung als Visitator ihr Mißfallen haben merken lassen, ist aus den zur Verfügung stehenden Actenstücken nicht ersichtlich. Jedenfalls erscheint der letztere seitdem nicht mehr als Visitator thätig. Möglich wäre allerdings, daß eine andere Eintheilung der Ephorie durch sachliche Gründe veranlaßt wurde, oder daß Weigel’s Krankheit ihn an der Uebernahme weiterer, mit Reisen verbundener Verpflichtungen hinderte. Daß er zunächst wegen seiner Lehre keinen Verdacht erregt, ergibt sich daraus, daß, als 1577 über verdächtige Conventicula in Weisenbrot’s Hause berichtet wurde, der Synodus eine Verwarnung durch den Pfarrer beschloß. Bei den folgenden Visitationen lautet das Urtheil über den Zschopauer Geistlichen stets befriedigend, sowol des Visitators über Bekenntniß und theologische Bildung, als der Gemeinde über Predigt, Seelsorge und sonstige Amtsverwaltung. Aus den zeitgenössischen Urkunden ergibt sich auch, daß Kirchenvermögen und Armenpflege in guten Händen waren. Ausdrücklich wird berichtet, daß W. in uneigennütziger Weise sich in Geldsachen gezeigt habe, indem er das Beichtgeld, wie auch ein ihm von dem Kurfürsten aufgezwungenes Geldgeschenk den Armen zu theil werden ließ. Unter Zustimmung seines Superintendenten schaffte er den Exorcismus bei der Taufe ab. Bis zu seinem Tode, er starb am 10. Juni 1588, genoß er die Liebe seiner Gemeinde in hohem Grade. Sie setzte ihm in der Kirche ein stattliches Denkmal, das auf Beschluß des Kirchenvorstandes 1888 erneuert worden ist.

Dieser von der Gemeinde geliebte Geistliche hat sich nun nachträglich als radicaler Schwärmer herausgestellt. Merkwürdigerweise hat er dies in einer Zeit zu vertuschen gewußt, in der man in Kursachsen das unbedingte Festhalten am Bekenntniß für die erste, an einen Geistlichen zu stellende Forderung ansah. Allerdings waren schon zu seinen Lebzeiten Bedenken gegen seine Rechtgläubigkeit geäußert worden. Bereits 1572 scheint er in Verdacht wegen unreiner Lehre gekommen zu sein. Handschriftlich ist uns eine an den Chemnitzer Superintendenten D. Langevoith gerichtete Vertheidigung erhalten, in welcher er seine Lehre in eine kurze Summa zusammenfaßt, damit der Superintendent selbst darüber urtheilen könne. Sie hat augenscheinlich den beabsichtigten, beschwichtigenden Erfolg gehabt. Als nach Abschluß des Concordienbuches die Unterschrift desselben verlangt wurde, hat W. sie geleistet, „hat sich auch in den streitigen Artikeln de persona Christi et de coena Domini gantz richtigk erklehret und sich von Hertzen auf die Scripta Lutheri und formulam Concordiae beruffen“. Er hat sich damit entschuldigt: „Nicht ihrer Lehre oder Menschenbüchern habe ich mich unterschrieben, sondern dieweil sie ihren Intent auf die apostolische Schrift, und dieselbige allen Menschenbüchern vorziehen (wie billig), konnte ich das wohl leiden. Hätten sie aber ein einig ander Buch über die Schriften der Propheten und Apostel gesetzt, würde ich nicht zugeplatzt haben. Zudem war es eine schnelle Ueberhuiung oder Uebereilung, daß man nicht etliche Tage oder Wochen solche Dinge einem jeden insonderheit zu überlesen vergönnte, sondern nur in einer Stunde dem ganzen Haufen vorgelesen, und darauf die subscription erfordert. Zum dritten wollte mir armen Zuhörer nicht gebühren, dem Teufel ein Freudenmahl zu machen und anzurichten, daß der ganze Haufe geschrien hätte: da, da, wir habens wohl gewußt, er sei nicht unsrer Lehre gemäß. Also hätte mein unbeweglicher apostolischer Grund müssen für eine verlogene Lehre gehalten werden, welches Gott nicht gefällig, die Perlen vor die Säue zu schütten oder das Heiligtum den Hunden zu geben. Zu Lohn hätten sie mich zertreten und