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Artikel „Peucker, Eduard von“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 556–559, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Peucker,_Eduard_von&oldid=- (Version vom 8. Oktober 2024, 22:08 Uhr UTC)
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Peucker: Eduard v. P., preußischer General der Infanterie und preußischer Staatsmann, geb. am 19. Januar 1791 zu Schmiedeberg in Schlesien, † am 10. Februar 1876 in Berlin, hat sich in der Jugend während der Freiheitskriege in hohem Grade militärisch ausgezeichnet, in reiferen Jahren mit großer Umsicht für die ständige Vollzähligkeit der preußischen Waffen gesorgt, in den deutschen Einheitsbestrebungen von 1848 eine hervorragende, schwierige Rolle gespielt und im Alter wesentlichen Einfluß auf die geistige und wissenschaftliche Ausbildung des preußischen Heeres geübt. Nach Ablegung der Abgangsprüfung auf dem Maria-Magdalena-Gymnasium in Breslau stand er mit 18 Jahren im Begriff, behufs Studiums der Rechte die Universität zu beziehen, als er im Hause eines Verwandten den General Gneisenau von den Plänen für die Wiedererhebung des Vaterlandes reden hörte. Der tiefe Eindruck des Gehörten wurde entscheidend für seinen Beruf und auf Anregung Gneisenau’s trat er 1809 als Freiwilliger bei der schlesischen Artilleriebrigade ein. Zu seiner Bestürzung mußte er aber die ersten Dienste in Gemeinschaft mit dem Feinde des Landes machen. Nachdem er 1811 zum Secondelieutenant ernannt worden, war seine Batterie die einzige, welche aus Schlesien zur Bildung des preußischen Hilfscorps für die französische Armee verwendet wurde und 1812 am Feldzug gegen Rußland Theil nahm. Auf dem Rückzuge wurde er zum Adjutanten des Befehlshabers der Artillerie des York’schen Corps ernannt. Als solcher führte er im Feldzuge von 1813, kurz vor der Schlacht an der Katzbach, einen schwierigen Auftrag wegen Beschaffung von Schießbedarf für die schlesische Armee aus der Festung Neisse in so ausgezeichneter Weise aus, daß Prinz August von Preußen am 29. September 1813 sein Beispiel als Muster aufstellte. Auch in York’s Berichte über die Schlacht bei Möckern wurden Peucker’s wichtige Dienste so sehr hervorgehoben, daß er das eiserne Kreuz 2. Classe und den russischen Wladimirorden 4. Classe erhielt. Für seine Wirksamkeit in der Schlacht vor Paris am 30. März 1814 ward ihm das eiserne Kreuz 1. Classe zu Theil. Nachdem ferner in einem Berichte über ihn gesagt war, daß er sich durch Unerschrockenheit in der größten Gefahr und durch äußerste Zuverlässigkeit in Ausführung der Befehle ihrem Sinne nach die Achtung des ganzen 1. Armeecorps erworben habe, wurde der am 7. Juni 1815 zum Premierlieutenant beförderte P. am 16. Mai 1816 in den Adelstand erhoben und im Juni in das Kriegsministerium versetzt. Bei dessen Umbildung wurde er am 4. Febr. 1822 zum Major ernannt, 1825 zum Vorstand der Artillerieabtheilung des allgemeinen Kriegsdepartements bestellt und mit der Leitung einer durchgreifenden Neugestaltung der wichtigsten Zweige der Heeresbewaffnung nach einheitlichem System betraut. In dieser Stellung entwickelte er eine sehr erfolgreiche Wirksamkeit bezüglich der artilleristischen Ausrüstung der Festungen, der Vervollkommnung des Artilleriematerials, sowie der Einführung des Zündnadelgewehres bei der Infanterie und legte so den Grund zu der in späteren Feldzügen zu Tage getretenen Ueberlegenheit der preußischen Waffen. Insbesondere hat er die Einführung des Zündnadelgewehres und, späteren anderweiten Versuchen gegenüber, dessen Aufrechterhaltung sich angelegen sein lassen. 