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Artikel „Sigbert I.“ von Felix Dahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 242–244, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sigibert_I.&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 12:36 Uhr UTC)
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Sigbert (Sigibert) I., merowing. Frankenkönig (561–575), Enkel Chlodovech’s I., Sohn Chlothachar’s I. und der Ingundis, erhielt bei des Vaters[WS 1] Tod durch Erbtheilung mit seinen Vollbrüdern Guntchramn und Charibert und seinem Halbbruder Chilperich (der zugleich sein Vetter war, denn Chlothachar hatte neben Ingundis zugleich deren Schwester Aregundis zur Ehe genommen) Austrasien, d. h. das Ostland, alles fränkische Gebiet rechts vom Rhein und Ripuarien links vom Rhein, aber auch einen Theil der Champagne bis Châlons sur Marne und Laon im Nordwesten mit der Hauptstadt Rheims. Gleich im nächsten Jahre (562) fielen die Awaren (aware, persisch der „Schweifende“), aus Verbrüderung zweier türkisch-finnischer Horden hervorgegangen, 460 zuerst in den Wolgasteppen, 558 in Pannonien auftauchend, in Thüringen ein: zurückgeschlagen von Sigibert kehrten sie 565 (?) verstärkt wieder und erzwangen nun nach einer Niederlage der Franken einen günstigen Vertrag. Inzwischen hatte Chilperich die Abwesenheit des Bruders zu einem treulosen Ueberfall auf Rheims benutzt: aber S., zurückgekehrt, vertrieb ihn rasch und nahm ihm zur gerechten Strafe Soissons. Verhandlungen mit dem Kaiser Justinus II. (566?) waren vielleicht gegen den gemeinschaftlichen Feind, die Awaren, gerichtet. Nach dem Tode Charibert’s 567 erhielt S. durch Erbtheilung mit den Brüdern aquitanische Landschaften und von der Provence den Küstenstreifen nebst Avignon. Paris, das keiner der Brüder dem Andern gönnte, blieb allen gemeinsam, sollte aber von Keinem ohne Verstattung der beiden Andern betreten werden dürfen. Während seine Brüder mit niedrigen, auch unfreien Weibern in Buhlschaft lebten, hob S., dem das merowingische Familienlaster der Wollust so wenig wie das der Mordlust anhaftete, seine Stellung bedeutsam durch Vermählung mit Brunichildis, der Tochter des westgothischen Königs Athanagild (567). Chilperich eiferte ihm hierin nach, indem er Brunichildens Schwester Gaileswintha heirathete. Da er sie bald erdrosseln ließ, um Fredigundis, die er früher schon, zweifelhaft ob als Buhle oder Ehefrau, gehabt hatte, nun wieder zu nehmen, verfeindeten sich die Brüder: Guntchramn scheint vermittelt zu haben. Bald darauf suchte S. vergeblich sich Guntchramn’s Stadt Arles zu bemächtigen (568/9). Er verstattete Sachsen, welche (568) mit den Langobarden nach Italien gewandert waren, den Durchzug, um sich wieder in Nordthüringen anzusiedeln (572). Nun beginnen die erst mit Sigibert’s Ermordung endenden Kämpfe mit Chilperich, in welchen dieser stets der Angreifer, Guntchramn, der aus uns unerforschlichen Gründen seltsam hin und her Schwankende ist. Im J. 573 entriß Chilperich S. Tours und Poitiers durch seinen Sohn Chlodovech – er selbst weilte viel lieber bei Fredigundis als in der Schlacht! – dieser ward aber von da und von Bordeaux durch Mummolus (s. A. D. B. XXII, 712), den Feldherrn des S. verbündeten Guntchramn, vertrieben. Im folgenden Jahre (574) ließ Chilperich abermals Tours und Poitiers durch seinen Sohn Theudibert angreifen, welchen S. 565 zu Soissons (s. oben) gefangen und „mildgütig wie er war“ – ein Lob, das er in er That verdient – seinem Vater unversehrt und reichbeschenkt zurückgeschickt hatte, unter der einzigen Bedingung, daß der Neffe nie mehr gegen ihn die Waffen führen solle. Dieser Theudibert schlug nun Sigibert’s Feldherrn Gundobald bei Poitiers und drang unter grauenhaften Verwüstungen weiter gen Süden nach dem Limousin und Cahors.

