ADB:Strattner, Georg Christoph

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Artikel „Strattner, Georg Christoph“ von Elisabeth Mentzel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 520–524, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Strattner,_Georg_Christoph&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 04:13 Uhr UTC)
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Strattner: Georg Christoph St. war, wie aus seiner Bestallungsurkunde als Frankfurter Capellmeister vom 9. Juni 1682 hervorgeht, „aus Golß (Günß?), einem Städtchen am ungarischen See“, gebürtig. Wann er geboren wurde, wer seine Eltern waren, ließ sich nicht ermitteln, doch scheint er einer sehr musikalischen Familie zu entstammen. Strattner’s erster Lehrer war nach seinen eigenen Mittheilungen an den Rath der Stadt Frankfurt sein berühmter Vetter Samuel Capricornus (s. A. D. B. III, 777), bis zum J. 1657 Musikdirector an der Dreifaltigkeitskirche in Preßburg, wo St. jedenfalls als Knabe den ersten Unterricht in der Musik von ihm empfing. Da Capricornus sich nur mit wirklich befähigten jungen Leuten befaßte, besaß St. zweifellos große musikalische Anlagen. Dankbar erkannte er später an, daß sein Vetter, der mittlerweile herzoglicher Capellmeister in Stuttgart geworden war, die ihm von der Natur verliehenen Gaben „durch große treu und sorgfältige information“ gewissenhaft ausgebildet habe. Welche Meister auf Strattner’s weiteren Entwicklungsgang Einfluß ausübten, konnte nicht festgestellt werden, ebenso unbekannt sind seine Lebensumstände bis zum Beginn der siebziger Jahre des XVII. Jahrhunderts. Damals, möglicherweise auch schon einige Jahre früher, wurde er baden-durlach’scher Hofcapellmeister, ein Amt, zu dessen Obliegenheiten auch das Schaffen neuer Compositionen gehörte. Diese Stellung verdankte er wol der Empfehlung Capricornus’, dessen großes Ansehen an süddeutschen Fürstenhöfen mehreren seiner Schüler zu gute kam. Obwol St. in seinem Wirkungskreise Befriedigung fand, scheint er doch schon im J. 1675 mit der Absicht umgegangen zu sein, sich zu geeigneter Zeit um die Stelle eines Frankfurter Capellmeisters zu bewerben. Er benutzte nämlich die Abwesenheit des Hofes von Durlach, um nach Frankfurt zu reisen und den „herrlichen Musiken“ beizuwohnen, die Sonntags in den Kirchen aufgeführt wurden, und widmete ferner im Juli 1675 als Capellmeister des Markgrafen Friedrich von Baden und Hochberg von Frankfurt aus dem Rathe etliche musikalische Stücke mit der Bitte, man möge künftig seiner in Gnaden gedenken. – Seit die Kirchenmusik in Frankfurt unter der Leitung von Johann Andreas Herbst, † 1666, während und nach dem dreißigjährigen Kriege zu hoher Blüthe gedieh und weithin verbreitetes künstlerisches Ansehen genoß, war das Amt eines Frankfurter Capellmeisters von den angesehensten Musikern sehr begehrt. Als Philipp Jacob Spener von 1666–1686 Senior der Geistlichkeit in Frankfurt war, hatte dieser bedeutenden Einfluß auf die Besetzung der Capellmeisterstelle. Spener trug auch wahrscheinlich das Meiste dazu bei, daß St. beim Rathe der Stadt gut eingeführt und später zum Capellmeister ernannt wurde. Ueber die Beziehungen