zerrissen. Wäre mit [474] billig geschehen, daß ich vor der Zeit mir mein Leben hätte abgekürzt. Mein Bekenntniß wäre keinem unter dem ganzen Haufen nütze gewesen, nur ärgerlich; keiner wäre von der falschen Lehre abgetreten; mir wäre geschadet worden und ihnen gar nichts geholfen, und viele Dinge wären dahinten blieben durch mein unzeitiges Bekennen. Gott wird michs wohl heißen, wann ich soll sprechen zu den hohen Schulen: sie kennen Christum nicht. Wer unberufen läuft, richtet nichts aus. Mache mir also gar kein Gewissen mit diesem Unterschreiben“. Allerdings findet sich, als W. wegen Krankheit 1581 nicht examinirt worden war, die Bemerkung in den Synodalacten: „Dieser sol suspect sein des Calvinismi halben“. Aber in den nächsten Jahren wurde trotz des üblichen strengen Colloquiums kein Bedenken über unreine Lehre laut. 1583 hatten „die Pastors zu studieren gehabt den Locum communem de tertio usu legis im Buch Concordien in Thesi und Antithesi. II. Prophetam Esaiam, daraus sie locos communes colligiret und schriftlich aufgezeichnet haben“. 1584 wurde der locus communis de persona Christi in libro Concordiae besprochen. Außerdem behandelte man „primum librum Mosis, qui Genesis inscribitur; darauf sie die quinque capita Catechismi haben müssen probieren und in ein schriftliches Verzeichnis bringen“. 1585 in der Frühlingsvisitation lautete die Aufgabe: „I. De descensu Christi ad inferos. II. De ceremoniis ecclesiasticis, quae vulgo adiaphora vocantur. Dazu haben sie dieses halbe Jahr behalten ex sacris primum librum Mosis, qui Genesis inscribitur“. In der Herbstvisitation hatten die Geistlichen zu studiren den „locum communem de aeterna praedestinatione et electione dei in libro Concordiae in Thesi et Antithesi. II. Ex sacris librum viri dei Jesu Siracidae, darauß sie virtutes et vitia cuiusque praecepti decalogi absolvirt und schriftlich aufgezeigt haben“. Wenn trotz der breiten Kluft, die zwischen der in dem Concordienbuche gesetzmäßig abgeschlossenen Lehre und der Weltanschauung Weigel’s bestand, dieser bei den Oberbehörden keinen Anstoß bezüglich seiner Lehre erregte, so dürfte dies der Anpassung seiner Sprache an die Bibel und die Lutherischen Schriften, sowie seiner durch längere philosophische Studien auf der Universität Leipzig gepflegten dialektischen Gewandtheit zuzuschreiben sein. Dazu behielt er während seines Lebens seine Weltanschauung als Geheimlehre für sich. So blieb er unangefochten.

Dieser Zustand änderte sich, als Weigel’s Anhänger, die nicht die philosophische Schulung ihres Meisters besaßen, offener mit der Sprache herausgingen. Bei der Generalvisitation, die 1598 ihren Anfang nahm, wurde Weigel’s Nachfolger Biedermann irriger Lehre überführt, die auf Weigel’s Einfluß zurückging. Bei dem Begräbniß der Frau Bürgermeisterin hatte er ausgesprochen, der Mensch zerfalle in drei partes: den Leib befehle er der Erde, die Seele dem Herrn, der Geist aber komme auch an seinen Ort. Er hatte die Lehre aus Luther’s Magnificat und 1. Thessalonicher cap. 5 beweisen wollen. Weiter hatte er die Auferstehung des Fleisches geleugnet unter Berufung auf 1. Cor. 15 und auf den Schluß: Quidquid corrumpitur, istud non resurgit; caro nostra in morte et in sepulchro corrumpitur, ergo … Bei seiner Vertheidigung hatte er wenig Kenntniß der theologischen Fragen und Mangel an dialektischer Gewandtheit an den Tag gelegt. Er wurde trotz seiner Bitte um Geduld auf die Dorfpfarre Neckanitz versetzt. – Gleichzeitig waren auch Weigel’s Söhne Joachim und Nathanael, die sich in Annaberg aufhielten, im übrigen als feine, stille, sittsame, eingezogene Gesellen bezeichnet wurden, ihrer Arznei warteten