Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Ludwig der Aeltere, Markgraf und Kurfürst von Brandenburg, Herzog von Baiern“ von Karl Lohmeyer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 529–538, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ludwig_der_Brandenburger&oldid=- (Version vom 3. Oktober 2024, 17:33 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 19 (1884), S. 529–538 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Ludwig V. (Bayern) in der Wikipedia
Ludwig V. in Wikidata
GND-Nummer 118574876
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|19|529|538|Ludwig der Aeltere, Markgraf und Kurfürst von Brandenburg, Herzog von Baiern|Karl Lohmeyer|ADB:Ludwig der Brandenburger}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=118574876}}    

Ludwig der Aeltere, der älteste Sohn Kaiser Ludwigs des Baiern und seiner ersten Gemahlin Beatrix von Glogau, geb. wahrscheinlich im Juli 1315, Markgraf und Kurfürst von Brandenburg 1323–51, Herzog von Baiern [530] zu München 1347–1361, † (17. oder) 18. September 1361 zu Zornolding (südöstlich von München). – Nachdem Markgraf Waldemar von Brandenburg 1319 ohne Söhne gestorben war, galt der brandenburgische Zweig der Askanier, obgleich noch zwei männliche Mitglieder vorhanden waren und erst binnen Jahresfrist wegstarben, sofort für erloschen, die Mark für dem Reiche heimgefallen. Solange König Ludwig der Baier mit Friedrich dem Schönen von Oesterreich um den Besitz der Krone zu kämpfen hatte, sah er sich verhindert sein königliches Recht über das herrenlose Land auszuüben, obwol über die Marken sofort Freunde und Feinde, Verwandte des ausgestorbenen Hauses und Nachbarn, sie zerreißend, herfielen. Kaum aber hatte er den Gegenkönig bei Mühldorf niedergeworfen, als er auch daranging über die Marken zur Vermehrung und Kräftigung seiner Hausmacht und damit zur Stärkung der königlichen Gewalt zu verfügen. Da des Königs ältester Sohn L. in einer die Marken betreffenden Vertragsurkunde vom 4. Mai 1323 zum ersten Male als Markgraf von Brandenburg genannt wird, so gewinnt die althergebrachte Erzählung, daß die Belehnung auf dem unmittelbar vorher, im März und April zu Nürnberg gehaltenen Reichstage mit Zustimmung der Fürsten geschehen sei, große Wahrscheinlichkeit. Jedoch erst am Johannistage 1324 konnte der König den Märkern selbst anzeigen, daß er seinem Sohne zu Lehen übertragen habe: das Fürstenthum und die Mark Brandenburg und die Erzkämmererwürde sammt den Herzogthümern Stettin und Demmin, dem Lande Stargard, der Grafschaft Wernigerode und allen Grafschaften und Herrschaften, welche einst Waldemar besessen hätte. Da der neue Markgraf noch ein Kind war, so setzte ihm der Vater den Grafen Berthold von Henneberg, der seinen beiden Vorgängern im Reiche und ihm selbst im Kriege und mehr noch als Staatsmann große und treue Dienste geleistet hatte und von ihm wegen dieser Dienste bereits mit mannigfachen hohen Ehren ausgezeichnet war, zum Pfleger und Vormund. Schon am 13. Juli 1323 schloß Graf Berthold im Auftrage des Königs mit dem Dänenkönige Christoph, dessen Hülfe im Hinblick auf die Herzöge von Mecklenburg und von Pommern, die auch tüchtig in die Marken hinein zugegriffen hatten, von großer Bedeutung werden konnte, einen Ehevertrag ab, kraft dessen Christophs Tochter Margaretha mit dem Markgrafen L. vermählt werden sollte; doch konnte die Heirath selbst erst im December des folgenden Jahres zu Wordingborg auf Seeland vollzogen werden. – In den Marken mußte das Augenmerk des Vormundes in der ersten Zeit vor Allem auf die Wiedervereinigung der während des Interregnums auseinander gerissenen Lande gerichtet sein, und hierin fand man gerade bei denjenigen Prätendenten, welche am ehesten den Schein eines Anrechtes für sich geltend machen konnten, den geringsten Widerstand. Schon in dem zuvor erwähnten Vertrage vom 4. Mai 1323 verzichteten Waldemars Witwe Agnes, die selbst der jüngeren Linie der brandenburgischen Askanier angehörte, und ihr zweiter Gemahl Otto von Braunschweig auf die Mittelmark und die Niederlausitz, die in der herrenlosen Zeit gehuldigt hatten, während die Altmark, das Witthum der Agnes, auch dem Herzoge auf Lebenszeit belassen wurde. Mit dem askanischen Herzoge Rudolf von Sachsen-Wittenberg, der einst als Agnes’ Vormund in der Mark gewaltet und nach ihrer Wiederverheirathung Miene gemacht hatte sich dort selbst zu behaupten, vorläufig aber, da die Macht des Königs augenblicklich doch zu hoch ging, ganz still saß, brachte Graf Berthold 1324 eine