ADB:Johann VIII.
Johann des Mittleren und der Magdalena von Waldeck. Er empfing eine sorgfältige Erziehung und Ausbildung zu Herborn, auf der Ritterschule in Kassel und zu Genf, ging dann der Sitte seiner Zeit entsprechend nach Frankreich und Italien auf Reisen, die nicht ohne abenteuerliche Zufälle verliefen. So gerieth er z. B. infolge einer Verwechselung zu Neapel in Gefangenschaft, aus der ihm die Befreiung erst auf die Fürbitte des Papstes Clemens VIII. gelang. [267] Nach der Rückkehr bewegte er sich an den Höfen zu Kassel und Ansbach. 1605 geht er gemäß den Traditionen seiner Familie in die Niederlande, um dort Kriegsdienste anzunehmen (bis 1611). Im J. 1612 ist er zum zweiten Male in Italien und tritt hier zum Katholicismus über. Ernste sowie bittende Abmahnungen des eifrig reformirten Vaters hatten die gewünschte Umkehr von diesem Schritte nicht zur Folge, da er, wie er versicherte und in ausführlichen Briefen auseinandersetzte, aus innerster Ueberzeugung convertirt hatte. 1614 begegnen wir J., welcher unterdessen die Würde eines kaiserlichen Kammerherrn erlangt hatte – offenbar in Anerkennung seines Uebertrittes – im Heere des Herzoges Karl Emanuel von Savoyen gegen die Spanier, 1615 in Frankreich thätig als Diplomat, 1617 am Hofe der Infantin Elisabeth Klara Eugenie von Spanien, die ihn, namentlich durch zarte Bande, die sie zwischen ihm und der Prinzessin Ernestine von Ligne-Aremberg, der Tochter eines streng katholischen und kaiserlich gesinnten Hauses, zu schlingen bemüht war, in spanisch-niederländische Dienste herüberzuziehen suchte. Johann der Mittlere berief deshalb den Sohn zurück, da er diese der Politik der Oranier doch allzu schroff widersprechenden Pläne gewahr werden mochte. Dem im J. 1607 zwischen den Söhnen Johann des Aelteren vereinbarten Erbvertrage zufolge hatte J. durch seinen Uebertritt zum Katholicitsmus der Succession sich verlustig gemacht, sein Vater war aber mildgesinnt genug, um ihm dieselbe trotzdem zuzusichern gegen Ausstellung eines Reverses (31. Decbr. 1617), in welchem J. versprechen mußte, in seinem Lande dereinst an der daselbst bestehenden reformirten Confession nichts zu ändern. 1618 trat J. aber doch wirklich in spanische Kriegsdienste und heirathete die genannte Prinzessin. 1620 ist er im Heere Spinolas und führt zugleich von den Rheingegenden in dem Auftrage dieses Generals ein Heer nach den Niederanden, besucht bei dieser Gelegenheit seinen greisen Vater in Siegen und verschafft dem Lande desselben Erleichterungen, wie er auch 1622 durch seine Bitten bei Tilly die Verschonung des Siegener Landes von den so überaus drückenden Einquartierungen zu erreichen verstand. Am 27. Septbr. 1623 starb Johann der Mittlere. Er hatte vorher noch (1621) ein Testament verfaßt, demzufolge J. mit seinen Brüdern Wilhelm und Johann Moritz theilen sollte, indem er Johanns Succession überhaupt ausdrücklich nur mit Rücksicht auf den angeführten Revers verstattete. Noch bei der Huldigung (Januar 1624) versprach J. seinen Unterthanen Alles, was dieselben in Hinsicht auf die Erhaltung ihrer Religion zu beruhigen vermochte, aber schon in dem nämlichen Jahre widerrief er den Revers, und nun begann er, von seiner Gemahlin und dem päpstlichen Nuntius am Wiener Hofe Caraffa berathen und geleitet, energisch die Gegenreformation im Lande Siegen, welche nicht ohne Bedrückungen von statten ging, sowie 1626 zum Erlaß eines harten Reformationsedictes und der