ADB:Schröder, Wilhelm Freiherr von (Kameralist)

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Artikel „Schroeder, Wilhelm Freiherr von“ von Marchet. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 530–533, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schr%C3%B6der,_Wilhelm_Freiherr_von_(Kameralist)&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 09:06 Uhr UTC)
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Schroeder: Wilhelm Freiherr v. S. (in den Quellen meist Schroeter), Cameralist. Die biographischen Daten über S. sind spärlich und unzuverlässig, hauptsächlich deshalb, weil in den Quellen S. Vater und Sohn häufig verwechselt sind. Das „große Universallexikon“ bei Zedler (Bd. 35) sowie Jöcher welcher aus ersterem geschöpft, machen sich dieser Verwechslung schuldig; sie geben eine Biographie von S. sen. und fügen daran ein Schriftenverzeichniß, in welchem auch die Publicationen unseres S. enthalten sind. S. sen. war in Salzburg geboren, Salzburgischer und später Gothascher Hofrath, vertrat Gotha auf dem Osnabrücker Friedenscongreß, nahm 1654 an dem Augsburger Reichstage hervorragenden Antheil, wurde Kanzler und Geheimrath und starb 1663 (nach Witte’s diarium bibliographicum am 8. November). – Die Lebensschicksale unseres S. werden erst bekannter von dem Zeitpunkte an, in welchem er in österreichische Dienste trat; aus der früheren Zeit ist uns nur bekannt, daß er spätestens 1673, wahrscheinlich aber schon 1663, Mitglied der englischen Akademie der Naturwissenschaften geworden war, wie er überhaupt mit England in ziemlich lebhaften Beziehungen stand. – In der (nicht datirten) Widmung seiner „fürstl. Schatz- und Rentkammer“ an Kaiser Leopold I. erklärt er, daß er 12 Jahre vor der Publication des Buches in kaiserliche Dienste getreten; setzen wir die erste Ausgabe desselben in das Jahr 1686, so fällt Schroeder’s Eintritt in die österr. Dienste auf das Jahr 1674, was auch Roscher annimmt. Schroeder’s Hauptaufgabe als österr. Angestellter war, das in Wien „auf dem Tabor“ bestehende Manufacturhaus nach J. J. Becher zu leiten. Seine Berufung erfolgte allem Anscheine nach aus der eigenen Initiative des Kaisers. Man war mit Becher, vielleicht wegen seines heftigen und hochfahrenden Wesens, vielleicht [531] auch weil man bemerkte, daß er beim Betriebe des Manufacturhauses auf seinen persönlichen Vortheil zu sehr bedacht war, unzufrieden geworden; S. hatte schon mindestens zwei Jahre, bevor Becher seiner Stellung enthoben, dem Kaiser in Oedenburg ein Gutachten „über den damaligen Zustand der Manufacturen“ in Oesterreich abzugeben gehabt, sowie Vorschläge gemacht, „wie die Commercien befestigt, ersprießlich erweitert, perpetuiret und in specie zu Dero kaiserlichen Cameralnutzen eingerichtet werden möchten“. Da war es denn begreiflich, daß man, wie uns Hatschek erzählt, Becher in den letzten Jahren seiner Wirksamkeit am Manufacturhause große Schwierigkeiten bereitete und war dessen Hoffnung auf Besserung, die ihn antrieb, den für ihn sehr ungünstigen neuen Vertrag noch im October 1676 zu unterschreiben, eine trügerische; Becher wollte offenbar die lucrative Stellung beim Manufacturhause nicht leichten Kaufes aufgeben. – S. übernahm die Leitung des Manufacturhauses 1677, hatte aber trotz oder vielleicht wegen der kaiserlichen Initiativberufung mit dem Hofkammerpräsidenten Grafen Sinzendorf, der schon Becher große Schwierigkeiten bereitet hatte, sowie mit dessen Nachfolger Freiherrn v. Abele zu kämpfen. S. leitete das Manufacturhaus bis 1683, in welchem Jahre es anläßlich der Belagerung Wiens durch die Türken bis auf den Grund niederbrannte. S. betrieb den Aufbau desselben ziemlich lässig und beabsichtigte offenbar nicht, dasselbe persönlich zu betreiben; verkaufte er doch sogar das Grundstück, auf welchem das Manufacturhaus gestanden war und wieder zu stehen kommen sollte. Vermuthlich wollte er das Unternehmen nur in Gang setzen und durch Verpachtung desselben sich eine Rente schaffen und so die beim Betriebe desselben erlittenen großen Verluste wenigstens theilweise wieder hereinbringen. In demselben Jahre, in welchem er dieses Grundstück veräußerte, wurde er „Hofkammerrath im Königreich Hungarn“, wahrscheinlich an der Zipser Kammer, in welcher Stellung er 1689 „in extrema egestate“ starb. Weshalb er nach Ungarn kam, ist unaufgeklärt, vielleicht wegen seiner chemisch-metallurgischen Kenntnisse, welche ihn seiner Meinung nach auch zum „Goldmachen“ befähigten; es kann sein, daß der ungarisch-siebenbürgische Goldbergbau die Veranlassung war, daß S. nach Ungarn übersetzt wurde, dann würde auch der Umstand, daß er das Manufacturhaus im Stiche ließ und das Grundstück desselben verkaufte, in anderem Lichte erscheinen.