Annäherung zu Wege und vermittelte im Mai 1328 den Vertrag von Goltzow, durch welchen dem Herzoge gegen den völligen Rücktritt aus der Mark selbst die Niederlausitz auf 12 Jahre wiederkäuflich gegen 16,000 Mark Silbers überlassen wurde. Von den anderen Askaniern schlossen sich die der wittelsbachischen Partei angehörigen Herzöge von Sachsen-Lauenburg sofort auch dem neuen Markgrafen an, während die Grafen von Anhalt sich fürs Erste garnicht hineinmischten. [531] Auch die Wettiner in Thüringen und Meißen gelang es schon 1323 dem wittelsbachischen Hause fest zu verbinden, indem sich die für den kranken Gemahl und den unmündigen Sohn ihre Lande männlich verwaltende Landgräfin Elisabeth bereit fand gegen Herausgabe der einst an die Marken gekommenen eigentlich meißnischen Gebiete die geplante Ehe ihres Sohnes mit der Tochter Johanns von Böhmen aufzugeben und ihn mit einer Schwester des Markgrafen L. zu vermählen; im J. 1327 schloß der junge Landgraf Friedrich (der Ernsthafte) selbst eine Erbverbrüderung mit seinem Schwager von Brandenburg. Im Südosten ließ man das oberlausitzische Land Görlitz im Besitze des schlesischen Herzogs Heinrich von Schweidnitz und Jauer, der als Sohn einer Askanierin Ansprüche erhob und sich des Ländchens bemächtigt hatte, das Land Bautzen aber in dem Besitze des noch immer den Wittelsbachern befreundeten Luxemburgers Johann von Böhmen, welchen König Ludwig selbst (1320) damit belehnt hatte. Im Norden endlich begnügte sich der mecklenburgische Theilfürst Heinrich der Löwe von Wismar, Rostock und Stargard, der die Priegnitz in Pfandschaft besaß, und in dessen Schutz sich auch ein Theil der Ukermark begeben hatte, mit einem guten Geldgeschäfte und entsagte in zwei Verträgen von Mai und Juni 1325 allen jenen Gebieten für die Summe von 32,500 Mark Silbers, so jedoch, daß ihm einzelne Theile davon bis zur Abtragung dieser Schuld weiter als Pfand gelassen wurden. So standen dem Markgrafen L. wenige Jahre nach seiner Ernennung, zumeist in Folge der energischen und geschickten Thätigkeit seines Vormundes, nur noch im Nordosten zwei Nachbarn in offener Feindschaft gegenüber: die Herzöge von Pommern und der König Wladislaw Lokietek von Polen. Im Streite mit den Pommernherzögen handelte es sich nicht blos um Landbesitz, um die Neumark und einen andern Theil der Ukermark, sondern weit mehr noch um die alte Frage, ob sie ihre Lande von der Mark oder vom Reiche zu Lehen trügen. Da König Ludwig die Zusage, welche er 1320 in Betreff der unmittelbaren Reichslehnbarkeit Pommerns gegeben hatte, völlig vergessen zu haben schien, als er die Marken an sein eigenes Haus brachte, so schlossen die Herzöge beider Linien im Juli 1325 ein Bündniß mit dem Polenkönige auf Eroberung und Theilung märkischen Gebietes. Aber nicht mit ihnen selbst kam es dort zum ersten Kampfe, sondern mit Wladislaw allein und in anderem Zusammenhange. Wladislaw, der den Papst für seine feindlichen Absichten gegen den Deutschen Orden günstig stimmen wollte, ließ sich, nachdem 1324 mit König Ludwig selbst auch seine Familie und seine Anhänger in den Bann gethan waren und über ihre Lande, also auch über die Marken, das Interdict verhängt, bestimmen, seine Waffen gegen die „Ungläubigen“ zu erheben und brach, mit den heidnischen Littauern vereinigt, im Januar 1326 in die Neumark und das Land Lebus ein, wo Alles zur Wüste gemacht wurde. Da er aber die festen Plätze nicht erobern konnte und die Märker sich schnell zur Gegenwehr sammelten, so dauerte der Raubzug nur wenige Tage, und auf der Heimkehr wurden die Feinde bis weit nach Polen hinein verfolgt; die sich fortspinnenden Grenzfehden unterbrach erst im October 1329 ein dreijähriger Waffenstillstand. Die Pommernherzöge, zumeist die von Wolgast, wurden zunächst dadurch in Anspruch genommen, daß sie, als 1326 das unter dänischer Lehnshoheit stehende eingeborne Fürstenhaus von Rügen ausstarb, dort zufolge weiblicher Verwandtschaft als Erben auftraten und dabei die Nebenbuhlerschaft Heinrichs des Löwen, der für Rostock dänischer, für Stargard brandenburgischer Vasall war, zurückzudrängen hatten. Nach vielfachen Verhandlungen und Sühneversuchen scheint Graf Berthold den Herzögen die Gewährung ihrer Hauptforderung in Aussicht gestellt zu haben, da aber Kaiser Ludwig, als er nach seiner Krönung in Rom die Belehnung seines Sohnes noch einmal vollzog, hierauf keine Rücksicht nahm, so [532] ging der Streit seinen Weg weiter, bis die Herzöge endlich 1330 ihr Land von der Curie zu Lehen nahmen und nunmehr auch hier der Krieg ausbrach.

