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Artikel „Schneesing, Johannes“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 99–101, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schneesing,_Johannes&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 03:07 Uhr UTC)
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Schneesing: Johannes S., Kirchenliederdichter, nach dem Brauche der Zeit, aber mit irriger Deutung des Namens auch Chiomusus und sogar Chyomusus, ist wahrscheinlich im letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts zu Frankfurt a. M. geboren und erscheint zuerst als Vicar des Diakonus Joh. Langenhayn an der Margarethenkirche in Gotha, wo er seinen Vorgesetzten, der bereits 1522 die evangelische Lehre zu verkünden begann und so zu deren zwei Jahre nachher erfolgtem Siege nicht wenig beitrug, in der Predigt und bei der Spendung der Sacramente zu unterstützen hatte. Ob er schon von hier aus das geistliche Amt in Friemar verwaltete, muß dahingestellt bleiben; später aber wirkte er als Pfarrer in diesem ansehnlichen, drei Viertelmeilen nordöstlich von Gotha gelegenen und neuerlich aus G. Freytag’s „Ahnen“ (3. Bd.) bekannten Dorfe, bis ihn 1567 der Tod nach langer Arbeit von hinnen rief. Daß er sich dabei unermüdlich thätig und pflichttreu erwiesen hat, wird durch mehrere Zeugnisse bestätigt. Die Visitationsacten des Jahres 1534 nennen ihn „einen gelehrten, fleißigen, frommen, gottseligen Mann“, und zwei seiner Schüler, der lateinische Dichter Joh. Stigel, dessen Vater damals Lehrer in Friemar war, und der in den Flacianischen Händeln entsetzte Bufleber Pfarrer und thüringische Chronist Marcus Wagner sind einig in seinem Lobe. Nach des Letzteren „Einfältigem Bericht, wie durch Nicl. Storcken der Aufruhr in Thüringen sey angefangen worden“ (Erfurt 1597), besuchte er häufig die Schule, an deren Kindern er ein besonderes Wohlgefallen zeigte, überhörte dieselben und sang ihnen seine Lieder [100] vor, „deren er viele gemacht hatte, weil er ein guter Musikus und Componist war“. Die Knaben mußten den von ihm verfaßten – leider verlorenen – Katechismus in der Schule lernen und diesen und die Lieder in der Kirche aufsagen, worauf er ihnen beide Nachmittags am gleichen Orte aus der heiligen Schrift erklärte. Jeden Sonntag warnte er seine Zuhörer vor allerlei Lastern, namentlich vor der Trunkenheit, über die er auch „einen schönen, lustigen Traktat“ geschrieben hatte. Nach derselben Quelle versuchte er sich daneben noch in der Malerei. Seine Bibliothek enthielt ein von ihm gefertigtes Bildniß des genannten Wiedertäufers Nik. Storch, dessen Lehren sich in seiner Gemeinde verbreitet und ihn zu energischer Abwehr genöthigt hatten; und im Frühling 1546 sandte er dem schwerkranken Pfarrherrn Friedrich Myconius in Gotha einen Trostbrief („Pia Consolatio ad D. Myconium misere decubantem“), der einen mit Schildern behangenen Baum vorstellte. Auf jenen sah man die Arche Noah’s, die Hölle u. s. w., und das Ganze sollte, wie die beigegebenen Verse erläuterten, den Heiland als den Baum des Lebens versinnlichen und den leidenden Freund auf das tröstliche Verdienst Jesu hinweisen. – Was nun S. als geistlichen Dichter betrifft, so wären, die Richtigkeit der Wagner’schen Angabe vorausgesetzt, von seinen „vielen“ Liedern alle bis auf eines verloren gegangen. Aber selbst dieses eine, das erhabene Beichtlied: „Allein zu dir, Herr Jesu Christ, | Mein Hoffnung steht auf Erden“ (vier neunzeilige Strophen) ist ihm bestritten worden, weil der „Bericht“ sagt, er habe dasselbe 1522 in die von ihm herrührende Kirchenordnung eingeschrieben, woraus sich also für ihn die unmögliche Ehre ergäbe, der Verfasser der ersten evangelischen Kirchenordnung und des ersten evangelischen Kirchenliedes zu sein. Das bestrittene Jahr entnahm man bei der großen Seltenheit des „Berichtes“ dem Abdrucke in Olearius’ „Evangelischem Liederschatz“ (III, 36), bis dann E. Koch 1542 als das richtige Jahr aus der Urschrift nachwies. Gleichwohl sind damit die Schwierigkeiten noch nicht gehoben. Während nämlich das Lied in den älteren Einzeldrucken, z. B. in dem Nürnberger von Georg Wachter (o. J.; nach Wackernagel um 1540), und in den älteren Gesangbüchern, wie in dem niederdeutschen „Eyn schön Geistlick Sangböck“, Magdeburg o. J. (1542), und in dem Bapstischen von 1545 ohne Namen geht, wird auf einmal in dem Großen Kirchengesangbuch, Straßburg 1560 (und 1572), das Lied einem C. Humbert und in dem Berger’schen Gesangbuch (1566), sowie in dem Acker’schen Gesangbüchlein (1568) dem bekannten Konrad Huber zugeschrieben, worauf nun der Letztere auch in anderen, nichtstraßburgischen Liedersammlungen als Verfasser auftritt. Von neueren Hymnologen halten noch Rittelmeyer („Das evangelische Kirchenlied des Elsasses“, Jena 1856, S. 37 f.) und Lauxmann (s. u.) an Huber fest. Dies ist aber nicht mehr statthaft, seitdem Wackernagel nachgewiesen hat, daß das Lied vor 1545 in keinem Straßburger Gesangbuche vorkommt, daß hingegen alle älteren Drucke aus dem mittleren Deutschland stammen, wobei ein Zusammenhang mit Straßburg nicht zu erkennen ist. Es bleibt also, um das Auftreten von Huber’s Namen zu erklären, nichts anderes übrig, als mit Wackernagel anzunehmen: Huber hat wohl die Aenderungen – sie sind bei Fischer a. u. a. O. I, 35a verzeichnet – an dem scheinbar herrenlosen Liede vorgenommen und aus diesem Grunde nichts dagegen einzuwenden gehabt, daß man seinen Namen über dasselbe setzte. Will man das Jahr 1542 in Frage stellen, weil ja das Lied schon vorher gedruckt wurde, so läßt sich erwidern, daß dessen Entstehung und die Niederschrift in der Kirchenordnung doch nicht nothwendig zusammenfallen müssen. Es wird also S., wenn nicht überzeugendere Gründe für das Gegentheil beigebracht werden, das Lied als sein Eigenthum zu beanspruchen haben. – Die noch jetzt gebräuchliche Melodie soll von dem Dichter selbst herrühren. Sie [101] findet sich zum ersten Mal in einem Einzeldrucke von 1541 und ist in dem Bapstischen Gesangbuche von 1545 wiederholt.

Casp. Sagittarius, Historia Gothana, Jena 1713, S. 230. – W. E. Tenzel, Supplementa reliqua Hist. Gothanae, ebd. 1716, S. 733. – Wetzel, Hymnopoeogr., 1. Thl. (1719), S. 151 f. – (J. G. Brückner,) Kirchen- und Schulenstaat des Herzogthums Gotha, I. Thl., 8. Stück, Gotha 1757, S. 86; 12. Stück (1757), S. 57 f.; II. Thl., 2. Stück (1758), S. 38–40. – E. Koch, Geschichte des Kirchenlieds, 1. Bd., 3. Aufl. (1866), S. 376 bis 378; vgl. auch 4. Bd. (1868), S. 551; 8. Bd., umgearb. v. R. Lauxmann (1876), S. 219–222. – Wackernagel, Kirchenlied, 3. Bd. (1870), S. 174–176. – Fischer, Kirchenlieder-Lexicon, 1. Hälfte (1878), S. 34 b bis 35 b; 2. Hälfte (1879), S. 473 b; Supplement (1886), S. 10 a.Goedeke, Grundriß, 2. Aufl., 2. Bd. (1886), S. 186 f.