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Artikel „Chrodegang“ von Heinrich Hahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 250–252, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Chrodegang&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 08:35 Uhr UTC)
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Chrodegang (auch Hrodegandus, Ruotgangus u. a. m.), Bischof von Metz, hatte seinen Sitz vom 1. October 742 bis 6. März 766, also über 23 Jahre inne, nach dem Bischof Sigibald und vor Angilram, dem Erzcaplan Karls des Großen. Er wirkte daher während der Herrschaft Pippins des Kleinen und nahm vielleicht auch an dessen Krönung und Salbung Theil. Er stammt aus einer edeln Familie im Gau Hasbania, dem Gebiete des heutigen belgischen Limburg, nahe der Wiege der Pippiniden. Seine Eltern hießen Sigramnus und Landrada, ein Bruder Gundelandus, dem er Kloster Lorsch und dessen Leitung [251] vererbte. Die Enkelin eines andern Bruders, Irmingarda, die Tochter eines Herzogs oder Grafen Ingrammus, ward die Gemahlin Ludwigs des Frommen. Irrig ist aber die Behauptung, daß er ein Enkel Karl Martells und Schwestersohn Pippins gewesen sei; wol aber ward er in Karls Palast, nach spätern Berichten auf sein Geheiß in St. Trond und in Metz erzogen und verwaltete das Amt seines Kanzlers (referendarius). In der That trägt eine der letzten Urkunden dieses Majordomus (17. Sept. 741) seine Unterschrift. Kurze Zeit darauf ward er Bischof von Metz. Nach Paulus Diaconus zeichneten ihn körperliche Schönheit, wie geistige Vorzüge aus, besonders Beredsamkeit in lateinischer und vaterländischer Sprache. Diesen Vorzügen verdankte er wahrscheinlich, als der Stern des Bonifacius erblich, seinen Einfluß und seine Erfolge. Von Volk und König wird er 753 mit der ehrenvollen, aber schwierigen Aufgabe betraut, Papst Stephan gegen den Willen des Langobardenkönigs Aistulf aus Rom nach Gallien zu bringen und damit die Politik anzubahnen, welche dem karolingischen Königthum eine festere Stütze verlieh, den Bund desselben mit dem Papstthum enger knüpfte und den Sturz des Langobardenreiches einleitete. Die päpstliche, wie königliche Gunst blieb ihm von da ab gesichert. Von Stephan soll er daher das erzbischöfliche Pallium und andere Vorrechte erhalten haben. Jedenfalls wird er in und nach der Zeit Angilrams, vielleicht im Hinblick auf dessen Würde, da er sich selbst nie so bezeichnet, Erzbischof genannt und weiht andere Bischöfe. Von Papst Paul empfängt er 765 die Reliquien der Heiligen Gorgonius, Nabor und Nazarius, deren Ueberführung nach Gallien und Ueberreichung an seine Lieblingsstiftungen großen Jubel bei den Franken erregten, an deren Heimholung aber sich später seinen Charakter nicht sehr ehrende Localsagen knüpfen. Von König Pippin aber erhielt er Unterstützung bei seinen Klosterbauten und der Ausschmückung seiner Kirchen, besonders der Stephanskirche in Metz. In diesen Kunstbestrebungen, wie in der Förderung römischen Gesanges und römischer Gebräuche beim Gottesdienst zeigt sich eine gewisse Vorliebe für römisches Wesen, wol der Nachklang der Eindrücke seiner italienischen Reise. So legte er auch die benedictinische Ordensregel einem von ihm verfaßten Statut für seine Geistlichen zu Grunde, das in veränderter Form von nachhaltiger Wirkung für alle Folgezeit war. Es sollte zunächst die Geistlichen seiner Hauptkirche, dann auch der übrigen Kirchen seines Sprengels zu einer Art klösterlichen Lebens in Gehorsam, Liebe, festester Gemeinschaft und Abgeschlossenheit von Laien vereinigen und wurde später auch ein Vorbild für andere Kirchen. Die Versammlungen dieser Geistlichen wurden Capitel, sie selbst Canoniker genannt; aber die festgesetzten Rangunterschiede in Stellung, Leben und Kleidung, die Erlaubniß des Privatbesitzes, beides Hauptunterscheidungsmerkmale von der benedictinischen Regel, lockerten die klösterlichen Principien und führten die Umwandlung dieser Gemeinschaft in Domcapitel herbei. Auf engerem Gebiete ist Ch. so der Fortsetzer der Bonifazischen Bestrebungen, die fränkischen Geistlichen zu bessern, und wie seine Anwesenheit auf den Reichstagen von Compiègne 757 und zu Attigny 765 nachweisbar, so ist seine Hand in den Reformbeschlüssen der Concilien aus der Königszeit Pippins unverkennbar. An nationalem Geist dem Bonifaz überlegen, ist er ihm an frommer Fürsorge für Geistliche, Stiftungen, Wittwen und Waisen gleich. Ihm verdanken Klöster wie Gorze bei Metz, Lorsch im Rheingau bei Worms Begründung, Ausstattung und Besetzung mit Mönchen. Schon 762 einmal von schwerer Krankheit heimgesucht, starb er am 6. März 766 und ward zu Gorze beigesetzt.

Hauptquellen: Pauli gesta ep. Mett. Pertz Mon. Germ. h. II. 267 (auf Anregung Angilrams); vgl. Pertz Mon. I. s. v. Chrod.; ferner Vita Chrod. P. Mon. G. h. X. 552 ss. (von geringem Werth, wahrscheinlich von Joh. v. [252] Gorze; Chrodegangi regula bei Migne Patr. lat. LXXXIX. col. 1097 ss. – Vgl. Rettberg, Kirchengesch. I. 493; Hahn, Jahrbücher 146 und Oelsner, Jahrbücher s. v. Chrodeg.