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Artikel „Ruperti, Georg“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 703–704, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ruperti,_Georg&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 11:26 Uhr UTC)
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Ruperti: Dr. theol. Georg Alexander R., geboren am 19. December 1758 zu Bremervörde, war eben so tüchtig als Philolog, wie in seiner kirchlichen Wirksamkeit als Generalsuperintendent und erster geistlicher Rath des bremen-verden’schen (hannoverschen) Consistorii zu Stade. Zuerst angestellt am 4. Juli 1781, wurde er rasch Rector des Gymnasiums zu Stade und zeigte sich bald als thätiger philologischer Schriftsteller und Herausgeber. Ein Theil seiner Ausgaben hatte langedauernden Werth, noch in seinen letzten Jahren hat er mehrere derselben trotz seiner Berufsgeschäfte umgearbeitet. Er wurde gegen Ende des Jahrhunderts Etats- oder Garnisonprediger zu Stade, dessen Stelle, aus dem alten Marienkloster hervorgegangen, seit 1749 zugleich das Amt des zweiten geistlichen Raths im Consistorium umfaßte. Bei der Zutheilung des Herzogthums Bremen zum napoleonischen Königreich Westfalen, 1810–1811, und der nachfolgenden Einverleibung in das Departement der Elb- und Wesermündungen des französischen Kaiserreichs, 1812–13, hatte man diese zweite Rathsstelle aufgehoben, und R. nahm während der Zeit die erste Pfarre zu Dorum, Landes Wursten, an. Gleich nach der Befreiung starb der Generalsuperintendent Velthusen, am 13. April 1814, an dessen Stelle sofort R. von der hannoverschen Regierung ernannt wurde. Er starb im Anfang des Jahres 1839. Seine erste philologische Arbeit, eine Vorläuferin Drumann’s, waren „Tabulae Genealogicae", in Göttingen 1794 erschienen, denen im selben Jahre ein „Grundriß der Geschichte der Erd- und Alterthumskunde“ folgte. 1795–98 gab er den Silius Italicus heraus, und 1796–98 redigirte er mit Schlichthorst das in Bremen erschienene „Magazin für Philologie“ (2 Bände). 1801 folgten „Juvenal’s Satiren“ (Leipzig), 1803 davon eine editio minor, welche 1808 in Oxford eine neue Auflage erlebte, während die größere Ausgabe 1819–20 in Leipzig in 2 Bänden neu erschien. Den Tacitus gab er 1804 und 1805, und in neuer, tüchtiger Auflage 1832 und 1839 heraus, den Livius in 7 Bänden 1807 und 1808. Seine theologische, nach damaliger Weise gemäßigt und rationalistisch kritische Richtung zeigte sich in seinen Schriften über die Sacramente. Als „Theologische Miscellen“, als „Theologumene“ etc. gab er die wichtigeren Synodalarbeiten heraus, zu denen er die Pastoren seines Sprengels nach Pratje’s und Velthusen’s Vorgang anzuhalten verstand. Die Veränderung in dem Abhängigkeitsverhältnisse des Stader Consistoriums und in der Kirchenorganisation der Provinz unter seiner Generalsuperintendentur gehören der Lebensbeschreibung nicht an, wohl aber die von ihm lebhaft betriebene und unter Mitwirkung des Regierungsraths Haltermann (s. A. D. B. X, 454) durchgeführte Gründung des Schullehrerseminars für die Herzogthümer Bremen und Verden und das Land Hadeln in Stade. Der Plan dieser segensreichen Anstalt wurde am 24. April 1822 vom Ministerium zu Hannover veröffentlicht. Beiden Männern verdankt auch die am 20. August 1822 begründete Predigerwittwencasse für die Herzogthümer ihre Begründung; König Georg IV. schenkte dazu ein Capital von 5000 Thalern Gold, 1852 war dieses schon auf 77,000 Thaler, 1882 auf 523,214 Mark bei 154 Mitgliedern und 59 Wittwen angewachsen. [704] Die ebenfalls von R. am 7. April 1836 gestiftete Wittwen- und Waisencasse für niedere Kirchen- und Schuldiener besteht freilich weiter, ist aber wenig wirksam geworden, vielleicht weil ihr sobald das Organisationstalent ihres Stifters entrissen wurde. Segensreich dagegen wirkt der am 19. Februar 1829 begründete Verein der Prediger der Herzogthümer und des Landes Hadeln zu gegenseitiger Brandentschädigung. Der Verein führt keine Casse, sondern vertheilt einfach die Schäden unter sich nach einer Classification der Pfarrstellen je nach ihrer Einkunft. Bei seinem 50jährigen Amtsjubiläum hatte ihm seine Geistlichkeit 1000 Thaler als „Rupertistiftung“ überwiesen zur jährlichen Zinsvertheilung an dürftige Pastorenwittwen durch den Generalsuperintendenten nach eigenem Ermessen.

Nicht zu verwechseln mit ihm ist der Herausgeber des Handbuchs der römischen Alterthümer (Hannover 1841–43. 2 Bde.), Georg Friedrich Franz R., der 1855 als Conrector am Lyceum in Hannover starb.

Der 1800 in Stade geborene Sohn des Generalsuperintendenten R.: Georg Ernst R., wurde am 29. März 1826 Substitut des Dompredigers Nicolai in Bremen, 1828 zweiter Pastor zu Osten an der Oste, 1840 Pastor in Lesum, 1846 wurde ihm die Superintendentur übertragen. 40 Jahre wirkte er höchst segensreich in seiner weiten Gemeinde, gleich beliebt und geachtet in der reichen Bauerschaft, wie unter der Schiffbauer- und Schifferbevölkerung; strenggläubig, aber mild in der Seelsorge, trotz seines lutherischen Standpunktes in Frieden mit den reformirten Nachbargemeinden, von praktischem Blicke im Leben. Für das letztere zeugt seine Sammlung der Kirchengesetzgebung des Herzogthums Bremen. Diese, früher in Placaten oder Flugblattform erschienen oder nur in schriftlichen Circularen enthalten, war zwar zuerst 1731 in der „Polizeiordnung der Herzogthümer Bremen und Verden“ und in einem Nachtrage bis 1749 zusammengestellt, dann aber in den allgemeinen Gesetzsammlungen und gar im kleinen Stader Intelligenzblatt zerstreut, so daß sie für die Pastoren kaum zugänglich war. R. starb in Eutin am 1. October 1880 bei seinem Sohne, dem Dr. theol. Justus R., den er besucht hatte. Der letztere, geboren 1833, wurde als eifriger Lutheraner an der Auswandererhauscapelle in Bremerhafen als Prediger angestellt, von dort an die lutherische Kirche in Hoboeken (Newyork)[1] berufen und erhielt später nach seiner Rückkehr vom Großherzog von Oldenburg die Stelle als Pastor und Geh. Kirchenrath in Eutin. – Ein zweiter Sohn des Generalsuperintendenten war der bekannte Kaufherr Justus R. in Hamburg.

Nomenclator philologorum. – W. Pökel, Philologisches Schriftsteller-Lexikon S. 233. – Dr. Friedr. Köster, Gesch. des kön. Consistoriums der Herzogthümer Bremen und Verden (Stade 1852).

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 704. Z. 20 v. u. l.: Newyork st. Hoboeken (Newyork). [Bd. 30, S. 793]