ADB:Kletschke, Johann Gottfried

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Artikel „Kletschke, Johann Gottfried“ von Friedrich Wienecke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 51 (1906), S. 747–750, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kletschke,_Johann_Gottfried&oldid=- (Version vom 19. Dezember 2024, 22:54 Uhr UTC)
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Kletschke *): Johann Gottfried K., Feldpropst der preußischen Armee, wurde am 27. August 1748 zu Krossen a.O. als Sohn wohlhabender Bürgersleute geboren. Er besuchte die Bürgerschule seiner Vaterstadt, die lateinische Schule zu Guben und bezog wohlvorbereitet 1768 die Universität zu Frankfurt a. O., um hier Theologie und Philosophie zu studiren. 1770 ging er zum Zweck weiterer Studien nach Halle und wirkte dann in den folgenden Jahren am Schindler’schen Waisenhause und an der Hecker’schen Realschule in Berlin. 1774 berief ihn der General v. Bülow zum Feldprediger des Regiments Nr. 46, das in Berlin garnisonirte. Durch seine gewissenhafte Amtsführung lenkte er die Aufmerksamkeit des Feldpropstes Balk auf sich, und dieser bestimmte ihn mit königlicher Genehmigung zu seinem Adjuncten während des Bairischen Erbfolgekrieges. Am 11. Juni 1779 ernannte ihn der König zum Feldpropst der Armee, zum Hof- und Garnisonprediger, zum Feldprediger des Regiments Garde, zum Inspector des großen Militärwaisenhauses und zum Assessor bei dem Kriegsconsistorium. Diese wichtigen Aemter hat er bis zu seinem Tode (1. November 1806) mit der größten Treue und Gewissenhaftigkeit verwaltet und in ihnen mit großem Segen gewirkt.

K. war ein bedeutender Theolog. Zeitgenossen rühmen sein tiefes, umfangreiches Wissen, insbesondere seine eingehende Kenntniß jüdischer Alterthümer. Seine Predigten waren sorgfältig vorbereitet und, dem Kreise seiner Hörer entsprechend, durchdacht und sprachlich gefeilt. Das Confessionelle trat in ihnen zurück und das Ethische in den Vordergrund. Leider las er seine Predigten ab, und da er über kein gutes Organ verfügte, so ging oft vieles von ihrem Inhalt und ihrer Wirkung verloren. Gerühmt werden auch seine philosophischen, litterarischen und historischen Kenntnisse und sein ästhetischer Geschmack. K. war Mitarbeiter an der Allgemeinen deutschen Bibliothek; er vermied es aber, seine Recensionen mit seinem Namen zu zeichnen. In der kurmärkischen ökonomischen Gesellschaft nahm er eine führende Stellung ein, und die noch erhaltenen Berichte zeugen von seiner umfangreichen Mitarbeit.