Begründung einer Jesuitenniederlassung in Siegen führte. Unterdessen war J. von Neuem bei der Infantin von Spanien gewesen (1625) und 1626 war er wieder als kaiserlicher Heerführer in voller kriegerischer Thätigkeit. Durch diese dem Kaiserhause und der katholischen Sache geleisteten Dienste erwarb er sich schon 1623 den Rang eines Hofkriegsrathes und 1628 den eines kaiserlichen Feldmarschalls, ja erreichte sogar, daß ihm (1628) vom Kaiser die sämmtlichen siegen’schen Lande zugesprochen wurden, wodurch er also seine im Dienste der Generalstaaten von ihren Ländern entfernt gehaltenen Brüder ihres Erbes zu berauben gedachte. Zugleich empfing er die Anwartschaft auf die den ihm nahe verwandten Grafen von Nassau–Hadamar und Nassau-Dillenburg wegen Erfüllung ihrer dem Pfalzgrafen schuldigen Lehnsverbindlichkeiten abgesprochenen Territorien, was jedoch ohne Erfolg blieb, da Johann Ludwig von Nassau-Hadamar durch seinen eigenen Uebertritt zur katholischen [268] Religion diese Gefahr von sich und seinem Hause abzuwenden wußte. 1629 und 1630 befindet sich J. wiederum mitten im Kriegsgetümmel, erfuhr aber die Ungunst des wandelbaren Kriegsglückes, denn er wurde bei Rheinbergen von den Holländern geschlagen, schwer verwundet und zu Wesel in Gefangenschaft gehalten, woraus ihn ein schweres Lösegeld befreite. 1630 wurde er Ritter des goldenen Vließes, 1631 General der Kavallerie im Dienste der Krone Spanien. 1632 gelang es Johanns Bruder, dem heldenhaften, vielgerühmten Johann Moritz von Nassau-Siegen, den ihm widerrechtlich genommenen Besitz von Siegen zurückzuerlangen, wodurch den wegen ihrer Religion hart bedrängten Einwohnern dieses Landes, wenn auch nur vorübergehend, eine glücklichere Zeit zu Theil wurde: denn im J. 1636 mit dem Wiederaufleuchten des Glückssternes für die kaiserliche Partei gelangte J. wieder zum Besitze und wiederum begann dann dort in der gewaltthätigsten Weise die Gegenreformation. Und auch nach einer anderen Richtung hin lächelte dem Grafen wieder das Glück: die nassauischen Grafen des Walramischen Stammes waren wegen ihrer Theilnahme für die protestantische Sache und ihrer Annäherung an den König Gustav Adolf von Schweden verjagt und ihrer Lande verlustig erklärt worden und da gelang es unserem J. und dem Grafen Johann Ludwig von Nassau-Hadamar, von dem Kaiser den Besitz der usingischen Territorien gemeinschaftlich zugesprochen zu erhalten. Nachdem er noch 1638 in dem glücklichen Treffen bei St. Omer gegen die Franzosen das Commando geführt, fiel er einer tückischen Krankheit anheim, welcher er am 17. Juli 1638 zu Renaix erlag. Er hinterließ das Siegener Land seiner Wittwe Ernestine und dem mit ihr erzielten Sohne Johann Franz Desideratus, welche in seinem Sinne fortregierten, bis im Jahre 1649 das im J. 1621 errichtete Testament Johann des Mittleren durch kaiserliche Sentenz als maßgebend erklärt wurde, wodurch Theilung eintrat und auf diese Weise die beiden Linien Nassau-Siegen, katholisch und reformirt, entstanden, von denen die letztere 1734 mit Friedrich Wilhelm und die erstere 1743 mit Wilhelm Hyacinth ihren Beschluß fanden, worauf die oranische Linie diesen Länderbesitz unter ihr mildes und weises Scepter brachte.
Johann der Jüngere von Nassau-Siegen, geb. 29. Septbr. 1583, Sohn- C. H. v. Rauschard, Nassauische Geschlechtstafel des Ottonischen Stammes, 1789, Mscr. Fr. W. Cuno, Geschichte der Stadt Siegen, 1872. E. F. Keller, Drangsale des Nass. Volkes, 1854.