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Artikel „Preczlaw v. Pogarell, Bischof von Breslau“ von Colmar Grünhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 541–545, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Preczlaus_von_Pogarell&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 05:21 Uhr UTC)
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Preczlaw v. Pogarell, Bischof von Breslau, 1342–1376. Die Regierungszeit Bischof Preczlaw’s bezeichnet einen höchst bedeutsamen Wendepunkt in der Geschichte der schlesischen Kirche. Die alte Abhängigkeit Schlesiens von Polen hatte schon am Anfange des 13. Jahrhunderts auf politischem Gebiete ihr Ende gefunden. Auf kirchlichem aber war sie geblieben, insofern das breslauer Bisthum für eine der Suffragandioecesen der polnischen Metropole zu Gnesen galt zum Mißvergnügen der in Schlesien mehr und mehr zur Herrschaft kommenden deutschen Bevölkerung. Zwar hatte sich Bischof Thomas I. insoweit schon von den Satzungen der polnischen Kirche losgesagt, daß er in die, von den deutschen Colonisten geforderte Ablösbarkeit des Zehntens willigte (Grünhagen, schlesische Geschichte I 87), aber schon sein Nachfolger Thomas II. hatte in dem langen Kirchenstreite mit dem gewaltigen Herzog Heinrich IV., um den Beistand des Gnesener Erzbischofs zu erlangen, sich diesem wieder kirchlich genähert, und gegen das Ende des 13. Jahrhunderts drängte nun auch der Papst durch seine Legaten nach der Seite Polens hin, weil die Polen den damals immer wachsenden Geldansprüchen der Curie gegenüber sich gefügiger zeigten als die Deutschen, die zum Beispiel den in Polen geforderten Petruspfennig ganz und gar zu zahlen verweigerten: die ganze Regierung Bischof Heinrich’s I. von 1302–1319 ist erfüllt von Reibungen, die hauptsächlich aus diesen Ursachen entspringen, und in der Zeit der Sedisvacanz von 1319–1326 wurden dieselben nur noch heftiger, da die weitaus größere Mehrheit der Breslauer Domherren deutsch gesinnt war, und in den freundlichsten Beziehungen zu dem Herzoge und dem Breslauer Rathe stand. Als auf das Andringen der Breslauer und des [542] deutschen Adels der Herzog 1327 sein Land von der Krone Böhmen zu Lehen nahm, protestirte der päpstliche Legat dagegen, und der Einfluß der Legaten setzte es sogar durch, daß 1326 in der Person Nanker’s wiederum ein Pole der Breslauer Kirche vorgesetzt wurde. (Vergleiche die Biographie Nanker’s). Natürlich stand dieser in schroffstem Gegensatze zu seinem Capitel, endlich wurde in diese Streitigkeiten auch der neue Oberlehnsherr Schlesiens König Johann von Böhmen hineingezogen, als Nanker auf das Betreiben des päpstlichen Legaten sich weigerte, die der Kirche gehörende Grenzburg gegen Polen Militsch dem Landesherrn zu öffnen, aus dem von dem Legaten ganz offen eingestandenen Grunde, daß dies dem König von Polen schädlich sein würde. Es gelang zwar den Breslauern in Ausführung eines Befehls ihres Königs die Burg ohne Blutvergießen in ihre Hände zu bekommen, allein Bischof Nanker forderte sie zurück und excommunicirte auf des Königs Weigerung hin, diesen ebenso wie die Breslauer Rathsherren, ja er ließ gegen diese noch dazu eine Klage wegen Ketzerei anstrengen, während König Johann auf die Excommunication damit antwortete, daß er die Güter des Bischofs mit Beschlag belegte. Die Streitigkeiten beizulegen ließ sich Johann’s Sohn, Markgraf Karl, der nachmalige Kaiser Karl IV., dem sein Vater infolge seiner Erblindung die Verwaltung Böhmens und Schlesiens ganz überlassen, eifrig angelegen sein. Die Sachlage war dadurch vereinfacht, daß am 10. April 1341 Bischof Nanker starb. Allerdings schienen neue Schwierigkeiten sich zu erheben, als das Breslauer Domcapitel jedenfalls auf Markgraf Karl’s Antrieb eiligst (am 5. Mai) zu einer Neuwahl schritt, die nun auf eine am böhmischen Hof beliebte Persönlichkeit, den jungen Canonikus P. v. Pogarell fiel, der damals grade in Bologna Studien oblag. Der päpstliche Legat und der König Kasimir von Polen, unzufrieden darüber, daß kein Pole gewählt worden war, reizten den Erzbischof von Gnesen dem Erwählten die Weihung zu verweigern, auch von