Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Tittmann, Karl August“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 388–389, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tittmann,_Karl_August&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 18:11 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Titz, Johann Peter
Band 38 (1894), S. 388–389 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Karl August Tittmann in der Wikipedia
Karl August Tittmann in Wikidata
GND-Nummer 104295074
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|38|388|389|Tittmann, Karl August|Johann August Ritter von Eisenhart|ADB:Tittmann, Karl August}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=104295074}}    

Tittmann: Karl August T., sächsischer Hof- und Justizrath, Criminalist, geboren zu Wittenberg am 12. September 1775, † zu Dresden am 14. Juni 1834. Der Vater D. Karl Christian, war früher Diakon, und starb als Superintendent zu Dresden am 29. December 1820, die Mutter war eine geborne Schleußner. T. bezog nach umfassendem häuslichen Unterrichte Ostern 1793 als Hörer der Rechte die Universität Leipzig, vertheidigte dort 1795 eine Abhandlung de delictis in vices mentis humanae commissis (Leipzig 1795), und setzte Michaelis desselben Jahres die Studien in Göttingen fort, wo seine Arbeit de ambitu et limitibus juris supremae inspectionis e natura et principiis juris etc. ponendis mit dem Preise gekrönt wurde. Nach Leipzig zurückgekehrt, wurde er Magister, bestand die juristische Prüfung mit Auszeichnung, und hielt sodann Vorlesungen, welche sich eines zahlreichen Besuches erfreuten. Mit Vorliebe dem Studium der Strafrechtswissenschaft zugethan, veröffentlichte er „Versuch über die wissenschaftliche Behandlung des peinlichen Rechtes“ (Leipzig 1798) und „Grundlinien der Strafrechtswissenschaft und der deutschen Strafgesetzkunde“ (Leipzig 1800), ging jedoch auf Wunsch seiner Eltern als Supernumerar-Oberconsistorialrath nach Dresden, woselbst er 1807 zum sächsischen Hof- und Justizrath, dann 1812 zum geheimen Referendar ernannt wurde. In den folgenden Jahren entwickelte T. eine rege litterarische Thätigkeit. Außer seinem Hauptwerke: „Handbuch der Strafrechtswissenschaft und Strafrechtskunde“ (4 Bände. Halle 1807; 2. Aufl. 3 Bände 1822), welches von Fachmännern günstig aufgenommen wurde, erschienen unter Anderem: „Ueber die Grenzen des Philosophirens in einem System der Strafrechtswissenschaft und Strafrechtskunde“ (Leipzig 1802), eine theilweise Feuerbach’s Theorien bekämpfende Abhandlung; ferner „Entwurf eines Strafgesetzbuches für das Königreich Sachsen“ (2 Bände, Meißen 1813) sodann „Ueber Vertheilung der Einquartierungslast“ (Dresden 1813) und „Rechtliche Bemerkungen über das Recht der Eroberung und Erwerbung im Kriege“ (1814). Im Hinblicke auf die Zeitverhältnisse erschienen beide Werke anonym, [389] und wurde letztgenanntes während des russischen Gouvernements in Dresden vom Sohne eines Druckereiinhabers heimlich gesetzt und gedruckt, vom Verfasser und einigen Freunden gebunden, und aus Liebe zum angestammten Herrscherhause an Vertraute vertheilt. Nach König Friedrich August’s Rückkehr aus der Gefangenschaft erhielt T. in Anerkennung seiner treuen Anhänglichkeit den sächsischen Civilverdienstorden. Gelegentlich des 50jährigen Amtsjubiläums seines Vaters veröffentlichte er als Glückwunschschrift (1817) „Die Strafrechtspflege in völkerrechtlicher Rücksicht mit besonderer Beziehung auf die deutschen Bundesstaaten“ (Dresden 1817). Tittmann’s angegriffene Gesundheit nöthigte ihn, öfters die Quellen von Pyrmont zu gebrauchen; aus den wiederholten Badereisen entstand das Taschenbuch für Kurgäste „Pyrmont“ (Meißen 1825). 1831 wurde er wegen zunehmender Kränklichkeit in den dauernden Ruhestand versetzt unter Vorbehalt vorübergehender Verwendung im Gesetzgebungsfache, und wurde ihm 1832 die Direction der zum Entwurfe eines Preßgesetzes niedergesetzten Commission übertragen. Die Unterredungen mit seinen Söhnen anläßlich ihres Abganges auf die Hochschule legte er in dem Buche nieder: „Regeln über das Verhalten der Studenten bei Erlernung der Wissenschaft auf der Universität“ (Halle 1831). Seine letzte größere Arbeit ist die „Geschichte der deutschen Strafgesetze“, welche 1833 in Leipzig die Presse verließ. Ein vollständiges Verzeichniß der übrigen Werke im Neuen Nekrolog der Deutschen.

Conversations-Lexikon der neuesten Zeit und Litteratur IV, 633 ff. – Neuer Nekrolog der Deutschen, 12. Jahrg. 2. Theil.