ADB:Meister, Christian
Feuerlein versehen nach Altdorf, und fand bei ihm gastlichste Aufnahme. Als daher Feuerlein im Sommersemester 1737 von Altorf nach Göttingen zog, folgte ihm M. auch dorthin, und setzte bei Genanntem, bei Köhler, Gebauer und Senkenberg, unter dessen Vorsitz er dreimal öffentlich disputirte, die begonnenen Rechtsstudien „mit großer Begierde und hurtigem Gemüthe“ fort, zumal ihm genannte Professoren bei seinen Studien mit Rath und That fördernd zur Seite standen. M. schrieb 1741 seine Inauguralabhandlung „De fide ejusque jure in usucapione et praescriptione“ und erwarb im nämlichen Jahre am 18. Juni (dem Stiftungstage der Georgia-Augusta) den Doctorhut, ertheilte sodann als Privatdocent juristische Repetitorien, wurde 1750 außerordentlicher, 1754 ordentlicher Professor der Rechte zu Göttingen, und zählte, seit 1764 mit dem Titel eines Hofraths ausgezeichnet, zu den fähigsten Lehrern der jungen Hochschule. Er las regelmäßig über Heineccius’ und Böhmer’s jus digestorum, beschäftigte sich aber vorzüglich mit dem Strafrechte; hochgefeiert auf diesem Gebiete lieferte er einige werthvolle Arbeiten, so „Principia juris criminalis Germaniae communis“ (Göttingen 1755), einen für seine Zuhörer bestimmten Leitfaden, welcher wegen seiner zweckmäßigen Anlage mehrere Auflagen erlebte; die fünfte vermehrte erschien 1780, die sechste nach seinem Tode 1792; dann „Ausführliche Abhandlungen des peinlichen Processes in Deutschland“, welche anfänglich in fünf gesonderten Theilen (Göttingen 1758–1764. 4°.) ausgegeben wurden. Zu einem Band vereint führt dieser den allgemeinen Titel: [253] „Vollständige Einleitung zur peinlichen Rechtsgelehrsamkeit in Deutschland“. Erster Band, ebend. 4°. 2. Aufl. 1778. 4°. – Der Rostocker Prof. Joh. Christ. Eschenbach lieferte nach theilweise geändertem Plane einen sechsten Theil (Schwerin und Wismar 1793. 4°). Einen Auszug aus diesem Compendium bringt Rieggers civilist. Biblioth. (Augsburg und Freiburg 1765). St. 1. S. 91 u. ff. Ferner veröffentlichte er eine damals sehr geschätzte Sammlung: „Rechtliche Erkenntnisse und Gutachten in peinlichen Fällen, größtentheils im Namen der Göttinger Juristen-Fakultät ausgearbeitet“ (Gött. Fol. 1771 bis 1775). Den ersten Theil, wovon 1786 ein neuer Abdruck erschien, sowie den zweiten gab M. selbst heraus; die folgenden drei (3–5) dessen Sohn G. J. Friedr. M. Von den übrigen Schriften Meister’s, unter welchen auch eine Reihe von Dissertationen und Programmen, sind noch anzuführen: „Exercitationes juridicae – – in Georgia-Augusta per hiemem 1742 disputatae Fasc. I.“ (Gött. 1743. 4°), zehn civilistische Abhandlungen enthaltend). „Bibliotheca juris naturae et gentium P. I–III“ (Gött. 1749–51), endlich: „Selectorum opusculorum maxime ad jus civile ejusque historiam pertinentium sylloge I.“ (Gött. 1766), Syll. II. (ebend. 1775). – Das vollständigste Schriftenverzeichniß in Weidlich’s biogr. Nachr., Thl. 2. S. 24–29. Unter den von M. herangebildeten Schülern ist der vorzüglichste dessen Neffe, Joh. Christ. Friedrich M., nachmaliger Hofrath und Professor der Rechte in Breslau (s. das.). M. rief ihn zu sich nach Göttingen, sorgte während seiner dortigen Studien (1773–1776) in väterlicher Weise für ihn und übte auf dessen Berufswahl maßgebenden Einfluß. – Eine nach dem Leben gefertigte Zeichnung von F. A. Speck hat J. E. Haid 1778 zu einem in Schwarzkunst gut ausgeführten Porträt des Christ. Georg Friedr. M. benützt, welches trotz der unregelmäßigen Züge und buschigen Brauen wegen des wohlwollenden Gesichtsausdruckes etwas Ansprechendes hat.
Meister: Christian Georg Friedrich M., Rechtsgelehrter (Criminalist), geb. am 30. Juni 1718 zu Weickersheim im Jagstkreis, † am 29. Mai 1782 in Göttingen. Meister’s Vater, Christoph Andreas, bekleidete bei dem Grafen von Hohenlohe die Stelle eines Hofpredigers und Superintendenten der Grafschaft Weickersheim. Schon im zehnten Jahre der väterlichen Stütze beraubt, kam der Knabe in das Haus seines mütterlichen Oheims, des reichsgräflichen Kanzleidirectors und Syndikus Georg Tobias Pistorius in Nördlingen. In der Schule wie zu Hause tüchtig ausgebildet, ging der unbemittelte Jüngling zu Anfang des Jahres 1737 mit guten Empfehlungen an den Theologie-Professor Dr.Ein jüngerer Bruder Meister’s, Albrecht Ludwig Friedrich M., 1724 zu Weickersheim geboren, hat sich durch Recensionen in der deutschen allgemeinen Bibliothek und durch Abhandlungen in den novis comment. und commentation. societ. regiae scient. Gotting. seiner Zeit in der gelehrten Welt einen Namen erworben. In Göttingen und Leipzig gebildet, wurde er 1764 außerordentlicher, 1777 ordentlicher Professor der Philosophie zu Göttingen, in welcher Eigenschaft er am 18. December 1788 starb.
Der Sohn unseres Criminalisten, Georg Jakob Friedrich M., trat in die Fußtapfen seines Vaters. 1758 zu Göttingen geboren, begann und vollendete er dort seine Rechtsstudien, erlangte gleichfalls die Doctorwürde, wurde am 21. Januar 1780 außerordentlicher Beisitzer des Göttinger Spruchcollegium und hielt über bürgerliches, sowie über deutsches geistliches Staatsrecht gediegene Vorträge. 1782 mit J. P. Waldeck und Friedr. Böhmer zum Professor ernannt, starb er als solcher zu Göttingen mit Hinterlassung einiger Schriften.
- Pütter, Gel. Gesch. d. Univ. Göttingen, Bd. I, § 72, S. 147. Weidlich’s biogr. Nachr., Thl. 2, S. 23–29 u. Nachtr. 193. Dessen Rechtsgel.-Lexikon, Thl. 2, S. 33–40.