dem Papst schien ein Einspruch zu befürchten, insofern derselbe sich die Besetzung diesmal ausdrücklich reservirt hatte; doch P. reiste eiligst selbst nach Avignon und wußte durch beruhigende Zusicherungen namentlich auch in Hinsicht des Peterspfennigs den Papst für sich günstig zu stimmen, welcher letzterer doch auch bei seinem damaligen Conflicte mit König Ludwig von Baiern die mächtigen Luxemburger nicht sich zu Feinden machen wollte. Wirklich erhielt P. im Anfang des Jahres 1342 die päpstliche Bestätigung, bei welcher angenommen ward, das Breslauer Capitel habe von der päpstlichen Reservation nichts gewußt. Der neue Bischof stammte aus dem Hause v. Pogarell, einer der sehr wenig zahlreichen schlesischen Adelsfamilien, die bereits im Anfang des 13. Jahrhunderts urkundlich nachweisbar sind. Einer seiner Vorfahren Vincenz v. Pogarell darf als der Gründer der großen Abtei Kamenz (1207) angesehen werden. In dieser Gegend scheint auch des Bischofs Vater gleichen Namens angesessen gewesen zu sein und auch für einen Wohlthäter des Stiftes gegolten zu haben, da dieses ihm einen Platz in seinem Todtenbuch gegönnt hat. Neben der vornehmen Herkunft und der Wohlhabenheit, für die sein Studium in Bologna spricht, haben sicher persönliche Eigenschaften auf ihn trotz seiner großen Jugend (er bedarf aus diesem Grunde eines besonderen päpstlichen Dispenses) den Blick des Hofes wie des Capitels gelenkt. Auf ein gewinnendes Wesen und diplomatische Gewandtheit lassen gleich von vornherein seine schnellen Erfolge in Avignon schließen. Von großer Bedeutung wird es nun, daß P. vom ersten Augenblicke an von den polonisirenden Tendenzen seines Vorgängers sich lossagend voll und ganz auf die Seite der böhmischen Oberlehnsherren trat und das Lehnsverhältniß der schlesischen Fürsten, gegen welches früher der päpstliche Legat Einspruch erhoben hatte, unumwunden anerkannte. P. konnte das allerdings um so unbedenklicher thun, seitdem 1342 mit Clemens IV., [543] den früheren Erzieher des Markgrafen Karl, ein den Luxemburgern sehr freundlich gesinnter Papst zur Regierung gekommen war. P. gab nun aber seiner Gesinnung einen ganz officiellen Ausdruck, indem er in einer besondern kurz nach seinem Regierungsantritt unter dem 1. Juli 1342 ausgestellten Urkunde die verschiedenen Lehnsauftragungen der schlesischen Fürsten an Böhmen noch einmal zusammenfassend proclamirte, denselben dadurch gleichsam eine kirchliche Weihe gab und sich sogar in gewisser Weise selbst verbürgte, indem er sich verpflichtete gegen einen Fürsten, der die übernommene Lehnspflicht verletzen würde, mit geistlichen Strafen vorzugehen, wie er denn auch den König von Böhmen als den Hauptpatron der schlesischen Kirche anerkannte, wogegen er eine Bestätigung der Privilegien seines Bisthums von König Johann erlangte. Unter Karl IV. erscheint auch P. vom Jahre 1352 an als Hofkanzler und behält den Titel bis an sein Lebensende, wenn er gleich die Führung der Geschäfte bald andern überläßt. Jene Urkunde vom 1. Juli 1342 ist nun auch dadurch bedeutungsvoll, daß der Bischof in ihr mit den eigentlich schlesischen Fürsten auch die oberschlesischen, welche sich bisher niemals als zu Schlesien gehörig angesehen hatten, unter der Bezeichnung: „die Herzöge unserer Diöcese“ zusammenfaßt und so das Vorbild einer Einigung gibt, welche dann die Geschichte bestätigt hat. Natürlich wurden mit dem Regierungsantritt Preczlaw’s auch die alten Streitpunkte ausgeglichen, und der Breslauer Rath verstand sich dazu, eine gewisse Genugthuung und Entschädigung für die Schäden, welche die Geistlichkeit erlitten, zu leisten und auch die jährlich neu antretenden Rathsherren jedesmal Schutz und Förderung für das Bisthum geloben zu lassen. Inzwischen hatte Markgraf Karl die Gunst der Situation im Interesse seines Hauses weiter ausbeutend von dem Papste 1344 die Errichtung eines neuen Erzbisthums zu Prag für das Königreich Böhmen erlangt, und es mußte nun sehr nahe liegen in diesen neuen kirchlichen Verband auch das schlesische Bisthum hineinzuziehen, was Karl auch eifrig bei der päpstlichen Curie betrieb. Aber wenn diese sich auch dem Plane nicht