Bedeutend ist Kletschke’s Wirken auf dem Gebiete des preußischen Garnisonschulwesens gewesen. In dem trefflichen General v. Rohdig fand er nicht nur einen wohlwollenden Vorgesetzten, sondern auch eine feste Stütze, wenn es galt, seine Reorganisationspläne durchzuführen. Zunächst wurden die Verwaltung des großen Militärwaisenhauses und die Verpflegung, der Unterricht und die Versorgung der Waisen reformirt, sodann zur Reorganisation der beiden Potsdamer Garnisonschulen fortgeschritten. Die reformirte Hofschule war zu Zeiten des Großen Kurfürsten und die lutherische Garnisonschule am 21. October 1721 gegründet worden. Beide erfüllten ihren Zweck nicht und waren dem Verfall nahe. Rohdich und K. reisten nach Reckahn, um hier in der berühmten Musterschule des Pädagogen Eberhard v. Rochow zu sehen, zu lernen und das Gewonnene praktisch zu verwerthen. Am 12. November 1780 reichte K. dem General seine Vorschläge zur Verbesserung der Garnisonschule ein. Sie bezogen sich auf Vereinigung beider Schulen, auf Zahl der Schüler, der Classen und Lehrer, auf Kosten der Bücher und Schreibmaterialien, auf Unterhaltung der Schule und auf Gegenstände des Unterrichts. Dem General waren die Vorschläge nicht specialisirt genug; er wußte aus dem täglichen Verkehr mit dem großen Monarchen, daß diesem die eingehendste und genauste Berechnung die liebste war. K. arbeitete einen „Entwurf zur inneren Einrichtung der Potsdamer Garnisonschule“ aus und überreichte ihn am 24. November [748] dem General. Am 17. December vollzog ihn der König, und nun arbeitete K. den Schulplan, die Schulgesetze und den Lectionsplan für die Garnisonschule aus, die von Rohdich genehmigt wurden. Im Februar 1781 erwachte sie zu neuem Leben. Die Schule wurde vierstufig und zu ihrer Leitung ein Rector berufen. Die Anstalt blühte empor und wurde bald über die Grenzen des engeren Vaterlandes bekannt. Die Berliner Monatschrift, die Gothaer Gelehrte Zeitung u. a. brachten Beschreibungen und würdigten Rohdich’s und Kletschke’s Verdienste. Aus Hessen und Süddeutschland kamen Besucher, um ihre musterhafte Einrichtung kennen zu lernen. Der Bischof von Ermland, Prinz Karl von Hohenzollern, erbat sich von K. den Einrichtungsplan und zollte seiner Einrichtung und seinen Bestrebungen ungetheiltes Lob.

Was der Große König dem Feldpropst versagt hatte, die Ueberweisung eines eigenen Hauses, das erfüllte in hochherziger Weise Friedrich Wilhelm II. Am 22. September 1788 vollzog er den „Fundationsbrief“ für die Potsdamer Garnisonschule. Sie erhielt nicht nur ein eignes Haus, sondern auch einen Schulfonds. K. war unermüdlich thätig, den Zustand der Schule zu verbessern und ihre Leistungen zu erhöhen. Er hielt mit den Lehrern monatlich Conferenzen ab, leitete die Versetzungs- und öffentlichen Prüfungen, sorgte für zweckmäßige Lehr- und Lernbücher und für die Verbesserung der materiellen Verhältnisse der Lehrer. Für die Mädchen wurde der Handarbeitsunterricht und für die Knaben der Gartenbau und der Unterricht im Zeichnen eingeführt. Während der Winterquartiere im Rheinfeldzug besuchte er Dorf- und Stadtschulen, um weitere Erfahrungen zu sammeln, und in seinen Briefen an den General v. Rohdich berichtet er stets von seinen Besuchen. 1802 wurde für die Kinder der Potsdamer Garnison eine Industrieanstalt eröffnet, die in den Tagen des Unglücks für sie und die verwittweten und verlassenen Soldatenfrauen eine Stätte des Erwerbs und der Versorgung gewesen ist.

K. ist auch der Reorganisator der Garnison- und Regimentsschulen gewesen. Auf sein Betreiben erließ das Kriegsconsistorium am 20. September 1780 ein Rescript, in welchem die Garnison- und Feldprediger aufgefordert wurden, genaue Aufsicht über die ihnen unterstellten Schulen zu üben und in ihrem Jahresbericht über ihren Zustand und ihre Verhältnisse Mittheilung zu machen. Die angehenden Feldprediger hatten in ihrem Examen vor dem Feldpropst genaue Bekanntschaft mit der „inneren und äußeren Einrichtung der Potsdamer Garnisonschule und mit der in ihr angewandten Methode“ nachzuweisen. Die neu entworfenen Schulpläne waren dem Kriegsconsistorium zur Genehmigung einzusenden, und die noch vorhandenen lassen erkennen, daß der der Potsdamer Garnisonschule als Vorbild gedient hat. So wurde sie das Muster für ihre Schwesteranstalten, und der Geist der Rochow’schen Pädagogik wirkte auch in ihnen umgestaltend und verbessernd.

