ADB:Meister, Georg Jacob Friedrich
Christian Georg Friedrich M. (s. S. 252) am 11. October 1755 zu Göttingen geboren, genoß eine vortreffliche Erziehung, erhielt 11 Jahre alt das akademische Bürgerrecht, schrieb 1775 eine gelehrte Abhandlung (De conditione: si sine liberis successerit), erwarb 1778 die Doctorwürde durch Vertheidigung der Schrift: „De evangelica religionis qualitate voti curiati collegii comitum Franconicorum in comitiis Imperii universalibus“, der im folgenden Jahre eine andere folgte: „Versuch über die Grundsätze, wonach die Religions-Beschaffenheit der deutschen Reichstagsstimmen am sichersten zu beurtheilen ist.“ Als Privatdocent las er über Civil- und Staatsrecht, seit 1782 über Criminalrecht; daneben war er Beisitzer im Spruchcollegium. Wenige Wochen vor dem Tode seines Vaters wurde er außerordentlicher Lehrer der Rechte, 1784 ordentlicher Professor, 1792 Hofrath, 1807 Ordinarius der Juristenfacultät, 1816 Geheimer Justizrath. Seine Neigung für strafrechtliche Studien bewies er durch zwei kleinere Arbeiten: „Ueber den Einfluß, welchen der Stand des Verbrechers auf die Strafen und das Verfahren in Strafsachen hat“, 1784 und „Progr. de jure ergastula instituendi ex jurisdictione criminali patrimoniali haud fluente“, 1784, namentlich aber durch sein stetig verbessertes Lehrbuch: „Principia juris criminalis Germaniae communis“ 1789, 7. Aufl. 1828. Er war darin bestrebt, zwischen Neuerungssucht und starrem Festhalten an hergebrachten Meinungen zu vermitteln und der Humanität, wo immer möglich, in Gesetzgebung und Rechtsprechung Einfluß zu verschaffen. Seiner ganzen Gesinnung nach konnte er nicht die zu häufige Anwendung der Todesstrafe billigen und mußte ebenso auch ein Gegner der Tortur sein. Dies geht auch aus seinen „Praktischen Bemerkungen aus dem Criminal- und Civilrechte durch Urtheile und Gutachten der Göttingischen Juristen-Facultät erläutert“, 1791 und 1795 hervor. Seine Vorlesungen über Criminalrecht, das er nach seinem Lehrbuche vortrug, sowie über die Theorie des Civilrechts und den Proceß waren mit großer Sorgfalt ausgearbeitet und nach steter Vorbereitung darauf frei gehalten, unablässig verbessert und erweitert. Hierdurch machte er sich zu einem der beliebtesten und gerühmtesten Lehrer, aus dessen Schule Männer wie Tittmann, Schrader, Mühlenbruch, Spangenberg u. A. hervorgingen. In angestrengtester Thätigkeit wirkte er 52 Jahre lang im Spruchcollegium und 25 Jahre als Ordinarius der Facultät. Ueber einen Entwurf eines neuen Criminalgesetzbuches vom Jahre 1824 erstattete er, darin das Resultat mehr als 50jähriger Erfahrung verwerthend, ein ausführliches Gutachten an die Regierung ab. Von seines Vaters „Rechtsfällen“ veröffentlichte er den 4. und 5. Band, 1784 und 1799, ebenso „G. Lud. Boehmeri syst. jur. civ. fragmenta“, Gott. 1799.
Meister: Georg Jacob Friedrich M., Rechtsgelehrter, wurde als der älteste Sohn des Hofraths und ProfessorsIn glücklichster Ehe lebte er während 37 Jahren mit der Tochter seines Collegen Georg Ludwig Böhmer. Als dieselbe 1823 starb, war seine Glückseligkeit dahin. Er sagte von ihr: „sie war meine einzige Erheiterung bei schweren Amtsgeschäften, sie war immer thätig für Andere, ihr Streben ging immer nur auf das Rechte.“ Schwer hatte ihn auch der Verlust eines Sohnes getroffen, der 21 Jahre alt eben die Doctorwürde erlangen sollte, als er einer Lungenentzündung erlag; auch zwei seiner Töchter, welche glücklich verheirathet waren, starben in Folge schmerzlicher und langwieriger Krankheiten. Körperliche Schwächen mannigfacher Art verdüsterten seinen Lebensabend, minderten aber in Nichts seine unendliche Güte und Liebe für alle Personen, mit denen er irgend in nähere Beziehung kam. Ganz in der Stille wurde seinem Wunsche gemäß am 8. Juni 1832 sein 50jähriges Professorenjubiläum begangen, wobei ihn das Curatorium der Universität durch ein Glückwunschschreiben ehrenvollsten Inhalts hoch erfreute. Ungewöhnliche Schwäche befiel ihn nach Anfang der Weihnachtsferien [256] und verstarb er, wie er gewünscht hatte, ohne langwierige Krankheit am 25. December 1832. Seiner ausdrücklichen Verordnung nach fand die Beisetzung, neben den Grabstätten des Sohnes und der Gattin, am frühen Morgen des 29. December statt.
- G. J. Fr. Meister in s. Leben u. Wirken dargestellt von Dr. Georg Wilhelm Böhmer (mit Bild), Göttingen 1834. Neuer Nekrolog der Deutschen für 1832, II, 982.