abgeneigt zeigte, so war dagegen P. wenig mit demselben zufrieden. Dieser zog die nur scheinbare Abhängigkeit von Gnesen, die ihm thätsächlich volle Freiheit gewährte, unbedingt vor. So ließ er sich es denn wol gefallen, nachdem inzwischen Karl 1346 seinem Vater auf den böhmischen Thron gefolgt war, bei größeren Hoffeierlichkeiten neben den Bischöfen von Olmütz und Leitomischl in Prag zu erscheinen, zeigte aber wenig Neigung, sich ganz unter die böhmischen Prälaten einreihen zu lassen, und als nun gar der Erzbischof von Gnesen seine Einwilligung zur Lostrennung Breslaus von seiner Kirchenprovinz davon abhängig machen wollte, daß Oberschlesien ganz von der schlesischen Diöcese losgelöst werde, wies P. nicht nur jeden Gedanken an ein solches Opfer weit von sich, sondern erlangte sogar von König Karl die bestimmte Zusicherung, nie in eine Zerstückelung des Breslauer Sprengels willigen zu wollen. Jedenfalls kam die Sache nicht vorwärts, obwohl Papst Clemens VI. noch 1350 den Kaiser seiner Geneigtheit versicherte, und als dann dessen Nachfolger Innocenz VI. durch den Erlaß der goldenen Bulle höchst erzürnt sich ganz von dem Kaiser abwandte, an seiner Absetzung arbeitete, und die Könige von Ungarn und Böhmen gegen ihn unter die Waffen zu bringen sich bemühte, ließ derselbe seinen Plan als aussichtslos fallen. Wenn sich bei ihm unter diesen Umständen eine gewisse Kälte gegen die Breslauer Geistlichkeit wahrnehmen läßt, so galt diese doch im Grunde weniger dem immer friedfertigen und versöhnlichen Bischof als vielmehr dem Domcapitel, in dessen Schoße das polnische Element wieder zu größerer Macht gekommen war, so daß, als 1357 der König von Polen im Verein mit dem Erzbischof von Gnesen in Breslau verweilte zu einer Zeit, wo Kaiser Karl krank daniederlag, das Gerücht umlief, auf dem Dome werde geplant, bei einem [544] etwaigen Ableben Karl’s das Land in die Gewalt der Polen zu bringen. Der Kaiser selbst, männlicher Nachkommenschaft damals noch entbehrend, ließ sich vom Bischof und Capitel noch einmal geloben, daß sie, falls er sterbe, Markgraf Jost seinem Neffen huldigen würden und bestätigte aufs Neue alle Privilegien des Bisthums (1358), aber er ließ es doch geschehen, als der mächtige Herzog Bolko von Schweidnitz 1360 Ansprüche auf den neuen Besitz der Stadt Grottkau erhob und deren Uebergabe schließlich mit bewaffneter Hand erzwang, ja der Herzog behauptete im Auftrag des Kaisers zu handeln, ohne allerdings ein Mandat von diesem vorweisen zu können. Der Protest des Bischofs schien dem Capitel nicht energisch genug, fast über Preczlaw’s Kopf hinweg riefen sie den Erzbischof von Gnesen um Hülfe an, doch war dies nur eine vorübergehende Bedrängniß, wo man schließlich wie bei einigen andern Gelegenheiten mit einigen Geldopfern davon kommen konnte. Dagegen erschien es ernster, als 1367 die Breslauer Geistlichkeit mit dem Breslauer Rath in Streitigkeiten gerieth und das Interdict über die Stadt verhängte, wogegen der Kaiser ganz entschieden für den Rath Partei ergriff. Allerdings brauchte man hier eine feindselige Parteilichkeit gegen die Geistlichkeit nicht vorauszusetzen, es entsprach auch durchaus den sonst an den Tag gelegten Anschauungen Karl’s IV., wenn er in einen Falle, wo die Privilegien des Clerus der Durchführung strenger Rechtspflege im Wege standen, lieber den Privilegien als der Herrschaft von Gesetz und Recht Eintrag geschehen lassen wollte. Papst Urban VI., den Karl erst wieder nach Rom zurückgeführt hatte, fügte sich seinen Wünschen, er hob das Interdict über Breslau auf und übertrug dem Kaiser die Entscheidung des Streites, durch welche dann die richterlichen Befugnisse der städtischen Gewalten und ihre verlangte Ausdehnung auch auf Unterthanen der Geistlichkeit, sofern diese das Weichbild der Stadt betraten, bestätigt wurden. Es durfte noch als eine Nachwirkung dieses Streites angesehen werden, als der Kaiser 1370 ein Edict erließ, welches jede Erwerbung von Grundeigenthum oder Renten von städtischem Eigenthum in Breslau seitens der Geistlichkeit bestimmt untersagte. In allen diesen Streitigkeiten erscheint Bischof P. gemäßigter und friedfertiger, als