ADB:Johann (Bischof von Münster)

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Artikel „Johann, Erzbischof von Magdeburg“ von Karl Janicke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 233–234, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_(Bischof_von_M%C3%BCnster)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 13:40 Uhr UTC)
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Johann, Erzbischof von Magdeburg (1464–1475), Sohn des Pfalzgrafen Stephan zu Simmern und Zweibrücken, Enkel König Ruprechts, geb. 1429, hatte zu Bologna studirt und 1458 vom Papste das Bisthum Münster erhalten. Nach dem Tode Erzbischof Friedrichs von Magdeburg († am 11. November 1464) [234] wurde er vom Domkapitel am 13. December einstimmig zu dessen Nachfolger erwählt. Da das Stift Münster durch ihn in eine große Schuldenlast gerathen war, so suchte man ihn hier zurückzuhalten und erst im Frühjahr 1466 konnte er sein neues erzbischöfliches Amt antreten. Magdeburg und dessen Vorstädte leisteten ihm ohne Weigern die Huldigung, während Halle gegen den neuen Erzbischof eine feindliche Stellung einnahm. Aber am 9. Juli kam zwischen ihm und der Stadt Halle ein Vergleich zu Stande, wonach letztere 3000 rheinische Gulden an den Erzbischof zahlte, wogegen dieser ihr unter dem 15. Juli zusagte, daß sie die erste Belehnung mit den Thalgütern umsonst erhalten und von den Salzpfannen nur gewisse Abgaben entrichten sollte. Darauf huldigte die Stadt dem Erzbischof am 17. Juli. Seine geistlichen Pflichten erfüllte der neue Erzbischof gewissenhaft; außerdem suchte er den Einfluß des Erzstifts zu erweitern und den Frieden nach Kräften aufrecht zu erhalten. Nach beiden Richtungen hin bot sich Gelegenheit. Außer daß er mehrere von seinen Vorgängern versetzte Schlösser wieder einlöste, wußte er die lehnsherrlichen Rechte des Erzstifts auf gewisse anhaltische Besitzungen auszudehnen. Fürst Bernhard VI. von Anhalt-Bernburg, der Letzte seiner Linie, übertrug am 15. April 1466 dem Erzstift Magdeburg die Lehnshoheit über die Städte und Schlösser Bernburg, Sandersleben, Gröbzig, Warmsdorf, Hohenerxleben und Gänsefurth und ließ sich alsdann nebst seinen Vettern, den Fürsten Georg, Adolf und Albert von Anhalt wieder damit belehnen und dieselben Städte und Schlösser auf seinen Todesfall seiner Gemahlin Hedwig zum Leibgedinge verschreiben. Als Bernhard VI. am 5. Januar 1468 starb, entstanden zwar Streitigkeiten zwischen seiner Wittwe und Georg I. von Anhalt-Dessau, doch wurden diese bald darauf durch Erzbischof Johann und fünf andere Schiedsrichter ausgeglichen und zugleich die Oberlehnshoheit des Erzbischofs anerkannt. Kaiser Friedrich III. und Papst Sixtus IV. bestätigten zwei Jahre später die lehnsherrlichen Rechte des Erzstifts auf diese anhaltischen Besitzungen. Nicht minder lag ihm die Beilegung des Fehdewesens in seinem und den Nachbarländern am Herzen. Nicht nur, daß er den zu Nürnberg aufgerichteten Landfrieden im September 1471 publicirte, er schritt auch selbst gegen den fehdelustigen Adel ein. So eroberte er mehrere Schlösser im Lande Jericho, nahm die Unruhstifter in Gefangenschaft, zog gegen die von Alvensleben auf Calvörde, welche Breslauer Kaufleuten Tuch gewaltsam abgenommen hatten, und wußte die Schuldigen zur Herausgabe des Raubes zu veranlassen. Auch die Beilegung der Fehde zwischen den Hansestädten und dem Herzog von Braunschweig half er auf dem Tage von Quedlinburg vermitteln. Den beiden größten Städten des Erzstifts gegenüber wahrte er zwar die erzbischöflichen Rechte, aber beide hatten sich doch auch mancherlei Begünstigungen von ihm zu erfreuen. So wurde Magdeburg unter ihm nach Norden hin etwas erweitert, dadurch daß er den Bürgern erlaubte in gerader Linie von Krökenthor bis zur Elbe hin einen neuen Graben zu ziehen. Dadurch wurde ein Theil der erzbischöflichen Neustadt zur Altstadt gezogen. Auch die mancherlei Zwistigkeiten mit der Stadt Halle wurden durch Vergleiche beigelegt, so im J. 1474 ein Streit über die Besetzung des erledigten Schultheißenamtes und über die Gerichtsgrenzen außerhalb der Stadt. Die Stadt zahlte an den Erzbischof 200 rheinische Gulden, wogegen dieser dem Rathe die Wahl des Schultheißen überließ; zugleich wurden auch die Gerichtsgrenzen regulirt. J. starb am 13. December 1475.

Chronicon Magdeburg. bei Meibom, Script. Rer. Germanic. T. II, 365 ss. Magdeburger Schöppenchronik (Städtechroniken Bd. VII) S. 409 ff. v. Dreyhaupt, Saalkreis, I. 154 ff.