Nun (574) bot aber S. seine gefürchteten „Ueberrheiner“ auf, d. h. den Heerbann der rechtsrheinischen Stämme Austrasiens: Alamannen, Thüringe, Baiern, was von den ausschließlich in Gallien geschriebenen Quellen jedesmal als etwas ganz Gewaltiges hervorgehoben wird. Der Schreck vor diesen grimmen Recken bewog Guntchramn, welchen Chilperich gewonnen hatte, zu S. überzutreten. Chilperich, statt die nach altgermanischem Heldenbrauch von S. angebotene [243] Wahl des Kampfplatzes anzunehmen, floh bis Alluge bei Chartres und bat um Frieden. Kaum aber waren die gefürchteten Ueberrheiner abgezogen, als der Treulose (575) abermals Guntchramn auf seine Seite zog und verwüstend in Sigibert’s Gebiet bei Rheims einfiel. Abermals rief S. seine tapfern, aber sehr wilden Ueberrheiner auf, entriß mit ihnen alles Land bis Rouen den Verbündeten, wollte diese Städte den Gefürchteten zur Plünderung Preis geben, ward durch seine (romanischen) Großen hiervon abgebracht, hatte aber nun große Mühe, durch kühnen Muth und durch gute Worte die Ergrimmten zu beschwichtigen: – erst nachträglich konnte er manche der Ungehorsamen mit dem Tode bestrafen lassen. Einstweilen hatten seine Feldherrn Guntchramn Boso und Godigisil Theudibert geschlagen und getödtet: erschrocken trat König Guntchramn zu S. zurück, der bis Rouen und Paris vordrang, während Chilperich und Fredigundis nach Tournai entflohen. Damals ging es dem schlimmen Fuchs Chilperich sehr schlimm: Fredigundis wollte ihren neugeborenen Knaben lieber morden als – unter dem Sieger S. – leben lassen. Allein bald fand sie bessern Rath. S. war, siegreich von Rouen zurückgekehrt, in Paris eingezogen. Dort suchte ihn auf eine Gesandtschaft von zahlreichen Großen Chilperich’s – alle, welche weiland Childibert I. zum Herrscher gehabt hatten: – also die aus der Brie, aus der Bretagne und einem Theil der Normandie (Aremorica), dann aber aus dem ganzen Lande zwischen Seine, Loire und Meer mit der Hauptstadt Paris – : alle diese erklärten ihren Abfall von Chilperich und forderten S. auf, ihr König zu werden. S. nahm an und während er Mannschaften zur Belagerung von Tournai abschickte, begab er sich nach Vitry (zwischen Douai und Arras), wo der gesammte Heerbann seiner neugewonnenen Lande ihn erwartete. Er ward feierlich auf den Schild erhoben – was nur bei Abweichungen von der regelmäßigen Thronfolge geschah – und als König ausgerufen. Da näherten sich ihm zwei Männer unter dem Vorwand eines Geschäftes und stießen ihm zwei starke vergiftete Kurzschwerter (Scramasachse) von beiden Seiten in die Brust. Er schrie auf, brach zusammen und starb gleich darauf (575)[WS 2]. Fredigundis hatte die beiden Knechte ausgesandt und die Klingen vergiftet. Auch sein Kämmerer Charigisel und der Gothe Sigila wurden verwundet. S. war ohne Zweifel der Beste, der zum Königthum meist Berufene der vier Brüder gewesen. Er hat außer den Avaren (oben S. 242) die Dänen abgewehrt, die Thüringe zum Gehorsam zurück, auch wol die dem Rheine nächsten Gaue der Sachsen zu einer gewissen Botmäßigkeit gebracht. In den Kämpfen gegen die Brüder erscheint er Guntchramn gegenüber fast immer (nur eine Ausnahme, oben S. 242), Chilperich gegenüber immer als der Angegriffene: – abgesehen von der Blutrache für Gaileswintha. Sein früher und grausamer Untergang gab das Reich dem bösartigen Chilperich Preis und erleichterte in Austrasien das Emporwachsen des junkerhaften Dienstadels über die Krone zum schwersten Schaden des ganzen Staates.

Quellen: Gregorius Turonensis, Historia ecclesiastica Francorum, ed. Arndt et Krusch, Monumenta Germaniae historica: Scriptores rerum Merovingicarum I (Hannoverae 1884) IV, 22–51 (dazu einzelne Angaben in Gregor’s Heiligenleben, ed. Krusch, ebenda II. (1885). – Venantius Fortunatus, Opera poetica, ed. Leo, ebenda auctorum antiquissimorum IV, 1 (Berolini 1881) – Paulus Diaconus, Historia Langobardorum. ed. Waitz, ebenda, Scriptores rerum germanicarum (Hannoverae 1878).
Litteratur: Fauriel, Histoire de la Gaule méridionale I. Paris 1836. – Paul v. Roth, Geschichte des Beneficialwesens (Erlangen 1850) – Bonnell, Die Anfänge des Karolingischen Hauses. Berlin 1866. - Richter, Annalen [244] des fränkischen Reiches (Halle 1873). – Löbell, Gregor von Tours und seine Zeit. 2. Aufl. durch Bernhardt. Leipzig 1869. – Bekker, De Sigiberto I. Francorum rege. Münster 1869. – v. Giesebrecht, Gregor von Tours (Uebersetzung). 2. Aufl. (Leipzig 1878). – Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte II, 1. u. 2. – Dahn, Urgeschichte der germanischen und romanischen Völker III. Berlin 1883; – Deutsche Geschichte I b (Gotha 1888.)

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Vaerts
  2. Vorlage: 570