ADB:Schütz, Johann Jakob
Jakob Andreae, entstammte einem schwäbischen Geschlechte, gelangte aber bald in Frankfurt zu hohen Würden, indem er Syndikus der Stadt und zugleich Rath mehrerer Reichsstände wurde. Die Erziehung war eine fromme, und die Noth der Zeit trug recht mit dazu bei, dem Charakter des Knaben frühe das Gepräge tiefen Ernstes aufzudrücken, wenn auch die häuslichen Verhältnisse günstig waren. Zu Ostern 1659 ging S. nach Tübingen zum Studium des Rechts und schloß sich mit besonderer Verehrung an den Professor der Jurisprudenz Lauterbach an. Nach sechs Jahren erlangte er die Doctorwürde durch eine Dissertation „De falso procuratore“, welche von seiner ernsten Auffassung des erwählten Berufs Zeugniß ablegt. Bald danach ließ sich Licentiat S. als Rechtsanwalt in seiner Vaterstadt nieder und erlangte schnell eine große Clientel. Daneben war er auch in der Fachwissenschaft thätig, indem er nach Aufzeichnungen, die er als Student gemacht, ein „Compendium Juris“ von Lauterbach herausgab (1677 zu Tübingen bei Cotta erschienen). Er trat damit in die Fußtapfen seines älteren Bruders Georg Jacob, welcher 1643 das Frankfurter Recht herausgegeben hatte. Der Stil jenes Compendiums war etwas knapp und dadurch manchmal dunkel; doch [130] wurde es nachmals öfter verbessert und vermehrt. Allmählich aber zog sich S. ganz von der Führung von Processen zurück, weil er wünschte mehr an seine Seele denken zu können und der Ueberzeugung war, daß bei dem damaligen Zustande des Rechtswesens Advocaten sich schwerlich von Sünde fern halten könnten. Sein Reichthum ermöglichte ihm solche Zurückgezogenheit. Er widmete sich nunmehr ganz den kirchlichen Interessen, denen er schon bald nach seiner Niederlassung in Frankfurt seine besondere Theilnahme zugewandt hatte. Als Spener um die gleiche Zeit mit ihm in Frankfurt seinen Einzug hielt, suchte er dessen Freundschaft und förderte längere Zeit die Bestrebungen des neuen Seniors der lutherischen Geistlichkeit in hervorragendem Maße. So hat er u. a. mit Gymnasiallehrer Dieffenbach die erste Anregung zu den berühmten „Collegia Pietatis“ gegeben, welche anfangs zwar manchen Segen stifteten, aber doch den Absichten Spener’s nicht ganz entsprochen haben, sofern eine Anzahl Personen aus diesem Kreise sich allmählich von der lutherischen Kirche absonderte. Zu diesen gehörte Licentiat S. selbst, welcher vor allem durch den Verkehr mit dem schwärmerischen Fräulein Eleonore v. Merlau zur Separation bestimmt wurde. Umsonst waren die friedlichen Warnungen Spener’s, der sich in dieser Sache wie gewöhnlich sehr mild zeigte – seit 1676 enthielt sich S. vollständig des heiligen Abendmahles, weil er es nicht mit Unwürdigen genießen wolle. Den Sammelpunkt der Mißvergnügten bildete die Wohnung der Merlau im Saalhofe, wo häufig Versammlungen stattfanden. An einer solchen Zusammenkunft betheiligte sich u. a. auch der Quäker William Penn, wodurch es sich erklärt, daß S. von mancher Seite als Anhänger dieser Secte angesehen wurde. Er entfremdete sich Spener immer mehr; dennoch beharrte dieser auf seinem duldsamen Standpunkte gegen die ehemaligen Freunde. Dagegen benutzte der Rath eine Beschwerde des hessischen Landgrafen wegen Verbreitung verdächtiger Bücher in Frankfurt, die Merlau zum Verlassen der Stadt aufzufordern, welche übrigens trotz dieses Befehles blieb, bis sie 1680 dem Gesinnungsgenossen Petersen die Hand reichte und dessen fernere Schicksale theilte. Gegen S. selbst wagte man nicht so scharf aufzutreten, weil man den Wegzug eines so reichen Mannes nach Pennsylvanien fürchtete. Man war nämlich seitens der Separatisten auf alles gefaßt und bereit, lieber über den Ocean zu wandern, als sich zu unterwerfen. Im J. 1681 bildete sich sogar eine „Frankfurter Compagnie“, welche von Penn 25 000 Acker Land ankaufte und bei welcher S. hauptsächlich betheiligt war. Allein die Stadt Germantown (heute ein Theil von Philadelphia) wurde doch nicht durch Frankfurter Separatisten, sondern durch Crefelder Gesinnungsgenossen erbaut, und die Erben von S., welche manche Unannehmlichkeiten mit ihrem Besitze jenseits des Weltmeeres hatten, gaben schließlich denselben völlig auf. Allein ohne Zweifel war es für S. immerhin von Vortheil, jeden Augenblick mit der Emigration drohen zu können. Kräftige Unterstützung fand er in seiner entschiedenen Haltung auch durch seine Gattin, die bibelkundig und glaubensstark, aber „weit halsstarriger als er gewesen“, wie ein Zeitgenosse urtheilt. Indessen besuchte S. noch die Collegien Spener’s, bis sie aus dessen Hause in die Barfüßerkirche verlegt wurden (1682), was ihm einen Anlaß bot, sich davon fern zu halten. Im folgenden Jahre kam es