ADB:Schulenburg, Karl Friedrich Graf von der

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Artikel „Schulenburg-Wolfsburg, Karl Friedrich Gebhard Graf von der“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 665–667, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schulenburg,_Karl_Friedrich_Graf_von_der&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 00:40 Uhr UTC)
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Schulenburg: Karl Friedrich Gebhard Graf v. d. S.-Wolfsburg, geboren am 21. März 1763 zu Braunschweig, gehörte der älteren weißen Linie an und war der älteste Sohn des Grafen Gebhard Werner (geboren am 20. December 1722), der das besondere Vertrauen König Friedrich’s des Großen besaß, 1750 zum preußischen Hofmarschall ernannt und als Staatsminister ohne Departement zu verschiedenen Geschäften verwandt wurde. Seine Mutter Sophie Charlotte war eine geborene v. Veltheim aus dem Hause Harbke (geboren am 26. Januar 1735, † am 13. November 1793), deren treffliche Charaktereigenschaften sich großentheils auf den Sohn vererbten. Da der Vater im J. 1764 zum preußischen Gesandten am württembergischen Hofe ernannt wurde, so verlebte S. seine ersten Jugendjahre in Stuttgart. Als jener dann 1771 diese Stellung aufgab und sich auf seine Güter zurückzog, wurde S. im J. 1772 der Leitung eines jungen tüchtigen Theologen, Ferd. Karl Aug. Henke, des Bruders des Helmstedter Kirchenhistorikers Henke, übergeben, der schon am 1. Januar 1786 als Pastor zu St. Magni in Braunschweig verstarb. Dieser begleitete seinen Zögling auf die Schule des Klosters Berge bei Magdeburg, die bis zum Herbste 1777 besucht wurde und dann auf das Collegium Carolinum in Braunschweig, wo S. neben sprachlichen Studien sich besonders auch mit den Naturwissenschaften beschäftigte und im Zeichnen große Fertigkeit erwarb. So auf das beste vorbereitet, bezog Letzterer 1782 die Universität Göttingen, um sich insbesondere der Rechtswissenschaft zu widmen. Daran schloß sich ein etwa zweijähriger Aufenthalt in Lausanne (Mitte 1784–86) als Gesellschafter des braunschweigischen Erbprinzen Karl Georg August; hier genoß er insbesondere den bildenden Umgang eines der Begleiter des Prinzen, des Bibliothekars E. Th. Langer, des Freundes und Wolfenbüttler Amtsnachfolgers Lessing’s (s. A. D. B. XVII, 676 ff.). Bald nach der Rückkehr wurde S. in Braunschweig zum Kammerjunker und Assessor bei der Klosterrathsstube, und nach dem Tode seines Vaters, der am 23. Aug. 1788 erfolgte, zum Schloßhauptmann ernannt. Als im J. 1790 Oberst v. Bodé, der Begleiter des Erbprinzen, auf einer Reise in Italien tödlich erkrankte, holte S. Letzteren im Juni 1790 von Turin ab und führte ihn über Mailand und Verona nach Deutschland zurück. Einige Monate später begleitete er den Erbprinzen nach den Niederlanden zu seiner Vermählung mit der Tochter des Erbstatthalters Wilhelm V. von Holland, Friederike Luise Wilhelmine (14. October 1790), bei welcher er dann mehrere Jahre hindurch den Dienst eines Oberhofmeisters versah. Um seinen eigenen [666] Geschäften besser vorstehen zu können, gab er diese Stellung auf und lebte in Wolfsburg der Verwaltung seiner bedeutenden Güter und der Sorge seiner zahlreichen Familie. Er hatte sich am 17. Mai 1789 mit Anna Christine Wilhelmine v. Münchhausen, einer Nichte des späteren Staatskanzlers Fürsten Hardenberg, verheirathet. Vergeblich suchte ihn später König Jerome von Westfalen in den Staatsdienst zu ziehen; er schlug mehrere ihm angebotene hohe Stellungen aus. Doch übernahm er 1808 das ihm übertragene Präsidium im Wahlcollegium des Okerdepartements. Noch ehrenvoller war seine Ernennung zum Präsidenten der Reichsstände in Kassel, einer Würde, die er beide