ADB:Rudolf I. (Herzog von Sachsen-Wittenberg)
Rudolf I., war beim Tode seines Vaters (1298) noch minderjährig, weshalb seine Mutter für ihn die Vormundschaft und die Regierung des Landes übernahm. Wie lange diese Vormundschaft gedauert hat, steht nicht fest, spätestens aber hat R. im J. 1308 die Regierung selbst übernommen, da er sich in diesem Jahre bereits eines eigenen Siegels bediente. Bei der Königswahl nach Heinrich’s VII. von Luxemburg Tode gab er, wol durch verwandtschaftliche Rücksichten beeinflußt, seine Stimme dem Herzoge Friedrich von Oesterreich, während seine Lauenburger Vettern sich für Ludwig von Baiern erklärten. Dies wird wol nicht ohne Einfluß auf die Haltung des letzteren geblieben sein, als im J. 1320 die mit den sächsischen Herzögen aus einer Wurzel entsprossenen Markgrafen von Brandenburg askanischen Geschlechtes im Mannesstamme erloschen. Ohne auf Rudolf’s Ansprüche zu achten, verlieh König Ludwig die erledigte Mark mit dem größten Theile der damit verbundenen Länder seinem damals erst achtjährigen gleichnamigen Sohne: R. mußte sich mit der wiederkäuflichen Ueberlassung der Lausitz und mit einigen brandenburgischen Städten abfinden lassen. Er verharrte deshalb auch für die Folge in seiner oppositionellen Stellung gegen den Kaiser, wenn er auch dem Kurvereine von Rense beitrat, und als im J. 1346 ein Theil der Fürsten den Markgrafen Karl von Mähren als Gegenkönig aufstellte, befand sich unter ihnen auch R. von Sachsen. Eine Zeit lang konnte es dann nach Ludwig’s im J. 1347 erfolgtem Tode scheinen, als ob R. seine Ansprüche auf die Mark Brandenburg oder wenigstens auf einen Theil derselben doch noch zur Geltung bringen würde: das Auftreten des sogenannten falschen Waldemar, welchem sich neben den anhaltinischen Fürsten Niemand eifriger anschloß als R., brachte ihn dem erstrebten Ziele ziemlich nahe. Allein die alsdann zwischen Karl IV. und dem Markgrafen Ludwig erfolgende Aussöhnung, derzufolge jener für den von der bairischen Partei ihm gegenüber gestellten Gegenkönig Günther von Schwarzburg den von ihm früher feierlich als rechtmäßigen Anerben der Mark Brandenburg anerkannten Waldemar fallen ließ, vereitelte diese Aussichten. Dagegen erlangte R. von Karl IV. an ein und demselben Tage (6. October 1355) nicht bloß die Bestätigung der ihm von seinen Lauenburgischen Vettern bestrittenen sächsischen Kurwürde, sondern auch für den Todesfall des kinderlosen Herzogs Wilhelm von Lüneburg für sich und seine männlichen Nachkommen die Eventualbelehnung mit diesem Herzogthume. Was seine innere Regierung anbetrifft, so [555] hat er – abgesehen von zahlreichen Vergabungen an die von seinen Vorfahren gegründeten oder unter seiner Schutzherrschaft stehenden Klöster zu Gernrode, Nienburg, Hecklingen, Aken und Aschersleben – sich redlich bemüht, dem Lande eine möglichst ruhige und friedliche Entwicklung zu sichern, wie er denn beispielsweise im J. 1326 mit seinen anhaltischen Schwiegersöhnen Bernhard III. und Albrecht II. sowie mit dem Markgrafen Friedrich dem Ernsthaften von Meißen zur Aufrechthaltung des Landfriedens ein Bündniß abschloß. Er ist dreimal verheirathet gewesen, zuerst mit Judith, einer Tochter des Markgrafen Otto des Langen von Brandenburg, sodann mit Kunigunde von Polen, Tochter des Königs Kasimir, und endlich mit Agnes, einer Tochter des Grafen Ulrich von Lindau-Ruppin. Er starb am 21. März 1356 und liegt in der Kirche des von seiner Großmutter Helena von Braunschweig gegründeten Franziskanerklosters zu Wittenberg begraben.
Rudolf I., Herzog von Sachsen-Wittenberg, ältester Sohn des Herzogs Albrecht II. und der Agnes, einer Tochter des deutschen Königs