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Artikel „Pippin I., König von Aquitanien“ von Bernhard von Simson in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 164–166, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pippin_I.&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 00:56 Uhr UTC)
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Pippin I., König von Aquitanien, war der zweite Sohn Ludwig’s des Frommen, aus dessen erster Ehe mit Irmingard, der einem vornehmen Geschlecht des Haspengaues entsprossenen Tochter des Grafen Ingram, eines Neffen des Bischofs Chrodegang von Metz. P., dessen Geburt etwa in das Jahr 803 zu setzen sein wird, soll als Knabe von außerordentlicher Schönheit gewesen sein. Sagenhaft erscheint jedoch die Nachricht, daß sein Vater beabsichtigt habe, ihn zum Geistlichen erziehen und scheeren zu lassen, und daß dieser Plan nur an dem Widerspruch seines älteren Bruders Lothar gescheitert wäre. Noch im ersten Jahre seiner Kaiserregierung sandte Ludwig d. Fr. diesen Sohn nach Aquitanien und gab ihm fränkische Rathgeber und Aufseher mit, welche die Verwaltung dieses Unterkönigreichs in ähnlicher Weise leiten sollten, wie es einst in seiner Jugend durch die von seinem Vater beigegebenen Räthe geschehen war. Auf dem großen Reichstage zu Achen im Juli 817 wurde P. die Königswürde beigelegt und in dem damals erlassenen Hausgesetz der Umfang seines Unterkönigreichs bestimmt. Außer Aquitanien, Wasconien und der Mark von Toulouse wurden ihm die Grafschaften von Autun, Avallon und Nevers in Burgund sowie die Grafschaft von Carcassonne in Septimanien zugesprochen, dagegen nicht das übrige Septimanien und die spanische Mark. Es gelang P., das noch fortwährend gährende Baskenland zu beruhigen (819); die Fortführung der Aufständischen aus ihrer Heimath erinnert an das Verfahren, welches Karl der Gr. in Sachsen eingeschlagen hatte; später fiel jedoch das nördliche Wasconien von ihm ab. Bisweilen finden wir ihn auch außerhalb Aquitanien thätig. Im J. 815 erscheint er auf der Reichsversammlung von Paderborn; 824 nahm er an dem Feldzuge des Kaisers nach der Bretagne Theil. In die Kämpfe in der spanischen Mark griff P. nicht ein. Im J. 828, wo ein neuer Einfall der Araber in die Mark befürchtet wurde, sollte P. zusammen mit seinem Bruder Lothar in dieselbe gesandt werden; jedoch unterblieb der feindliche Einfall und P. kehrte nach einer Zusammenkunft mit Lothar in Lyon in sein Reich zurück. Hervorragenden Antheil nahm P. an der Empörung gegen seinen Vater im J. 830, wo die Kaiserin Judith und ihre Brüder in aquitanische Klöster gesperrt wurden. Dem entsprechend war er nach dem schließlichen Scheitern dieser Empörung der Hauptgegenstand des Hasses des väterlichen Hofes und das von seiner Stiefmutter zunächst ausersehene Opfer ihrer Pläne. Im Herbst 831 beschied man P. zu wiederholten Malen vergeblich nach Diedenhofen; erst wenige Tage vor Weihnachten erschien er in Achen. Hier fand er einen höchst ungnädigen Empfang und mußte die Besorgniß schöpfen, daß man ihn überhaupt nicht wieder in sein Reich zurückkehren lassen wolle; daher entfloh er in dasselbe (27. December). Im nächsten Jahre wurde sein Verderben beschlossen, wenn auch die Ausführung des Unternehmens zunächst infolge des unerwarteten Aufstandes seines Bruders, Ludwig’s des Deutschen, eine Verzögerung erlitt. Die [165] schon früher angekündigte Heerversammlung in Orleans wurde nun auf den 1. September 832 berufen und beschlossen, sich der Person sowie der Familie Pippin’s zu bemächtigen, ihm sein Reich zu Gunsten seines Stiefbruders Karl’s des Kahlen zu entreißen. In Eilmärschen drang der Kaiser mit einem ansehnlichen Heere gen Limoges vor; P. wurde zugleich mit Bernhard, dem ehemaligen Vorstande der spanischen Mark und Kämmerer (s. A. D. B. II, 454 f.), nach der in der Nähe von Limoges gelegenen Pfalz Jouac beschieden und zur Untersuchung gezogen (October 832). Während Bernhard seiner Lehen und Würden entsetzt ward, wurde P. wegen seiner eigenmächtigen Entfernung aus Achen im vorigen Winter zur Rede gestellt und mit Weib und Kind nach Trier verwiesen, wo er bleiben sollte, bis er Proben von Besserung an den Tag lege. Aquitanien aber wurde dem jungen Karl verliehen, dem auch die Großen des Landes, wenigstens zum