Die Vormundschaft Bertholds von Henneberg über den Markgrafen L. hatte, obwol sie dem Namen nach bis zum Jahre 1330 fortlief, doch thatsächlich schon 1325 aufgehört, denn der Graf, der sich von da ab meist in der Umgebung des Königs aufhielt, konnte sich den märkischen Angelegenheiten nur noch vorübergehend widmen. Es leiteten dann den jungen Fürsten diejenigen Männer, die schon immer als Mitvormünder dem Grafen zur Seite gestanden, und zu denen 1327 auch der junge Landgraf von Thüringen hinzutrat, sobald er gemäß dem Erbvertrage die Erbhuldigung in den Marken eingenommen hatte. Bald bildeten sich unter den Vormündern zwei Parteien: eine märkische, an ihrer Spitze der Graf Günther von Lindow-Ruppin, und eine meißnische, von denen es der ersteren gelang für einige Zeit die Oberhand zu gewinnen, sogar den jungen Markgrafen zu veranlassen, daß er sich 1329 selbst für mündig erklärte. Obwol Graf Günther seine Stellung anscheinend in keiner Weise gemißbraucht hat, so war der Kaiser doch mit der Zurückdrängung des Landgrafen durchaus unzufrieden, und nachdem er schon 1330 Gelegenheit gefunden hatte sich in diesem Sinne zu äußern, worauf der Graf sofort zurückgetreten zu sein scheint, ließ er 1333 durch ein besonderes Fürstengericht alle Maßnahmen desselben und seiner Anhänger in der Regierung für ungültig erklären und widerrief mittelbar auch die eigenmächtige Mündigkeitserklärung seines Sohnes. Darnach dürfte er selbst die Regierungsfähigkeit des nunmehr 18jährigen Markgrafen ausgesprochen haben. Die Lage Ludwigs, der vor der Hand natürlich auch weiter noch seine bisherigen Vormünder als Rathgeber um sich behielt, blieb eine sehr schwierige, da die tödtliche Feindschaft der Curie gegen sein Haus und die allmählich platzgreifende und schon bald sich bis zum Kriege steigernde Feindschaft zwischen den Wittelsbachern und den Luxemburgern manchen der begehrlichen Nachbaren zu neuen Schädigungsversuchen reizte, so daß es auch weiterhin ohne Zugeständnisse und Opfer nicht abging, wollte er nicht gefährliche Coalitionen gegen sich und die Marken in Waffen sehen. In dem seit 1330 besonders in der Neumark geführten Grenzkriege mit den Pommernherzögen sah L. nicht blos die Kurie mit ihren Aufstachelungen auf der Seite der Feinde, sondern bisweilen auch trotz des Waffenstillstandes von 1329 den Polenkönig, und erst mit Wladislaws Tode hörte hier wenigstens die polnische Feindschaft auf, da sein Sohn und Nachfolger, der friedlich gesinnte Kasimir III., den Frieden mit Brandenburg sofort erneuerte, im Mai 1335 sogar mit dem Markgrafen und dem Kaiser selbst ein Schutz- und Trutzbündniß und zugleich eine Eheberedung einging, nach welcher seine älteste Tochter mit dem zuletzt geborenen Sohne des Kaisers, Ludwig dem Römer, vermählt werden sollte. Der Kampf mit den Pommern selbst endete erst 1338 damit, daß der Markgraf und der Kaiser die Reichsunmittelbarkeit der Herzöge anerkannten und sich dafür ohne Rücksicht auf die Verwandtschaft und Erbverbrüderung der beiden Zweige den dereinstigen Anfall des wolgastischen Antheils an Brandenburg zusichern ließen. Auf der andern Seite der Marken entstand, als 1334 Agnes, die Gemahlin Ottos von Braunschweig, die Witwe Waldemars, gestorben war und die Altmark im lebenslänglichen Besitze des Herzogs verblieb, bei der Parteistellung desselben die Gefahr, daß der Erzbischof von Magdeburg gewisse lehnsherrliche Rechte, die er auf Grund eines Vertrages von 1196 auf dieses Land sowie auf einige andere Theile der Marken erheben konnte, um so leichter zum Schaden des Markgrafen ausnützen würde. Als der Erzbischof gar im Juni 1336 mit dem Böhmenkönige Johann, mit welchem die Wittelsbacher eben wegen der eigenmächtigen Verfügung des Kaisers über Kärnthen und Tirol in den ersten Krieg geriethen, ein Bündniß abschloß, beeilte sich der Markgraf [533] seine Forderungen anzuerkennen: schon im August nahm er den Haupttheil der Altmark nebst Lebus und Lausitz von dem Erzstift zu Lehen und überließ demselben einzelne altmärkische Gebiete ganz zu Eigen. – Wie die Märker, der Adel gleich den Städten, sich zu Anfange, der wirren Zustände des Interregnums müde, offenbar ohne Schwierigkeiten, soweit es von ihnen selbst abhing, dem neuen Landesherrn unterworfen hatten, zumal der Kaiser selbst und die Vormünder mit