ADB:Merckel, Friedrich Theodor von
Wöllner’sche Partei. Schon mit 20 Jahren Auscultator, wurde ihm, nach Ablegung der Referendarprüfung, im Juni 1797 die Justizverwaltung der gräflich von Althan’schen Fideicommißgüter übertragen. Nach Ablegung weiterer Prüfungen trat er im October 1798 als Justizcommissar und Notar öffentlich auf und genoß allgemeines Vertrauen. Daneben wurde er am 23. Mai 1799 als Assessor bei der Justizcommission der königlichen Kriegs- und Domänenkammer in Breslau eingeführt und im J. 1800, nach Aufgebung des Notariats, zum Hof- und Criminalrathe beim Criminalcolleg in Breslau ernannt. Am 7. Januar 1801 übernahm er die Stelle eines Oberlandschaftssyndicus bei der schlesischen Haupt-Landschaftsdirection. Nur ungern gewährte der Minister für Schlesien, Graf Hoym, die von M. erbetene Entlassung als Assessor bei jener Kammer. In dieser hatte er sich durch seine Arbeiten so ausgezeichnet, daß er am 12. Novbr. 1804 zum Kriegs- und Domänenrath bei derselben ernannt wurde. In den 1806 für Preußen kommenden Zeiten der Prüfung hielt M. muthvoll an der Sache des wankenden Staates fest, ohne die Schwächen desselben zu verkennen oder zu bemänteln. Und so gehörte er auch zu Denen, welche 1809, als noch die Feinde im Lande standen, nach Königsberg berufen wurden, um die Umbildung des Staates vorzubereiten. Dabei war ihm zugedacht, für Schlesien das Nöthige zu thun. Vom Minister v. Altenstein zum Regierungs-Vicepräsidenten ernannt, kehrte er nach Breslau zurück und hatte seitdem wesentlichen Antheil an Allem, was 1808 und 1809 bis 1813 in der Umgestaltung der Staatsverwaltung sowie der bürgerlichen Verhältnisse geschah. Die hierbei entstehenden Schwierigkeiten waren jedoch so groß, daß er Vielen, welche den Staatsdienst verließen, zu folgen wünschte. Am 4. März 1810 bat er um Entlassung, „weil er sich von der Trüglichkeit der Hoffnungen und von der Unmöglichkeit, des Königs Erwartungen entsprechen zu können, vollkommen überzeugt“ habe. Dieses Gesuch wurde jedoch abgelehnt, weil die Minister seinen „patriotischen Gesinnungen vertrauten, daß er sich nicht in einem so schwierigen Zeitpunkte zurückziehen, sondern mit Ausdauer und Ergebung das begonnene Werk der Einführung der neuen Einrichtungen der Vollendung näher zu bringen bemüht sein werde.“ Auch sein Gesuch vom Februar 1813, in die Reihen der schlesischen Landwehr treten zu dürfen, wurde abgelehnt; dagegen erfolgte am 13. März 1813 seine Ernennung zum Chefpräsidenten der Regierung in Breslau. Da er die Provinz und ihre Hülfsmittel kannte, so nahm er es auf sich, für Ernährung und Erhaltung der großen Heerhaufen zu sorgen, welche um jene Zeit in Schlesien standen oder es durchzogen. Diese Aufgabe ist von ihm als Civilgouverneur Schlesiens glänzend ausgeführt. Am 30. Mai 1814 durch das [407] eiserne Kreuz am weißen Bande ausgezeichnet, wurde er am 28. Febr. 1816 zum Oberpräsidenten von Schlesien ernannt. Als solcher bewährte er in stürmischen Zeiten eine große Thatkraft, erhielt jedoch auf seinen Wunsch, weil ihm im März 1820 die Oberaufsicht über die Gymnasien und Seminare entzogen war, die Entlassung. Er zog sich in das Privatleben zurück, kaufte das Gut Ober-Thomaswaldau bei Bunzlau und lebte hier dem Studium der Geschichte und der Philosophie. Nach dem Tode des Oberpräsidenten, Ministers a. D. von Bülow, wurde M. jedoch auf den Wunsch der Provinz, am 13. Septbr. 1825 abermals zum Oberpräsidenten von Schlesien ernannt. Unter dieser seiner zweiten Verwaltung erfuhr das landschaftliche Creditsystem große Verbesserungen und entstanden die Irrenheil- und Bewahranstalten, die Unterrichtsanstalt für Blinde und Taubstumme, die Provinzial-Feuerversicherungssocietät und andere gemeinnützige Anstalten der Provinz. Auf Wunsch der Provinzialstände erkannte der König Merckel’s Verdienste am 10. April 1828 durch Verleihung des Adels an, worauf am 11. Septbr. seine Ernennung zum Wirklichen Geheimrath mit dem Prädicate Excellenz erfolgte. Segensreich für Schlesien wirkte er noch 17 Jahre und bewährte allezeit Energie und Unabhängigkeit des Charakters, auch im Anfange der 1840er Jahre gegen beengende Maßregeln der Staatsregierung. Hierdurch aber bei dieser mißliebig geworden, erhielt er am 16. Mai 1845 den erbetenen Abschied. Damit fiel auch seine Stellung als Mitglied des Bundesschiedsgerichts fort, welche er seit dem 23. Decbr. 1843 bekleidete. Die Stadt Breslau verlieh ihm bei seinem Rücktritte das Ehrenbürgerrecht, die Kaufmannschaft überreichte ihm eine Dankadresse. Russischerseits war ihm früher der Annen- und der weiße Adlerorden verliehen. M. war vermählt mit Caroline Beata Willers.
Merckel: Friedrich Theodor von M., preußischer Staatsmann, geb. den 4. Novbr. 1775 in Breslau, † daselbst den 10. April 1846. Der Vater, Kaufmann M., Inhaber einer großen Leinenhandlung in Breslau, versah mehrere der wichtigsten Stellen bei der Stadt und galt als sehr umsichtiger Handelsherr sowie als ein Mann, der in öffentlichen wie Privatsachen mit großer Entschiedenheit aufzutreten pflegte. Dies trat auch in der Erziehung der Kinder hervor. M. besuchte das Friedrichs-Gymnasium in Breslau, studirte in Halle die Rechte und Staatswissenschaften und nahm hier als Senior einer Landsmannschaft großen Antheil an Bestrebungen gegen die damals herrschende- Schles. Provinzial-Bl. v. April 1847; N. Nekrol. d. Deutschen 1846, Th. I, Nr. 59; Weitere Beitr. z. d. Papieren des Min. Th. v. Schön (Berl. 1881) S. 124.