ADB:Otto V. (Markgraf von Brandenburg)

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Artikel „Otto V., Markgraf von Brandenburg“ von Otto von Heinemann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 663, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto_V._(Markgraf_von_Brandenburg)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 07:13 Uhr UTC)
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Otto V., Markgraf von Brandenburg, zweiter Sohn Otto’s III., regierte nach dem frühen Tode seines ältesten Bruders Johann († 19. April 1267) mit seinen beiden jüngeren Brüdern Albrecht und Otto VI. das väterliche Erbe gemeinsam. Von seiner stattlichen, heldenmäßigen Gestalt erhielt er den Beinnamen „der Lange“ (Longus). Seine nahen Beziehungen zu Böhmen – König Ottokar war sein mütterlicher Oheim – veranlaßten ihn, sich mehr in die böhmischen Dinge einzumischen, als dem heimathlichen Lande förderlich war. Im October 1271 zog er in Begleitung seines Vetters Otto mit dem Pfeil mit stattlicher Mannschaft seinem Oheim gegen den König von Ungarn zu Hilfe. Preßburg wurde erobert und verwüstet, die dortige Schatzkammer geplündert, reiche Beute gemacht. Auch in dem für den Böhmenkönig so verhängnißvollen Streite mit Rudolf von Habsburg stand O. auf Seiten seines Schwagers. Er nahm Theil an der großen Schlacht auf dem Marchfelde, die Ottokar Krone und Leben kostete. Dann übernahm er mit der Vormundschaft über Ottokars hinterlassenen unmündigen Sohn die Regierung Böhmens. Im J. 1279 kam mit Rudolf ein bindender Vertrag dahin lautend zu Stande, daß von dem durch Ottokar vereinigten Ländercomplexe Oesterreich, Steiermark und Kärnthen für ewige Zeiten, Mähren nur auf fünf Jahre an den deutschen König fallen, Böhmen aber dem unter der Vormundschaft Otto’s stehenden jungen Könige Wenzel verbleiben solle. Diese seine Verwaltung Böhmens, welche erst durch Wenzels Mündigkeitserklärung und Krönung am J. 1283 ihre Endschaft erreichen sollte, ist keine glückliche für das Land gewesen, welches sich den deutschen Fremdlingen gegenüber im hohen Grade schwierig erwies. Auch Pest und Hungersnoth wütheten damals in Böhmen. Die böhmischen Geschichtsschreiber machen aus ihrem Haß gegen den fremden, dem Lande sich aufdrängenden Regenten kein Hehl, den sie zugleich grausamer Härte und maßloser Habsucht beschuldigen. Es ist schwer zu ermitteln, wie weit diese Klagen berechtigt waren, da wir hier ausschließlich auf böhmische Quellen angewiesen sind. In Brandenburg hatte O. sich 1272 mit seinen jüngeren Brüdern, nachdem diese zu ihren Jahren gekommen waren, auseinander gesetzt: von nun an regierte er seinen Landesantheil allein. Als nach dem Tode Rudolfs von Habsburg eine neue Königswahl bevorstand, gerieth er als Haupt der ottonischen Linie mit seinem gleichnamigen Vetter aus der johanneischen Linie über die Ausübung der Kurstimmen in Streit. Otto der Lange unterstützte die Wahl Adolfs von Nassau, während Otto mit dem Pfeil sich auf die Seite der österreichischen Partei stellte. Von seiner inneren Verwaltung des Brandenburger Landes ist außer einigen Vergabungen und Verleihungen wenig bekannt: den Bürgern von Köln und Berlin bestätigte er am 28. September 1298 das Stapelrecht. Seine Gemahlin war Jutta oder Judith, die einzige Tochter des Grafen Hermann von Henneberg. Als ihr Bruder Poppo im J. 1291 starb, fielen ihr und ihrem Gemahle dessen gesammte Lande, ein Theil der Grafschaft Henneberg und die Pflege Coburg, zu, die nun mit dem Brandenburger Erbe vereinigt wurden. Im J. 1298 ist Otto der Lange gestorben: sein Todestag steht nicht unzweifelhaft fest. Im Kloster Lehnin soll er bestattet worden sein.