Bestätigung und Erweiterung der Privilegien, mit Einräumung von Pfandschaften und anderen Vergünstigungen nicht gekargt hatten, so war auch zunächst kein großer Widerstand zu merken, wenn es galt die zur Wiedergewinnung abgerissener Gebietstheile stets erforderlichen Summen aufzubringen, denn der fast ununterbrochene Friedenszustand und die unverkennbare Fürsorge des jungen Kurfürsten selbst und seiner Räthe für die Hebung der inneren Verhältnisse machten die Unterthanen zu allen Leistungen fähiger und williger; auch mag die hohe Stellung, welche der Kaiser gerade gegen den Ausgang der 30er Jahre im Reiche einnahm, nicht wenig dazu beigetragen haben die der Herrschaft seines Sohnes günstige Stimmung im Lande zu erhalten. Mit einer beflissenen Bereitwilligkeit scheint z. B., als die zwölfjährige Wiederkaufsfrist für die Niederlausitz ihrem Ende nahte, die doch nicht unbedeutende vertragsmäßige Summe beigesteuert zu sein, wobei sich ganz besonders thätig Berlin und Köln erwiesen; seit dem Jahre 1340 erscheint das Land in der That aus der Gewalt Rudolfs von Sachsen gelöst und der Markgraf völlig Herr desselben. Eine auswärtige Politik mit Nachdruck zu betreiben, dazu reichten freilich auch damals die Kräfte Ludwigs nicht aus, er konnte es, als es galt seinen Schwager Waldemar, den jüngsten Sohn des vertriebenen Dänenkönigs Christoph, in das väterliche Reich zurückzuführen, Dänemark aus der Herrschaft der holsteinischen Grafen zu befreien, über eine Vermittlerthätigkeit nicht hinausbringen. Die ersten Verträge, welche Waldemar, der bisher bald am kaiserlichen, bald am brandenburgischen Hofe gelebt hatte, hierüber mit seinen holsteinischen Vettern im April und Mai 1340 zu Spandau und zu Lübeck abschloß, nennen gerade den Markgrafen als den Vermittler. Schon 1333 hatten Waldemar und sein älterer Bruder Otto ihr Herzogthum Estland an Stelle der noch immer nicht ausgezahlten Mitgift ihrer Schwester dem Schwager zu beliebiger Verfügung übertragen; da aber die deutschen Wittelsbacher mit dem fernen Lande noch weniger anzufangen vermochten als die Könige von Dänemark, so verkaufte es später (1346) Waldemar mit Zustimmung des Kaisers Ludwig an den Deutschen Orden, bei welcher Gelegenheit der Markgraf wenigstens noch die Summe von 6000 Mark Silbers als Abstandsgeld (scheinbar auch als Kaufgeld) vom Orden herausbekam.

Mit dem Jahre 1342 änderte sich vollständig die günstige Stimmung wie im Reiche gegen den Kaiser, so in den Marken gegen seinen Sohn. Dem Kaiser, der bereits einmal den Versuch gemacht hatte, die Luxemburger zum Tausche zwischen der Mark Brandenburg und dem für seine Hausmacht günstiger gelegenen Tirol, wozu auch der Markgraf selbst ganz wohl geneigt gewesen wäre, zu bewegen, bot sich jetzt eine Gelegenheit Tirol ohne einen solchen Preis zu erwerben und wurde von ihm sofort benutzt. Besitzerin von Tirol war damals Margaretha, wegen ihres unförmlichen Mundes Maultasche genannt, welche die Grafschaft ihrem Gemahle Johann Heinrich, dem zweiten Sohne des Böhmenkönigs, zugebracht hatte, während sie ihr anderes Erbtheil Kärnthen durch Verfügung des Kaisers an die Habsburger verloren hatte. Sie selbst, 22 Jahre alt, sinnlich angelegt und einem leichten Lebenswandel zugeneigt, war schon längst ihres 18jährigen, schwächlichen und mattherzigen Gemahles überdrüssig, die tirolischen Landherren aber waren unzufrieden mit der Herrschaft des Luxemburgers und der von ihm hereingezogenen Fremden. Da man den Kaiser gar begierig auf [534] den Besitz des Landes wußte, so richtete man die Augen auf seinen ältesten Sohn, der seit einigen Jahren (man weiß nicht sicher, seit wann) Witwer war, und wußte seine Bedenken mit den Gegengründen zu zerstreuen, daß die Ehe zwischen Johann Heinrich und Margaretha wegen zu naher Verwandtschaft beider Theile schon an sich ungültig und überdies nicht körperlich vollzogen wäre. Nach einem ersten, mißglückten Versuche einer Verschwörung im J. 1340 wurde Johann Heinrich im November des folgenden Jahres wirklich aus dem Lande gejagt, worauf der Kaiser selbst, längst im Einverständnisse mit den Verschworenen, seinen Sohn eiligst auf das Schloß Tirol führte, daselbst trotz der entschiedenen Abmahnungen und Drohungen des Papstes am 10. Februar 1342 die Ehe zwischen Ludwig und Margaretha durch ihm anhängende