und vielen Leuten dienten, wegen Verbreitung der Lehre ihres Vaters verdächtig geworden. Sie erklärten: 1. Der Katechismus Luther’s bedeuchte sie nicht in allem Gottes Wort und der Wahrheit gemäß; 2. Christus habe nicht Kain’s Fleisch, sondern ein himmlisches Fleisch an sich genommen; sei auch nicht unsers Geschlechts, sei [475] in Mariens Leib nur mutiret worden; 3. die Seligkeit sei nicht an die äußerlichen Worte gebunden; 4. die Privatbeichte sei ärgerlich; es sei am besten, man bleibe bei der Bitte des Vaterunsers: Vergieb uns unsere Schuld u. s. w.; 5. Prediger verkündigen nur, aber Gott vollziehe die Vergebung der Sünde; 6. Sacramente seien nur Zeichen; 7. die Taufe bewirke nichts, sondern sei nur Zeichen für Gnade und Seligkeit; 8. das gesegnete Brot und der gesegnete Kelch sei zwar der Leib und das Blut Christi, aber nur den Gläubigen; 9. die Ungläubigen und Unmündigen empfingen nach Augustin’s Ausspruch nur „Panem Domini, sed non Panem Dominum“; sie führten zum Beweis Joh. 6 an, Christi Fleisch sei ein lebendig machendes Fleisch; 10. unser Fleisch werde nicht auferstehen, sondern ein anderer und neuer Leib. Sie hatten bereits ins dritte Jahr sich des Genusses des heiligen Abendmahls enthalten, weil sie nach der Novatianer Meinung neben andern Unwürdigen, Wucherern, Säufern, Gotteslästerern u. s. w. nicht communiciren wollten. Da sie sich der Belehrung nicht unzugänglich zeigten, wurden sie milde behandelt. Ueberhaupt wurde auch diesmal der Frage keine weitere Bedeutung beigelegt. Erst auf Grund des Synodalberichts vom 18. August 1624 befahl der Kurfürst eine sofortige genaue Nachforschung nach den Weigel’schen Schriften an. Infolge dessen wurde der Pfarrer zu Zschopau angewiesen, die Rathspersonen, Lehrer und andere Leute über die Weigel’schen Schriften zu befragen und bezüglich verdächtiger Personen den Rath anzuhalten, ihre Bücher durch Abgeordnete zu durchsuchen, alle und jede Weigelianischen Läster-Charten wegzunehmen und aufs Rathhaus zu schaffen. Ueber den Erfolg der angeordneten Maßregel ist nichts bekannt.

Doch stand die Vernichtung der Schriften nicht mehr in der Gewalt der sächsischen Censurbehörden, da jene außerhalb des Kurfürstenthums Sachsen Verbreitung durch den Druck gefunden hatten. In Halle war bei Joachim Krusicke seit 1609 eine Reihe von Büchern sauber hergestellt worden; seit 1618 erschienen andere pseudonym in Neustadt (Magdeburg oder Halle?). Einen neuen Aufschwung nahm die Verbreitung der Schriften am Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts von Amsterdam und Frankfurt a. M. aus.

Wohin die handschriftlich hinterlassenen Schriften Weigel’s hingekommen sind, ist nicht zu ermitteln. Ich kenne nur zwei von Weigel’s Hand geschriebene Schriftstücke: den von ihm verlangten Revers bei seiner Aufnahme in die Zahl der kurfürstlichen Stipendiaten, der sich im Dresdner Hauptstaatsarchiv befindet, und die Abschrift von Theophrastus Paracelsus’ Brief an Luther, Bugenhagen und Melanchthon in der herzogl. Bibliothek zu Gotha, der am Rande den Vermerk trägt: Descriptum Tschopae principio Decembris Anno 1581. Die in Wolfenbüttel, München und Breslau aufbewahrten Handschriften Weigel’scher Werke sind durchaus Copien, bei denen es der Untersuchung bedarf, inwieweit sie echt, überarbeitet oder untergeschoben sind. Seit Hunnius auf die Wichtigkeit dieser kritischen Frage aufmerksam gemacht hat, ist mancherlei zur Lösung derselben geschehen, doch bedarf sie noch eingehender Untersuchung, wozu die sprachlichen und sachlichen Gesichtspunkte genug Material liefern würden. Erst dann kann auch das Lehrsystem und die Weltanschauung Weigel’s genau festgestellt werden.