Schroeder’s Hauptwerk: „Fürstliche Schatz- und Rentkammer“ ist sehr bekannt. Nach Zedler’s Universallexikon wäre dasselbe zuerst 1680 erschienen. Das ist aber nach der „Vorrede“ nicht möglich, weil S. in derselben erklärt, daß er das Buch nach dem Brande des Manufacturhauses geschrieben habe, um das Einzige, was ihm noch geblieben „die dabei eroberte Erfahrung“ zu verwerthen; das Buch dürfte 1686 herausgegeben worden sein. Roscher gibt an, daß dasselbe noch in 8 Auflagen erschienen sei; Referent konnte sich deren nur 5 verschaffen: 1704, 1718, 1737, 1744, 1752. In die letztere fügte der Herausgeber Karl Ferd. Pescherin „Politische Gedanken über die Generalzehenden“ ein und schmückte die Ausgabe mit zwei Holzschnitten. Das eine Bild zeigt eine Schafheerde und die Ueberschrift „Tonderi vult“, das andere ebenfalls eine Schafheerde und zwei Männer, welche zwei Schafe abhäuten, während rückwärts ein Wolf ein Stück aus der Heerde holt; die Ueberschrift lautet: „non deglubi“. Dazu fügt Pescherin ein Gedicht, nach welchem der Fürst zwar von seinen Unterthanen Abgaben verlangen kann und soll, „doch wer sogleich das Fell abzieht, bringt sich um künfftigen Profit“ – Ansichten, welche vollkommen im Geiste Schroeder’s liegen. – S. publicirte ferner eine Abhandlung „de ministrissimo“, 1663 und 1671 lateinisch; im J. 1672 wurde sie durch Scriverius, Prior des Lieb-Frauenklosters in Magdeburg, ins Deutsche übersetzt, 1673 in Leipzig herausgegeben und mit einer Widmung, einer Vor- und einer „Nachrede“ versehen. [532] Der Uebersetzer schrieb die Uebersetzung in Frankfurt a. M., wo er auf einer Reise nach Speier „wegen einer sehr beschwährlichen Leibesunpäßlichkeit“ liegen bleiben mußte; die Reise sowohl als seine Krankheit waren verursacht durch „recht barbarische, über lange Zeit fürgenommenen gantz ungerechte Procediren“, welche ungerechte Beamte gegen ihn vollführten. Scriverius will nun aller Welt Klarheit verschaffen über die „an allen durchtriebenen bösen Staats-Practiken Meister“, die Beamten, denn diese seien wie die Taschenspieler, die sich auch nicht gerne auf die Finger sehen lassen. – 1684 erschien „Nothwendiger Unterricht vom Goldmachen, denen Buccinatoribus oder so sich selbst nennenden foederatis hermeticis auf ihre drey Episteln zur freundlichen Nachricht“ und zwar zunächst selbständig, dann 1727 in Friedr. Roth-Scholtzens „Deutschlands theatrum chemicum“ (I. Thl. pag. 219–288). In dieser Abhandlung bekämpft er zwar den „Stein der Weisen“, ist aber „was die Wahrheit und Realität des Goldmachens durch Kunst betrifft, deren ganz versichert“ und erklärt sich bereit, das Goldmachen experimentell zu erweisen, während diese Sache bisher „geheim hermetisch philosophisch“ behandelt wurde. Alles offenbar in gutem Glauben an die Richtigkeit dessen, was er schreibt. – Als Supplement zur „Schatz– und Rentcammer“, dann aber auch selbständig erschien eine „Disquisitio politica vom absoluten Fürstenrecht“. Die drei letztgenannten Abhandlungen finden sich in den späteren Ausgaben der „Schatz- und Rentcammer“. – Im „Universallexikon“, sowie bei Jöcher wird noch ein „Informatorium universi juris“ und ein „Tractatus de ratione status et de nobilitate“ citirt; beide Abhandlungen stammen aber offenbar von S. senior her, sicher aber die erstgenannte. Der Gegenstand derselben ist unserem S. fremd, sie enthält einen Leitfaden für studirende Juristen, rein schematisch abgefaßt, und hat mit der Denk- und Schreibweise unseres S. nichts gemein. Ferner ist zu beachten, daß in Witte’s Diarium bibliographicum und in G. M. König’s Bibliotheca vetus et nova, welche blos Schroeder Vater behandeln, einzig und allein das „Informatorium juris“ citirt ist (ex 1652). Den obcitirten „Tractatus“ konnten wir uns nicht verschaffen, glauben aber, daß wenn er unseren S. zum Verfasser hätte, derselbe sicherlich so wie dessen anderen Abhandlungen in den späteren Auflagen der „Fürstl. Schatz- und Rentcammer“ enthalten wären; in den uns zugänglich gewesenen findet sich der „Tractatus“ nicht.