Strattner’s zu Spener fehlen genauere Nachrichten, doch dürfte wol kaum ein Zweifel darüber obwalten, daß sie durch den gemeinsamen Freund der [521] beiden Männer, den berühmten Dichter und Componisten geistlicher Lieder, Joachim Neander († 1691) angebahnt wurden. Bei Strattner’s Aufenthalt in Frankfurt 1675 war der damalige Capellmeister Daniel Lommer bereits ein betagter und leidender Mann, dessen Stelle öfters das angesehene Mitglied der Frankfurter Capelle, der Componist Johann Schober, versah. Am 20. Januar 1682 starb Daniel Lommer. Da er in seinen beiden letzten Lebensjahren seinem Amte nicht mehr nachkommen konnte, sah man Schober als seinen Nachfolger an. Dieser bewarb sich auch alsbald, doch obgleich er sich um die Kirchenmusik in der alten Reichsstadt während eines Zeitraums von vierzehn Jahren große Verdienste erwarb, zog man ihm und einigen anderen bedeutenden Musikern doch St. vor. Welch ein Ansehen St. zu seiner Zeit genoß, dürfte daraus hervorgehen, daß ihm der Rath außer zwölf Achtel Korn einen Gehalt von 350 Gulden gewährte, während Daniel Lommer nur 200 Gulden und ein geringeres Maaß von Korn erhalten hatte. In seiner Eingabe an den Rath der Stadt Frankfurt bemerkt St., er sei „bey Capellen herkommen“ und „schon 16 Jahre Capellmeister“. Diese Mittheilung und noch einige anderen Umstände lassen darauf schließen, daß er damals, 1682, beim Antritt seines neuen Amtes bereits ein gereifter Mann war. Strattner’s hauptsächlichste Pflichten bestanden darin: für eine gute Musik in der Barfüßerkirche zu sorgen, sie persönlich zu leiten und auch die musikalischen Aufführungen in anderen evangelischen Kirchen zu überwachen. Dann hatte er sechs bis acht besonders dazu veranlagte Knaben der lateinischen Schule in der Musik zu unterrichten und schließlich die musikalischen Uebungen in der Tertia und Quarta dieser Lehranstalt genau zu beaufsichtigen.

Wie überall in Deutschland so wurden auch in Frankfurt am Main durch den dreißigjährigen Krieg und seine Folgen die Gemüther religiös gestimmt und für die Hebung des Gottesdienstes durch geistliche Tonkunst begeistert. So gaben die Zeiten der äußeren und inneren Noth unseres Volkes und das Bedürfniß, den Allmächtigen mit ganzem Gemüthe und aus allen Kräften zu ehren, der Musik wenigstens auf kirchlichem Gebiete zu jener Zeit ihre alte Bedeutung als heilige Tonkunst zurück. Besonders suchte man in Frankfurt am Main, wo Spener mit Wort und Schrift für ein lebendiges Christenthum und für Befreiung aus religiöser Erstarrung kämpfte, die kirchliche Tonkunst als eine andere und erhebende Form des Gottesdienstes nach Kräften zu fördern. Bis weit in das 18. Jahrhundert hinein werden in Frankfurt an Sonn- und Festtagen Kirchenmusiken veranstaltet und in erster Linie wird den Aufführungen in der Barfüßerkirche hoher Werth beigelegt. Der Frankfurter Musikdirector führte deshalb auch bis zum ersten Drittel des 18. Jahrhunderts den Titel „Capellmeister an der Barfüßerkirche oder zu den Barfüßern“, während der Leiter der musikalischen Aufführungen in der Kathrinenkirche eine untergeordnete Stellung einnahm und nur vom Publicum, nicht aber von den Behörden Capellmeister genannt wurde.