1834 wurde er außer der Reihe zum Oberstlieutenant, 1836 zum Oberst, 1842 zum Generalmajor ernannt, im Januar 1843 zur Verfügung des Kriegsministers v. Boyen gestellt, im April [557] 1843 der Commission zur Ausarbeitung eines neuen Dienstreglements beigeordnet und, nachdem er im Januar 1844 den Rang eines Artillerieinspectors erhalten, am 4. Mai 1848 zum Militärbevollmächtigten bei der Bundesversammlung bestellt. Bald darauf schrieb er „Beiträge zur Beleuchtung einiger Grundlagen für die künftige Wehrverfassung Deutschlands“. (1848). Auf Wunsch des Reichsverwesers trat er mit Genehmigung seines Königs am 15. Juli 1848 die Stelle eines Kriegsministers bei der provisorischen deutschen Centralgewalt an. Als solcher beantwortete er in der Nationalversammlung eine große Zahl von Anfragen über militärische Dinge correct und machte dort Mittheilungen über den Stand des deutschen Heerwesens, den Krieg mit Dänemark und die Dienstverhältnisse der Seeleute. Erfolgreich machte er das Ansehen der Centralgewalt geltend gegen militärische Anordnungen des Königs von Würtemberg; dagegen wurde seiner Aufforderung, wonach am 6. August 1848 alle deutschen Bundestruppen im Waffenschmuck ausrücken und durch ein dreimaliges Hoch dem Reichsverweser huldigen sollten, theils unvollkommen, theils, wie namentlich in Preußen, gar nicht Genüge geleistet, infolge dessen P. schon am 5. August zurücktrat. In Bekämpfung des Septemberaufstandes zu Frankfurt a. M. entfaltete P. eine große Entschiedenheit und am 18. September nahm er auf Wunsch seines Königs das ihm wieder angetragene Amt eines Reichskriegsministers an. Am 8. Mai 1849 zum preußischen Generallieutenant befördert, trat er nach Preußens Ablehnung der Reichsverfassung, am 10. Mai mit den übrigen Mitgliedern des Ministeriums v. Gagern zurück. Peucker’s ministerielle Wirksamkeit hat überall die günstigste Beurtheilung gefunden, am meisten bei Laube (d. d. Parl. Bd. 2. Leipz. 1849). Am 10. Juni 1849 wurde er zum commandirenden General des in Gemeinschaft mit zwei preußischen Corps unter dem Oberbefehl des Prinzen von Preußen zur Bekämpfung des badischen Aufstandes bestimmten, aus verschiedenartigen Reichstruppen gebildeten „Neckarcorps“ ernannt. Nachdem er durch die Treffen an der Bergstraße und bei Ladenburg die Aufständischen auf Heidelberg zurückgeworfen und nach einem Marsche durch den Odenwald dieselben auch bei Hirschhorn und anderen Orten des oberen Neckar in hartnäckigen Gefechten erfolgreich bekämpft hatte, bewirkte er durch seinen Zug an die Murg und dann durch den Schwarzwald bis Constanz die völlige Einschließung derselben auch von der Ostseite und hinderte, die Weisungen der Reichsregentschaft in Stuttgart unbeachtet lassend, die Weiterverbreitung des Aufstandes nach Würtemberg. Bei Gernsbach wurde er leicht verwundet. Mit Rücksicht auf diesen Feldzug erhielt er Orden von sieben betheiligten Staaten. Am 20. October 1849 wurde er zum Chef des Generalstabs des Prinzen von Preußen als Militärgouverneurs der Rheinprovinz und Westfalens, am 19. Januar 1850 an Stelle v. Radowitz’s provisorisch und am 31. März endgiltig zum ersten preußischen Mitgliede der nach Abberufung des Reichsverwesers von Preußen und Oesterreich eingesetzten Bundescentralcommission ernannt und am 30. Novbr. 1850, unter Beibehaltung dieser Stellung, infolge der Punktation von Olmütz von Manteuffel als außerordentlicher Bevollmächtigter Preußens und seiner Verbündeten, jedoch ohne nähere Instruction, nach Kurhessen gesandt zu einem Versuche, in Verbindung mit dem österreichischen Bevollmächtigten, Grafen v. Leiningen, die dortigen Verfassungsstreitigkeiten beizulegen. Dieser Aufgabe hat sich P. mit großem Geschick unterzogen, die Durchführung derselben ist ihm aber durch die Politik des Fürsten Schwarzenberg unmöglich gemacht. Gestützt darauf, daß es sich infolge der Olmützer Abrede lediglich um Befolgung der Anordnungen der durch die beiden Bevollmächtigten vertretenen Gesammtheit der deutschen Regierungen handele, suchte er im December 1850 die Behörden in Hessen, unter der Zusicherung, daß alsdann der weiteren Besetzung des Landes [558] durch die baierischen Truppen Einhalt gethan werde, zur vorläufigen thatsächlichen Befolgung der Septemberverordnungen zu bewegen und das höchste Gericht ging in der Voraussetzung gemeinsamen Handelns der beiden Bevollmächtigten darauf ein. Wenn darauf Leiningen, unter