Theil, den Treueid leisteten. Mit scheinbarem Gehorsam fügte sich P. in sein Schicksal und trat die Reise an, wußte aber an der Nordgrenze Aquitaniens zu entkommen. Der Kaiser vermochte seiner nicht wieder habhaft zu werden und mußte einen kläglichen Rückzug antreten. Kein Wunder, daß P. sich im nächsten Jahre (833) mit seinen Brüdern zur Entthronung des Vaters verband. Im J. 834 entsprach er jedoch bereitwillig der Aufforderung seines Bruders Ludwig, zur Befreiung ihres Vaters aus seiner unwürdigen Lage und zur Wiederherstellung seiner Herrschaft mitzuwirken. Belohnt wurde P. für die Verdienste, welche er sich um die Restauration seines kaiserlichen Vaters erworben hatte, durch eine Vergrößerung seines Reiches; jedenfalls überließ ihm Ludwig d. Fr. die Grafschaft Anjou mit den in derselben gelegenen Abteien und Krongütern. Mit einem Reichstheilungsgesetz, in welchem zu Aquitanien das neustrische Gebiet zwischen der Loire und der Seine sowie eine Anzahl anderer Gaue hinzugefügt werden, hat es dagegen eine einigermaßen problematische Bewandtniß. Es scheint mindestens nur Entwurf geblieben zu sein; auch steht der Zeitpunkt des Erlasses nicht fest, obwohl dies Gesetz meist schon in das Jahr 831 verlegt wird, in welches es aber aus manchen Gründen nicht zu passen scheint. In der folgenden Zeit entsprach P. der Aufforderung, die in Aquitanien belegenen Kirchengüter herauszugeben. Eine Denkschrift, welche die im J. 836 zu Achen versammelte Synode deswegen an ihn richtete, hatte endlich den gewünschten Erfolg. In der letzten Zeit seines Lebens trat sogar eine Annäherung des väterlichen Hofes an ihn ein, da dieser mit Ludwig dem Deutschen zerfallen und mit Lothar immer noch nicht ausgesöhnt war. So suchte man denn einstweilen an P. eine Stütze für Karl (den Kahlen) zu finden. P. wohnte im September 838 auf dem Reichstage zu Quierzy der Wehrhaftmachung seines Stiefbruders bei und erkannte gefügig die Ausstattung desselben mit einem Theil von Neustrien an; am Schlusse des Reichstages wurde er gnädig entlassen. Indessen seine Tage waren gezählt; er starb bereits im December dieses Jahres und wurde in Poitiers bestattet. – Trotz der Abhängigkeit dieses Unterkönigs von dem kaiserlichen Vater besaß derselbe doch eine eigene Kanzlei, einen Erzcapellan und eigene Pfalzgrafen. Einer seiner Kanzler, Hermold, ist vielleicht identisch mit seinem Günstlinge, dem bekannten aquitanischen Dichter Ermoldus Nigellus. Obwohl Geistlicher, begleitete dieser den König, mit Schild und Speer bewaffnet, auf dem erwähnten Feldzuge gegen die Bretonen, wurde jedoch später, weil man ihm Schuld gab, daß er P. durch schlechte politische Rathschläge verführe, vom Kaiser nach Straßburg verbannt und der Aufsicht des dortigen gelehrten Bischofs Bernald übergeben. Um die Gunst und Gnade des Kaiserpaares zu gewinnen, verfaßte Ermoldus dort ein schmeichlerisches Heldengedicht auf die Thaten Ludwig’s d. Fr. (bis zum J. 826), durch welches er jedoch seinen Zweck, die Befreiung aus dem Exil, zunächst noch [166] nicht erreichte. An P. selbst richtete Ermold zwei Elegieen im Stil des Ovid und Theodulf von Orleans. In der Zeit nach der Restauration des alten Kaisers im J. 834, um welche P. sich so entschiedene Verdienste erworben hatte, widmete ihm der Bischof Jonas von Orleans, ein Mann, der sich früher von dem Hofe des Königs fernhalten zu müssen geglaubt hatte, sein Werk de institutione regia, einen Fürstenspiegel, der übrigens ganz aus den Acten der Pariser Synode vom J. 829 entlehnt ist. – Offenbar war P. nichts weniger als ein fester und reiner, eher ein leichtsinniger Charakter; daß er jedoch das Leben eines wüsten Schlemmers geführt und zuletzt in Säuferwahnsinn geendigt habe, ist wiederum nur eine sagenhafte Nachricht, die, gleich der oben erwähnten, über die Pläne Ludwig’s d. Fr. hinsichtlich seiner Erziehung auf einer Verwechslung mit seinem gleichnamigen Sohne beruhen wird. P. war seit 822 mit der Tochter des Grafen Theotbert von Madrie vermählt; aus dieser Ehe gingen zwei Söhne und zwei Töchter hervor.

Simson, Jahrbücher des fränkischen Reichs unter Ludwig dem Frommen. I. II. Leipzig 1874. 1876. – Verzeichniß der Urkunden Pippin’s, das jedoch mancher Ergänzungen bedarf, bei Böhmer, Regesta Karolorum. Frankfurt a. M. 1833, S. 196–199.