S. bildet mit J. J. Becher und P. W. v. Hornick das Dreigestirn von Männern, welche hauptsächlich vom 7.–9. Decennium des 17. Jahrhunderts in Deutschland, besonders aber in Oesterreich an dem wirthschaftlichen Aufschwunge dieser Länder arbeiteten. Die von ihnen – wir würden die Reihenfolge Hornick, Becher, Schröder aufstellen – angewendeten Mittel waren ziemlich die gleichen: Bekämpfung der zünftlerischen Mißbräuche, Bekämpfung des Zunftmonopoles durch „Befreiungen“ und ein Manufacturhaus, hohe Zölle auf ausländische Industrieproducte, insbesondere französische Waaren, Gewinnung der activen Handelsbilanz u. s. w. Hornick ging am raschesten vorwärts und ohne an sein Interesse zu denken, Becher und S. bedächtig und mit starker Rücksichtnahme auf persönlichen Vortheil. Das Mittel zur Erreichung dieser Zwecke war allen Dreien der absolute Fürst. S. stand hier in allererster Linie und schwankt zwischen dem Interesse des Fürsten und jenem des Volkes haltlos hin und her, obwol er immer behauptet, daß der Fürst nur glücklich und wohlhabend sein könne, wenn die Unterthanen selbst wohlständig sind. Sowohl in der „Schatz- und Rentcammer“ sowie in der diqsuisitio politica leitet er das Fürstenrecht unmittelbar von Gott ab; der Prophet David sagt, Gott habe dem Fürsten die Heiden zu Erbe gegeben, so daß das privilegium regium ein jus hereditarium, „ein völliges und eigenthümliches Recht“ bedeute und nicht „wie es die Crombellisten in Engelland genannt, ein officium regium“ und könne daher ein Fürst, selbst wenn er auf [533] seine Würde sogar eidlich verzichtet habe, sich „sobald er Gelegenheit hat, wieder in die Possession seines fürstlichen Rechtes setzen“ und „wenn es nicht anders geschehen kann seiner Person eigene Conservation der Unterthanen Wohlstand vorziehen“. Ebenfalls um die absolute Fürstenmacht zu fördern, bekämpft er in der dissertatio de ministrissimo die Bestellung eines Kanzlers, wie Mazarin es gewesen, „bei den Türcken nennt man es großen Vezier“; nur wenn ein Fürst ungeheuer fromm ist oder schwach im Verstande oder sehr jung oder faul, ernennt er einen solchen Stellvertreter. Mit dieser Auffassung der Fürstenallmacht stellt sich S. weit hinter Seckendorff und auf den Standpunkt Horn’s. – S. muß aber trotz seiner Fürstendienerei, als eine jener Persönlichkeiten bezeichnet werden, welche daran mitgearbeitet haben, Deutschland aus jener wirthschaftlichen Versunkenheit und nationalen Zerfahrenheit emporzuziehen, in welche der 30jährige Krieg und die Uebermacht der Territorialherren es gestürzt hatten.

Werthvolle Angaben, auf Archivstudien gestützt, in Hatschek „Das Manufacturhaus auf dem Tabor in Wien“, staats- und socialwissenschaftliche Forschungen herausgegeben von Schmoller VI, 1 S. 50 ff.; – Allgemeines in Marchet, Studien über die Entwicklungsgeschichte der Verwaltungslehre in Deutschland von der 2. Hälfte des 17. bis Ende des 18. Jahrhunderts S. 76 ff., besonders 115 ff. und Roscher, Geschichte der Nationalökonomie Bd. I, S. 294.
Marchet.