es seinem Capitel erwünscht ist, und von ihm wird sich kaum nachweisen lassen, daß er in der dem Landesherrn gelobten Treue gewankt habe. Auf Bischof P. läßt sich dann auch die fürstliche Würde, welche ja noch heute den schlesischen Bischofstuhl schmückt, zurückführen. Für das dem Bisthum eigenthümlich gehörende Neisse-Ottmachauer Land hatte das große Kirchenprivileg Heinrich’s IV. von 1290 dem Bischof die eigentlichen Hoheitsrechte, die wesentlichen Attribute fürstlicher Gewalt verliehen. Dazu erkaufte nun aber Bischof P. um 1344 von dem allzeit geldbedürftigen Herzog Boleslaw III. einen Antheil des Herzogthums Brieg, nämlich die Stadt Grottkau mit ihrem Gebiet, das er bald darauf noch durch die von Münsterberg erworbenen Antheile von Patschkau und Wansen abrundete. In der Urkunde vom 23. November 1344, durch welche der Bischof das Land Grottkau als rechtes und wahres Lehen von König Johann von Böhmen empfangen zu haben bekennt, erklärt er sich zugleich als Vasall und Fürst (princeps) dem Lehnsherrn gegenüber verpflichtet, und dies ist der eigentliche Ausgangspunkt der fürstlichen Würde für die Bischöfe von Breslau. Natürlich ward allmählich nicht nur das Grottkauer Gebiet sondern auch das ganze Bischofsland als Lehnsfürstenthum angesehen, wenngleich die Bischöfe sich wiederholt bemüht haben, die Lehnsqualität nur auf das eigentliche Grottkauer Land zu beschränken. Aber auch jener große Gütercomplex in dem heutigen Oesterreich-Schlesien, der sich an die Namen Jauernik (Johannisberg), Friedberg und Freiwaldau anschließt und noch heute den werthvollsten Besitz des Breslauer Bisthums und seine reichlichste Einnahmequelle [545] bildet, ward von P. vielleicht unter Zuhülfenahme seines Privatvermögens nach und nach zusammengekauft, während er sich des Besitzes der Herrschaft Militsch, der Quelle so ärgerlicher Zwiste in früherer Zeit, entäußerte. Von des Bischofs zahlreichen frommen Stiftungen mögen wir nur zwei größere hervorheben; die eine betrifft die Breslauer Domkirche, an deren Ausbau er theilgenommen und sie mit kunstvoll gewürfeltem Mauerwerk verziert hat. In der Verlängerung der Längenachse hinter dem Hochaltar ließ er eine stattliche mit Fresken und Glasgemälden geschmückte Capelle erbauen und vertraute den Dienst darin 12 Mansionaren an mit eigner Dotation für dieselben. Die andere ist das sogenannte Paniotenspital zu Neiße, ursprünglich für 12 arme Bürger bestimmt. Des Bischofs mittelalterliche Biographie sagt von ihm: „Die Breslauer Kirche hat er durch Bauten, Anlegung von Fischteichen, Aussetzungen und Ankäufe von Dörfern, goldene und silberne Gefäße, kostbare Ornamente, mannigfache Geräthe so erhaben und groß gemacht, daß sie gemeinhin als das goldene Bisthum bezeichnet wird“. Für seine milde und menschenfreundliche Gesinnung legen ein schönes Zeugniß die Bürger von Brieg ab, einer bekanntlich nicht zu dem Bischofslande gehörigen Stadt, welche in ihr Stadtbuch zu ewigem Gedächtniß eine Zusammenstellung der verschiedenen Freundlichkeiten niederschreiben ließen, die sie P. verdankten. Am 6. April 1376 starb P. auf seinem Schlosse Ottmachau und ward in der von ihm gestifteten Mansionarencapelle des Doms zu Breslau (dem sogenannten Kleinchore) beigesetzt, wo dann bald darauf auch ein marmornes Hochgrab errichtet ward, geziert mit der liegenden Gestalt des Bischofs in vollem Ornat.

Quellen: Urkundliches über ihn vielfach in Stenzels Urkunden zur Geschichte des Bisthums Breslau im Mittelalter. Breslau 1845, und in den schlesischen Lehnsurkunden hrsg. von Grünhagen und Markgraf, Bd. II, Fürstenthum Neisse von S. 204 an. Chronikalisches in Stenzel, Script. rer. Siles. I, von S. 137 und 163 an. Von neueren Forschungen zwei Abhandlungen Grünhagens in den Schriften der Wiener Akademie, Sitzungsberichte 47 (1864). – Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Qu. 39. 1) König Johann von Böhmen und Bischof Nanker und 2) Karl IV. in seinem Verhältniß zur Breslauer Domgeistlichkeit. – Heyne, Geschichte des Bisthums Breslau. I, 811–818 u. II, von S. 358 an. – Abbildung und Beschreibung des Grabdenkmals bei Luchs, Schlesische Fürstenbilder S. 19.