Geistliche einsegnen ließ und Tags darauf die Belehnung der Neuvermählten mit Tirol und sogar mit Kärnthen vollzog. Durch diesen Schritt hatte Kaiser Ludwig sich und seinen Sohn der Kirche gegenüber ohne Frage ins Unrecht gesetzt, er hatte die unversöhnliche Feindschaft der Luxemburger und den unverhohlenen Widerwillen der Fürsten und des Volkes in den weitesten Kreisen geerntet, er hatte endlich seinen Sohn den Marken entzogen und die Befestigung der wittelsbachischen Herrschaft in denselben für immer hintertrieben. Da L., der fast durchgehend in Tirol blieb, während er Brandenburg durch Statthalter regieren ließ, in der Verwaltung eine genaue Aufsicht führte und gegen seine Zusage in Hof- und Landesämter ebenfalls meist Fremde nahm, so daß auch gegen ihn bald allgemeine Unzufriedenheit entstand, und da sich auch die Landesbischöfe dem gebannten Fürsten, der das Interdict über das Land gebracht hatte, feindlich gegenüberstellten, so wurde es den Luxemburgern nicht schwer wieder geheime Einverständnisse anzuknüpfen. Kaum hatte L., ohne die Nähe der Gefahr zu ahnen, im Anfange des Jahres 1347, wie er es gerade 10 Jahre vorher schon einmal gethan, eine Heidenfahrt nach Preußen unternommen, bei welcher Gelegenheit er auch einmal wieder die Mark besuchte und daselbst einige Regierungshandlungen ausübte, so benutzte der Luxemburger Karl, der bisherige Markgraf von Böhmen, der inzwischen von der wachsenden guelfischen Partei zum Gegenkönige gewählt und mit Zustimmung des Papstes gekrönt, auch seinem in Frankreich gefallenen Vater Johann auf dem böhmischen Throne gefolgt war, seine Abwesenheit und fiel von Süden her in Tirol ein. Aber das Unternehmen scheiterte vor dem von Margaretha tapfer vertheidigten Schlosse Tirol, und Karl mußte, da auch die Adligen, den Verkauf des Landes an lombardische Herren befürchtend, zum guten Theile von ihm wichen, schnell zurückgehen; von dem zu günstiger Stunde zurückkehrenden Markgrafen eingeholt, wurde das böhmische Heer geschlagen und in schimpfliche Flucht getrieben (April). Fünf Jahre lang durfte darauf der zum Landeshauptmann von Tirol ernannte Herzog Konrad von Teck ein furchtbar schweres Regiment der Rache ausüben. Schon rückte König Karl im Spätherbste zu neuem Angriffe aus, dieses Mal gegen Baiern selbst, als er die Nachricht von dem am 11. October erfolgten plötzlichen Tode des Kaisers erhielt. Ludwig der Brandenburger, der vorläufig zusammen mit seinen zwei nächst jüngeren Brüdern Stephan und Ludwig dem Römer die gemeinsame Regierung Oberbaierns übernahm, trat natürlich an die Spitze der Wittelsbacher und der ghibellinischen Partei[WS 1], wenn auch, falls sich diejenigen deutschen Fürsten, die auch jetzt den Luxemburger nicht als ihren König anerkennen mochten, nicht zu dem Oberhaupte der Christenheit, von welchem Kaiser Ludwig kurz vor seinem Tode verflucht worden war, in den schärfsten Gegensatz stellen wollten, an seine eigene Wahl ebenso wenig zu denken war wie im J. 1344, wo der verstorbene Kaiser selbst sich erboten hatte die deutsche Krone mit Vorbehalt der kaiserlichen Würde auf seinen ältesten Sohn zu übertragen, die Fürsten aber die Zustimmung verweigerten. [535] Als Haupt der Partei aber entwickelte L. dennoch in der nächsten Zeit eine rege Thätigkeit: auf seine Veranstaltung wurde zunächst König Eduard III. von England, der Sieger im französischen Kriege, zum römischen Könige gewählt; er selbst bemühte sich, als dieser verzichtete und auf des Gegners Seite trat, persönlich um den auch von Karl umworbenen Markgrafen Friedrich von Meißen-Thüringen, seinen Schwager; auf einer Zusammenkunft mit Karl selbst zu Passau verweigerte er ihm trotz der in Aussicht gestellten Aussöhnung mit der Kirche hartnäckig die Anerkennung; er selbst lenkte die Augen seiner Partei auF den dem bairischen Hause enge verbundenen Grafen Günther von Schwarzburg, unterhandelte persönlich mit ihm in Dresden unter den Augen Karls und half endlich am 30. Januar 1349 auf dem Galgenfelde bei Frankfurt a. M. Günther zum Könige wählen. Diese Erhebung eines andern Königs war aber für den Markgrafen L. nicht blos ein Schachzug auf dem Felde der Reichsangelegenheiten, sondern zugleich ein Akt der Gegenwehr gegen die Feinde seiner Herrschaft in Brandenburg, die ihm dort neue große Gefahr bereitet hatten. Der