Aber nicht allein auf den pädagogischen Ausbau erstreckte sich seine Thätigkeit; er erstrebte und bewirkte auch die Regelung ihrer äußeren Verhältnisse. 1786 reichte er dem Könige ein Promemoria über die Verbesserung der Soldatenkinderschulen ein. Er gibt zunächst einen geschichtlichen Rückblick über ihre Entwicklung bis zum Bairischen Erbfolgekriege und forderte: „Der Staat muß selbst zutreten und einen Theil seiner Einkünfte dazu anwenden, daß die Jugend zu guten und vernünftigen Menschen gebildet werde, die ihren Pflichten gehörig nachkommen können. Er veranstalte also bei allen Regimentern Freischulen, lasse die Lehrer in einem Seminarium gehörig bilden, gebe zweckmäßige Schulbücher umsonst her, lasse bequeme und gesunde Schulhäuser errichten und sorge zugleich dafür, daß die Kinder nebenher zu nützlichen Geschäften angehalten werden, welche ihnen künftig auch noch Vortheile [749] und Erwerb schaffen können“. Als im nächsten Jahre der König dem Minister v. Zedlitz 20 000 Thaler zur Verbesserung des Schulwesens überwies, da wandte sich auch K. am 8. August 1787 an den Monarchen mit der Bitte, ihm für die Soldatenkinderschulen eine Unterstützung zu gewähren. Er wurde an Zedlitz verwiesen, und dieser konnte, da die Summe nicht einmal zur Abhülfe der nothwendigsten Bedürfnisse reichte, ihm nichts bewilligen. Zu Anfang des Jahres 1788 beauftragte der König den Feldpropst, ihm Verbesserungsvorschläge für die Soldatenkinderschulen einzusenden. Am 3. Februar überreichte er dem Monarchen „Unvorgreifliche Vorschläge über die Verbesserung der Soldatenkinderschulen“. Bei ihrer Aufstellung ging K. von dem Gedanken aus, für das gesammte Militärschulwesen eine Centralbehörde, wie sie die Civilschulen in dem 1787 gegründeten Oberschulcollegium besaßen, zu schaffen. Dieser sollten die Regimentsschulcommissionen unterstellt sein. Im weiteren verlangte er: Gründung eines Seminars für Garnisonschullehrer, Bearbeitung zweckmäßiger Lehr- und Lernbücher, eigene Schulhäuser, freien Unterricht, freie Lernmittel und bessere Besoldung der Lehrkräfte. Die Regimentsschulen sollten zweiclassig bezw. zweistufig und mit ihnen Industrieschulen organisch verbunden werden. Der erste Lehrer sollte jährlich 144 Thaler, der zweite zu seinem Küstereinkommen 36 Thaler und die Industrielehrerin 48 Thaler Gehalt bekommen. Hinsichtlich der Aufbringung der Mittel schlug er vor, einen allgemeinen Militärschulfonds zu bilden, aus dem die Regimenter Unterstützung erhalten könnten. Die Höhe der Trauscheingelder und die Beiträge der Compagniechefs brachte er mit je 72 Thaler in Anschlag. Der König überwies die „Vorschläge“ dem Oberkriegscollegium, das sich mit ihnen einverstanden erklärte. Am 9. Juli 1789 erließ der König eine Cabinetsordre über die Bildung des Militärschulfonds. Die Schulfondsgelder der Regimenter mußten, sofern sie nicht aus Vermächtnissen stammten, dem Oberkriegscollegium eingesandt werden. Die kriegerischen Ereignisse und die polnischen Wirren verzögerten die Durchführung der Reorganisation; aber K. ermüdete nicht, für das Wohl der So1datenkinder zu sorgen. Er beantragte, daß die Kinder der Kantonisten, sofern diese im Felde standen, freien Unterricht in den Ortsschulen erhielten, und trotz des Widerstrebens des Ministers v. Wöllner, der für die Soldatenkinder kein Herz hatte, vollzog der König am 16. Juli 1790 eine dahingehende Cabinetsordre. Regimenter und Bataillone, die sich durch besonderes Interesse für ihre Schulen auszeichneten, erhielten durch seine Vermittlung Unterstützungen, und immer wieder suchte er das Oberkriegscollegium und einflußreiche Militärpersonen für die so „hochnöthige Bildung der Soldatenkinder“ zu interessiren.

