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Artikel „Eyb, Albrecht von“ von Siegfried Hänle in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 447–449, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eyb,_Albrecht_von&oldid=- (Version vom 16. April 2024, 11:32 Uhr UTC)
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Eyb: Albrecht v. E. (Eybe), beider Rechte Doctor, Domherr zu Bamberg, Eichstätt und Würzburg, auch Erzpriester dortselbst, sowie päpstlicher [448] Kämmerling. Aus dem alten reichsfreien, zu Ende des 17. Jahrhunderts in den Reichsfreiherrnstand erhobenen, fränkischen Geschlechte derer v. E. (Iwe, Ibe, Ybe, Eybe), welches namentlich im 15. und 16. Jahrhundert geschichtlich bedeutende Persönlichkeiten unter seinen Gliedern hatte. Zu den berühmtesten zählt Albrecht und sein Bruder Ludwig E. Albrecht wurde am 24. August 1420 auf Schloß Sommersdorf, einer Eybischen Besitzung, welche einer Linie dieser Familie den Namen gegeben hatte, geboren und starb den 24. Juli 1475. Seine Eltern waren Ludwig v. E. und Margaretha, eine geborene v. Wolmershausen. Den ersten Unterricht in den Wissenschaften erhielt er von seiner von ihm hochgepriesenen Mutter und einem Lehrer Balthasar Rasimus, auch den Dr. Johannes v. E., Propst der Stifte Onolzbach und Spalt, Domherrn zu Bamberg, Würzburg und Eichstätt († 1468), nennt er seinen theuern Lehrer. Später bezog er mit mehreren anderen Eyb’s die Universität zu Pavia, wo er die Doctorwürde erlangte. Schon damals soll er als Poet und Redner Aufsehen erregt haben; seine – im reiferen Mannesalter verfaßten – Schriften fanden bei seinen Zeitgenossen großen Beifall. So rühmt sein jüngerer Zeitgenosse, Trithemius, seinen Geist und seine Beredsamkeit und nennt ihn einen ausgezeichneten Dichter. Seine zwei bedeutendsten Werke, beide aus dem Jahre 1472, sind die „Margarita poetica“, eine mit vielfachen Beispielen belegte (lateinische) Anleitung zur Redekunst, und sein Ehestandsbuch „Ob ainem manne sey zu nemen ein Eelichs Weib oder nit“. (Handschriftliche Vorarbeiten hierzu aus den Jahren 1459–60 in der k. Bibliothek zu Eichstätt.) Ganz abgesehen von der großen Belesenheit und Menschenkenntniß Albrechts, die sich in allen seinen Arbeiten zeigt, ist insbesondere sein Ehestandsbuch in einem schwungvollen Tone geschrieben und die die Betrachtungen begleitenden Geschichten sind mit anmuthiger Naivität erzählt. Es gebührt ihm „das Verdienst, die deutsche Prosa unter den Ersten und wesentlich gefördert zu haben“. Außerdem hat er zwei Lustspiele des Plautus und die Comödie des Italieners Ugelini, „Philegenia“, übersetzt und einen „Spiegel der Sitten“ (eine Sammlung von Denksprüchen und Beispielen) 1474 verfaßt. Noch wird ihm ein „Tractatus de praeparatione ad mortem“ und „Ein Gespräch zwischen dem Tod und einem Bauern“ zugeschrieben. – Handschriftlich sind mehrere Rechtsgutachten von ihm erhalten, von denen zwei seine Stellung in dem baierischen Kriege (1459–63) kennzeichnen. In dem einen Gutachten äußert er sich über die Gültigkeit der dem Eichstätter Bischof Johann v. Eich von Ludwig dem Reichen nach der Einnahme von Eichstätt abgenöthigten Capitulation vom 14. April 1460; in dem anderen erörtert er den Streit, welcher sich zwischen dem Bischofe Johann von Würzburg und dem Markgrafen Albrecht Achilles darüber erhoben hatte, ob und wie der Markgraf nach Inhalt der „Richtung“ zu Roth vom Bischof die Lehen über Onolzbach zu empfangen gehalten sei (1460 und 61), in einem dem Markgrafen günstigen Sinne. Die vielfachen Beziehungen Eyb’s zum Onolzbacher Hofe bekundet auch der Umstand, daß er ein Rath und Diener des Markgrafen gewesen ist, und daß dieser sich für ihn verwendet hat, als er 1462 in Würzburg auf Befehl des Domherrn Georg v. Elrichshausen, dem er Weisungen des Papstes überbracht hatte, gefangen genommen, nach Schloß Tann zu Heinrich v. d. Tann abgeführt und geschätzt wurde. Von dem großen Ansehen, in welchem E. gestanden haben muß, zeugen die Worte, die – wie der Chronist Fries berichtet – dem Würzburger Bischofe entschlüpften, als er diese Gefangennahme erfuhr: „Ich würde meinen Hut darum geben, wenn dieses nicht geschehen wäre.“ So hatte sich auch, außer dem Markgrafen Albrecht, der Bischof von Bamberg des Gefangenen, seines Domherrn, angenommen und dessen Freilassung bewirkt. Ueberhaupt begegnet man mannigfachen Zeugnissen von dem Glanze seines Namens und [449] fernen Verbindungen mit den Machthabern der Zeit. Papst Pius II. hat ihn zu seinem Kämmerling ernannt; in der Schlußrede seiner „Margarita poetica“, die er dem Bischofe Johann von Münster, dem späteren Erzbischofe von Magdeburg, einem Wittelsbacher († 1475), gewidmet hatte, wendet er sich noch an eine ganze Reihe der damals lebenden Bischöfe; sein Ehestandsbuch verehrte er als Neujahrsgeschenk wegen „freundlicher Nachbarschaft“ dem Rathe zu Nürnberg. Sein Neffe endlich, der Bischof Gabriel v. E. zu Eichstätt, hielt die Werke seines Oheims so hoch, daß er dessen „Sittenspiegel“ 1511 (36 Jahre nach der Abfassung dieses Werkes) zum ersten Mal und 1517 das – überhaupt mehrfach aufgelegte – „Ehestandsbüchlein“ neu drucken ließ. E. starb in Eichstätt und liegt in der Domkirche dortselbst begraben. Sein Lieblingsaufenthalt war Bamberg, von welchem er sagte: „Wann Nürnberg sein wer, wolt ers zu Bamberg verzern“, eine Aeußerung, die sich als geflügeltes Wort bezüglich der verschiedensten Städte bis zur Stunde erhalten hat. Holzschnitte mit seinem Bildnisse finden sich im „Sittenspiegel“ (1511) und im „Ehestandsbüchlein“ (1517).

Straus, Viri insignes quos Eichstadium vel genuit vel aluit, Eichstätt 1799, S. 103. – H. Döring, Albrecht v. Eyb in Ersch und Gruber. – Vogel, Die Aufzeichnungen Ludwigs v. Eyb über das kaiserliche Landgericht, Erlangen 1867, S. 30 u. 31. – Dr. Laurent, Zur Geschichte der Gutsherren von Dettelsau, im 35. Jahresber. d. hist. Ver. f. Mittelfr. S. 126.