Die Schriften, die Opel S. 54 ff. und Israel S. 44 ff. verzeichnet, zerfallen in praktisch-theologische und philosophische. Zu den ersteren gehört u. a. das Büchlein vom Gebet, das in gekürzter Gestalt von Johann Arndt in das 34. Capitel des 2. Buches vom wahren Christenthum aufgenommen worden ist. Auch die letzteren[WS 1] scheinen viel gelesen worden zu sein. Hervorgehoben sei noch die Schönheit und Selbständigkeit der deutschen Sprache, wie sie uns in den meisten echten Schriften Weigel’s entgegentritt. Bezüglich seines Lehrsystems sei nach der philosophischen Seite auf Ritter (S. 79 ff.), inbetreff der theologischen Speculation [476] auf Schmidt (S. 679 ff.), sowie auf Opel (S. 121 ff.), Israel (S. 13 ff.) und die Bemerkungen von Kawerau (S. 597 f.) verwiesen.

J. Schellhammer, Widerlegung der vermeinten Postill Valentini Weigelii. Hamburg 1621. (Einseitig und verfehlt.) – A. Chr. Roth, Nötiger Unterricht von prophetischen Weissagungen. Leipzig 1694. – J. Z. Hilliger (Praeses) und J. G. Reichel (Resp.), Vita, fata et scripta M. Valentini Weigelii … Wittenbergae 1721. – J. O. Opel, Valentin Weigel. Ein Beitrag zur Literatur- und Culturgeschichte Deutschlands im 17. Jahrhundert. Leipzig 1864. – A. Israel, M. Valentin Weigel’s Leben und Schriften. Mit Weigel’s Bildnis und einer Nachbildung seiner Handschrift. Zschopau 1888. Vgl. dazu die Besprechung von G. Kawerau in der Theologischen Literaturzeitung XIII (1888), Sp. 594–598. – A. H. Kreyßig, Album der ev.-luther. Geistl. im Königr. Sachsen. Dresden 1883, S. 567. – G. Schuberth, Chronik von Großenhain. Großenhain 1887, S. 164, 362. – A. H. Kreyßig, Afraner-Album. Meißen 1876, S. 13. – G. Erler, Die Matrikel der Universität Leipzig I. Leipzig 1895, S. 699b. – Album Academiae Vitebergensis ab a. Chr. MDII usque ad a. MDCII. Vol. II. Halis 1894, p. 78a. – Die im Texte erwähnte Gratulationsschrift findet sich in der k. Bibliothek zu Dresden und führt den Titel: EPITHALAMJA Scripta huma- | nissimo pietate | atque doctrinae eru- | ditione praestanti viro D. Magi- | stro Valentino Weigelio Hainensi et pudicissimae virgini Catharinae ho- | nesti Viri Georgij Po- | chij Filiae. | Titelbild: Gott führt Adam Eva zu. | Witebergae. | In Officina Johannis Lufftij. | Anno 1565. | 4 Blätter, 4°. G. Buchwald, Wittenberger Ordiniertenbuch. II. Bd. 1560–1572. Leipzig 1895, S. 87, Nr. 765. – D. Martin Luthers Briefwechsel. Bearb. v. Enders. Calw u. Stuttgart 1893. Bd. V, 148. Die Notiz, daß die Abschrift des Paracelsusbriefs von W. selbst gefertigt ist, verdanke ich der gütigen Mittheilung des Hrn. Dr. Georges in Gotha. – J. G. Walch, Hist. u. theol. Einl. in die Religions-Streitigkeiten. 4. u. 5. Th. Jena 1736, S. 1024–1084. – H. Ritter, Gesch. d. christl. Phil. Hamburg 1851, VI, 77–100. – L. Pertz, Beiträge z. Gesch. d. mystischen u. ascetischen Litteratur in Neanders Zeitschr. f. d. hist. Theologie 27 (1857), 1–94; 29 (1859), 49–123. – H. Schmidt in Herzog’s Real-Encykl. f. prot. Theol. u. Kirche XVI² (1885), 677–685. – Außerdem habe ich eine Reihe von mehr oder weniger ergiebigen Visitationsacten des kgl. Hauptstaatsarchivs zu Dresden benutzt, von denen einzelne, z. B. Loc. 2000. Generalvisitation der nachfolgenden Städte … 1598, 99, Bl. 307 ff. u. sonst, die Angaben bei Opel und Israel nicht unwesentlich ergänzen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: letzeren