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Artikel „Mancz, Konrad“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 164–165, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mancz,_Konrad&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 07:16 Uhr UTC)
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Mancz: Konrad M., Buchdrucker in Blaubeuren und Buchhändler in Ulm im 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts. Unter den schwäbischen Städten nimmt neben Ulm (Ludwig Hohenwang Bd. XII, 696), Eßlingen (Konrad Fyrer 1473, Bd. VIII, 277,), Reutlingen (Michael Greiff 1480) u. A. auch Blaubeuren eine sehr frühe Stelle in der Ausübung der Druckerkunst ein. Während aber jene Städte durch eine nicht unansehnliche Menge von Preßerzeugnissen sich einen Namen machten, die schon frühe in ihren Mauern erschienen, brachte Blaubeuren nur eine einzige Druckschrift hervor, wie es auch nur einen Drucker im 15. Jahrhundert aufzuweisen vermag. Es ist dies der Genannte, über dessen äußeres Leben nicht viel bekannt ist, doch liegt die Vermuthung nahe, daß er von Ulm gebürtig war und in der Werkstätte Hohenwang’s seine Kunst erlernt habe, um so mehr, als er sich später in dieser Stadt als Buchhändler niederließ. Sein in Blaubeuren erschienener Druck ist eine Schrift des Albrecht von Eybe (Bd. VI, 447) und trägt den Titel: „Ob ein man sey zu nemen ein elich wib oder nit“; am Ende: „M.CCCC.Lxxv. Conradus Mancz zu Blaubürren“. 8°. Wie es gekommen, daß seine Presse nach dieser Zeit ruhte, ist nicht bekannt und auch sein Name als Drucker taucht erst wieder und so weit bis jetzt bekannt, ein einziges Mal nur im J. 1477 auf. In diesem Jahre nämlich ließ Graf Eberhard von Württemberg bie Bekanntmachung über die [165] Eröffnung der Universität Tübingen vom 3. Juli 1477 bei M. drucken; zwar ist dieser Druck in Plakatform weder mit Ort noch Jahr versehen, rührt aber nach Steiff’s erstmaliger Mittheilung in dessen „Der erste Buchdruck in Tübingen“ (1881) S. 38 und 225 zweifellos von diesem Drucker her. Von jetzt an bis 1494 fehlen über ihn alle Nachrichten, in diesem Jahre aber tritt er in Ulm auf, wo er sich und bis 1505 (Freitag nach Catharina) als Buchhändler oder, wie sie damals hießen, als Buchführer niedergelassen hatte. Als solcher hatte er seinen Laden „unter dem Gewölbe“, eine Bude, welche später, um die Mitte des 16. Jahrhunderts, der jüngere Hans Varkier als Buchdrucker und Buchhändler besaß. Auch weiß man von ihm, daß er 1498 durch den straßburgischen Drucker Johann Prüß den Aelteren (in den ulmischen Rathsakten „Breuß“ genannt) vor das Hofgericht zu Rottweil geladen wurde. Uebrigens hatte Ulm schon 1476, also lange vor M., eine Buchhandlung. Denn wenn es auch in der Natur der Sache lag, daß die neue Kunst anfänglich den Vertrieb ihrer Produkte selbst besorgte, so wurde doch bald bei zunehmendem Umfang des Geschäftes der Handel mit Büchern von dem Druck derselben getrennt. Der erste, welcher in Ulm von 1476–1494 in den Stadtrechnungen als Buchführer erscheint, war ein gewisser Ulrich und vermuthlich identisch mit Ulrich Sawter, gewöhnlich blos Uz genannt; im letzteren Jahre zahlte er noch die Nachsteuer und zog von Ulm fort. Im J. 1480 begegnen wir mehreren anderen Bürgern, welche hier den Buchhandel betrieben. Ein Bürger zu Erfurt, Jörg von Halle, führte „Freitag nach St. Ulrich“ Klage gegen Konrad Otthe, Bürger zu Ulm, weil er von diesem eine Schuld von hundert Gulden für Bücher zu fordern hatte, und in demselben Jahre hatten Konrad Henkis und Peter v. Gernsheim (K. Henlif und Peter Schöffer), Buchdrucker und mainzische Unterthanen, eine Schuldforderung an die ulmischen Bürger Hanns Harscher, Erhart Rüwinger (auch Reuking und Reihing) und Berchthold Ofener wegen eines Kaufs gedruckter Bücher. Die Mainzer schickten zugleich mit dem Mahnungsbriefe des Kurfürsten Diether einen Scheinboten, der das Geld in Empfang nehmen sollte. Es wurde ihm aber nicht gegeben, weil er von den Gläubigern nicht genugsame Gewalt habe vorzeigen können; sobald er diese vorweise, wolle man ihm nach dem ulmischen Stadtrechte zu dem Gelde verhelfen. In derselben Sache erließ auch Philipp, Pfalzgraf zu Rhein, um dieselbe Zeit ein Schreiben an den Rath zu Gunsten des Henlif und Schöffer. Im J. 1485 ferner gab ein Ludwig Lebzelter, Büchsenmeister der Marnerbrüderschaft in Ulm, an die Liberey der Barfüßer, „dieweil er Buchführer war“, ein Buch für zwei Gulden, um aller Seelen willen. Um 1490 wird Icarius (oder Inorius) Oellin aus Blaubeuren als Buchführer erwähnt, welcher zugleich Mitglied der Künstlerbrüderschaft des Augustinerklosters bei der Wengen war und ebenso 1494 ein gewisser Conradin. Endlich ist noch der venetianische Buchhändler Justus de Albano zu erwähnen, der bereits 1486 in Ulm wie in Regensburg eine Commandite besaß, die anfänglich durch seinen „Provisor“ Johann Reger (vgl. d. Art.) verwaltet, später aber von diesem für seine eigene Rechnung übernommen wurde. Ueber den Buchhändler und Rector der lateinischen Schule zu Ulm, Johann Grüner, vgl. Bd. X, 48.

Weyermann, Ulmische Gelehrten II, 294–295. Haßler, Ulms Buchdruckerkunst, S. 138–139. Kirchhoff, Beitr. zur Gesch. d. d. Buchhandels I, 148–149. Sincerus, Nachr. von lauter alten u. raren Büchern, 1732, III, 221–224.