Erzbischof von Magdeburg und die Grafen von Anhalt hatten einen alten Bauern angestiftet sich für den Markgrafen Waldemar auszugeben und ihn im August 1348 nach der Mark geführt, wo er theils durch seine Freigiebigkeit mit Privi1egien, theils wegen der starken Unzufriedenheit der Unterthanen mit der wittelsbachischen Regierung sehr schnell fast allgemeine Anerkennung fand: noch immer hatten zur Ablösung fremder Ansprüche Beisteuern vom Lande selbst aufgebracht werden müssen (die Gesammtsumme der hierzu verwendeten Gelder betrug nach den noch vorhandenen Urkunden etwa 125,000 Mark Silbers, d. i. beinahe 5 Millionen Mark heutigen Geldes); die bairischen Beamten verfuhren bei der ständigen Abwesenheit des Landesherrn häufig genug willkürlich und gewaltthätig; noch lastete auf dem Lande das Interdict, das sich im gewöhnlichen Leben der Menschen alle Tage fühlbar machte; dazu war L. selbst seines leichtlebigen Charakters wegen den Märkern nicht sehr genehm. Auch die anderen auf märkisches Gebiet begierigen Nachbarn gingen auf den Betrug mit dem falschen Waldemar bereitwillig ein. Am eifrigsten erwies sich König Karl. Er bot sofort in Böhmen ein Heer auf, mit welchem er nach der Mark eilte, und belehnte dort am 2. October den angeblichen Markgrafen, während er den Askaniern von Wittenberg und von Anhalt (die Lauenburger hielten zu L.) für den kinderlosen Tod desselben die Nachfolge zusagte und gegen die Widerspänstigen in der Mark selbst die Reichsacht aussprach. Als Markgraf L. selbst im September nach der Mark geeilt war, hatte er nur noch im Lande „über der Oder“ Zuflucht gefunden, und auch sein Bruder Ludwig der Römer, welchen er, als ihn selbst wieder die Reichsangelegenheiten abriefen, zur Fortführung des Kampfes zurückgelassen hatte, vermochte Anfangs keine Fortschritte zu machen. – Im Reiche unterlag die wittelsbachische Partei mit ihrem Gegenkönige sehr bald, und wesentlich durch die Schuld Ludwigs, der seinen verbrieften Verpflichtungen gegen Günther in treuloser Weise nicht nachkam, weder Heeresfolge leistete, noch auch die Reichskleinodien auslieferte. Als Günther nach zwei kleinen Niederlagen von tödtlicher Krankheit befallen wurde, eilte L. (Mai 1349) von Tirol aus zu Karl ins Lager bei Ellfeld (Eltville) und erkannte ihn nicht blos selbst als den allein rechtmäßigen römischen König an, sondern wußte auch hervorragende Mitglieder der eigenen Partei zu dem gleichen Schritte zu bewegen, worauf Günther selbst sich schon nach wenigen Wochen der königlichen Würde begab. Um das Haupt der Gegenpartei für das schnelle Aufgeben der eigenen Sache zu entschädigen entsagte Karl allen Ansprüchen auf Tirol und die Nebenländer und versprach L. mit allen seinen Fürstenthümern, Landen und Herrschaften zu belehnen, ihm auch vom Papste die kirchliche Sühne auszuwirken, darin aber täuschte er doch [536] wieder den Markgrafen, daß bei der Zusage der Belehnung nicht die Reichslehen einzeln aufgezählt wurden, so daß jener auch die Mark Brandenburg eingeschlossen glaubte, während er selbst nicht gesonnen war, die Askanier und ihren Schützling so schnell und ohne Weiteres fallen zu lassen. Noch im August sprach sich Karl entschieden für den Markgrafen Waldemar aus, aber bis zum Anfange des folgenden Jahres, als sich die Kriegsaussichten und die anderen Verhältnisse in der Mark zu Ungunsten desselben gewandt hatten, änderte auch er seine Meinung. Wol hatte Ludwig der Römer bei Oderberg eine vollständige Niederlage gegen die Mecklenburger erlitten, dagegen war der Dänenkönig Waldemar seiner Sache mit Heeresmacht zu Hülfe gekommen; auf beiden Seiten war in gleicher Weise Geldmangel eingetreten, der bei den Gegnern die Lust für den Betrug weiter zu wirken schwinden ließ. Als der Markgraf L., welcher inzwischen gegen die väterlichen Bestimmungen die Lande mit den Brüdern getheilt hatte, und zwar so, daß er selbst, Ludwig der Römer und der jüngste Bruder Otto neben Tirol Oberbaiern und die Marken, die anderen drei Brüder Niederbaiern und Holland nahmen, wieder selbst nach Brandenburg zurückkehrte, gelang es ihm zunächst wenigstens den letzten der Pommernherzöge auf seine Seite zu ziehen und in Folge dessen auch zur Einigung mit dem Polenkönige zu kommen. Am 2. Februar 1350 wählten bereits die Häupter beider Parteien, die zu Spremberg