ADB:Johann VII. (Graf von Nassau-Siegen)

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Artikel „Johann der Mittlere von Nassau-Siegen“ von Ernst Joachim in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 265–266, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_VII._(Graf_von_Nassau-Siegen)&oldid=- (Version vom 13. Oktober 2024, 01:23 Uhr UTC)
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Johann der Mittlere von Nassau-Siegen, geb. den 7. Juni 1561 als zweiter Sohn des Grafen Johann des Aelteren von Nassau-Dillenburg und der Elisabeth von Leuchtenberg. Er studirte von 1576 an zu Heidelberg und hielt sich bis 1578 auf Reisen im Auslande, Holland und Italien, auf, wo er sich hauptsächlich seine militärische Ausbildung angelegen sein ließ, welche er 1592/3 unter Prinz Moritz von Nassau auf dem niederländischen Kriegsschauplatze zu bethätigen Gelegenheit fand. Er erwarb sich damals einen besonderen Namen durch von ihm eingeführte Verbesserungen des Exercierreglements, worüber er sogar ein Werk mit Kupfertafeln in Druck gab, sowie durch die Erfindung einer eigenen Art von Sprengkugeln. 1597/8 finden wir ihn wieder in den Niederlanden kriegerisch thätig und 1599 als Generaloberstlieutenant bei dem Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, 1601 als Feldoberst der Krone Schweden in Livland gegen Sigismund III. von Polen. Im J. 1607 erhielt er bei der mit seinen Brüdern nach des Vaters Tode vorgenommenen Erbtheilung das Land Siegen und wird auf diese Weise der Begründer eines besonderen Siegen’schen Zweiges des Ottonischen Stammes des Hauses Nassau. Auch schließt er mit den Brüdern zu derselben Zeit einen Erbvertrag ab. In einem in demselben Jahre errichteten Testament trifft er die Bestimmung, daß in seinem Lande stets das Recht der Erstgeburt bei Bestimmung des Regierungsnachfolgers entscheiden solle, [266] doch änderte er diese letztwillige Verfügung 1621 gänzlich dahin um, daß er sein Land in drei Theile theilte, indem er so Grund zu den späteren langwierigen Siegener Successionsstreitigkeiten legte. Bemerkenswerth sind auch die Hausverträge mit seinem Bruder Georg von Nassau-Beilstein (später Dillenburg) vom J. 1618 wegen seines Nichtfortrückens in die Regierung des von Rechtswegen ihm gebührenden Dillenburg’schen Antheiles der väterlichen Lande und mit den Brüdern überhaupt wegen des nach dem Tode des Wilhelm Ludwig von Nassau-Dillenburg ledig gewordenen Länderbesitzes und der darauf haftenden Schulden, ferner seine Betheiligung am Abschlusse verschiedener Verträge mit den Brüdern in Erbvereinsangelegenheiten (1611, 1613), sowie wegen der dem Prinzen von Oranien vormals gewährten Geldvorschüsse (1619). Seine oben berührte Vorliebe für Militärwesen und Kriegswissenschaft bewogen den Grafen 1615 zur Annahme der Stellung eines Obersten des wetterauischen Grafenvereins und 1616 zur Begründung einer ritterlíchen Kriegsschule in Siegen. Als eifrig reformirt-gesinnter Fürst steht er, schon wegen seiner engen Verbindung mit Kurpfalz, in nahen Beziehungen zu der Union. Aber er war kein Heißsporn, sondern, soviel man zu erkennen vermag, an seinem Theile zu jeder Mühwaltung zum Zwecke der Herbeiführung eines versöhnlichen Ausgleiches zwischen den beiden großen Parteien, Union und Liga, bereit. Beweis dafür ist seine vermittelnde Thätigkeit 1609 zu Dortmund, 1610 zu München zwischen Union und Liga und 1615 zu Braunschweig zwischen Stadt und Fürst. Dennoch sah er am Ende seiner Tage alle Schrecken des großen Krieges über seine und seiner Brüder und Stammesvettern Lande hereinbrechen. Zunächst nach Ausbruch der Feindseligkeiten blieb er seiner alten, langjährigen Verbindung mit Kurpfalz getreu, ja er blieb, als Friedrich V. seinen verhängnißvollen Zug nach Böhmen antrat, als Oberbefehlshaber der in der Pfalz stehenden Truppen zurück. Auf diese Weise brachte er bei der Annäherung der kaiserlichen und ligistischen Kriegsvölker sein eigenes Land in die äußerste Gefahr und dennoch bedurfte es erst der dringendsten Vorstellungen seiner Brüder, um ihn endlich zu bewegen, mit schwerem Herzen die Sache seines Herrn und Freundes aufzugeben und nach Siegen zurückzukehren, wo er dann, kriegstüchtig und geschickt, wie er nun einmal war, allen Vorbereitungen zum Schutze der Stadt und des Landes auf das Eifrigste sich hingab. Am 17. November 1623 ist er zu Siegen gestorben. Er war vermählt in erster Ehe seit 1581 mit Magdalene von Waldeck, Wittwe des Grafen Philipp von Hanau und seit 1603 in zweiter mit Margaretha von Holstein. Ein reicher Kindersegen, 14 Söhne und 11 Töchter, ward ihm geschenkt. Und welche Heldensöhne waren das! Zwei von ihnen, Johann Ernst und Adolf sah er noch als Kriegshelden im Dienste für die Niederlande dahinsinken und von den übrigen zeichneten sich mehr oder minder in jener kampfbewegten Zeit durch ihre Kriegsthaten aus Johann der Jüngere, Wilhelm, Johann Moritz, Georg Friedrich, Wilhelm Otto, Heinrich und Christian.

C. H. v. Rauschard, Nass. Geschlechtstafel des Otton. Stammes, 1789, Mscr. Fr. W. Cuno, Geschichte der Stadt Siegen, 1872. E. F. Keller, Drangsale des Nass. Volkes, 1854. A. v. Witzleben, Geneal. u. Geschichte des gesammten Fürstenhauses Nassau, 1854.