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Artikel „Jonas, Justus der Jüngere“ von Ernst Wülcker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 494–497, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jonas,_Justus_(Jurist)&oldid=- (Version vom 5. Dezember 2024, 13:34 Uhr UTC)
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Band 14 (1881), S. 494–497 (Quelle).
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Jonas: Justus J., im Gegensatze zu seinem gleichnamigen Vater der Jüngere genannt, war am 3. December 1525 zu Wittenberg geboren und wurde am 28. Juni 1567 zu Kopenhagen enthauptet. Schon in früher Kindheit zeigte er hervorragende Fähigkeiten, Bande der Freundschaft knüpften ihn an einige der berühmtesten Männer der damaligen Zeit: als Kind verkehrte er im Hause Luther’s, war Spielgenosse des ältesten Sohnes des großen Reformators, dem heranwachsenden Jünglinge war besonders Melanchthon aufs innigste zugethan. – [495] Er studierte zu Wittenberg die Rechte, wurde schon 1539 Baccalaureus und 1544 Magister. Die glänzenden Fortschritte, die vielseitige ihm gezollte Bewunderung scheinen in J. schon frühe große Eitelkeit und ungemessenen Ehrgeiz großgezogen zu haben. Unzufrieden mit den eignen bescheidenen Verhältnissen, machte er beträchtlichen Aufwand und stürzte sich in Schulden, was ihm seitens des Vaters oft strengen Tadel zuzog. Nur der Vermittlung Melanchthon’s war es zu danken, daß ein gutes Verhältniß zwischen Vater und Sohn wieder hergestellt ward. Ohne feste Stellung vermählte sich J. mit Martha Hausner, deren ganze Familie mit Ausnahme eines Bruders, welcher in Grumbach’s Diensten stand, in seinem Hause Unterkunft suchte und fand. Solch’ großer Hausstand scheint seine Vermögensverhältnisse bei weitem überstiegen zu haben, so daß er sich in steter Geldnoth befand und genöthigt war, ohne große Auswahl, was ihm Geld brachte, zu ergreifen. Da aber, wo er seine Verwendung gefunden, sah er sich gezwungen, so hohe Forderungen zu stellen, daß man ihn oft der großen Kosten wegen wieder entließ. So war es der Fall im Dienste des Herzogs Albrecht von Mecklenburg, in welchem wir ihn zuerst finden und durch den er als Gesandter 1557 nach Weimar kam. Außerdem benutzten ihn die Grafen von Mansfeld zu Missionen, in ihrem Auftrage ist er in Frankreich gewesen. Solche Beschäftigung gestattete aber, trotz zeitweiliger Abhaltung, dem Bediensteten noch einen anderen Erwerb daneben zu haben und J. hatte die Absicht an einer Universität Jurisprudenz zu lehren. Seinen Wohnsitz hatte er in Leipzig aufgeschlagen und gedachte hier Vorlesungen zu halten, auch promovirtc er zu Leipzig. Aber der Wittenberger Professor Dr. L. Lindemann wußte ihn zu bewegen nach Wittenberg überzusiedeln und machte ihm Hoffnung ihn in seine Stellung daselbst einschieben zu können, da er selbst vom Kurfürsten nach Dresden berufen wurde. Die Thätigkeit des J. zu Wittenberg sollte nicht von Erfolg gekrönt werden. Zwar las er und sammelte eine Anzahl Schüler um sich, aber die Mißgunst seiner Collegen, die ihn, der zu Leipzig promovirt war, als Eindringling betrachteten, ließ ihn keinen festen Fuß fassen. Um seine Lage einigermaßen zu bessern, bemühte er sich am Dresdener Hofe Verwendung als Gesandter zu finden. Es gelang ihm auch im J. 1561 vom Kurfürsten an den Herzog von Lauenburg geschickt zu werden in einer „nicht fast angenehmen“ Werbung. Die Sendung aber scheint nicht nach Wunsch ausgefallen zu sein und er wurde zu keiner weiteren benutzt. Um drückender Noth zu entgehen, ließ sich nun J. von seinen früheren Dienstherren mehrfach zu Sendungen verwenden. So ritt er für den Herzog von Mecklenburg zweimal nach Frankreich, auch machte er mehrfach kleinere Reisen. Er gedachte in des Königs von Frankreich Dienste zu kommen und suchte durch Mandelsloh Anknüpfungen zu gewinnen, doch zerschlugen sich diese Hoffnungen, ebenso diejenigen, welche sich an einen Dienst in Livland knüpften. Ja selbst mit dem „Despoten“ der Wallachei, dem er sich einst in Paris verpflichtet hatte, verhandelte er um Dienstbestallung. Alles ohne Erfolg. Auch eine neue Aussicht, in Wittenberg eine ordentliche Professor zu erlangen, verwirklichte sich nicht. Als Dr. Schneidewin in die Dienste des Grafen von Schwarzburg trat, glaubte er in dessen Stelle einrücken zu können, aber die Professoren zu Wittenberg traten ihm wiederum so schroff entgegen, daß er seine Pläne aufgeben mußte. Von dem Grafen Hans Georg von Mansfeld nach Gotha