in der Lausitz zusammenkamen, darunter König Waldemar, Markgraf L. und die Mecklenburger, den Schwedenkönig Magnus zum Schiedsrichter. König Karl, zu welchem sich L. von da sofort nach Bautzen begab, zeigte sich zwar sehr erzürnt über diese Anrufung eines fremden Richters, ließ sich aber um so leichter besänftigen, als jener sich bereit erklärte den Schwedenkönig fallen zu lassen und dem Pfalzgrafen Ruprecht das Schiedsurtheil aufzutragen. Nachdem die von Ruprecht erwählten Richter noch zu Bautzen „den, der sich nennet Waldemar“, und seine Helfer mehrerer Vergehen gegen die Reichsgesetze schuldig erkannt und die endgültige Entscheidung über die Person des Ersteren, über die sie sich bereits sehr zweideutig ausdrückten, dem kaiserlichen Hofgericht zu Nürnberg überwiesen hatten, belehnte Karl auf der Stelle die beiden Ludwig und Otto mit den Marken und mit der Kurstimme, die immer der Aelteste ausüben sollte, zu gesammter Hand und bestätigte ihnen den Besitz aller ihrer anderen Reichslehen, und nachdem dann das Hofgericht zu Nürnberg wirklich den angeblichen Waldemar für „unrecht“ erklärt hatte, setzte Karl die drei Brüder (12. April) in Nutzen, Gewehr und Recht der Marken und beauftragte ihren Schwager von Meißen mit der Durchführung dieser Einweisung. Zwischen den beiden Gerichtstagen hatte L. dem Könige in Prag persönlich die Reichskleinodien ausgeliefert. Aber alle gerichtlichen Urtheile und königlichen Befehle förderten den thatsächlichen Wiedergewinn der Marken für die Wittelsbacher nicht um einen Schritt, gleichwie das wiederholte Versprechen des Königs sich um die Aufhebung des Bannes zu bemühen irgendwelchen Erfolg nicht hatte. Noch im Mai schleuderte die Curie einen erneuerten und verschärften Bannstrahl gegen „den Herzog Ludwig von Baiern, der sich Markgraf von Brandenburg nennt“, und gegen alle seine Anhänger und Getreuen, geistlich und weltlich, in und wegen der Mark aber hatten die wittelsbachischen Brüder noch bis zum Ende des folgenden Jahres ununterbrochene Kämpfe zu bestehen und mannigfache Verhandlungen zu führen. Den Sommer hindurch kämpfte Ludwig der Römer allein und vermochte erst, als er die Mecklenburger durch Verzicht auf die Lehnshoheit über Stargard befriedigte und von Neuem die Hülfe des Königs Waldemar erhielt, von dem Lande über der Oder aus wenigstens mit einigem Erfolge vorzugehen. Im September erschien auch L., nachdem er um den im Grunde doch nur auf die Zerstückelung der wittelsbachischen Macht hinarbeitenden König noch weiter zu [537] befriedigen die vom Pfalzgrafen Ruprecht gegebene Zusage des Anfalles der Oberpfalz an Böhmen bestätigt hatte, selbst mit einem stattlichen Heerhaufen in der Mark. Wenn er aber schon am 10. November wieder dem gleichnamigen Bruder die Verwaltung der Marken auf die nächsten sechs Jahre überließ, so dauerte es doch bis Weihnachten des folgenden Jahres 1351, ehe er wieder nach Baiern und Tirol zurückgehen konnte, da Ludwig der Römer vom Februar ab das ganze Jahr in Holland zubringen mußte, um dem jüngeren Bruder Wilhelm gegen die eigene Mutter zu helfen. Während dieser Zeit nun waren die Bemühungen Ludwigs von so günstigen Erfolgen gekrönt, daß sich, als der Bruder im December zurückkehrte, nur noch ein Theil des Ukerlandes und einige Städte der Mittelmark, darunter die Doppelstadt Brandenburg, auf der Seite und im Besitz der Askanier befanden: Berlin und Köln hatten sich, fast zuletzt, im September unterworfen, und sogar mit dem Erzbischof von Magdeburg war eine Sühne geschlossen, wenn auch um den Preis, daß L. die Einlösung der von den Gegnern an das Erzstift verpfändeten Altmark selbst übernahm. Hatte schon früher L. nie besondere Neigung für die Marken empfunden, so war in ihm durch die schwere Arbeit des letzten Jahres der Wunsch nach völliger Trennung von ihnen nur um so lebhafter angeregt. Nach kurzen Verhandlungen einigte er sich schon am Weihnachtsabend 1351 zu Luckau in der Lausitz mit seinem gleichnamigen Bruder dahin, daß dieser und unter seiner Vormundschaft Otto von jetzt ab die Mark Brandenburg mit allem Zubehör erblich und eigenthümlich erhielten, daß die drei Brüder und ihre Nachkommen sich gegenseitig beerben, daß sie bei Ausübung der Kur im Reiche miteinander „ein Mann sein“ sollten. Sofort darnach begab L. sich nach dem Süden.

