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Artikel „Leoninus, Elbertus“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 313–314, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Leoninus,_Elbertus&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 19:02 Uhr UTC)
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Leoninus: Elbertus L. (Albert le Lion), niederländischer Staatsmann, ward 1520 in Bommel in Gelderland von bürgerlichen Eltern geboren, die ihn jedoch studiren ließen. 1547 erwarb er in Löwen das Licentiat der Rechtswissenschaft und als er nach längeren Reisen und Studien daselbst die Tochter des Professors der Rechte Hasius heirathete, ward er erst zum Doctor und Lector des canonischen, dann 1560 zum ersten Professor des bürgerlichen Rechts an dieser Universität erwählt. Als Rechtsconsulent erwarb er sich einen großen Namen (man nannte ihn Oculus Justitiae) und die Bekanntschaft, ja Freundschaft fast aller niederländischen Größen, so gut die des Cardinals Granvelle und des Herzogs von Aerschot, als die des Wilhelm von Oranien und der anderen Häupter der nationalen Opposition. Die Freundschaft des Oraniers war ihm jedoch 1572 fast verderblich geworden, da der Herzog von Alba ihn darum, vielleicht nicht ganz mit Unrecht, in Verdacht hatte. Erst durch die Dazwischenkunft Granvelle’s und Hopper’s, des niederländischen Staatssecretärs in Madrid, konnte er von Lüttich wieder ungefährdet nach Löwen zurückkehren. Alba’s Nachfolger, Requesens, bediente sich des allgemein geachteten, überall freundschaftliche Beziehungen besitzenden Mannes, der eine damals exceptionelle Mittelstellung zwischen Katholiken und Protestanten einnahm, bei den Unterhandlungen mit Oranien und den Holländern und Seeländern in den Jahren 1574 und 75. Doch waren die Gegensätze zu schroff, als daß er und der Graf von Schwarzenberg und ihre sonstigen Collegen in der Gesandtschaft mit ihren Versöhnungsvorschlägen durchdringen konnten. Nach der Genter Pacification ward L. in den Staatsrath, die oberste Behörde neben dem Generalgouverneur gerufen und führte theilweise die Unterhandlungen mit Don Juan, wobei er vergebens ein besseres Verhalten desselben mit den Staaten anzubahnen suchte. Als jener 1577 offen mit den Staaten gebrochen hatte, trat L. auf die Seite der letzteren und nahm als Mitglied des Staatsraths einen hervorragenden Antheil an allen politischen Verhandlungen. Seine Parteilosigkeit in der Religion, er ward sogar des Indifferentismus in dieser Hinsicht angeschuldigt, und wie Marnix sagte, nur dieses fand derselbe, der strenge Calvinist, an L. zu tadeln, seine engen Beziehungen zu Oranien, der, obgleich er zur reformirten Kirche gehörte und L. niemals die katholische verließ, im Herzen mit ihm gleich gesinnt war, seine großen juristischen und politischen Fähigkeiten führten ihn fortwährend in den Vordergrund, sobald wichtige Verhandlungen bevorstanden. Auch hatte er, nachdem der Kölner Friedenshandel abgebrochen war, alle Hoffnung auf eine Versöhnung mit Spanien aufgegeben und suchte nur die Katholiken und Protestanten in den Niederlanden gegen Spanien zu vereinigen, auch hier im engen Anschluß und Einverständniß mit Oranien arbeitend. Es gelang ihm jedoch nicht, den Abfall der Malcontenten und Wallonen zu verhindern, wie eifrig er auch durch Conferenzen und Correspondenz auf sie einzuwirken suchte. Bei der Reorganisation der Regierung in Gelderland vom Grafen Johann von Nassau (s. d.) und den jetzt unionistisch und protestantisch gesinnten Staaten zum Kanzler, Vorsitzenden des Regierungs- und Justizraths der Provinz erwählt, wirkte er hier sowol wie in Brüssel als Mitglied des Staatsraths, eifrig mit an der Vertheidigung. Ihm und seinen Collegen im geldrischen Rath war es zu danken, daß der Verrath des Grafen Wilhelm von dem Berg (s. d.) 1583 entdeckt und derselbe verhaftet ward. Im nächsten Jahr trat er als Sprecher [314] der Gesandtschaft auf, welche König Heinrich III. die Souveränität anbot, dann 1586, nachdem der Tractat mit der Königin Elisabeth von England geschlossen war, nahm er die erste Stelle ein im Staatsrath des Grafen von Leicester, des englischen Generalgouverneurs, dessen besonderes Vertrauen er genoß, wie wenig er auch dessen Absichten und namentlich die seiner calvinistisch-demokratischen Umgebung theilte. Selbst jetzt gelang es ihm, eine Stellung zwischen den feindlichen Parteien innerhalb des arg zerrütteten Staats zu behaupten, ohne die Achtung seiner Landsleute einzubüßen. Bis 1595 blieb er Mitglied des Staatsraths. Vielleicht daß ihm die Art und Weise wie Oldenbarnevelt und die Staaten denselben von der Direction der hohen Politik auszuschließen begannen, nicht gefiel, oder daß, wie er selber sagt, seine Jahre ihm die Arbeit zu schwer machten, er zog sich dann in sein geldrisches Kanzleramt zurück. Jedoch übernahm er im nächsten Jahre noch eine Gesandtschaft nach England, die er aber, erst durch stürmisches Wetter und dann durch eine Krankheit abgehalten, aufzugeben gezwungen war. Bis zu seinem Tode, dessen Jahr sonderbar genug ungewiß ist, entweder 1598 oder 1601, konnte er sich seinem Amte in Gelderland widmen und zugleich der Rechtswissenschaft. Trotz seinen vielfachen Geschäften und angestrengten politischen Thätigkeit fand er noch immer Zeit, eine Anzahl juristische Arbeiten abzufassen, namentlich „Emendationes juris canonici et civilis“, „Commentarii in Pandectas“[WS 1], zwei „Centuriae Consiliorum“ (juristische Gutachten) und vier Bände der Consilia seines Schwiegervaters Hasius. Auch von seinen Reden und politischen Gutachten sind einige publicirt worden. L. gehört unstreitig zu den merkwürdigsten Persönlichkeiten der Niederlande zur Zeit des Freiheitskriegs gegen Spanien. Nur einem wegen seiner Talente und seines Charakters so hoch geachteten Manne konnte es gelingen, eine fast neutrale Stellung zwischen Protestanten und Katholiken einzunehmen, nur das Vertrauen auf seinen unerschütterlichen Patriotismus ihm erlauben, in Mitten heftiger, oft fanatischer Calvinisten einen so hervorragenden Platz im Staat zu behaupten, und ohne das Vertrauen der holländischen Regenten zu verlieren, der Rathgeber Leicester’s zu sein.

Leoninus’ sehr verstümmelte Autobiographie ist erst gedruckt von Antonius Matthaeus[WS 2] in seinem Alciatus, de vita monastica, dann theilweise von einer alten Uebersetzung ergänzt herausg. von Delprat in Nijhoffs Bydragen voor Vad. Gesch. en Oudheidk. 1. Folge, Bd. VI. Vgl. v. Cappelle, Lofrede op Elbertus Leoninus in seinen Bijdragen tot de Gesch. der Ned. Goethals, Histoire des lettres etc. de Belgique, Bd. I. Weiter die gewöhnliche Litteratur: Groen van Prinsterer, Archives de la Maison d’Orange; Bor, Ned. Oorloghen etc.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Öffnendes Anführungszeichen fehlt.
  2. Vorlage: Mattheaus