Desavouirung aller Zusagen Peucker’s, sich als den allein berechtigten Vertreter des Bundestags erklärte, so wurde Ersterer durch das Demüthigende, welches für Preußen darin lag, persönlich empfindlich mitbetroffen. Er erhob gegen die österreichische Besetzung Kassels Verwahrung; wurde aber, nachdem Manteuffel sich der Schwarzenberg’schen Auslegung der Abrede von Olmütz gefügt, angewiesen, die Durchführung der Execution beschleunigen zu helfen. Jedoch am weiteren Schalten Leiningens in Hessen ist P. ohne Antheil. Indem er in der Stellung ausharrte, suchte er das Erniedrigende derselben dadurch zu mindern, daß er mit seinem persönlichen Ansehen den Ausschreitungen des Uebermuths in der Ausführung der Anordnungen des Bundescommissars entgegentrat. Die Bevölkerung Hessens zollte ihm Dankbarkeit, blickte aber mit Mitleid auf die Rolle, zu welcher er verurtheilt war. Bürger von Kassel sprachen ihm wiederholt das Bedauern aus, daß er zu einer solchen Aufgabe mißbraucht werde. Im Februar 1851 wurde er abberufen, um v. Uhden Platz zu machen, aber erst am 5. Juli konnte er seine Functionen in Frankfurt a. M. an den nunmehr erst von Preußen anerkannten Bundestag abgeben. Hierauf wurde P. wieder zur Verfügung gestellt, bis er nach Radowitz’s Tode am 6. April 1854 zum Generalinspecteur des preußischen Militärerziehungs- und Bildungswesens ernannt wurde. Als solcher hat er die durch königlichen Erlaß vom 19. August 1858 angeordnete Umwandlung der den veränderten Verhältnissen nicht mehr genügenden neun Divisionsschulen in Kriegsschulen bewirkt, in welchen die Kathedervorträge durch applicatorische Uebungen begleitet werden. In diesem Sinne bearbeitete er auch die Vorschriften vom 20. Mai 1859 über Methode, Umfang und Eintheilung des Unterrichts auf den Kriegsschulen und ließ im Anschluß hieran „Genetische Skizzen des Lehrstoffes für den Unterricht“ in den einzelnen Fächern der Militärwissenschaften bearbeiten, um die freie Thätigkeit der zu Lehrern berufenen Officiere in großen Zügen zu regeln. Am 22. November 1858 wurde P. zum General der Infanterie ernannt. Für sein auf umfassenden Studien beruhendes Werk „Das deutsche Kriegswesen der Urzeit in seinen Wechselbeziehungen und Verbindungen mit dem gleichzeitigen Staats- und Volksleben“ (3 Thle. 1860–1864) wurde ihm der bei der Jubelfeier des Vertrags von Verdun vom Könige für Werke zur deutschen Geschichte ausgesetzte Ehrenpreis zuerkannt und 1860 von der philosophischen Facultät zu Berlin bei der Jubelfeier der dortigen Universität das Doctordiplom zu Theil. Bei der Gedächtnißfeier der Erhebung Preußens wurde ihm am 17. März 1863 der Schwarze Adlerorden verliehen. Beim 150jährigen Jubiläum des Kadettencorps in Berlin am 1. September 1867 wurde er à la suite desselben gestellt. Nachdem er am 24. Juni 1869 seine 60jährige active Militärdienstzeit gefeiert, wurde er bald darauf durch die Ernennung zum auswärtigen Mitgliede der schwedischen Akademie der Kriegswissenschaften ausgezeichnet. Auf sein Abschiedsgesuch wurde er am 21. November 1872 durch eine „den vollsten Dank und die wärmste Anerkennung“ aussprechende königl. Ordre mit Pension zur Verfügung gestellt und zum Chef des schlesischen Feldartillerieregiments Nr. 6 ernannt, auch am 24. November 1872 in das Herrenhaus berufen. Er starb am 10. Februar 1876 in Berlin und wurde, nachdem der Kaiser und die Prinzen des königlichen Hauses der Einsegnung der Leiche beigewohnt, am 13. Februar auf dem Dorotheenstädtischen Kirchhofe beerdigt. Er hinterließ umfangreiche Memoiren, welche jedoch von Hrn. v. Schenck auf Flechtingen noch verwahrt werden.

[559] Haym, d. d. Nat.-Vers. Bd. 1 (Frkf. 1848) S. 94. – Häusser, Denkw. z. Gesch. d. bad. Revol. (Hdlbg. 1851). – Preuß. Militär-Wochenbl. 1876 Nr. 17 u. 18. – Duckwitz, Denkw. a. m. öff. Leben (Bremen 1877). – D. Rundschau v. April 1877, S. 135. – Glasenapp, Ergänz. z. Gen.-Stabswerk v. 1866 u. 70/71 (Lfg. 1. Berl. 1879). – D. Revue 1881. Bd. 1. (Erinn. a. v. Roon’s Nachlaß über d. bad. Feldzug.)