Die Ruhe, welche L. in Baiern und Tirol vielleicht zu finden gehofft hatte, wurde ihm auch dort nicht zu Theil, im Wesentlichen weil König Karl, der mit dem Aufgeben der Askanier in Brandenburg genug für die Wittelsbacher gethan zu haben glaubte, auch weiterhin bald offen, bald geheim wenigstens der bairischen Linie der Letzteren entgegenarbeitete. Die beste Handhabe dazu bot sich ihm vorläufig noch in Tirol, wo er nicht blos Gelegenheit hatte für die von L. noch immer bedrängten Landesbischöfe oder für seine übrigen Anhänger einzutreten, sondern auch selbst noch seit 1347 her viele Gebiete im Süden behauptete. Erst im August 1354 gelang es der Vermittelung des Herzogs Albrecht des Lahmen von Oesterreich den König zum nochmaligen und ausdrücklichen Verzicht auf alle seine kärnthnerischen und tirolischen Ansprüche zu bewegen und in den übrigen Punkten einen billigen Ausgleich herbeizuführen. Doch auch damit war der tiefe Widerwille des Luxemburgers gegen die Söhne Kaiser Ludwigs nicht im Mindesten gehoben. Wie er diese unter der Beihülfe der treu zu ihm stehenden Pfalzgrafen zu weiteren Landestheilungen zu veranlassen wußte, so beeinträchtigte er sie noch ganz besonders und für immer durch die Anordnungen der goldenen Bulle von 1356 in Betreff der Kurstimmen: die mit dem Erztruchsessenamt verbundene Kurwürde wurde hier bekanntlich entgegen den Festsetzungen des Hausvertrages von Pavia (von 1329), welche einen Wechsel derselben zwischen der pfälzischen und der bairischen Linie angeordnet hatten, der ersteren allein zugesprochen, während die an der Mark Brandenburg und dem Erzkämmereramt haftende Stimme ohne Beachtung der Abmachungen von Luckau Ludwig dem Römer und seinen Nachkommen übertragen wurde. Die einzige Stütze, welche L. in den Widerwärtigkeiten der letzten zehn Jahre seines Lebens fand, boten ihm die österreichischen Herzöge, jener Albrecht und nach dessen Tode (1358) sein Sohn Rudolf; es war eine aufrichtige und wirksame Hülfe, wenn auch keine uneigennützige, da die Herzöge die Erbansprüche, welche ihnen als Verwandten des [538] Fürstenhauses, dem Margaretha Maultasch entsprossen war, dereinst auf Tirol zustanden, am Besten durch engen Anschluß an L. durchzuführen hoffen durften. Schon im Sommer 1352, als Herzog Albrecht gegen die Züricher zu Felde zog, hatte ihm der Markgraf Hülfe zugeführt und bei dieser Gelegenheit neben einem Bündniß gegen alle Feinde einen Ehevertrag zwischen ihren Kindern abgeschlossen: sein einziger (etwa 1343 geborener) Sohn Meinhard, der ihm allein von allen Kindern aus der zweiten Ehe übrig geblieben war, sollte dereinst des Herzogs Tochter Margaretha heirathen; und als er im Spätsommer 1354 dem Herzoge abermals gegen denselben Feind zugezogen war, ging er in seinem Vertrauen gegen ihn, dem er wahrscheinlich auch durch Schulden verbunden war, so weit, daß er demselben auf drei Jahre die Pflegschaft nicht nur über den eigenen Sohn, der zur Erziehung an den Wiener Hof gegeben wurde, sondern auch über seine oberbairischen Lande übertrug und diese zum Gehorsam an den Herzog wies. Durch Herzog Albrecht gelangte L. endlich auch zur Erfüllung seines so lange gehegten und immer vergebens erstrebten Wunsches, zur Lösung vom Kirchenbann, denn jener durfte es doch nicht gut wagen seine Tochter einem Gemahle hinzugeben, an welchem der Makel unehelicher Geburt haftete. Nachdem ein eigenes Gesuch, welches L. im Januar 1355 an die Curie gerichtet hatte, nochmals abschlägig beschieden war, obgleich er sich erboten hatte sich allen und jeden Bedingungen zu unterwerfen, brachten endlich die Gesandten des Herzogs, die gegen Ende 1357 nach Avignon abgefertigt wurden, einen günstigen Bescheid. Ehe noch die von Innocenz VI. gewährte Aussöhnung Ludwigs und seiner Gemahlin mit der Kirche in aller Form vollzogen war, durfte bereits, vielleicht mit Rücksicht auf das nahe bevorstehende Ende Albrechts, im Juni 1358 zu Passau die Vermählung der beiden fürstlichen Kinder stattfinden. Aber dennoch verging wieder noch ein volles Jahr, bis die kirchliche Sühnung Ludwigs und Margarethas selbst vollzogen werden konnte. Nachdem der Herzog Rudolf die Bürgschaft für alle ihre der Kirche gegebenen Versprechungen übernommen hatte, wurde zunächst die Scheidung ihrer ungesetzlichen Ehe ausgesprochen, sodann wurden sie selbst in den Schoß der Kirche wieder aufgenommen, wegen ihrer zu nahen Verwandtschaft dispensirt und endlich wieder kirchlich getraut; die letzte Handlung geschah zu München am 2. September 1359. Genau zwei Jahre darnach erfolgte der plötzliche Tod des Markgrafen. – (Die Quellen siehe unter dem folgenden Artikel).


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Parei