zum vollen Bruch zwischen den ehemaligen Freunden, als ein Brief des Separatisten Dr. Christoph Fenda bekannt wurde, in dem dieser die Privaterbauungen im Gegensatz zum Abendmahle für die wahre Communion erklärte. Spener veröffentlichte nun einen Tractat (1684): „Der Klagen über das verdorbene Christenthum Mißbrauch und Gebrauch“, in dem er zwar die Schäden des damaligen kirchlichen Lebens freimüthig bloßlegte, aber doch entschieden von den Separatisten sich lossagte. Als er 1686 Frankfurt verließ, betrat er übrigens noch einmal des ehemaligen Freundes Haus, um Abschied [131] von ihm zu nehmen. Später bat er ihn auch brieflich, anderer Gewissen nicht zu verwirren, wenn er nicht selbst von seiner Meinung weichen wolle. Der Nachfolger Spener’s, Arcularius, war entschieden gegen S. gestimmt, konnte aber dessen Aussöhnung mit der Kirche noch weniger herbeiführen. S. trat immer mehr den Ansichten Dr. Petersen’s bei, mit dem er lebhaft correspondirte und dessen Lehre vom Chiliasmus er besonders vertheidigte. Auch auf dem Sterbebett behauptete er Arcularius gegenüber, der ihn zur Communion bestimmen wollte, seinen Standpunkt und wurde deshalb ohne geistliche Begleitung in der Nacht begraben. Als Todestag wird gemeinhin der 22. Mai angegeben; in einer Aufzeichnung der Wittwe, die sich noch erhalten hat, ist jedoch der 21. Mai angegeben. Vermuthlich ist das Ableben kurz vor Mitternacht erfolgt und die letztere Angabe festzuhalten. Die Witwe setzte den Widerstand gegen die kirchliche Behörde fort und zog sich deshalb mancherlei Unannehmlichkeiten zu. Auch eine der vier Töchter, Maria Katharina, eine gelehrte Dame, welche der Vater sorgfältig unterrichtet hatte, vertrat energisch dessen Ansichten. Sie pflog lebhaften Verkehr mit mancherlei Separatisten und errichtete zu Homburg vor der Höhe, wo sie bis 1742 lebte, eine Stiftung „für die bedrängten Glieder Christi“. Die Ansichten von S. wurden noch lange durch Gesinnungsgenossen in Frankfurt vertreten, wenn sie auch immer auf einen kleinen Kreis beschränkt blieben.
Schütz: Johann Jakob S., Rechtsgelehrter und Liederdichter, geboren zu Frankfurt a. M. am 7. September 1640, † ebenda am 22. (21.) Mai 1690. Der Vater, Jakob S., ein Enkel des TheologenEs erübrigt noch ein Wort über S. als religiösen Schriftsteller und Liederdichter. Im J. 1675 gab er heraus ein „Christliches Gedenkbüchlein zur Beförderung eines anfangenden neuen Lebens“ (Frankfurt bei Zunner). Eine oft erwähnte frühere Ausgabe von 1673 hat wol nie existirt. Spener, der von vielen als Verfasser angesehen wurde, stellte der Schrift, die noch keine Absonderungsgelüste verräth, ein sehr günstiges Zeugniß aus. S., der sich an Tauler, Joh. Arndt und andere Mystiker anlehnt, unterscheidet bei dem Werk des neuen Gehorsams drei Theile: Reinigung der Gewissen, Heiligung der Begierden und Aufopferung des Willens. Der Anhang enthält u. a. fünf Lieder, als letztes das bekannte „Sei Lob und Ehr dem höchsten Gut“. Merkwürdiger Weise gerieth der Name des Verfassers bald in Vergessenheit – man nannte Heinrich Müller, Schade, Franke u. a. als Dichter – später nahm man sogar an, daß das Gedicht ketzerische Ansichten enthalte und von Hugo Grotius herrühre, bis der Frankfurter Senior Plitt endlich 1731 den richtigen Verfasser nachwies. Die vier übrigen Lieder, welche Dr. Ebeling (Blätter für Hymnologie 1883, Nr. 2) gleichfalls S. zuschreibt, dürften eher von Gesinnungsgenossen desselben herrühren und haben jedenfalls nicht annähernd den gleichen Werth wie jenes Loblied, das ein wahres Kleinod unserer Kirche bildet und bald ungemein beliebt wurde. Eine zweite Schrift gab S. 1677 heraus: „Christliche Lebensregeln oder vielmehr auserlesene Sprüche aus dem Neuen Testamente, deren buchstäblicher Inhalt ohne ferneres Verkünsteln den gewissen Weg zu dem einigen höchsten Gut und das rechte Wesen der Tugenden einfältig, doch gründlich zeiget“ (Frankfurt bei Zunner). Auf Bitte von Spener hatte er vor der Veröffentlichung einiges geändert, besonders mehrere Abweichungen von der Uebersetzung Luther’s, die bedenklich schienen, beseitigt; doch fühlt man eine tiefe Verstimmung gegen die Geistlichkeit hindurch. Eine Schrift über die Bedeutung eines Kometen, die S. 1681 herausgegeben haben soll, scheint nicht mehr vorhanden zu sein.
- Vgl. Nova Acta Hist. Eccl. X, 544 (Aufsatz von Plitt). – Ferner Mittheilungen des Frankfurter Alterthumsvereins 1861, S. 251 f. (Aufsatz von Heyden); endlich meinen Aufsatz in der Zeitschrift: Christliche Welt 1889, [132] Nr. 43, 44, 47, 48 (auch mit einigen Aenderungen abgedr. in dem Kirchenkalender für die evangelisch-lutherische Gemeinde Frankfurt a. M., Jahrgang 1890).