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Artikel „Rubenow, Everhard“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 415–417, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rubenow,_Everhard&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 11:24 Uhr UTC)
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Rubenow: Everhard R., Bürgermeister von Greifswald und Gesandter beim Hansabunde, war der Sohn von Everhard R. († 1312), aus einer wahrscheinlich von dem benachbarten Dorfe Rubenow eingewanderten Familie. Anfangs, mit seinem Bruder Johannes, sich gelehrten Studien widmend, und den Grad eines Magisters erwerbend, diente er, während dieser den geistlichen Stand erwählte, und zuerst (1340) in Wolgast, dann aber (1353–84) in Stralsund ein Plebanat bekleidete, seiner Vaterstadt als rechtsgelehrter Beistand, und wirkte auch als Anwalt für auswärtige Parteien, u. a. erhielt er (1336), in dem Processe der Stadt Stralsund mit dem Pfarrer Heinrich v. Bülow, eine Citation nach Wismar; ferner gab er (1338–40), in Bezug auf den zwischen dem Rathe und dem Domcapitel zu Hamburg schwebenden Streit, ein Gutachten über die in Greifswald bestehenden Satzungen hinsichtlich der Lebenslänglichkeit und Selbstergänzung, sowie über andere mit der Hamburger Ordnung gleichartige Bestimmungen der Rathsherrnwahl, endlich vermittelte er (1340 ff.), mit seinem Bruder Johannes, dem Wolgaster Pleban, und anderen Geistlichen, die Uebertragung des Eigenthumsrechtes, hinsichtlich des Boltenhäger Teiches und der an demselben belegenen Güter, durch das Kloster Eldena an die Stadt Greifswald, bei welchen Verhandlungen er bald als Gelehrter (clericus) und Magister, bald als Schiedsrichter (arbitror) bezeichnet ist. In dieser Stellung erwarb er zugleich großen Reichthum, welcher in zahlreichen städtischen Häusern und in dem umliegenden Grundbesitz bestätigt war, ein Umstand, der ihn, im Zusammenhang mit seiner juristischen Bildung und Erfahrung, sowie in Rücksicht auf seinen energischen Charakter, besonders geeignet erscheinen ließ, als Mitglied des Rathes und dessen Gesandter auf den Hansatagen zu wirken. In welchem Grade er den von ihm gehegten Erwartungen entsprach, läßt sich daraus entnehmen, daß man ihm schon im J. 1351 die Bürgermeisterwürde übertrug, welches Amt er bis zu seinem Tode (1379) mit regem Eifer und rühmlicher Anerkennung verwaltete. Stadt und Land bedurften nämlich zur Bewältigung der ungünstigen auf sie einstürmenden Ereignisse verdoppelter Anstrengung, namentlich waren die ersten Jahre (1349–51), in denen er als Rathsherr [416] wirkte, von den Schrecknissen des schwarzen Todes und vom zweiten rügischen Erbfolgekriege begleitet, welcher das Aussterben des gräflichen Geschlechtes v. Gützkow und den Vermögensverfall mehrerer ritterschaftlichen Familien verursachte. Eine noch größere Gefahr drohte der Stadt durch die ebenso gewaltsamen wie treulosen Unternehmungen, welche Waldemar Atterdag, seitdem er (1340) die dänische Krone trug, gegen den Hansabund richtete, und die ihren Höhepunkt in der Eroberung und Plünderung von Wisby auf der Insel Gotland (1361) erreichten. Infolge dessen rüsteten die Städte zum Kriege und beriefen deren Vertreter zu berathenden Versammlungen, am 1. August und 7. September 1361, nach Greifswald; hier hatte R. in Gemeinschaft mit seinen Amtsgenossen, den Bürgermeistern Heinrich von Lübeck und Nikolaus Westphal, Gelegenheit, seine diplomatischen und juristischen Erfahrungen durch Leitung der Verhandlungen zu bethätigen, aus welchen ein Bündniß mit Schweden und Norwegen, sowie der Beschluß hervorging, daß Stralsund und Greifswald