gesandt, gelang es ihm durch Vermittlung seines Schwagers Hausner am 27. December 1564 in die Dienste des Herzogs Johann Friedrich zu gelangen. Er sollte, so machte man aus, in Wittenberg wohnen, einen Jahresgehalt von 200 Gulden beziehen und der Aufträge des Herzogs gewärtig sein. Schon im Januar 1565 ging ihm seitens des Herzogs der Befehl zu, nach Pommern zu reisen und bei der verwittweten Herzogin Maria von Pommern, [496] einer geborenen Herzogin zu Sachsen, des Kurfürsten Johann Tochter, eine Anleihe von 100 000 Gulden zu machen. Das Geld sollte nominell für Auslösung des Amtes Königsberg benutzt werden, in Wahrheit wollte man es für Kriegsrüstungen verwenden. Die Sendung hatte für den Herzog keinen Erfolg, denn das Verlangen wurde abgewiesen, für J. brachte sie schlimme Früchte. Er hatte auf eine Aeußerung hin, die an maßgebender Stelle zu Wittenberg gefallen war, angenommen, daß er aus kursächsischem Dienste entlassen sei, Kurfürst August aber hielt ihn noch für seinen Diener. Durch die Reisen des J. mißtrauisch gemacht, sandte der Kurfürst ihm den Befehl zu, sich in Dresden sofort zu stellen und seine Bescheide zu erwarten. Da aber Johann Friedrich ihm mitgetheilt hatte, er sei seiner Dienste demnächst wieder bedürftig, so begab sich J. zuerst nach Gotha und theilte Grumbach den ihm gewordenen Befehl mit. Am 5. April 1565 traf J. in Dresden ein, er wurde in der Schößerei gefangen gesetzt. Man eröffnete ihm, daß der Kurfürst ihn hart zu strafen gedenke, da er, in Augusts Diensten stehend, anderen Herren ohne Erlaubniß gedient habe, man verlangte von ihm genaue Rechenschaft über alle in den letzten Jahren unternommenen Reisen, besonders auch über sein Verhältniß zu Grumbach. J. wußte sich den verschiedenen Anklagen gegenüber zu vertheidigen, erzählte, was ihm von den gothaischen Verhältnissen bekannt war, und da man nach unendlich langen Verhören sich allmählich überzeugte, daß er nicht allzutief in Grumbach’s Geheimnisse eingeweiht sei, auch verschiedene Fürsten sich für ihn verwandten, so entließ man ihn gegen einen Receß, worin er versprach sich auf Befehl wieder zu stellen (16. October 1565). Hierauf ging J. nach Gotha, wo er allerdings anfangs von Grumbach mit Mißtrauen behandelt wurde. Bald aber bewies sich der Herzog gnädig gegen ihn, gab ihm ein anständiges Auskommen, ernannte ihn zu seinem Rathe und betraute ihn im Herbste 1566 mit einer Sendung nach Schweden. Es war ihm Auftrag ertheilt worden, mit dem Könige von Schweden ein Bündniß wider Dänemark und den Kaiser abzuschließen und vor Allem Geld zur Unterstützung der gothaischen Kriegsrüstungen zu gewinnen. Am 27. Novbr. wollte J. von Rügen aus nach Schweden übersetzen, das Schiff jedoch wurde von heftigem Sturme überrascht und war genöthigt am 1. December in einen dänischen Hafen einzulaufen. J. wurde gefangen und am 27. December nach Kopenhagen abgeliefert. Der Kurfürst von Sachsen erklärte: J. habe ihm eidlich gelobt, sich nicht von Grumbach gebrauchen zu lassen, da er dies nun doch gethan und sich mit den Aechtern eingelassen habe, so sei Leib und Leben verwirkt. Auf sein Verlangen hielt der König von Dänemark ihn vorläufig in Gewahrsam. Nach der Eroberung von Gotha bewog der Kurfürst den Kaiser, den König von Dänemark zu ersuchen, wider J. als Betrüber allgemeinen Friedens und Stifter hochschädlicher Sedition, Aufruhrs und Empörung dermaßen Justiz ergehen und die wohlverdiente Strafe vornehmen und vollziehen zu lassen, wie sich solches dem Rechte und der Billigkeit nach eigne und gebühre. Dieses Verlangen unterstützte der Kurfürst und übersandte dem Könige ein Verzeichniß aller Unthaten, die man dem J. vorwarf und die gewiß nur zum geringen Theile zu erweisen waren. Der König nahm zwar anfangs Anstoß daran, den Gefangenen ohne Anklage durch Anwälte und Procuratoren richten zu lassen, gab aber zuletzt dem Drängen des Kurfürsten und Kaisers nach. Nach mehrfachen Verhören, deren Protokolle nach Dresden und Wien gesandt wurden, sprach man am 27. Juni 1567 das Todesurtheil über J. aus und am folgenden Tage schon wurde er zu Kopenhagen enthauptet. So starb der Freund Luther’s und Melanchthon’s. Der Kaiser aber ließ durch den Kurfürsten dem Könige seinen Dank sagen, „daß er ob seiner Ordnung so gnädiglich gehalten und die aufrührerische Blutrotte zu verdienter Strafe gebracht habe.“

[497] Ortloff, Gesch. der Grumbach’schen Händel. Beck, Joh. Friedrich der Mittlere, Herzog zu Sachsen; Erhard in Ersch und Gruber’s Encyklopädie.