ADB:Johann IV. (Graf von Nassau-Saarbrücken)

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Artikel „Johann IV. (Graf von Nassau-Saarbrücken)“ von Ernst Joachim in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 264–265, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_IV._(Graf_von_Nassau-Saarbr%C3%BCcken)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 18:21 Uhr UTC)
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Johann IV. von Nassau-Saarbrücken, geb. den 5. April 1511 als zweitältester Sohn des Grafen Johann Ludwig aus dessen zweiter Ehe mit Katharina von Mörs-Saarwerden. Noch bei Lebzeiten des Vaters bei der von diesem vorgenommenen Theilung der Lande unter die Söhne erhielt er die Herrschaften Ottweiler und Homburg und regierte von da ab (1544) als Graf von Ottweiler bis zum Tode seines älteren Bruders Philipp (1554), mit welchem dessen Antheil, Saarbrücken und die Vogtei Herbitzheim, ihm zufiel. Nach dem Ableben des jüngeren Bruders Adolf (1559) erhielt er sodann noch den Saarbrückener Antheil an Kirchheim, Stauf, Frankenstein, Wöllstein und Altenbaumberg und vereinigte zugleich mit diesen Ländern die bis dahin unter den Brüdern gemeinsam gewesene Grafschaft Saarwerden, sowie die Herrschaften Lahr und Mahlberg. Als zwanzigjähriger Jüngling kam er an den kaiserlichen Hof nach Brüssel, wo er sich bald die Gunst des dem Hause Nassau in besonderer Liebe zugethanen Karl V. zu erwerben verstand. Mit hauptsächlichem Eifer widmete J. sich den militärischen Actionen. Wir finden ihn daher 1544 als kaiserlichen Kriegshauptmann in dem französischen Feldzuge bei dem kaiserlichen Heere, welches damals bis vor Paris streifte, 1546 als Oberst im schmalkaldischen Kriege und nach dessen Beendigung 1547 und 1548 zu Ulm, daselbst über die Einführung des verhaßten Interims wachend. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß er trotzdem durch seine Bemühungen um Aufrechthaltung guter Manneszucht seiner Truppen die Achtung und den Dank der dortigen Bürgerschaft sich zu erwerben wußte. Dort war es auch, wo er das damals seltene Beispiel von Uneigennützigkeit gab, daß er gegen Verpfändung seiner Grafschaft [265] Ottweiler eine Summe von 12,000 Gulden als Darlehen aufnahm, um damit seine Soldaten wegen rückständiger Soldforderungen an den Kaiser zu befriedigen. 1549 wirbt er insgeheim Truppen für seinen kaiserlichen Kriegsherrn und wird bald darauf in Anerkennung seiner mannichfachen guten Dienste Oberst von dessen Leibwache, Oberstkämmerer und Kriegsrath. 1552 bei Ausbruch des Krieges der mit König Heinrich II. von Frankreich im Bunde stehenden deutschen Fürsten gegen Karl V. hält er sich in unerschütterlicher Treue zu dem Letzteren. Wir begegnen ihm dann bei der fruchtlosen Belagerung von Metz, nach dem Wegzug, des Kaisers nach den Niederlanden in Trier mit der Execution gegen das meuternde kaiserliche Kriegsvolk beschäftigt. Gegen Ende des J. 1553 auf kurze Zeit aus dem Dienst geschieden, ist er im Beginn 1554 schon wieder in voller Thätigkeit bei Errichtung eines neuen Regiments in Trier, um kurz darauf den Befehl über 50 Fahnen deutscher Kriegsknechte zu übernehmen, worauf er bis zum J. 1557 zunächst noch unter den Fahnen Karls, dann nach dessen Abdankung unter denen des spanischen Philipp II. an dem französischen Kriege Theil nimmt, allezeit ruhmbedeckt und hochangesehen nicht nur wegen seiner oft bewährten Kriegstüchtigkeit, sondern auch wegen seiner Weisheit im Rathe. Bei allen diesen unruhigen Querzügen hat er es nicht verabsäumt, der Verwaltung seiner, erst 1547 in seinen förmlichen Besitz übergegangenen Länder obzuliegen. In den für die linksrheinischen Territorien unseres deutschen Vaterlands so stürmischen Zeiten der französischen Religionswirren war er bemüht, seinen festen Schlössern Homburg und Saarbrücken noch mehr Sicherheit zu verleihen, wie er auch damals die Veste Neunkirchen erst geschaffen hat. Auch hat er 1568 ernstliche Rüstungen betrieben, als zu gleicher Zeit deutsche Fürsten, wie die Pfalzgrafen Friedrich III. und Wolfgang den französischen Hugenotten ihre Hülfe zuwendeten. 1571 entledigte er sich der Herrschaft Saarwerden, welche er seinen Verwandten, den Grafen Albrecht und Philipp von Nassau-Weilburg übergab, die er auch bei dem Mangel legitimer Erben in die Nachfolge eingesetzt hat. Am 23. November 1574 starb er unvermählt zu Saarbrücken und liegt zu St. Arnual bei seinen Vätern versammelt.

J. G. Hagelgans, Nass. Geschlechtstafel des Walram. Stammes, 1753. Fr. Köllner, Gesch. d. vorm. Nass.-Saarbr. Landes, 1841.