Die neuerworbenen Provinzen Süd- und Westpreußen boten K. ein neues Arbeitsfeld. Volksschulen fehlten hier gänzlich, und die höheren Schulen erfüllten ihren Zweck nicht. Die einzelnen Truppentheile gründeten in ihren Garnisonen Schulen, und Kletschke’s Verdienst ist es, daß ihnen hierzu besondere Unterstützungen gewährt wurden, und daß man lutherischen und reformirten Bürgerkindern den Besuch gestattete. Der Minister v. Schrötter erbat sich seinen Rath, wie in Danzig mit Rücksicht auf die dortige Bevölkerung am vortheilhaftesten Lehr- und Industrieschulen einzurichten seien.

Am 9. Februar 1797 erschien die Cabinetsordre über die Regulirung der Garnison- und Regimentsschulverhältnisse und über den Militärschulfonds. Das Oberkriegscollegium erließ am 14. Februar die Ausführungsbestimmungen, die den Vorschlägen Kletschke’s vom 3. Februar 1788 entsprachen. Zwar hatte er nicht alles erreicht, was er wollte; zwei Forderungen: Centralschulcommission und Seminar für Regimentsschullehrer waren unerfüllt geblieben. Die gesetzliche [750] Regelung der finanziellen Verhältnisse aber war erreicht, und nicht nur in Militär-, sondern auch in Bürgerkreisen begrüßte man dies mit Freuden.

Als der König Friedrich Wilhelm III. in der Cabinettsordre vom 3. Juli 1798 an den Minister v. Massow erklärte, „daß das Schulwesen in seinen sämmtlichen Staaten ein Gegenstand sei, der alle seine Aufmerksamkeit und Fürsorge verdiene“, da glaubte auch K., daß die Zeit gekommen sei, in der seine bis dahin unberücksichtigten Wünsche erfüllt würden. Am 15. Juli reichte er dem Monarchen den Entwurf eines Militärschulreglements ein und bat um Vollziehung desselben. Doch der König ging von dem Grundsatz aus, Militär- und Bürgerschulen zu vereinigen, um Militär und Bürgerthum näher zu führen. Der König vollzog den Entwurf nicht, sondern beauftragte den Feldpropst, einen Plan zur Vereinigung der genannten Schulen auszuarbeiten. Dieser ist vom Könige zwar genehmigt, aber nicht veröffentlicht worden; er hat als Grundlage bei der Abfassung der beiden Schulreglements für Südpreußen vom 28. Mai 1800 und für Neuostpreußen vom 31. Juli 1805 gedient.

Kletschke’s Lebenswerk wurde durch den unglücklichen Krieg 1806–07 vernichtet; die meisten Regimenter lösten sich auf, und damit war auch das Schicksal ihrer Schulen entschieden. Die veränderte Militärverfassung schloß die Errichtung selbständiger Schulen aus; nur in größeren Garnisonorten blieben besondere Garnisonschulen bestehen, aber auch sie wurden im Laufe der Jahre als unzweckmäßig aufgelöst.

Acten des Geheimen Archivs im Kriegsministerium und des Geheimen Staatsarchivs. – Erich Schild, Der preußische Feldprediger. Halle 1888 und 1890. – Charakteristik einiger jetzt lebenden Preußischen Geistlichen. Germania 1796.

[747] *) Zu S. 216.