St. scheint in Frankfurt die in ihn gesetzten Erwartungen in künstlerischer Hinsicht vollkommen erfüllt zu haben; denn er gelangte hier alsbald zu großem Ansehen und erhielt sogar mehrmals vom Rathe für seine Compositionen eine „besondere Verehrung“, das heißt, ein ansehnliches Geldgeschenk. Im Januar 1689 verheirathete sich St. zum zweiten Male mit Anna Elisabeth Bischoff geb. Abt, der Wittwe eines Frankfurter Bürgers und Zuckerbäckers. Zwei Jahre später 1691 gab er auf „Anregung hoher und vornehmer Personen und werthen Freunde“, zu welchen letzteren sicher Spener zählte, Joachim Neander’s „Bundes-Lieder und Dankpsalmen“ (s. A. D. B. XXIII, 329) neu heraus. Diese neue fünfte Ausgabe erschien bei Johann Philipp Andreä, sie enthält „durchgehends neu componirte verhoffentlich wohl kommende Sing-Weisen, benebenst einem merklichen Anhang geistreicher und schriftmäßiger Himmelslieder“. In einer [522] zierlichen Anrede, die weder eine Orts- noch Zeitangabe enthält, wendet sich St. gleich zu Anfang des Werkes an zwölf Jungfrauen, seine Gönnerinnen, und empfiehlt ihnen seine Melodien. Dann folgt die Widmung des Verlegers an die „in gegenwärtige Bundes- und Himmelslieder Verliebte“. Es wird darin bemerkt, die Lieder hätten früher nach Meinung hoher und vornehmer Standespersonen nicht gleich „andächtige und ebenmäßige Andacht erweckende Singweisen“ gehabt, auch seien die vorhandenen nicht hinlänglich durchgesehen und verbessert gewesen. Deshalb habe sich „Herr G. Ch. Strattner, hiesiger wohlbestallter Capell-Meister, nach langem Anhalten, und reiffer der Sache Vberlegung endlich erbitten lassen, an diese neuen Compositionen durch das ganze Werklein Hand anzulegen, wofür man „dessen musikalischer, hocherfahrener und hierinfalls erwiesener hochlöblicher Dexterität“ nicht genugsam werde zu danken haben. In der Folge wird dann noch weiter mitgetheilt, an den Bundesliedern selbst sei nichts geändert worden, vielmehr zum unsterblichen Ruhme Neander’s und, „um das Laster des Fürwitzes zu vermeiden“, alles bis auf Titel und Vorrede an dem Werke geblieben, wie es ursprünglich gewesen sei. Die neue Ausgabe wurde noch durch einige nachträglich aufgefundene Neander’sche Lieder vermehrt, so daß deren Zahl von 56 auf 64 stieg. Sämmtliche Melodien der fünften Auflage des Neander’schen Werkes sind von St., er hat auch die 15 Lieder, welche in den ersten vier Auflagen ohne Melodien erschienen (s. Zahn, Melod. d. ev. K.-L. VI, 262), mit solchen versehen. J. Zahn hält die Strattner’schen Melodien zu Neander’s Liedern nicht für hervorragende Leistungen: „Es sind Arien mit beziffertem Baß und ziemlich viel Coloratur, die wol zum häuslichen Gebrauch bestimmt waren. Der Baß ist auch vielfach figurirt. St. hat diese Arien auf andringendes Bitten verfertigt, sie sind geschickt gemacht, aber eine aufgedrungene bestellte Arbeit; von verständnißvollem Eindringen in den Sinn der innig religiösen Lieder ist nichts zu spüren. Mit seinen Melodien betritt St. keineswegs eine neue Bahn, er bewegt sich vielmehr im Arienstile seiner Zeit, wie er von Italien aus seit Mitte des 17. Jahrhunderts in Deutschland Eingang fand und durch Albert, Weichmann, Neumark, Sohr, Löhner, Wecker, Heinleid, Schwemmer, Flor u. a. in der Hausmusik eingebürgert wurde. Einzelne dieser arienhaften Melodien fanden meist in vereinfachter Form kirchliche Verwendung. Dies ist auch bei zwei Melodien Strattner’s der Fall gewesen. Die Melodie zu dem Liede „Himmel, Erde, Luft und Meer“, das Neander 1680 auf eine Melodie des französischen Psalters verweist, hat St. in 12/8 componirt; dieselbe ist einfach und anmuthig und wurde, in geraden Takt umgesetzt, in weiten