zusammen 12 Schiffe und 600 Gewappnete stellen sollten. Nach dem unglücklichen Ausgang dieses Seekrieges und dem Verluste der Flotte bei Helsingborg (1362), folgten die schwierigen Verhandlungen mit Dänemark über den Waffenstillstand und Frieden, für welchen Zweck wiederum Greifswald als Versammlungsort ausersehen wurde, anscheinend wegen seiner Lage in der Nähe von Wolgast, wo König Waldemar (1363) verweilte, und die ihm befreundeten pommerschen Herzoge Bogislaw V. und Barnim IV. einen Vertrag zwischen ihm und den Städten zu vermitteln strebten. Die von beiden Parteien versuchte Uebereinkunft am 8. und 22. September sowie 1. und 9. November blieb jedoch erfolglos, erst die zu Stralsund (6. Januar, 18. Juni 1364) fortgesetzten Bestrebungen, bei welchen R. als Vertreter Greifswalds gegenwärtig war, führten zum Waffenstillstand vom 21. Juni 1364. So ungünstig diese Streitigkeiten und Unglücksfälle im allgemeinen erschienen, so bewirkten dieselben jedoch andererseits für Greifswald besondere Vortheile, theils dadurch, daß die Stadt von den verschuldeten Geschlechtern von Gristow und Dotenberg umfangreichen Grundbesitz erwarb, theils in der Weise, daß dieselbe sich den benachbarten Städten enger anschloß und mit Stralsund, Anklam und Demmin (1352–53) gemeinsame Gesetze aufstellte, endlich auch durch die Anlage neuer Erbe- und Rentenbücher, durch welche die bürgerlichen Vermögensverhältnisse eine regelmäßige Ordnung empfingen. Auf diese Art durch eigene Kraft gestärkt und durch herzogliche Privilegien gefördert, vereinigte sich Greifswald mit den übrigen Gliedern des Hansabundes zu dem zweiten Kriege gegen Dänemark, in welchem die Städte durch glänzende Siege den ruhmvollen Frieden von Stralsund (24. Mai 1370) errangen. Bei allen diesen Versammlungen und Begebenheiten war R., in Gemeinschaft mit Siegfried v. Lübeck und Heinrich Schuppelenberg, der Vertreter seiner Vaterstadt, und theilte mit Bertram Wulflam von Stralsund in gleicher Weise die Leitung des Kampfes, wie die Früchte des Sieges. Aus seiner Ehe mit Gheseke stammen, außer mehreren Töchtern, zwei Söhne, Johannes und Heinrich R., von denen der letztere seit 1384 Rathsherr, und seit 1395 Bürgermeister war. Unter seiner Amtsführung († 1419) entstanden der Krieg mit Herzog Wartislaw VIII. und die Bonowschen Händel, deren glückliche Beilegung durch eine Dankmesse gefeiert wurde. Aus Heinrich’s Ehe mit Barbara v. Soest stammen 5 Söhne: Arnold, Johannes, Nikolaus, Heinrich senior und Everhard, von welchen Arnold (1419–30), Johannes (1430 bis 1438) und Heinrich (1442–47) Mitglieder des Greifswalder Rathes waren; Everhard vermählte sich mit Wobbeke Siegfried, Tochter des Stralsunder Bürgermeisters Nikolaus Siegfried, deren Sohn Melchior, Rathsherr zu Greifswald (1450–76), nebst seiner Schwester Brigitta, vermählt mit 1) Joh. Oseborn, 2) Hen. Junge, eine zahlreiche Descendenz hinterließ, welche zu den Hebungen [417] der von Nik. Siegfried begründeten Stiftungen berechtigt ist. Aus Arnold’s Ehe mit Margarete Lüssow entsproß der Bürgermeister Dr. Heinrich Rubenow, welcher sich durch die Stiftung der Universität Greifswald einen unvergänglichen Namen erwarb.

Hanserecesse, Th. I–III. – Zeitschrift für Hamburgische Geschichte III, 319. – Fock, Rüg. Pom. Gesch. III, 178. – Pyl, Pom. Gesch. Denkm. III, 16 ff., 109 ff., Stammtafeln I–IV. Die infolge mehrerer Fälschungen in Th. III aufgenommenen Irrthümer sind berichtigt in Pyl, Pom. Gesch. Denkm. IV, 31–40. – Pyl, Pom. Genealogien II, 155. – Pyl, Gesch. des Kl. Eldena, S. 653–54; – Gesch. der Greifswalder Kirchen, S. 552 ff., 715 ff. – Meckl. Urk. Buch Nr. 5469.