Male, wo dieselben berufen wurden (1808 und 1810), der Empfehlung v. Wolffradt’s, des damaligen Ministers des Innern, der von seiner braunschweigischen Dienstzeit her mit ihm gut befreundet war, verdankte. Denn politisch war v. S. in den maßgebenden westfälischen Kreisen sonst nichts weniger als gut angeschrieben; er stand vielmehr unter der besonderen Aufsicht der geheimen Polizei des Königreichs, die zu seiner Ueberwachung in dem dicht bei Wolfsburg gelegenen Flecken Vorsfelde einen eigenen Spion, den cassirten Oberförster v. Speth, besoldete. Noch im J. 1813 machte es Wolffradt Mühe, ihn vor den Anklagen der Polizei, die auf Veranlassung des Marschalls Davoust geschahen, zu vertheidigen. Mit um so größerem Vertrauen beehrte ihn nach dem Sturze des westfälischen Königthums der Herzog Friedrich Wilhelm, der ihn, kaum nach Braunschweig zurückgekehrt, um den Anfang des Jahres 1814 sogleich an die Spitze der provisorisch eingerichteten Regierungscommission stellte; auch begleitete S. den Fürsten Ende Januar 1814 in das Hauptquartier der Verbündeten nach Frankreich. Doch die Schwierigkeiten, die S. in der ihm bisher fremden Geschäftsführung und nicht zum mindesten auch in der Stellung zu dem Herzoge fand (vgl. hierüber den Aufsatz: Justus v. Schmidt-Phiseldeck, S. 21), veranlaßten ihn schon nach kurzer Zeit (Anfang März 1814) sein Amt wieder niederzulegen und sich auf seine Güter zurückzuziehen. Da diese zum Theil auf hannoverschem Staatsgebiete lagen, so nahm er Anfang des Jahres 1815 auch an den Ständeversammlungen in Hannover Theil, in der ihm wiederum das Präsidium übertragen wurde. Doch legte er diese noch Ende des Jahres nieder. Denn als Herzog Friedrich Wilhelm am 16. Juni 1815 bei Quatrebras den Heldentod gestorben war, kehrte S. auf Wunsch des Prinzregenten Georg von Großbritannien, der für die minderjährigen Söhne jenes die Vormundschaft führte, nochmals als Vorsitzender des Geheimrathscollegiums in den braunschweigischen Staatsdienst zurück. Seine anfänglichen Bedenken, diese Stelle anzunehmen, da er kurz vorher bei dem Könige von Preußen das Oberpräsidium der Provinz Sachsen ausgeschlagen hatte, wurden durch Vermittlung des Staatskanzlers Hardenberg beseitigt. S. hat sein verantwortungsvolles Amt zu allseitiger Zufriedenheit, aber leider nur für kurze Zeit geführt; denn schon am 25. December 1818 ist er tiefbetrauert in Wolfsburg einem schleichenden Fieber erlegen. Sein Tod bedeutete für das Land einen großen Verlust. War die eigentliche Seele der Verwaltung auch v. Schmidt-Phiseldeck, so vermißte man doch, namentlich im Hinblick auf die unmündigen Herzöge und die Repräsentationspflichten der vormundschaftlichen Regierung, auf das schmerzlichste die achtunggebietende Persönlichkeit des reichbegüterten Aristokraten, der vielseitige Bildung und klaren Verstand mit unabhängiger Gesinnung, edlem Herzen und natürlicher Würde vereinigte und daher mit Recht des allgemeinen Vertrauens sich erfreute. – Seine Gemahlin, die ihn bis zum 21. März 1832 überlebte, hat ihm sieben Söhne und sieben Töchter geboren. Von jenen sind zwei vor dem Vater gestorben, Albrecht Ferdinand Heinrich (geb. 1795), der als Officier der westfälischen Jägergarde zu Minsk am 14. Januar 1813 an den Folgen des russischen Feldzuges starb, [667] und Karl Albrecht Gebhard (geb. 1793), der als Freiwilliger des schlesischen Husarenregiments am 27. März 1814 bei Chateau Thierry fiel.

Vgl. den biograph. Abriß von W. A. Eschenburg im Braunschw. Magazin 1819, St. 6–8. – Stammtafeln des Schulenburgischen Geschlechts. Hg. von Friedr. Albrecht Graf v. d. Schulenburg. T. XI und bes. Anhang I. Abschnitt S. 16 ff. – Joh. Fr. Danneil, Das Geschlecht der von der Schulenburg II, 422 ff.