Kreisen verwendet. Das Lied „Der Tag ist hin, mein Jesu bei mir bleibe“ hat bei Neander eine Melodie weitesten Umfangs (eine Octave und Quinte), welche zwar mit einigen Veränderungen auch in kirchlichen Gebrauch genommen ist, doch hat die Melodie Strattner’s, nachdem der Rhythmus und der melodische Fortschritt ausgebreitet war, in den Kirchen eine allgemeine Verbreitung gefunden. Die Umbildung, die St. an der Melodie „Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren“ vornahm, ist kirchlich nicht verwendet worden. Somit kann man nicht sagen, daß St. für den Kirchengesang von Bedeutung gewesen ist.“

Von Strattner’s musikalischen Schöpfungen scheinen nur sehr wenige auf unsere Tage gekommen zu sein. Außer den Melodien zu Neander’schen Liedern läßt sich nur noch ein einziges Werk von ihm anführen. „Vier Aria novissima mit einer Sing und zwei Instrumentalstimmen“ (Frankfurt a. M. 1685). Der Umstand, daß keins der größeren musikalischen Werke Strattner’s, die er aus eignem Antriebe schuf und in Frankfurt und an anderen Orten aufführen ließ, bis jetzt nachzuweisen ist, macht ein abschließendes Urtheil über seine künstlerische [523] Bedeutung unmöglich. Doch beweist das Verhalten des Frankfurter Rathes gegen ihn und das Ansehen, das er sich alsbald nach Antritt seines Amtes in dieser musikliebenden Stadt erwarb, daß er nicht nur ein sehr tüchtiger Musiker war, sondern auch zu den hervorragendsten Capellmeistern seiner Zeit gehörte. Während Strattner’s kurzer Amtsthätigkeit gewann das musikalische Leben in Frankfurt einen neuen Aufschwung, wurden viele Keime gesäet, die am Anfang des 18. Jahrhunderts durch den berühmten Frankfurter Capellmeister Georg Philipp Telemann weitere Pflege fanden und erst in späterer Zeit zu voller Blüthe kommen sollten.

Nach einer erfolgreichen fast zehnjährigen Thätigkeit und durch seine bereits erwähnte Verheirathuug mit der Wittwe eines Frankfurter Bürgers hatte es St. beinahe erreicht, in die Bürgerschaft und damit in lebenslänglichen Dienst der freien Stadt Frankfurt aufgenommen zu werden, als er 1691 in eine unsaubere Geschichte verwickelt wurde, die ein ungünstiges Licht auf seinen Charakter wirft und ihn seine Stellung kostete. Zwar bot St. alles auf, um sich aus der Sache herauszuwinden und sein Amt zu behalten, allein die unter der Herrschaft des Pietismus in Frankfurt sehr streng gewordenen moralischen Anschauungen verlangten in erster Linie vom Christen ein exemplarisches Leben und faßten jede Ueberschreitung von Zucht und Sitte als schweres Verbrechen auf. Trotz aller Bitten und Versprechungen wurde St. wegen seines Vergehens aus der Stadt verwiesen. Man war bei Rath so empört über ihn, daß er nur auf wiederholtes dringendes Ansuchen seiner Frau die Erlaubniß erhielt, nach dem Urtheil noch 14 Tage „zur Regelung seiner Angelegenheiten“ in der Stadt weilen zu dürfen. Bis zur ersten Hälfte des Jahres 1695 hielt sich St. in der Nähe von Frankfurt auf, wo, ließ sich nicht ausfindig machen. Da ihm der Rath ein Abgangszeugniß verweigerte, scheint er mehrere Jahre keine Aussicht gehabt zu haben, eine neue Stelle zu finden. Im Herbste 1693 widmete St. dem Rathe „eine musikalische Kirchenarbeit“ und bat, man möge ihn doch wieder zu Gnaden annehmen und seinen Fehltritt vergessen. Dies Ansuchen wiederholte er bis Mai 1695 mehrmals, wurde jedoch stets kurz und bündig damit abgewiesen. Für seine musikalischen Arbeiten gab man ihm Gnadengeschenke, gewährte ihm schließlich auch um seiner Familie willen wieder den freien Zugang in die Stadt, jedoch die Erfüllung seines höchsten Wunsches blieb ihm versagt, obwol die Capellmeisterstelle 1695 noch nicht wieder besetzt war.

Trotzdem St. kein moralisches Ansehen mehr in Frankfurt genoß, gelangte er doch bald nach dem Scheitern seiner hiesigen Pläne wieder zu einer einflußreichen musikalischen Stellung. Diese Thatsache ist ein weiterer Beweis für seine künstlerische Tüchtigkeit, die bei der Wahl für seinen neuen Herrn jedenfalls ausschlaggebend gewesen ist. Am 1. October 1695 wurde St. der als bisheriger Canzellist und Tenorist bezeichnet wird, zum Particulier Kammermusikus und Vice-Capellmeister des Herzogs von Sachsen-Weimar erhoben. Er kam an August Kühnel’s Stelle, der als Capellmeister nach Kassel gegangen war, und hatte, laut seiner Bestallung, den Capellmeister J. S. Dresen in dessen Abwesenheit oder in sonstigen Verhinderungsfällen zu vertreten. Auch gehörte es zu seinen Verpflichtungen, an jedem vierten Sonntage ein Stück von seiner eignen Composition unter seiner Leitung aufzuführen und jederzeit, ob er nun dirigiren mochte oder nicht, den Tenor zu singen. Hierfür erhielt St. eine Besoldung von 200 Gulden jährlich. In Weimar war er zwar lange nicht so unabhängig und so gut besoldet wie in Frankfurt a. M., doch wäre seine Stellung ohne Zweifel eine viel freiere und bessere geworden, wenn ihn sein kränklicher Vorgesetzter J. S. Dresen nicht überlebt hätte. St. starb bereits im April 1704 (am 11. April wurde er beerdigt) in Weimar als herzoglicher Vice-Capellmeister.

[524] Ebensowenig wie über Strattner’s Wirksamkeit am baden-durlachschen Hofe ließen sich über seine künstlerische Thätigkeit in Weimar genauere archivalische oder sonstige Nachrichten ermitteln. Deshalb konnte auch nicht festgestellt werden, ob er, gleich dem 1681 in Weimar verstorbenen Componisten Georg Neumark, in irgend welchen Beziehungen zur fruchtbringenden Gesellschaft stand.

Acten des Frankfurter Stadtarchivs. – Mittheilungen aus dem Großh. Bad. General-Archiv in Karlsruhe und dem Großh. Archiv in Weimar. – Walther, Musikal. Lexikon 1732. – Gerber, Histor.-Biogr. Lex. 1792. – Derselbe, Neues Biogr. Lex. 1814. – Kümmerle, Encyklopädie der evangel. Kirchenmusik. – Die Melodien der deutsch-evangelischen Kirchenlieder, von J. Zahn. Gütersloh, Bd. V, S. 438, Nr. 185; Bd. VI, S. 261, Nr. 794. – Winterfeld, Der evangelische Kirchengesang, 1843–47. – Derselbe, Zur Geschichte heiliger Tonkunst, 1850–52. – Schletterer, Geschichte der kirchlichen Dichtung und geistlichen Musik, 1866. – Becker, Die Hausmusik in Deutschland im XVI. und XVII. Jahrhundert, 1840. – Becker, Zusammenstellung der Tonwerke des XVI. und XVII. Jahrbunderts, 1847. – R. Eitner, Bibliographie der Musiksammelwerke des XVI. und XVII. Jahrhunderts, 1877.